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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die Anschläge auf die Nord-Stream-Erdgasleitung

(insgesamt 55 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

30.11.2022

Aktualisiert

04.08.2025

BT20/351301.11.2022

Die Anschläge auf die Nord-Stream-Erdgasleitung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Eugen Schmidt, Steffen Kotré, Petr Bystron, Matthias Moosdorf, Stefan Keuter, Tino Chrupalla, Dr. Alexander Gauland, Markus Frohnmaier, René Springer, Joachim Wundrak, Roger Beckamp und der Fraktion der AfD Die Anschläge auf die Nord-Stream-Erdgasleitung Im September 2011 wurde der erste Leitungsstrang der Ostseepipeline (Nord Stream 1) eröffnet, der zweite Rohrstrang ging im Oktober 2012 in Betrieb (https://www.ndr.de/geschichte/schauplaetze/Nord-Stream-1-und-2-Der-Zoff-u ms-Gas-aus-Russland,nordstream622.html). Hierdurch wurde Deutschland zu einem zentralen Transitland des europäischen Gashandels. Der deutsche Gasexport verfünffachte sich zwischen 2012 und 2021 von 12,24 Milliarden Kubikmeter auf 62,61 Milliarden Kubikmeter (https://www.ceicdata.com/de/indicato r/germany/natural-gas-exports). Diese Menge entspricht rund 70 Prozent des deutschen Gasverbrauchs (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/41033/u mfrage/deutschland-erdgasverbrauch-in-milliarden-kubikmeter/#:~:text=Der% 20Konsum%20von%20Erdgas%20in,von%2090%2C5%20Milliarden%20Kubi kmeter). Im Jahr 2013 begannen erste Planungen für den Bau von Nord Stream 2, die mit 55 Milliarden Kubikmeter p. a. die gleiche Leistungsfähigkeit besitzen sollte wie die bereits im Betrieb befindliche Leitung. Die USA und SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sprachen sich von Beginn an vehement gegen den Bau aus (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/nordstream 2-chronologie-101.html; Bundestagsdrucksache 18/8401). Washington drohte wiederholt mit Sanktionen. Im „Countering America's Adversaries through Sanctions Act“ von 2017 (https://www.congress.gov/115/pla ws/publ44/PLAW-115publ44.pdf) würden in einer „bemerkenswerten Offenheit“ eine „außen- und sicherheitspolitische Zielsetzung mit der Verfolgung eigener Wirtschaftsinteressen verknüpft“, wie es Michael Harms ausdrückte, der Geschäftsführer des Ostausschusses der Deutschen Wirtschaft (https://www.yo utube.com/watch?v=WgdGCRifwpg, ARD-Sendung Panorama, 4. Mai 2018, ca. ab 7.45 Uhr). In dem Beitrag wird ausgeführt, die USA wollten die Gaspipeline „Nord Stream 2“ zwischen Deutschland und Russland verhindern, drohten mit Sanktionen. Der Grund: Sie wollen ihr eigenes Gas verkaufen (ebd.). Trotz aller Behinderungen konnte der Bau von Nord Stream 2 im September 2021 abgeschlossen werden. Die Pipeline wurde mit Gas gefüllt, konnte aber nicht in Betrieb genommen werden, weil die Bundesnetzagentur die Zertifizierung verweigerte (https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bundesregie rung-stoppt-zertifizierung-von-nord-stream-2,SyAgkIJ). Deutscher Bundestag Drucksache 20/3513 20. Wahlperiode 01.11.2022 US-Präsident Joe Biden sagte am 7. Februar 2022, die USA würden der Nord- Stream-2-Pipeline „ein Ende bereiten“, falls Russland in die Ukraine einmarschiere. Auf die Frage: „Aber wie wollen Sie das genau machen, da […] das Projekt unter deutscher Kontrolle ist?“ antwortete Biden: „Ich verspreche Ihnen, wir werden es schaffen“ (https://twitter.com/ABC/status/149079246197 9078662). Ende August 2022 forderte Polens Präsident Andrzej Duda den Abriss von Nord Stream 2 (https://www.rnd.de/politik/nord-stream-2-polens-praesident-du da-fordert-abriss-der-pipeline-MNXKD56NTQC2SHBYAILHR2DW7A.html). Unmittelbar darauf forderte die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag den „Rückbau von Nord Stream 2“ (https://www.rnd.de/politik/nord-stream-2-fdp-b undestagsfraktion-fordert-rueckbau-projekt-habe-ukraine-isoliert-2PUGULA2 C3YYHYFQY6YLRSCOGQ.html). Am 26. September 2022 wurden drei der vier Stränge der Nord-Stream- Pipeline 1 und 2 schwer beschädigt, mutmaßlich durch Anschläge. Es entstanden Lecks auf großer Länge. Seismologische Institute in Skandinavien stellten Erschütterungen mit einer Stärke von 2,3 und 2,1 fest, was „vermutlich einer Sprengladung