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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Entlastungspakete und Abwehrschirm
(insgesamt 64 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Datum
18.11.2022
Aktualisiert
28.11.2022
BT20/417225.10.2022
Entlastungspakete und Abwehrschirm
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Entlastungspakete und Abwehrschirm
Am 7. September 2022 hat die Bundesregierung das dritte Entlastungspaket
beschlossen. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Bürgerinnen und
Bürger mit diesem Paket um 65 Mrd. Euro entlastet werden (https://www.bund
esregierung.de/breg-de/suche/drittes-entlastungspaket-2082584). Am 29.
September 2022 hat nun die Bundesregierung einen sogenannten wirtschaftlichen
Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges beschlossen,
der mit 200 Mrd. Euro ausgestattet werden soll (https://www.bundesregierun
g.de/breg-de/aktuelles/abwehrschirm-2130944). Die Pakete sind aktuell
Bestandteil der Beratungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten
mit dem Bundeskanzler, wobei eine Einigung bei den Finanzen vorerst vertagt
wurde (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/energiekrise-kosten-vert
eilung-bund-laender-101.html). Nach Ansicht der Fragesteller bleibt die
Bundesregierung sowohl beim dritten Entlastungspaket als auch beim
Abwehrschirm, inklusive seiner wirtschafts- und energiepolitischen Bestandteile, bisher
in den entscheidenden Fragen unkonkret. Auch fehlt es bisher bei den meisten
Maßnahmen an einer gesetzlichen Umsetzung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie schlüsseln sich die Kosten des dritten Entlastungspakets in Höhe von
65 Mrd. Euro auf die einzelnen Maßnahmen des Pakets auf (bitte nach
Bund, Ländern und Kommunen aufschlüsseln)?
2. Wie schlüsseln sich die Kosten des wirtschaftlichen Abwehrschirms gegen
die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die einzelnen Maßnahmen
des Pakets auf (bitte nach Bund, Ländern und Kommunen aufschlüsseln)?
3. In welchem Umfang werden voraussichtlich Mittel von den angekündigten
insgesamt bis zu 200 Mrd. Euro des Abwehrschirms für die
Ersatzbeschaffungskosten für die Marktstabilität der relevanten Gasimporteure
eingeplant (bitte nach Unternehmen, konkreter Maßnahme und Summe
auflisten)?
4. Mit welchen Einnahmen aus der auf EU-Ebene beschlossenen
Abschöpfung von Zufallsgewinnen rechnet die Bundesregierung?
Plant die Bundesregierung diese Einnahmen zur Finanzierung der im
Rahmen des Abwehrschirms vorgesehenen Strompreisbremse ein, und welche
(zusätzlichen) Mittel aus den angekündigten 200 Mrd. Euro sind für die
Strompreisbremse vorgesehen?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/4172
20. Wahlperiode 25.10.2022
5. Wie viel Geld beabsichtigt die Bundesregierung, aus den zur Verfügung
gestellten Mitteln der Entlastungspakete und des Abwehrschirms in die
Bereiche Wissenschaft und Forschung zu investieren (bitte die jeweilige
Investitionssumme entlang der beschlossenen Maßnahmenpakete der
Bundesregierung auflisten)?
6. Welche Gespräche mit den Bundesländern haben der Chef des
Bundeskanzleramtes Wolfgang Schmidt und die Staatsministerin für Bund-
Länder-Beziehungen beim Bundeskanzler Sarah Ryglewski im Vorfeld des
dritten Entlastungspakets zu den Kosten mit den Bundesländern geführt
(bitte je Bundesland für den Zeitraum vom 31. August 2022 bis zum
7. September 2022 aufschlüsseln)?
7. Welche Gespräche mit den Bundesländern haben der Chef des
Bundeskanzleramtes Wolfgang Schmidt und die Staatsministerin für Bund-
Länder-Beziehungen beim Bundeskanzler Sarah Ryglewski im Nachgang
des dritten Entlastungspakets zu den Kosten mit den Bundesländern
geführt (bitte je Bundesland für den Zeitraum vom 8. September 2022 bis
zum 21. September 2022 aufschlüsseln)?
