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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Veröffentlichung sensibler Daten im Handelsregister - Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

15.11.2022

Aktualisiert

19.12.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/421401.11.2022

Veröffentlichung sensibler Daten im Handelsregister – Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), basierend auf der EU-Richtlinie (EU) 2019/1151, dient dem Zweck, durch den Einsatz digitaler Instrumente und Verfahren die Gründung von Gesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit grenzüberschreitend zu vereinfachen. Die Verfahren sollen im Hinblick auf Kosten und Zeit effizienter gestaltet werden. Dazu enthält die Richtlinie eine Reihe von Regelungen, so etwa die Verpflichtung zur Einführung der Online-Gründung der GmbH, zu Online-Verfahren bei Registeranmeldungen für Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen, zur Einreichung und Offenlegung von Urkunden und Informationen im Handels- und Unternehmensregister sowie zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch über das Europäische System der Registervernetzung (Quelle: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Digitalisierungsrichtlinie.html).

Die Federführung im Gesetzgebungsverfahren lag in der 19. Legislaturperiode beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter Leitung der Bundesministerin Christine Lambrecht. Der Deutsche Bundestag stimmte am 10. Juni 2021 in zweiter und dritter Lesung dem Gesetzentwurf zu.

In der 20. Legislaturperiode brachte das Bundesministerium der Justiz unter Leitung des Bundesministers Dr. Marco Buschmann den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften ein. Am 23. Juni 2022 stimmte der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung zu (Quelle: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Digitalisierungsrichtlinie_Ergaenzung.html#:~:text=Der%20Referentenentwurf%20dient%20der%20Erweiterung,August%202022).

Seit dem 1. August 2022 können nun alle Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister und elektronisch verfügbarer Dokumente kostenfrei, sofort und ohne Anmeldung und Registrierung eingesehen werden.

Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt ausdrücklich die Digitalisierung der Verwaltung und die damit verbundene Modernisierung und Digitalisierung von Registern.

Gemäß Medienberichten wurde im Handelsregister aber eine erhebliche Anzahl vertraulicher und sensibler persönlicher Daten entdeckt (Quelle: https://www.zeit.de/2022/38/lilith-wittmann-handelsregister-digitalisierung-buerokratie-datenschutz). Bei den Daten soll es sich beispielsweise um Kopien von Personalausweisen, Ausweisnummern, die auf Dokumenten vermerkt wurden, Privatadressen oder zum Teil auch persönliche Kontoverbindungen bei Vereinsdatensätzen handeln. Die freie einfache Zugänglichkeit von für den Zweck nicht zwingend erforderlichen persönlichen Daten kann aus Sicht der fragestellenden Fraktion nicht der Intention des Gesetzgebers entsprechen. Es handelt sich aus Sicht der Fragesteller vielmehr um eine problematische Umsetzung des DiRUG in Verantwortung des Bundesministeriums der Justiz in der 19. und 20. Wahlperiode.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen17

1

Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich im Handelsregister sensible persönliche Daten wie etwa Privatadressen, persönliche Kontonummern oder Kopien von Ausweisen, abrufen lassen sollen, und wenn ja, seit wann?

2

Welche personenbezogenen Daten sind nach Kenntnis der Bundesregierung öffentlich im Handelsregister zugänglich?

3

Welche personenbezogenen online einsehbaren Daten sind nach Auffassung der Bundesregierung für eine gesetzeskonforme Umsetzung des DiRUG erforderlich?

4

Wie viele Dokumente sind nach Kenntnis der Bundesregierung von möglichen Datenschutzverstößen betroffen?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, dass entgegen den gesetzlich bestimmten technischen Abrufbeschränkungen im DiRUG (Artikel 7 Nummer 15 DiRUG) ein Abruf in Hochfrequenz möglich ist?

6

Sind der Bundesregierung Einwände hinsichtlich eines automatisierten oder hochfrequentierten Abrufs von Informationen während der Beratungen zum DiRUG bekannt gewesen, und wenn ja, welche?

7

Welche Zuständigkeit haben die Landesdatenschutzbeauftragten bezüglich der Umsetzung des DiRUG aus Sicht der Bundesregierung?

8

Sieht die Bundesregierung in der freien Zugänglichkeit der genannten sensiblen persönlichen Daten, wie etwa Privatadressen, persönliche Kontonummern oder Kopien von Ausweisen, ein Missbrauchspotenzial?

9

Welche Möglichkeiten haben Betroffene, um ihre sensiblen persönlichen Daten, die nicht zweckgebunden sind, wieder aus dem digitalen Handelsregister entfernen zu lassen?

10

Lässt sich im Falle eines gemeldeten Missbrauchs der eingangs genannten sensiblen persönlichen Daten, wie etwa Privatadressen, persönliche Kontonummern oder Kopien von Ausweisen, die verursachende Person des Missbrauchs angesichts der kostenfreien und ohne vorherige Anmeldung möglichen Zugänglichkeit des Handelsregisters zurückverfolgen und ermitteln?

11

Sind der Bundesregierung derartige Missbräuche der eingangs genannten sensiblen persönlichen Daten im digitalisierten Handelsregister, wie etwa Privatadressen, persönliche Kontonummern oder Kopien von Ausweisen, bekannt?

12

Sind der Bundesregierung derartige Missbräuche der eingangs genannten sensiblen persönlichen Daten im digitalisierten Handelsregister, wie etwa Privatadressen, persönliche Kontonummern oder Kopien von Ausweisen, vor dem 1. August 2022 bekannt geworden?

13

Sind bereits Maßnahmen bezüglich einer Nachbesserung der aktuellen Umsetzung des digitalisierten Handelsregisters durch die Bundesregierung eingeleitet worden, und wenn ja, welche?

14

Welche Möglichkeiten zur Nachbesserung der Umsetzung des digitalisierten Handelsregisters, mit Blick auf den Aspekt der kostenlosen und ohne vorherige Anmeldung möglichen Zugänglichkeit von für den Zweck erforderlichen persönlichen Daten, sieht die Bundesregierung?

15

Plant die Bundesregierung, die Dokumente des Handelsregisters maschinenlesbar zu machen?

Welche rechtlichen und technischen Voraussetzungen sind dafür notwendig?

16

Ist das Handelsregister in analoger Form kostenlos und anonym zugänglich?

17

Sind der Bundesregierung Beschwerden hinsichtlich der kostenfreien Zugänglichkeit des Handelsregisters in der Zeit bis zum Inkrafttreten, innerhalb des Übergangszeitraums, bekannt gewesen, und wenn ja, wie wurde darauf reagiert?

Berlin, den 18. Oktober 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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