von mehreren hundert Kilogramm“, entspreche. Die Bundesregierung stellte fest, „von einer gezielten Sabotage der Pipelines Nord Stream 1 und 2“ auszugehen. Es sei wahrscheinlich, dass es sich um einen staatlichen Akteur handele (https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/nor d-stream-pipelines-groesseres-leck-explosionsartiger-druckabfall-a-98619864-9 b31-483a-bdf8-3a58a091fe8e; https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rober t-habeck-die-einzige-wahrheit-die-aus-russland-kommt-ist-die-luege-a-6eea7bb f-5dd8-4b54-aa02-64bd8500571a; Antwort auf die Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 20/3987). Dänemark und Schweden gingen in ihrem gemeinsamen Brief vom 29. September 2022 an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen von „vermutlich einer Sprengladung von mehreren Hundert Kilogramm“ aus (Antwort auf die Schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 20/3987). Die Bundesregierung gab am 30. September 2022 an, die Lecks in den Pipelines Nord Stream 1 und 2 könnten zu Emissionen von etwa 7,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten führen. Das entspricht etwa 1 Prozent der deutschen Jahres-Gesamtemissionen (Antwort auf die Schriftliche Frage 126 auf Bundestagsdrucksache 20/3768). Die Bundesregierung erklärte auf Fragen Abgeordneter verschiedener Fraktionen, sich über die Urheberschaft der mutmaßlichen Anschläge derzeit noch nicht äußern zu können, und, falls ihr Informationen vorliegen sollten, sich „aus Gründen des Staatswohls“ auch nicht äußern zu wollen (Antwort auf die Schriftlichen Fragen 4 und 38 auf Bundestagsdrucksache 20/3987). Sie wollte auch keine Auskunft darüber geben, welche Schiffe von NATO-Ländern oder Russland sich in den Wochen vor den mutmaßlichen Anschlägen in dem fraglichen Gebiet befunden haben (Antwort auf die Schriftliche Frage 111 auf Bundestagsdrucksache 20/3987). In der auf Verlangen der Fraktion der AfD anberaumten Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages erklärte der Abgeordnete Timon Gremmels am 28. September 2022 für die Koalitionsfraktion SPD: „Es ist völlig gleichgültig, ob Nord Stream 1 und Nord Stream 2 nun Lecks haben, wie diese Lecks entstanden sind, ob das Anschläge waren, wer hinter den Anschlägen steckt, weil aus der einen Pipeline noch nie Gas gekommen ist und es aus der anderen seit Wochen kein Gas mehr gegeben hat. – Das ist völlig irrelevant. Wir brauchen Nord Stream 1 und Nord Stream 2 nicht“ (Plenarprotokoll 20/56, S. 6153). Die Fragesteller haben den Eindruck und die Befürchtung, das nach ihrer Wahrnehmung demonstrative und provokative Desinteresse an der schweren Beschädigung einer Milliardeninvestition und zentralen kritischen Infrastruktur Deutschlands gilt auch für die Bundesregierung. Die Fragesteller bekunden ihr sehr hohes Interesse an der Aufklärung der mutmaßlichen Anschläge, wer auch immer der Schuldige sein mag. Sie erwarten ein entsprechend sehr hohes Engagement von der Bundesregierung. Die „Berliner Zeitung“ berichtet: Drei Wochen nach den Explosionen gab es noch nicht einmal Untersuchungen vor Ort, obwohl sich nach Angaben der Nord-Stream-Betreibergesellschaft am 3. Oktober der Druck in den Erdgasleitungen erwartungsgemäß stabilisiert hat, was nach dem Eindruck der Fragesteller Untersuchungen ermöglicht haben müsste (https://www.berliner-zeitung.de/ politik-gesellschaft/exklusiv-nord-stream-explosionen-ostsee-linke- politikerinsahra-wagenknecht-bundesregierung-verweigert-informationen-zu-pipeline-ans chlaegen-li.277250; https://www.nord-stream.com/de/presse-info/pressemitteil ungen/incident-on-the-nord-stream-pipeline-updated-04102022-529/). Am 30. September 2022 erklärte der amerikanische Außenminister Anthony Blinken auf einer Pressekonferenz: „Wir sind jetzt der führende Lieferant von Flüssigerdgas für Europa […]. Dies ist auch eine enorme Chance. Es ist eine enorme Chance, die Abhängigkeit von russischer Energie ein für alle Mal zu beseitigen und damit Wladimir Putin die Bewaffnung der Energie als Mittel zur Durchsetzung seiner imperialen Pläne zu nehmen. Das ist sehr bedeutsam und bietet eine enorme strategische Chance für die kommenden Jahre“ (https://ww w.state.gov/secretary-antony-j-blinken-and-canadian-foreign-minister- melaniejoly-at-a-joint-press-availability/). Die