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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Entziehung des Status als Bundesstützpunkt gegenüber dem Biathlon-Standort in Altenberg

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

03.11.2022

Aktualisiert

16.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/415225.10.2022

Entziehung des Status als Bundesstützpunkt gegenüber dem Biathlonstandort in Altenberg

der Abgeordneten Steffen Janich, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Christian Wirth, Klaus Stöber, Jörn König und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Anfänge des Biathlons in der Region um Altenberg und Zinnwald in Sachsen liegen schon in den 50er-Jahren. Zinnwald wird auch als Wiege des Biathlonsports in Deutschland bezeichnet. Zahlreiche Weltcupsieger, Weltmeister und Olympiasieger im Biathlon haben bereits in der Biathlonarena Altenberg trainiert. Im Jahr 2004 wurden der Schießstand sowie der Start- und Zielbereich in Altenberg umgebaut und an die Erfordernisse des Biathlonsports angepasst (https://sport-altenberg.de/sportstaetten/biathlonarena/).

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie der Deutsche Olympische Sportbund haben am 30. September 2022 mitgeteilt, dass sie dem Standort Biathlon in Altenberg den Status als Bundesstützpunkt entziehen. Ab dem 1. Januar 2023 werden nur noch die Standorte Chemnitz für Eisschnelllauf, Dresden für Shorttrack, Klingenthal und Oberwiesenthal für Ski Nordisch und Altenberg für Bob, Skeleton und Rennrodeln als Bundesstützpunkte der Wintersportarten in Sachsen anerkannt. Der sächsische Innenminister hat sein Unverständnis dafür ausgedrückt, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat das Sächsische Staatsministerium des Innern auf der Sportministerkonferenz am 28. September 2022 nicht über den geplanten Schritt informiert habe (https://www.mdr.de/sport/andere_sportarten/biathlon-altenberg-bundesstuetzpunkt-102.html).

Der Geschäftsführer der Marketing GmbH des Deutschen Skiverbandes (DSV) hat hierzu geäußert, dass aus seiner Sicht genügend Potenzial für eine positive Entwicklung des Biathlonstandortes in Altenberg bestehe. Im Nachwuchskonzept spiele der Ort weiterhin eine wichtige Rolle, sodass der DSV noch einmal bei den zuständigen Stellen um eine Überprüfung bitten wolle (https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/altenberg-kein-biathlon-bundesstuetzpunkt-mehr-18367206.html).

Die für den Spitzensport genutzte Sportstätte Altenberg hat im Bereich Biathlon in den Jahren 2008, 2011, 2012, 2013 und 2022 allein für bauliche Maßnahmen insgesamt Fördermittel in Höhe von 324 982 Euro vom Bund erhalten. Die letzte Förderung des Bundes im Jahr 2022 für den Bereich Biathlon in Altenberg belief sich auf 67 000 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/2829, S. 4 und 8).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Aus welchen Gründen hat das BMI die Einstufung des Biathlonstandortes in Altenberg als Bundesstützpunkt nicht verlängert?

2

Ist die Entscheidung zur Nichtverlängerung der Einstufung des Biathlonstandortes in Altenberg als Bundesstützpunkt durch das BMI bereits abschließend oder gibt es noch Möglichkeiten, diese Entscheidung zu korrigieren?

3

Hat das BMI in seine Überlegungen zu der Entscheidung, den Biathlonstandort in Altenberg nicht länger als Bundesstützpunkt einzustufen, den Umstand einbezogen, dass in diesen Standort in den vergangenen Jahren gezielt investiert worden ist, dabei unter anderem der Schießstand sowie der Start- und Zielbereich umgebaut worden sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte begründen)?

4

Hat das BMI in seine Überlegungen zu der Entscheidung, den Biathlonstandort in Altenberg nicht länger als Bundesstützpunkt einzustufen, den Umstand einbezogen, dass dieser Standort im Nachwuchskonzept des DSV weiterhin eine bedeutende Rolle spielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte begründen)?

5

Hat ein Vertreter des Deutschen Skiverbandes das BMI bereits um eine Überprüfung der Entscheidung im Sinne von Frage 1 gebeten, und wenn ja, wie hat er diese Bitte begründet?

6

Was wäre nach Ansicht der Bundesregierung dafür erforderlich, um den Biathlonstandort in Altenberg auch zukünftig als Bundesstützpunkt anzuerkennen?

7

Welche finanziellen Folgen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für den Biathlonstandort in Altenberg daraus, dass das BMI ihn nicht länger als Bundesstützpunkt einstuft?

8

Welche personellen Folgen (insbesondere bei Trainern und sportlichem Betreuungspersonal, aber auch anderen Beschäftigten) ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für den Biathlonstandortort in Altenberg daraus, dass das BMI ihn nicht länger als Bundesstützpunkt einstuft?

9

Welche weiteren Folgen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für den Biathlonstandort in Altenberg daraus, dass das BMI ihn nicht länger als Bundesstützpunkt einstuft?

10

Hat die Entscheidung zur Nichtverlängerung der Einstufung des Biathlonstandortes in Altenberg als Bundesstützpunkt durch das BMI einen Einfluss auf die in der Vergangenheit geleistete finanzielle Förderung des Bundes für bauliche Maßnahme an diesem Standort (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte begründen), und wenn ja, welche?

11

Hat die Entscheidung zur Nichtverlängerung der Einstufung des Biathlonstandortes in Altenberg als Bundesstützpunkt durch das BMI einen Einfluss auf die Entscheidung zu künftigen Förderungen des Bundes für bauliche Maßnahmen an diesem Standort (bitte begründen), und wenn ja, welche?

12

Wieso hat das BMI das Sächsische Staatsministerium des Innern nicht schon auf der Sportministerkonferenz am 28. September 2022 über den geplanten Schritt zur Nichtverlängerung der Einstufung des Biathlonstandortes in Altenberg als Bundesstützpunkt durch das BMI informiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Berlin, den 21. Oktober 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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