8. An welchen Daten fanden seit Beginn des Krieges in der Ukraine und der
damit verbundenen Energie- und Wirtschaftskrise Konferenzen der
Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister der Länder (digital und
analog) statt, durch wen aus der politischen Leitung des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Klimaschutz war der Bund jeweils vertreten, und wie
lange hat der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert
Habeck jeweils teilgenommen?
9. An welchen Daten und für wie lange jeweils war
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck seit Beginn des Krieges in der Ukraine und der
damit verbundenen Energie- und Wirtschaftskrise im Ausschuss für
Wirtschaft und in dem Ausschuss für Energie und Klimaschutz des Deutschen
Bundestages zu Gast, um den Abgeordneten Rede und Antwort zu stehen?
10. Wie ist der aktuelle Sachstand der Umsetzung des dritten
Entlastungspakets bei
a) der Entlastung bei den Strompreisen,
b) der Abschöpfung der Zufallsgewinne bei den Stromproduzenten,
c) der Verschiebung der Erhöhung des CO2-Preises,
d) der Unterstützung für Familien,
e) der Einmalzahlung für Studierende,
f) der Erhöhung des Wohngeldes für mehr Berechtigte,
g) der Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses,
h) der Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner,
i) der Einführung eines bundesweiten Tickets im öffentlichen Nahverkehr
und
j) den Hilfen für Unternehmen?
11. Wann wird die Umsetzung der Maßnahmen des dritten Entlastungspakets
abgeschlossen sein und dem entsprechenden Personenkreis zur Verfügung
stehen (bitte nach den Maßnahmen in Frage 10a bis 10 j aufschlüsseln)?
12. Inwiefern ergibt sich mit der Umsetzung des Abwehrschirms eine
Neubewertung der mit dem dritten Entlastungspaket verkündeten Hilfen für
Unternehmen?
a) Sind die Ausweitung des Energiekostendämpfungsprogramms und die
Etablierung eines KMU-Programms (KMU = kleine und mittlere
Unternehmen) durch die mit dem Abwehrschirm verkündeten
Maßnahmen hinfällig geworden?
b) Wie ist der Umsetzungsstand im Hinblick auf die Ankündigung von
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck in seiner Rede im
Deutschen Bundestag vom 8. September 2022, „das Programm, das wir jetzt
für die Industrie aufgestellt haben, das
Energiekostendämpfungsprogramm, für KMUs öffnen“ zu wollen und „die Handelsbezogenheit als
Kriterium aufgeben“ zu wollen, es „branchenoffen (zu) gestalten“?
c) Welche weiteren mit dem dritten Entlastungspaket angekündigten
Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen wurden durch die mit
dem Abwehrschirm verkündeten Maßnahmen überholt?
d) Welche konkreten Stützungsmaßnahmen zur Abfederung der hohen
Energiepreissteigerungen stehen Unternehmen zur Verfügung, die nicht
in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse erfasst
werden, und ab wann?
e) Wie ist der Umsetzungsstand für den von Bundeswirtschaftsminister
Dr. Robert Habeck in seiner Rede im Deutschen Bundestag am 8.
September 2022 für Oktober 2022 angekündigten „Mechanismus – Gas
gegen Geld –“, um den Gasverbrauch zu reduzieren?
13. Von welchen Elementen der Entlastungspakete profitieren
landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen der Ernährungswirtschaft (bitte das
voraussichtliche finanzielle Unterstützungsvolumen für diese Betriebe aus der
jeweiligen Maßnahme angeben)?
14. Inwiefern ergibt sich aus der Antwort zu Frage 13 eine Neubewertung des
ursprünglich auf 65 Mrd. Euro bezifferten Volumens des dritten
Entlastungspakets?
15. Stehen den Energieversorgungsunternehmen nunmehr, nachdem die
Bundesregierung im Rahmen ihrer Ankündigungen zum Abwehrschirm
auch die sogenannte Gasbeschaffungsumlage aufgehoben hat, die
Preisanpassungsrechte bei verminderten Gasimporten zu, vgl. § 24 Absatz 8 des
Energiesicherungsgesetzes (EnSiG)?