Fragesteller konstatieren: Der Außenminister der USA bezeichnet die mutmaßliche Sprengung einer der zentralen kritischen Infrastrukturen des Kontinents als „enorme strategische Chance“. Die Fragesteller möchten festhalten: Weder der Bundeskanzler, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz noch das Auswärtige Amt haben zu dieser bemerkenswerten Aussage Stellung genommen. Der russische Präsident Wladimir Putin mutmaßte am 30. September 2022, seines Erachtens seien die Anschläge das „Werk der Angelsachsen“ (https://www. interfax.ru/russia/865717). Der russische Außenminister Sergej Lawrow vertrat am 8. Oktober 2022 die Ansicht, Russland und Deutschland seien die Hauptleidtragenden (https://mid.ru/en/press_service/minister_speeches/1833089/). Am 1. Oktober 2022 kündigte die Bundesregierung eine gemeinsame Untersuchung mit Dänemark und Schweden an. „Mit meinen Amtskollegen ist vereinbart: Wir wollen jetzt ein Joint Investigation Team bilden – eine gemeinsame Ermittlungsgruppe nach EU-Recht, in die alle drei Staaten Ermittler entsenden“, sagte die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser (https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/ermittler-team-mit-schweden- und-daenen-faeser-will-wahrheit-ueber-pipeline-explo-81492620.bild.html; https://www.spiegel.de/politik/deutschland/lecks-in-nordstream-pipelines-bka- geht-von-staatlicher-sabotage-aus-und-warnt-vor-weiteren-angriffen-a-fe881fd e-24e2-456b-aad0-653c65fa3563). Der Preis für Gas – und in der Folge auch für weitere Energieträger – ist für private und gewerbliche Verbraucher in beispiellose Höhen gestiegen. Dies bringt viele an die Grenzen der Belastbarkeit – oder darüber hinaus: Industrielle Verbraucher müssen in Deutschland bis zu zehn Mal so viel für Strom und Erdgas bezahlen wie ihre amerikanischen Konkurrenten. Das „Handelsblatt“ schreibt: „Es herrscht Wirtschaftskrieg – nicht nur zwischen dem Westen und Russland, sondern auch zwischen den USA und der EU; nur, dass dies hierzulande niemand anspricht.“ Die Sprengung der Ostseepipelines stünde ganz im Zeichen dieses Krieges (https://www.handelsblatt.com/unternehme n/gas-und-strom-deutschland-steckt-in-einer-energiepreisfalle-in-schluesselind ustrien-werden-betriebe-reihenweise-schliessen/28622880.html; https://www.h andelsblatt.com/technik/it-internet/wirtschaftspolitik-deutsche-unternehmen-ba uen-ihre-standorte-in-den-usa-immer-weiter-aus-/28697464.html). Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) Siegfried Russwurm hält die Substanz der Industrie für bedroht (https://www.berliner-zei tung.de/wirtschaft-verantwortung/erste-firmen-stoppen-produktion-fuer- immersubstanz-der-industrie-bedroht-li.262725). In einer Umfrage des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft sprechen 52 Prozent der Befragten von einer „existenziellen“ Herausforderung durch die hohen Energiepreise (https://www.rnd.de/wirtschaft/umfrage-viele-mittelstaend ische-unternehmen-fuerchten-um-ihre-existenz-FOG6ZKW3A3WG6GXLVDZ X3NTBBY.html, 28. September 2022). Im August 2022 erreichten die Erzeugerpreise, die gemeinhin als Vorbote der Inflation gelten, den historischen Rekord von 45,8 Prozent (Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr); dem höchsten Wert seit Beginn der Erhebung 1949 – Tendenz „rasant“ steigend (https://www. tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/erzeugerpreise-rekordanstieg-inflation-vor laeufer-101.html, 20. Oktober 2022). Das Vertrauen der Verbraucher in die Zukunft ist zugleich so niedrig, wie noch nie seit Beginn der Messungen des GfK- Konsumklima-Index' (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2425/umfrag e/gfk-konsumklima-index/). Dr. Wolfgang Große Entrup, der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Chemischen Industrie, erklärte am 20. September 2022: „Der Schritt von der weltweit führenden Industrienation zum Industriemuseum war noch nie so klein“ (https://www.n-tv.de/ticker/Deutsche-Chemieindustrie-warnt-vor-Abwanderun g-von-Produktion-ins-Ausland-article23600643.html). Am 5. Oktober 2022 schlug Russland Gaslieferungen über die eine noch funktionstüchtige Pipeline vor (https://www.spiegel.de/ausland/russland-ukraine-ne ws-am-mittwoch-wladimir-putin-unterzeichnet-annexion-von-ukrainischen-geb ieten-a-2ce88b57-f28f-4b54-9ece-ea7324c8e05e). Am 15. Oktober 2022 trat die schwedische Ministerpräsidentin Magdalena Andersson dem Eindruck entgegen, dass Schweden nicht mehr mit Dänemark und Deutschland bei der Untersuchung der Gaslecks an den beschädigten Nord- Stream-Pipelines zusammenarbeiten wolle (https://www.spiegel.de/ausland/sch weden-andersson-dementiert-alleingang-in-nord-stream-2-untersuchung-a-20c7 a7ba-7b66-4305-8f56-235b12ed108d). