Die Sparmaßnahmen der Bundesregierung und deutsche Rüstungsprojekte
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Inge Höger, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung plant bis 2014 80 Mrd. Euro im Bundeshaushalt ressortübergreifend einzusparen. Als Teil des Sparpakets sind für das Bundesministerium der Verteidigung konkret Einsparungen in Höhe von etwa 4,3 Mrd. Euro vorgesehen. Zusätzlich sollen im Rahmen der Umstrukturierung der Bundeswehr weitere 4 Mrd. Euro im genannten Vierjahreszeitraum an Einsparungen identifiziert werden. Zwar hat der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, verkündet, dass sowohl bei Personal, Material als auch Rüstungsprojekten gekürzt werden soll, aber konkrete Maßnahmen wurden noch nicht benannt.
Es liegt auf der Hand, dass insbesondere der Bereich der verteidigungsinvestiven Ausgaben über ein erhebliches Einsparpotenzial verfügt. Viele der gegenwärtigen milliardenschweren Vorhaben sind entweder technisch veraltet, wurden für längst überholte militärische Einsatzszenarien entwickelt, sind von der Rüstungsindustrie nicht im vereinbarten Zeitrahmen auf den geforderten technischen Stand zu realisieren oder dienen der Vorbereitung und Durchführung militärischer Interventionen.
Insbesondere das fast chronische Problem von Verzögerungen in den Entwicklungs-, Erprobungs- und Produktionsphasen führt zudem regelmäßig zu ständig wachsenden Beschaffungskosten über die ursprünglich vereinbarten Kosten hinaus. Als prominenteste Beispiele sei auf die beiden kostenintensiven Rüstungsprojekte A400M sowie Eurofighter 2000 verwiesen, auf die die Bundesregierung wie auch ihre Vorgängerregierungen nicht verzichten möchten, um Deutschlands internationalen Handlungsspielraum zu erweitern.
Gleichzeitig ist aufgrund der bisherigen restriktiven Informationspolitik der Bundesregierung der vorhandene Handlungsspielraum des Bundesministeriums der Verteidigung für Kürzungen bei Beschaffungsvorhaben nur schwer einzuschätzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Rüstungsprojekte der Bundeswehr mit einem Auftragsvolumen von über 25 Mio. Euro befinden sich derzeit (Stand August 2010) in der Entwicklungs-, Erprobungs- und Produktionsphase (bitte für jedes Projekt unter Angabe des Datums des ursprünglichen Vertragsabschlusses, der damals vereinbarten Projektlaufzeit und der damals vereinbarten Gesamtkosten sowie der jetzigen Zeit- und Kostenkalkulation)?
Wie viele Rüstungsprojekte der Bundeswehr mit einem Auftragsvolumen von über 25 Mio. Euro befinden sich derzeit (Stand August 2010) in der Beschaffungsphase (bitte für jedes Projekt unter Angabe des ursprünglichen Vertragsdatums, der damals vereinbarten Projektlaufzeiten und der damals vereinbarten Gesamtkosten und Stückzahlen sowie der jetzigen Zeit- und Kostenkalkulationen und der aktuellen Stückzahl)?
Welche der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten Vorhaben verlaufen gemäß des Initiierungsvertrages hinsichtlich der vereinbarten Kosten, der Stückzahl, der Projektlaufzeit und des Auslieferungszeitraums?
Bei welchen der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten Vorhaben ist dies nicht der Fall? Welche Gründe waren jeweils dafür ausschlaggebend, und welche Modifikationen bei den Kosten, den technischen Vorgaben, der Stückzahl sowie dem Auslieferungszeitraum sind deswegen erfolgt (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Vorhaben)?
Bei welchen der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten Vorhaben wurden welche Vertragsstrafen für den Fall der Nichterfüllung der technischen Vorgaben oder des Liefertermins vereinbart?
Bei welchen der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten Vorhaben wurde auf Vertragsstrafen für den Fall der Nichterfüllung der technischen Vorgaben oder des Liefertermins verzichtet, und warum wurde darauf verzichtet?
Bei welchen der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten Vorhaben wurden die Regelungen und Vorgaben für Vertragsstrafen nachträglich geändert (bitte jeweils unter Angabe des Datums der Änderung, was geändert wurde, von welcher Seite die Initiative dazu ausging und warum eine Änderung notwendig erschien)?
Bei welchen der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten Vorhaben wurden für den Fall von Nichterfüllung der vertraglichen Vorgaben Ausstiegsoptionen für den Auftraggeber vereinbart, und unter welchen Umständen können diese Optionen jeweils genutzt werden?
Prüft die Bundesregierung derzeit die Umsetzung einer vollständigen oder partiellen Ausstiegsoption aus Beschaffungsprojekten, deren Entwicklung, Produktion oder Auslieferung sich vertragswidrig verzögert? Wenn nein, warum nicht?