16. Warum hat es die Bundesregierung nicht geschafft, das
Gesetzgebungsverfahren zur Senkung des Umsatzsteuersatzes für Gas und Fernwärme vor
dem 1. Oktober 2022 abzuschließen, und wie wird die Bundesregierung ab
dem 1. Oktober 2022 ohne Ablesung der Verbrauchswerte die Umsetzung
dieser Maßnahme und die Weitergabe an die Verbraucher sicherstellen?
17. Warum wird die Lieferung von Gas über andere Vertriebswege (wie z. B.
Kartuschen oder Tankwagen) weiterhin mit dem Regelsteuersatz von
19 Prozent besteuert?
18. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, auch Nutzer von Öl- oder
Pelletheizungen zu unterstützen?
19. Wurde mit den Bundesländern bei der Ministerpräsidentenkonferenz am
4. Oktober 2022 auch über einen Weiterbetrieb der drei verbliebenen
Kernkraftwerke gesprochen, und wenn ja, warum wurde hierzu keine
Aussage in den Beschluss aufgenommen?
20. Kennt die Bundesregierung die Aussage eines Vertreters des
Übertragungsnetzbetreibers Amprion, das Kernkraftwerk Emsland stehe „auf der
richtigen Seite des Netzengpasses und würde uns helfen“, es erzeuge „im
Netz eine Art Gegendruck, der dazu führe, dass sich der Windstrom aus
Norddeutschland besser über das Netz verteile und die Nord-Süd-Achse
entlastet werde“ (https://www.zeit.de/2022/42/stromnetze-ausbau-stromve
rsorgung-winter-energiewende), und wie bewertet sie sie?
21. Wie will die Bundesregierung Doppelauszahlungen der
Energiepreispauschale vermeiden, wenn die Personengruppen sowohl im September über
ihren Arbeitgeber als auch im Dezember über die Deutsche
Rentenversicherung eine Zahlung erhalten haben bzw. werden?
22. Um was für eine Einkunftsart handelt es sich bei der
Energiepreispauschale für Rentner?
23. Wenn es sich um sonstige Einkünfte nach § 22 des
Einkommensteuergesetzes (EstG) handelt, müssen Rentner die Energiepreispauschale nur mit
ihrem jeweiligen Besteuerungsanteil versteuern, etwa nur zu 50 Prozent,
wenn sie im Jahre 2005 in den Ruhestand gegangen sind?
Falls ja, wie ist die niedrigere Besteuerung der Energiepreispauschale mit
dem Besteuerungsanteil mit dem allgemeinen Gleichheitssatz zu
vereinbaren?
24. Erhalten u. a. auch Pfarrer oder Architekten im Ruhestand die
Energiepreispauschale, auch wenn sie im Falle der Pfarrer z. B. über eine
Ruhegehaltskasse oder im Falle von Architekten über ein Versorgungswerk
rentenversichert sind?
25. Über welche Behörde wird die Energiepreispauschale an die Studierenden
ausgezahlt, und wann legt die Bundesregierung hierfür einen Vorschlag
vor?
26. Beabsichtigt die Bundesregierung, auch eine Energiepreispauschale für
Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen einzuführen,
die oft höhere Energiebedarfe aufgrund der Nutzung elektronisch
betriebener Hilfsmittel haben?
Wenn nein, warum nicht?
27. Wie begründet die Bundesregierung die Aussetzung der Erhöhung des
CO2-Preises für das Jahr 2023, und welche Mindereinnahmen entstehen
dadurch?
28. Von wem wurde die Expertenkommission Gas/Wärme zusammengesetzt,
und wer hat entschieden, dass nicht Vertreter aller Fraktionen des
Deutschen Bundestages die Kommission begleiten dürfen?
29. Hat die Expertenkommission Vorgaben oder Weisungen von der
Bundesregierung, von einzelnen Mitgliedern der Bundesregierung oder der
regierungstragenden Fraktionen erhalten?
30. Wird die Expertenkommission auch noch Vorschläge für Entlastungen von
Haushalten mit Öl- und Pelletheizungen im Endbericht vorlegen?
31. Welche weiteren Bestandteile sind für den Endbericht der
Expertenkommission geplant, etwa auch im Hinblick auf angebotsorientierte,
energiepolitische Maßnahmen?
32. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Co-Vorsitzenden der
Expertenkommission, Prof. Dr. Veronika Grimm, es wäre „einfacher
gewesen, wenn die Kommission früher die Arbeit hätte aufnehmen können“
(https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/interview-kommissions
chefin-veronika-grimm-ueber-maengel-bei-der-gaspreisbremse/2873449
8.html)?
33. Inwiefern hat die Bundesregierung, wie berichtet (https://www.bloomber
g.com/news/articles/2022-10-10/germany-supports-joint-eu-debt-for-loan
s- to- tackle-energy-cr isis), Unterstützung für ein gemeinsames EU-
Staatsanleihenprogramm signalisiert, und in welchem Verhältnis stünde
dieses Programm zur Umsetzung des geplanten Abwehrschirms der
Bundesregierung?
34. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem in der
Frage 33 geschilderten Sachverhalt und den Kursverlusten deutscher
Staatsanleihen (siehe https://www.handelsblatt.com/dpa/deutsche-anleihen-fallen-s
tark-aussicht-auf-gemeinsame-eu-schulden-belastet/28734368.html), und
wie ist dies mit der Zielsetzung aus dem Abwehrschirm vereinbar,
deutsche Bundesanleihen sollten „weiterhin das höchste Vertrauen der
Finanzmärkte genießen“?
35. Welche Auswirkungen für die Inflationsentwicklung erwartet die
Bundesregierung infolge der im Abwehrschirm angekündigten Maßnahmen?
36. Welche weiteren Unterstützungen benötigt und erhält das Unternehmen
Uniper bis Jahresende 2022 von Seiten des Staates, die über die
Übernahmeankündigung vom 21. September 2022 hinausgehen (https://www.bmw
k.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220921-bundesregierun
g-verstandigt-sich-auf-anpassung-des-stabilisierungspakets-fur-unipe
r.html)?
37. Wie ist der Stand der beihilferechtlichen Verfahren jeweils zur bisher
vorgesehenen Unterstützung und zur geplanten Übernahme des Unternehmens
Uniper?
38. Welche Überlegungen der Bundesregierung gibt es zur weiteren Nutzung
der Kern- und Kohlekraftwerke, die Uniper in Schweden und Russland
betreibt?
39. Welche Szenarien im Hinblick auf die Entwicklung des Gaspreises und die
Beschaffungslage für Gas legt die Bundesregierung ihren Berechnungen
für den voraussichtlichen Ersatzbeschaffungsaufwand bei Uniper
zugrunde?
40. Welche zusätzlichen Bedingungen gelten für die angestrebte Übernahme
des Bundes von Uniper, die über die bereits im Juli 2022 vereinbarten
Bedingungen (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/202
2/07/20220722-bundesregierung-verstaendigt-sich-auf-finanzielle-unterstu
etzung-fuer-uniper-und-kuendigt-weitere-entlastungen-an.html)
hinausgehen, etwa im Hinblick auf Besetzung des Aufsichtsrates,
Vorstandsvergütungen etc.?
41. Wie erklärt sich die zeitliche Differenz zwischen den verschiedenen
energiepolitischen Maßnahmen, wonach zur Stärkung der
Versorgungssicherheit in der aktuellen Energiekrise gemäß der jüngst verlängerten
Stromangebotsausweitungsverordnung insbesondere Steinkohlekraftwerke bis zum
31. März 2024 laufen können, zwei Braunkohlekraftwerke der RWE bis
zum 31. März 2024 am Netz bleiben, die sogenannte Einsatzreserve für
Kernkraftwerke jedoch längstens und lediglich bis zum 15. April 2023
laufen soll?
42. Welche konkreten Mengen Gas (in TWh) stehen vor dem Hintergrund der
gesetzlichen Vorgaben zum Ausspeicherpfad (Speicherfüllstände dürfen
bis Februar 2023 wieder auf 40 Prozent sinken) nach jetzigem Stand aus
den deutschen Gasspeichern bis zum Februar 2023 zur Verfügung, und in
welchem Verhältnis steht dieses voraussichtliche Gaskontingent zum
Durchschnittsgasverbrauch vergangener Jahre?