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Sind der Bundesregierung die Äußerungen von Prof. Dr. Jeffrey Sachs, Professor an der Columbia University in New York, bekannt, der in einem Live-Interview mit dem internationalen TV-Nachrichtensender Bloomberg davon sprach, es gebe Radaraufzeichnungen, die belegten, dass kurz vor dem Sabotageakt „US-Militärhubschrauber, die normalerweise in Danzig stationiert sind, über dem Gebiet kreisten“ (in dem die mutmaßlichen Anschläge stattfanden; https://www.jeffsachs.org/interviewsandmedia/wc5p5 k2cbndm2xaerfghe2ncndj849), hat sie sich hierzu eine Positionierung erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese, und welche Schlussfolgerungen hat sie ggf. für sich daraus gezogen (bitte begründen)?  2. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, und wenn ja, welche, über eine eventuelle Sabotage von Nord Stream durch die russische Marinebrigade 561, die unweit von Kaliningrad und damit vom Tatort stationiert ist (vgl. https://www.focus.de/politik/ausland/ukraine-krise/riesige-gas-lecks- sabotierte-spezialtruppe-nord-stream-was-wir-ueber-putins-kampftaucher- wissen_id_155915765.html)?  3. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass jede der vier Sprengsätze etwa 500 Kilogramm TNT beinhaltet haben dürfte (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/nord-stream-anschlag-operatio n-seebeben-a-2525d727-a892-4781-89b7-34cd5d1ecae3)?  4. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an den Untersuchungen der Bundesanwaltschaft wegen „verfassungsfeindlicher Sabotage“ beteiligt, die der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann am 10. Oktober 2022 ankündigte (https://www.rnd.de/politik/nord-stream-1-u nd-2-nach-gas-lecks-leitet-bundesanwaltschaft-ermittlungsverfahren-ein-7 YVQZKLDQ74NJTBRUUFYCFC35U.html)?  5. Ist der Medienbericht zutreffend, dass nach § 88 des Strafgesetzbuchs (StGB) untersucht wird, obgleich sich der Paragraph ausdrücklich auf „Störhandlungen im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes“ bezieht (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__88.html; https://www.jungewe lt.de/artikel/436483.schwedischer-k%C3%BCstennebel.html)? a) Wenn ja, bedeutet dies, dass auch „Störhandlungen im räumlichen Geltungsbereich des Gesetzes“ begangen wurden, und falls ja, welcher Art waren nach Kenntnis der Bundesregierung diese „Störhandlungen“, bzw. warum sieht sich die Bundesanwaltschaft nach Kenntnis der Bundesregierung veranlasst, hiervon auszugehen bzw. dies für möglich zu halten? b) Wenn ausschließlich Untersuchungen außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes angestellt werden, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?  6. Welche Beweggründe veranlassen die Bundesanwaltschaft bzw. den Bundesjustizminister dazu, anzuordnen, Untersuchungen nach § 88 StGB und nicht nach einem anderen Paragraphen durchzuführen?  7. Ist die Formulierung des Bundesministers der Finanzen Christian Lindner vom „Energiekrieg“ mit anderen Mitgliedern des Bundeskabinetts abgestimmt, und bekennt sich die gesamte Bundesregierung zu dieser Formulierung (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Interviews/ 2022/2022-10-07-spiegel.html)?  8. Wenn sich die gesamte Bundesregierung zu der in Frage 7 erfragten Formulierung bekennt, gibt es entsprechend auch „Kriegsparteien“, und welche „Kriegsparteien“ gibt es nach Auffassung des Bundesministers der Finanzen bzw. der Bundesregierung entsprechend in diesem Falle, und welche Interessen vertreten sie?  9. Strebt die Bundesregierung ggf. an, den „Energiekrieg“ (vgl. Frage 7) zu beenden, und welche entsprechenden Schritte hat sie ggf. unternommen? 