Staatliche Förderungen parteinaher Stiftungen
der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Sogenannte parteinahe Stiftungen, bei denen es sich in den meisten Fällen um privatrechtliche Vereine mit streng reglementiertem und beschränktem Zugang zur Mitgliedschaft handelt, werden staatlich in erheblichem Umfang mittels im Haushaltsplan festgesetzter Zuschüsse gefördert. Diese staatliche Förderung entspricht nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nur dann dem Gleichheitsgrundsatz, wenn sie sich „auf alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden“ politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland erstreckt (BVerfGE 73, 1).
Schon seit langer Zeit gefördert werden hierbei die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU-nah), Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD-nah), die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP-nah), die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU-nah) und die Heinrich-Böll-Stiftung (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-nah).
Die genannten parteinahen Stiftungen haben im Jahr 1998 in einer „Gemeinsamen Erklärung zur staatlichen Finanzierung von Politischen Stiftungen“ Anhaltspunkte für das Kriterium der Dauerhaftigkeit entwickelt: „Ein geeigneter Anhaltspunkt für die Dauerhaftigkeit der ins Gewicht fallenden Grundströmung in der Bundesrepublik Deutschland dürfte eine wiederholte Vertretung, dabei zumindest einmal in Fraktionsstärke, der der Politischen Stiftung nahestehenden Partei im Deutschen Bundestag sein. Dabei könnte auch zwischen ihrer Stärke als Fraktion oder Gruppe unterschieden werden“ (https://www.kas.de/de/gemeinsame-erklaerung-zur-staatlichen-finanzierung-der-politischen-stiftungen).
In der Folgezeit wurde die Rosa-Luxemburg-Stiftung (DIE LINKE.-nah) ebenfalls in den Kreis der geförderten Institutionen aufgenommen.
In den vergangenen Jahren wurden vor allem die Mittel für die Inlandsarbeit der Stiftungen erhöht. Mit diesen Mitteln werden unter anderem Parteimitglieder geschult. Dafür erhalten parteinahe Stiftungen Globalzuschüsse aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat. Diese Zuschüsse sind nicht an Projekte gebunden. Der Haushaltsausschuss des Bundes bewilligte den parteinahen Stiftungen im Jahr 2014 knapp 116 Mio. Euro Globalzuschüsse, das sind rund 16 Mio. Euro mehr als im Vorjahr (https://www.deutschlandfunk.de/parteienfinanzierung-die-steuermillionen-fuer-politische-100.html).
Die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung erhält bislang keine institutionelle Förderung, obwohl die AfD seit 2017 im Deutschen Bundestag vertreten ist. Dies wurde per Haushaltsvermerk für das Haushaltsjahr 2022 von der Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Deutscher Bundestag Drucksache 20/4040 20. Wahlperiode 18.10.2022 abgelehnt (Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 sowie des Ergänzungshaushaltsgesetzes 2022, Bundestagsdrucksache 20/1626, S. 35). Gleichzeitig ist im Haushaltsjahr 2022 eine weitere Steigerung der Globalzuschüsse für alle anderen parteinahen Stiftungen auf insgesamt 148 Mio. Euro vorgesehen.
Bis heute ist die Finanzierung der parteinahen Stiftungen nicht durch ein Leistungsgesetz geregelt.
Der Bundesrechnungshof hat bereits 2021 kritisiert, dass die Verwendung der Mittel durch das zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat nur unzureichend kontrolliert wird. Der Bundesrechnungshof stellte zahlreiche Verstöße gegen das Haushaltsrecht fest. Für parteinahe Stiftungen, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, gilt das Besserstellungsverbot. Danach dürfen institutionell geförderte Einrichtungen ihre Beschäftigten nicht besserstellen als vergleichbare Arbeitnehmer des Bundes. Gleichwohl zahlten die Stiftungen ihren Vorständen, Geschäftsführern oder Generalsekretären außertarifliche Entgelte bis zur Höhe der Besoldungsgruppe B 9, so der Bundesrechnungshof. Weiter seien Spitzengehälter zuweilen mithilfe eines fiktiven „Versorgungszuschlags“ aufgebessert worden, schreibt der Bundesrechnungshof, „Die Bewilligungsbehörde schuf so die Möglichkeit, neben dem Grundgehalt der Besoldungstabelle einen außertariflichen Aufschlag von bis zu 30 Prozent für das Leitungspersonal auszuzahlen“. Außerdem kritisierte der Bundesrechnungshof personell in Übermaß besetzte Geschäftsführungen mit bis zu drei Leitungsstellen oder auch steuerfinanzierte Chauffeure, die „tarifwidrig ein Pauschalentgelt als Chefkraftfahrer“ erhielten (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesrechnungshof-kritisiert-spitzengehaelter-bei-parteinahen-stiftungen-a-f99adaa4-0296-4a06-a644-d3e432d0ed96).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie hoch waren die Globalzuschüsse, die an parteinahe Stiftungen seit 2017 ausgezahlt worden sind (bitte nach Name der Stiftung, Jahr, Geldbetrag, und auszahlendem Bundesministerium aufschlüsseln)?
In welchem Umfang sind seit 2017 Bundesmittel für Studienförderungswerke von parteinahen Stiftungen geleistet worden (bitte nach Name der Stiftung, Jahr, Geldbetrag, Art der Förderung, Themen der geförderten Projekte, und auszahlendem Bundesministerium aufschlüsseln)?
In welchem Umfang sind seit 2017 Bundesmittel für Stipendien, die von parteinahen Stiftungen gewährt werden, geleistet worden (bitte nach Name der Stiftung, Jahr, Geldbetrag, Art der Förderung, Themen der geförderten Projekte, und auszahlendem Bundesministerium aufschlüsseln)?
In welchem Umfang sind seit 2017 Bundesmittel für die Auslandsarbeit von parteinahen Stiftungen geleistet worden (bitte nach Name der Stiftung, Jahr, Geldbetrag, Art der Förderung, Themen der geförderten Projekte, Ort der Auslandsarbeit, und auszahlendem Bundesministerium aufschlüsseln)?
In welchem Umfang sind seit 2017 Bundesmittel für Projekte in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit von parteinahen Stiftungen geleistet worden (bitte nach Name der Stiftung, Jahr, Geldbetrag, Art der Förderung, Themen der geförderten Projekte, Ort der Auslandsarbeit, und auszahlendem Bundesministerium aufschlüsseln)?
In welchen zeitlichen Intervallen fanden seit 2017 Überprüfungen durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat hinsichtlich der Verwendung der Mittel durch die parteinahen Stiftungen statt?
Zu welchen Ergebnissen ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat bei der Prüfung der korrekten Verwendung der Mittel gekommen?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um das Besserstellungsverbot in den parteinahen Stiftungen durchzusetzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche Maßnahmen waren bzw. sind dies, und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung ggf. zu ergreifen, um unangemessen hohe außertarifliche Entgelte bei parteinahen Stiftungen zu unterbinden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die derzeitige Förderungspolitik, insbesondere eine nochmalige Erhöhung der Globalzuschüsse, angesichts der hohen Inflationsrate und der Energiekrise angemessen und insbesondere mit dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Sparsamkeit vereinbar ist?