43. Wie möchte die Bundesregierung gewährleisten, dass die – nach ihrer
eigenen Aussage notwendigen und gewünschten 20 Prozent und nach EU-
Notfallplan vorgeschriebenen 15 Prozent – Einsparungen beim
Gasverbrauch nicht überwiegend zulasten der Industriekunden gehen (im August
2022 knapp 22 Prozent, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachtheme
n/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/aktuelle_gasversorgung/_do
wnloads/09_September/220927_gaslage.pdf?__blob=publicationFile
&v=2), wenn die von der Bundesregierung beschlossenen
Einsparverordnungen nach eigenen Berechnungen lediglich Einsparungen des
Gasverbrauchs in Höhe von ungefähr 2 Prozent (https://www.bmwk.de/Redaktio
n/DE/Pressemitteilungen/2022/08/20220824-habeck-treiben-energieeinspa
rung-weiter-voran-bundeskabinett-billigt-energieeinspar-verordnunge
n.html) bringen?
44. Aus welchen Gründen setzt sich die Bundesregierung nunmehr für eine
gemeinsame europäische Gasbeschaffung ein (https://www.bloomber
g.com/news/articles/2022-10-11/germany-netherlands-to-push-no-regret-pl
an-to-cut-energy-cost), nachdem die Bundesregierung eine solche
gemeinsame Beschaffung im Rahmen der EU-Energy-Plattform zunächst
blockiert hatte (https://www.euractiv.com/section/energy/news/berlin-makes-
u-turn-backs-joint-gas-purchasing-at-eu-level/)?
45. Wie bewertet die Bundesregierung die eigene Strategie zur Beschaffung
von Flüssigerdgas (LNG) vor dem Hintergrund, dass andere Staaten, wie
z. B. Bangladesch oder Pakistan (https://www.dw.com/en/lng-european-thi
rst-for-natural-gas-puts-bangladesh-and-pakistan-in-the-dark/a-63401354),
aufgrund der hohen und verhältnismäßig kostenflexiblen Nachfrage aus
Deutschland und Europa Schwierigkeiten haben, ihren eigenen Gasbedarf
am Weltmarkt zu decken?
46. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch einen Stopp
des Wiederverkaufs von LNG durch chinesische Marktteilnehmer (https://
www.bloomberg.com/news/articles/2022-10-17/china-halts-lng-sales-to-fo
reign-buyers-to-ensure-own-supply) auf die Beschaffungsmöglichkeiten
und die Preisentwicklungen von LNG für Deutschland und Europa?
47. Wie viel LNG aus russischen Quellen bezieht Deutschland nach Kenntnis
der Bundesregierung derzeit (https://www.highnorthnews.com/en/russian-l
ng-europe-flies-under-radar-frances-totalenergies-continues-imports-ar
ctic), was unternimmt die Bundesregierung, um Kenntnis über den Bezug
von russischem LNG zu erhalten, und was plant die Bundesregierung zur
Unterbindung des LNGs aus russischem Bezug?
48. Welche Fortschritte hat die Bundesregierung zuletzt in ihren Gesprächen
mit Norwegen über den (vergünstigten) Bezug von Gas erzielt, welche
Angebote hat die Bundesregierung unterbreitet, um die Bezugschancen zu
erhöhen, und wie bewertet die Bundesregierung auch in diesem Kontext die
Verlautbarung des norwegischen Energieministers, Norwegen könnte ab
2023 seine Stromexporte begrenzen (https://www.montelnews.com/news/1
352039/norwegen-knnte-ab-2023-stromexporte-begrenzen--minister)?
49. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um, wie im
Abwehrschirm angekündigt, darauf zu achten, „dass die Preissignale soweit wie
möglich wirken“?
50. Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die im Abwehrschirm
verkündete Zielsetzung, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter zu
priorisieren und zu beschleunigen, die deutliche Unterzeichnung aktueller
Windenergieausschreibungen (https://www.montelnews.com/de/news/135
8661/onshore-wind-ausschreibungen-sind-zu-42-unterzeichnet), welche
Ursachen liegen dem zugrunde, und welche Konsequenzen für künftige
Ausschreibungen und für den weiteren Ausbaupfad der erneuerbaren
Energien zieht die Bundesregierung hieraus?
51. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Umsetzung
des mit dem Abwehrschirm angekündigten Belastungsmoratoriums
ergreifen?