10. Welche Bedingungen müssten nach Ansicht der Bundesregierung erfüllt sein, um den „Energiekrieg“ (s. o.) ggf. zu beenden? 11. Ist der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Äußerung des amerikanischen Außenministers vom 30. September 2022 bekannt, hat sie sich hierzu eine Haltung erarbeitet, insbesondere hinsichtlich seiner Äußerung, dass die Zerstörung eine „enorme Chance“ sei, und wie lautet diese ggf.? 12. Hat die Bundesregierung erwogen, öffentlich auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Äußerung des amerikanischen Außenministers vom 30. September 2022 einzugehen, die Zerstörung sei eine „enorme Chance“, und wenn ja, inwiefern (bitte erläutern)? 13. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, welcher Akteur bzw. welche Akteure nach ihrer Einschätzung a) ein Motiv für derartige Anschläge besäßen und/oder b) die technischen und personellen Möglichkeiten für derartige Anschläge besäßen, und wenn ja, wie lautet diese ggf.? 14. Entspricht es nach Kenntnis der Bundesregierung den internationalen Gepflogenheiten, dass ein von einem internationalen Vorfall betroffenes Land, wie bei dem mutmaßlichen Anschlag auf die Nord-Stream- Leitungen, an der Aufklärung bzw. Untersuchung teilnimmt, und wenn ja, inwiefern? 15. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung zu der Tatsache erarbeitet, dass Gazprom bzw. russische Behörden als Geschädigte nicht an den Untersuchungen beteiligt sind, ist der Bundesregierung bekannt, warum Gazprom bzw. russische Behörden als Geschädigte nicht an den Untersuchungen beteiligt werden, bzw. ist die Bundesregierung dafür eingetreten, dass dies erfolgt oder warum ggf. nicht (bitte ggf. jeweils ausführen)? 16. Sind russische Behörden an die Bundesregierung oder an deutsche Behörden herangetreten, um an den Untersuchungen zu den mutmaßlichen Anschlägen an den Nord-Stream-Leitungen teilzunehmen? 17. Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern russische Behörden ggf. an die dänische bzw. schwedische Regierung herangetreten sind bzw. an Behörden der beiden genannten Staaten, um an den Untersuchungen zu den mutmaßlichen Anschlägen an den Nord-Stream-Leitungen teilzunehmen und welche Antwort ihnen ggf. beschieden wurde (wenn ja, bitte ausführen)? 18. Ist der Bundesregierung bekannt, ob, und wenn ja, inwieweit die Betreibergesellschaften für Nord Stream 1 bzw. 2 an den Untersuchungen beteiligt sind bzw. waren (bitte erläutern)? 19. Trifft der Medienbericht zu, dass das rund zwei Wochen nach den mutmaßlichen Anschlägen an die Tatorte entsandte deutsche Schiff „Mittelgrund“ der Wehrtechnischen Dienststelle 71 zwar Taucher und Sprengstoffexperten an Bord gehabt habe, die jedoch nicht zum Einsatz gekommen sein sollen, weil sie nicht über die notwendige Ausrüstung verfügten (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/nord-stream-aufklaerung- 101.html; https://www.nd-aktuell.de/artikel/1167750.nordstream-von-grun d-auf-schweigsam.html)? 20. Ist der Bundesregierung bekannt, warum die „Mittelgrund“ ggf. unzureichend ausgerüstet gewesen ist und welche Konsequenzen dies für die hierfür Verantwortlichen und den Fortgang der Untersuchungen hatte (wenn ja, bitte ausführen)? 21. Welche Untersuchungen vor Ort wurden im Zusammenhang mit den Sabotageakten von welchen Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchen Zeitpunkten bislang angestellt (https://www.berliner-zeitung.de/p olitik-gesellschaft/exklusiv-nord-stream-explosionen-ostsee-linke-politiker in-sahra-wagenknecht-bundesregierung-verweigert-informationen-zu-pipel ine-anschlaegen-li.277250)? 22. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass neben Deutschland, Schweden und Dänemark auch die USA eigene Ermittlungen durchführen (https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/nordstr eam-pipelines-ermittlungen-101.html)? 23. Sind der Bundesregierung ggf. Ermittlungen durch andere Staaten als die in Frage 21 genannten sowie Russland bekannt (wenn ja, bitte ausführen)? 24. