Löschersuchen und Abfrage von Nutzerdaten der Bundesregierung an Betreiber von sozialen Netzwerken und Sofortnachrichtendiensten
der Abgeordneten Eugen Schmidt, Joana Cotar, Barbara Lenk und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung gab in der Antwort auf die Schriftliche Frage 81 des Abgeordneten Eugen Schmidt auf Bundestagsdrucksache 20/3356 nach den an das Unternehmen Telegram gerichteten Löschersuchen der Bundesregierung an, dass bis 1. September 2022 392 Löschersuchen gestellt wurden. Jeweils zwei Löschersuchen (0,5 Prozent) davon bezögen sich nach Angaben der Bundesregierung auf „Cybercrime im engeren Sinn“ und „Wirtschaftskriminalität“. Bei vier Löschersuchen gab die Bundesregierung an, dass sie sich auf einen „sonstigen Phänomenbereich“ bezögen. Nutzerdaten wurden durch die Bundesregierung nach ihren Angaben von dem Unternehmen Telegram in 202 Fällen angefordert (Antwort auf die Schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/3621).
Zur parlamentarischen Kontrolle benötigen die Fragesteller weitere Angaben beispielsweise zu etwaigen nach Angaben der Bundesregierung erfüllten Straftatbeständen, die mögliche Grundlage für die von der Bundesregierung gestellten Löschersuchen und Abfragen von Nutzerdaten, die an die Betreiber der Dienste Facebook, Instagram, Telegram, TikTok, Twitter oder YouTube gerichtet wurden, gewesen sein könnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Hat die Bundesregierung Ersuchen nach Löschungen von einzelnen Beiträgen, Gruppen, Kanälen oder Konten an die Betreiber der Dienste Facebook, Instagram, Telegram, TikTok, Twitter oder YouTube seit dem 1. Januar 2020 gestellt?
Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden je Dienst Löschersuchen gestellt?
Wenn ja, wegen welcher genauen Daten wurden die Löschersuchen gestellt (bitte Tag, Monat und Jahr angeben)?
Wenn ja, auf welche Rechtsgrundlage stützte sich die Bundesregierung jeweils bei ihren Löschersuchen (bitte die gesamte Normenkette einschließlich etwaiger Straf- oder Ordnungswidrigkeitennormen angeben)?
Wenn ja, welche Behörden haben die Ersuchen jeweils gestellt?
Wenn ja, welchen der Löschersuchen wurde von den Dienstanbietern wunschgemäß nachgekommen?
Wenn ja, welche der Löschersuchen wurden von den Dienstanbietern abgelehnt?
Wenn ja, welche der Löschersuchen wurden von den Dienstanbietern nicht beantwortet?
Wenn ja, in wie vielen Fällen, in denen nach Ansicht der Bundesregierung Straftatbestände verwirklicht wurden, wurden wie viele Tatverdächtige ermittelt, und gegen wie viele Tatverdächtige wurden Verfahren mit – soweit bereits abgeschlossen – welchem Ergebnis aufgesetzt?
Wenn ja, wurden Handlungen, infolge derer die Bundesregierung Löschersuchen an die Dienstanbieter gestellt hat, den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität von der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung zugeordnet, und wenn ja, in welchen Fällen erfolgte jeweils welche Zuordnung?
Wenn ja, gab es Löschersuchen, in denen vorgenommene Einstufungen in einen Phänomenbereich zu einem späteren Zeitpunkt auf einen anderen Phänomenbereich abgeändert wurden oder eine Einordnung in einen Phänomenbereich gestrichen wurde, und wenn ja, in welchen Fällen erfolgte eine Abänderung auf welche Weise?
Wenn ja, gab es Fälle, bei denen sich nach Stellen des Löschersuchens für die Bundesregierung herausgestellt hat, dass die Tatbestandsvoraussetzungen für das Löschersuchen nicht vorlagen, und wenn ja, in welchen Fällen war das der Fall?
Wenn ja, gab es Fälle, in denen die Bundesregierung einen Dienstanbieter um die Wiederherstellung eines Beitrags gebeten hat, bei dem die Bundesregierung vorher ein Löschersuchen gestellt hat, und wenn ja, welche Fälle waren das?
Verfolgt die Bundesregierung den Verfahrensverlauf von Strafverfahren oder anderen Verfahren, bei denen sie selbst Löschersuchen gestellt oder Nutzerdaten abgefragt hat, um systematisch zu überprüfen, ob die Löschersuchen sich nach einer gerichtlichen Kontrolle als rechtmäßig oder rechtswidrig herausgestellt haben?
Wenn ja, inwiefern, und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Ersuchen nach Nutzerdaten (etwa Netzprotokoll-Adresse [IP-Adresse], elektronische Postadresse [E-Mail], andere Zugangsdaten o. Ä.) an die Betreiber der Dienste Facebook, Instagram, Telegram, TikTok, Twitter oder YouTube seit dem 1. Januar 2020 gestellt?
Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden je Dienst Ersuchen nach Nutzerdaten durch die Bundesregierung gestellt?
Wenn ja, wegen welcher genauen Daten wurden die Ersuchen nach Nutzerdaten jeweils gestellt (bitte Tag, Monat und Jahr angeben)?
Wenn ja, auf welche Rechtsgrundlage stützte sich die Bundesregierung jeweils bei ihren Ersuchen nach Nutzerdaten (bitte die gesamte Normenkette einschließlich etwaiger Straf- oder Ordnungswidrigkeitennormen angeben)?
Wenn ja, welche Behörden haben die Ersuchen jeweils gestellt?
Wenn ja, welchen der Ersuchen nach Nutzerdaten wurde von den Dienstanbietern wunschgemäß nachgekommen?
Wenn ja, welche der Ersuchen nach Nutzerdaten wurden von den Dienstanbietern abgelehnt?
Wenn ja, welche der Ersuchen nach Nutzerdaten wurden von den Dienstanbietern nicht beantwortet?
Wenn ja, wurden in Fällen, in denen nach Ansicht der Bundesregierung Straftatbestände oder Ordnungswidrigkeitentatbestände verwirklicht wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung Tatverdächtige ermittelt oder Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeschlossen, und wenn ja, in welchen Fällen war das jeweils der Fall, und wie wurden die Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen (z. B. Aburteilung, Freispruch, Einstellung des Verfahrens)?
Wenn ja, in welchen Fällen wurden die Ersuchen nach Nutzerdaten mit einer Handlung begründet, infolge derer diese Handlung in einen Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet wurde, und welche Phänomenbereiche waren das jeweils?
Wenn ja, gab es Fälle, in denen vorgenommene Einstufungen in einen Phänomenbereich zu einem späteren Zeitpunkt auf einen anderen Phänomenbereich abgeändert wurden oder Fälle, in denen die Einstufung in einen Phänomenbereich gestrichen wurde, und wenn ja, in welchen Fällen war das jeweils der Fall?
Wenn ja, gab es Fälle, in denen sich zu einem späteren Zeitpunkt nach Stellen der Abfrage der Nutzerdaten für die Bundesregierung herausgestellt hat, dass die Tatbestandsvoraussetzungen für das Ersuchen nach Nutzerdaten nicht vorlagen, und wenn ja, in welchen Fällen war das jeweils der Fall?