52. Welche Entlastungsmaßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, zum
Schutz der sozialen Infrastruktur (insbesondere Pflege-, Rehabilitations-
und Vorsorgeeinrichtungen, Einrichtungen und Dienste für Menschen mit
Behinderungen) zu unternehmen?
53. Sieht die Bundesregierung mit Blick auf die soziale Infrastruktur „weiteren
Hilfebedarf“, und wird sie daher auch gemeinsam mit den Ländern über
zusätzliche Maßnahmen beraten (vgl. S. 5 f. des Beschlusses zur
Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am 4. Oktober 2022 in Berlin; https://www.bundesregier
ung.de/breg-de/suche/besprechung-des-bundeskanzlers-mit-den-regierungs
chefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-4-oktober-2022-in-berlin-2
131782)?
54. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Vorschlag der Expertenkommission
Gas/Wärme umzusetzen, einen Hilfsfonds für soziale Dienstleister
einzurichten (siehe Zwischenbericht der Kommission, S. 8, https://www.bmw
k.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/expertinnen-kommission-gas-u
nd-waerme.pdf?__blob=publicationFile&v=24)?
Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
55. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik zu ihren Entlastungspaketen
und zum Abwehrschirm von Seiten der Europäischen Kommission und
einer Vielzahl von EU-Mitgliedsländern (https://www.rnd.de/politik/energie
krise-die-kritik-von-eu-politikern-am-alleingang-von-olaf-scholz-ist-richti
g-YX6QF5IILVCJTC7GESAOV3YLK4.html), die darin einen deutschen
Alleingang sehen, und wie wird die Bundesregierung stärker darauf
hinwirken, dass es innerhalb der Europäischen Union zu einem kohärenten
Vorgehen bei der Preisdämpfung der Energiepreise kommt?
56. Wann legt die Bundesregierung, als Grundlage ihrer weiteren
energiepolitischen Maßnahmen, einen neuen Fortschrittsbericht Energiesicherheit vor,
zumal der letzte veröffentlichte Bericht vom 20. Juli 2022 stammt?
57. Aus welchen Gründen sind bislang keine Kraftwerke an den Strommarkt
zurückgekehrt, deren Hauptenergieträger Mineralöl ist (Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/3479)?
58. Wie sind die nach Ansicht der Fragesteller widersprüchlichen Antworten
der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/3479
miteinander vereinbar, wonach gemäß § 50b des Energiewirtschaftsgesetzes
(EnWG) einerseits eine Pflicht zur Brennstoffbevorratung für
Kohlekraftwerke bestehe, andererseits diese aber keine Voraussetzung für die
Rückkehr an den Strommarkt darstelle?
59. In welchen Fällen ist die von der Bundesregierung erlassene und am
30. August 2022 in Kraft getretene Energiesicherungstransportverordnung
zur Anwendung gekommen?
60. Zu welchem Ergebnis ist der in der Antwort der Bundesregierung zu
Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/3479 genannte Austausch zwischen
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem
Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Hinblick auf die vorübergehende
Aufhebung des Sonntagsfahrverbots für LKWs zum Transport von
Energieträgern gelangt?
61. Wie erklärt sich die Diskrepanz bei den Aussagen der Bundesregierung zur
Abhängigkeit von russischen Rohöllieferungen, die
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck im Mai 2022 auf 12 Prozent (https://www.zdf.de/
nachrichten/wirtschaft/habeck-russland-energie-abhaengigkeit-ukraine-kri
eg-100.html), die Bundesregierung für den Monat Juni 2022 jedoch jüngst
auf „rund 30 Prozent“ bezifferte (Antwort der Bundesregierung zu
Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 20/3479)?
62. Welchen gesicherten zusätzlichen prozentualen Beitrag zur
Energieversorgungssicherheit soll der ausgeweitete Zubau an erneuerbaren Energien in
den kommenden drei Jahren leisten?
63. Wie hoch ist die gegenwärtige Kapazität an installierten bzw. errichteten
Elektrolyseuren in Deutschland?
64. Wie hoch ist die Kapazität von Speichern in Deutschland (bitte nach Art
der Speicher und den Zugriffsmöglichkeiten – privat, gewerblich,
Netzbetreiber etc. – unterteilen)?
Berlin, den 24. Oktober 2022
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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