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Ermittlungen Russland unternimmt, oder ist ihr bekannt, ob die Regierungen Dänemarks bzw. Schwedens bzw. Behörden der beiden genannten Länder mit den russischen Pendants in Kontakt stehen oder warum ggf. nicht, und steht die Bundesregierung oder stehen deutsche Ermittlungsbehörden selbst mit diesen russischen Pendants in Kontakt (https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/ nordstream-pipelines-ermittlungen-101.html; https://www.themoscowtime s.com/2022/10/18/nord-stream-probe-tailored-against-russia-kremlin-a7 9113)? 25. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung der Medienbericht zu, dass es einen regelrechten Wettlauf um Beweismaterial gebe oder gegeben habe, das sich womöglich auf dem Meeresgrund befinde, und welche Schlussfolgerungen hat sie ggf. daraus gezogen (https://www.tagesschau.de/inland/g esellschaft/nordstream-pipelines-ermittlungen-101.html)? 26. Warum kommt die Bundesregierung nach erfolgter Güterabwägung zwischen dem Staatswohl und der Aufklärung eines der größten Terroranschläge in Europa mit finanziellen Auswirkungen im Milliarden-Euro- Bereich zu ihrer Ansicht, die Veröffentlichung der Aufklärungsergebnisse sei nicht von erheblichem öffentlichen Interesse (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/4141)? 27. Ist der Bundesregierung die Einschätzung des ehemaligen Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes August Hanning bekannt, dass man „die Sache gewiss bald aufklären werde“, weil die Ostsee seit dem Kalten Krieg das am besten überwachte Gewässer der Welt sei (https://paz.de/artikel/still-ru ht-die-ostsee-a7691.html), hat sie sich hierzu ggf. eine Haltung erarbeitet, und wie lautet diese ggf.? 28. Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu erarbeitet, was einer schnellen Aufklärung der Anschläge bislang entgegensteht, und wie lautet diese ggf.? 29. Hat das Umweltbundesamt mittlerweile genauere Abschätzungen über die Methanaustritte aus den beschädigten Leitungen Nord Stream 1 und 2 anstellen können, und wie lauten diese ggf., bzw. wann ist mit ihnen zu rechnen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 126 auf Bundestagsdrucksache 20/3768)? 30. Kann die Bundesregierung mittlerweile nähere Angaben zu der Frage machen, ob und ggf. inwiefern eine Reparatur der beschädigten Pipelines möglich ist (Antwort auf die Schriftlichen Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 20/3859)? 31. Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern die geschädigten Gasleitungen versichert waren, wenn ja, a) wer war nach Kenntnis der Bundesregierung Versicherungsnehmer, b) bei welcher Versicherungsgesellschaft bzw. welchen Gesellschaften waren die Leitungen mit welcher Versicherungssumme versichert, c) inwiefern betrachtet der Versicherungsgeber den Versicherungsfall nach Kenntnis der Bundesregierung als eingetreten? 32. Steht die Bundesregierung mit den NATO-Partnern dazu in Kontakt, welche gemeinsame und entschlossene Reaktion auf den „vorsätzlichen, rücksichtslosen und unverantwortlichen Sabotageakt“ auf die kritische Infrastruktur ergriffen werden kann, oder beabsichtigt sie dies für die Zukunft, oder sollen hierzu Vorstellungen entwickelt werden, bzw. hat sie bereits Vorstellungen hierzu entwickelt (https://www.nato.int/cps/en/natohq/offici al_texts_207733.htm?selectedLocale=en)? 33. Trifft der Medienbericht zu, dass sich in der 41. Kalenderwoche, also rund zwei Wochen nach den Anschlägen, Bundespolizisten in Zusammenarbeit mit der Bundesmarine zu den Tatorten begeben und mit Hilfe einer Unterwasserdrohne Aufnahmen gemacht haben (https://www.jungewelt.de/artik el/436853.explodierte-pipelines-das-stinkt-zum-himmel.html)? a) Wenn ja, war dies der erste Aufenthalt deutscher Ermittler an den Tatorten oder gingen ihm ein oder mehrere Aufenthalte voraus? b) Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Ermittlern ggf. sämtliche Tatorte aufgesucht? c) Wenn ja, welche Behörden waren daran jeweils beteiligt (bitte aufschlüsseln)? d) Wenn ja, ist das Bundeskriminalamt in die Untersuchungen eingebunden, und wenn ja, inwiefern? 34. Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die Information zu, dass die US- Marine beim NATO-Manöver Baltops im Juni 2022 vor Bornholm, also in dem Gebiet, in dem später die Anschläge stattfanden, unter anderem ihre modernsten Unterwasserdrohnen vorführte (https://www.jungewelt.de/arti kel/436853.explodierte-pipelines-das-stinkt-zum-himmel.html)? 35. Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Frequenz der Inspektionsfahrten zur Sicherung von Unterseekabeln oder Pipelines auf dem Meeresgrund in den deutschen Hoheitsgewässern, der ausschließlichen Wirtschaftszone und möglicherweise auch darüber hinaus durch die deutsche Marine und die Küstenwache seit den Anschlägen auf die Erdgasleitungen Ende September 2022 erhöht, und wenn ja, inwiefern? 36. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung eine Gefährdung der Unterseekabel (zum Beispiel für den Internetverkehr) durch die russische Marine in der Ost- sowie Nordsee (bitte begründen)? 37. Sind andere Staaten seit den Anschlägen auf die Erdgasleitungen Ende September 2022 mit einem Hilfeersuchen an die Bundesregierung herangetreten, dass deutsche Marineschiffe bei der Sicherung von Unterseekabeln oder Pipelines auf dem Meeresgrund in den jeweiligen Hoheitsgewässern, der ausschließlichen Wirtschaftszone und möglicherweise auch darüber hinaus unterstützend tätig werden oder hat die Bundesregierung dies anderen Staaten angeboten? 38. Führt die Bundesregierung als Folge der Anschläge auf die Erdgasleitungen Ende September 2022 verstärkt Gespräche innerhalb der NATO oder der EU hinsichtlich der Sicherung von Unterseekabeln oder Pipelines auf dem Meeresgrund, und wenn ja, inwiefern? 39. Wenn Frage 38 bejaht wurde, sind als Folge der oben erfragten Gespräche ggf. konkrete Absprachen oder Vereinbarungen hinsichtlich der Sicherung von Unterseekabeln oder Pipelines auf dem Meeresgrund getroffen worden oder strebt dies die Bundesregierung an? 40. Sind Partnernationen auf die Bundesregierung zugegangen, damit das Kommando Spezialkräfte zur Schadensanalyse an den Ostseepipelines Nord Stream 1 und 2 beitragen kann oder hat die Bundesregierung dies angeboten (Antwort auf die Schriftliche Frage 93 auf Bundestagsdrucksache 20/3859)? 41. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die norwegische Regierung dem von der Betreibergesellschaft Nord Stream 1 gecharterten Schiff, um hinsichtlich der mutmaßlichen Anschläge zu ermitteln, nicht erlaubt hat, Norwegen zu verlassen (https://www.nord-stream.com/de/presse-info/pressem itteilungen/incident-on-the-nord-stream-pipeline-updated-04102022-529/, 4. Oktober 2022), hat sie sich hierzu eine Haltung erarbeitet, und wie lautet diese ggf.? 42. Wenn Frage 41 bejaht wurde, hat sich die Bundesregierung ggf. dafür eingesetzt, das von Nord Stream zur Untersuchung gecharterte Schiff doch auslaufen zu lassen, und wenn nein, warum nicht? 43. Hat sich die Betreibergesellschaft Nord Stream 1 neben Dänemark und Schweden auch an die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung auch an deutsche Behörden gewandt, um Untersuchungen durchführen zu können? 44. Kann die Bundesregierung den Bericht der schwedischen Zeitung „Expressen“ bestätigen, dass ein mindestens 50 Meter langer Teil einer Pipeline fehlt (https://www.berliner-zeitung.de/news/seltene-aufnahme-erste-bi lder-der-sabotierten-nordstream-pipeline-aufgetaucht-li.277824)? 45. Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, ob, und falls ja, inwiefern die Betreibergesellschaft Nord Stream 1 mittlerweile am Ort der mutmaßlichen Anschläge Nachforschungen anstellen konnte (https://www.nor d-stream.com/de/presse-info/pressemitteilungen/incident-on-the-nord-strea m-pipeline-updated-04102022-529/, 4. Oktober 2022; bitte ggf. ausführen)? 46. Sind der Bundesregierung mittlerweile von festen Landradarstationen (Marine, Küstenschutz, Lotsen) mitgeplottete (auch ohne AIS) Schiffsbewegungen bekannt, die sich zum Zeitpunkt der Explosionen von Nord Stream 1 und 2 in unmittelbarer oder mittelbarer Nähe der Explosionen befanden (Antwort auf die Schriftliche Frage 117 auf Bundestagsdrucksache 20/3859)? 47. Hat der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann mit Blick auf die Ereignisse im Zusammenhang mit der Entlassung des damaligen Generalbundesanwalts Harald Runge (der damalige Bundesminister der Justiz Heiko Maas wies 2015 den damaligen Generalbundesanwalt Harald Runge an, „ein möglicherweise unliebsames Ergebnis nicht zu berücksichtigen“, und als sich der Generalbundesanwalt dagegen verwahrte, wurde er vom Bundesjustizminister entlassen) hinsichtlich der Anschläge auf die Pipelines von seiner Weisungsbefugnis gegenüber dem Generalbundesanwalt Gebrauch gemacht, und wenn ja, inwiefern (§ 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG; vgl. https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz-bmjv-w eisungsrecht-staatsanwaltschaft-justizminister-einfluss-unabhaengigkeit-eu gh-gvg/#:~:text=In%20Deutschland%20ist%20die%20Staatsanwaltschaft, erteilen%2C%20auch%20in%20konkreten%20Einzelf%C3%A4llen; https://www.spiegel.de/politik/deutschlanie d/netzpolitik-ermittlungen-rich terbund-kritisiert-heiko-maas-a-1047267.html)? 48. Aus welchen Gründen konnte die Sprecherin des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) am 17. Oktober 2022 keine Auskunft darüber geben, warum die gemeinsame Ermittlungsgruppe mit Schweden und Dänemark nicht zustande komme, während dänische Behörden wenige Tage zuvor erklärt hatten, die gemeinsamen Untersuchungen mit Deutschland und Schweden machten gute Fortschritte (https://lostineu.eu/wie-das- nord-stream-attentat-vertuscht-wird/; https://www.themoscowtimes.com/2 022/10/18/nord-stream-probe-tailored-against-russia-kremlin-a79113)? 49. Beabsichtigt die Bundesregierung bzw. beabsichtigen deutsche Behörden, sämtliche Erkenntnisse zu teilen, und falls ja, mit wem (https://www.berlin er-zeitung.de/news/seltene-aufnahme-erste-bilder-der-sabotierten-nordstre am-pipeline-aufgetaucht-li.277824)? 50. Haben die anderen Staaten, die Untersuchungen durchführen, nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Bereitschaft erklärt, sämtliche Erkenntnisse zu teilen – und mit wem zu teilen, und wenn ja, inwiefern (https://www.be rliner-zeitung.de/news/seltene-aufnahme-erste-bilder-der-sabotierten-nords tream-pipeline-aufgetaucht-li.277824)? 51. Wer ist für den Schutz kritischer Infrastruktur in internationalen Gewässern zuständig, und wie kommt derjenige ggf. seiner Aufgabe bzw. Verantwortung nach (in Deutschland sind die Betreiber kritischer Infrastrukturen verantwortlich für deren Schutz vor Sabotagehandlungen)? War oder ist Deutschland für den Schutz kritischer Infrastrukturen in internationalen Gewässern in bestimmten Sektoren zuständig, und um welche handelte bzw. handelt es sich ggf.? 52. Welche Aussagen kann die Bundesregierung ggf. mittlerweile hinsichtlich der Möglichkeit, den Kosten und des Zeitraums der Reparatur der Pipeline in Anbetracht der Tatsache machen, dass die Betreibergesellschaft von Nord Stream von den USA mit Sanktionen belegt wurde (Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 20/3987)? 53. Zu welchen Ergebnissen haben die Beratungen Deutschlands mit Ländern der EU und der NATO ggf. geführt, die die Bundesregierung am 11. und 14. Oktober 2022 erwähnt hat (Antwort auf die Schriftlichen Fragen 52 und 79 auf Bundestagsdrucksache 20/3987)? 54. a) Wann endete nach Kenntnis der Bundesregierung der Gasaustritt (die Fragesteller verweisen hier und in den Folgefragen bis einschließlich Frage 54e auf die Angabe der Bundesregierung vom 11. Oktober 2022, die Begutachtung der Schäden an den Nord-Stream-Pipelines habe „wegen Gasaustritt bislang nicht erfolgen“ können; Antwort auf die Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/3987)? b) Wann haben deutscher Ermittler bzw. Behörden die Lage vor Ort erstmals untersucht? c) Wann haben schwedische Ermittler bzw. Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage vor Ort erstmals untersucht? d) Wann haben dänische Ermittler bzw. Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage vor Ort erstmals untersucht? e) Wann haben ggf. Ermittler bzw. Behörden weiterer Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage vor Ort erstmals untersucht? 55. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, erwägt sie diese bzw. steht sie hierzu mit anderen Ländern in Kontakt, um die Ausstattung deutscher Behörden zur Sicherung und Überprüfung kritischer Infrastruktur auf dem Meeresgrund zu verbessern, ähnlich wie Großbritannien mit seinem am 4. Oktober 2022 bestätigten Ankauf zweier entsprechender Schiffe (https:// www.economist.com/international/2022/10/20/vladimir-putin-says-the-wo rlds-energy-infrastructure-is-at-risk)? Berlin, den 31. Oktober 2022 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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