Mögliche Zurückhaltung einzelner Statements auf Veranlassung staatlicher Stellen beim Kurznachrichtendienst Twitter
der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Kurznachrichtendienst Twitter erlaubt in zahlreichen Ländern, darunter auch Deutschland, staatlichen Stellen die Zurückhaltung einzelner Kurzstatements (Tweets) zu verlangen (https://help.twitter.com/en/rules-and-policies/tweet-withheld-by-country).
Am 19. Juli 2022 veröffentlichte der Fragesteller Thomas Seitz, Abgeordneter der Fraktion der AfD, unter https://twitter.com/Th_Seitz_AfD/status/1549375126038351873 folgenden Tweet:
„Deutschland trauert um Tabitha. Laut Kriminalpolizei ist ein 35-jähriger #Syrer dringend tatverdächtig, sie ermordet zu haben. Wie viele Mädchen müssen noch Opfer werden von sexueller Gewalt und Körperverletzung bis hin zum Mord? Abschieben, statt einbürgern, Frau #Faeser!“
Dieser Tweet ist für Internetnutzer, denen eine deutsche IP-Adresse zugeordnet wird, nicht sichtbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche staatlichen Stellen veranlassen gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland solche Zurückhaltungen auf Twitter, nach welchen Kriterien, und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?
In welchem Umfang haben gegebenenfalls bundesstaatliche Stellen seit 2017 zum Nachteil von Parteien, Fraktionen, Abgeordneten und Funktionsträgern von Parteien bzw. Fraktionen Zurückhaltungen auf Twitter veranlasst (bitte nach Nutzer, Nennung der staatlichen Stelle, die die Zurückhaltung veranlasst hat, Zeitpunkt der Veranlassung, Dauer der Zeit, in der der Beitrag nicht verfügbar war, Inhalt des Beitrages, Grund für die veranlasste Zurückhaltung unter Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage aufschlüsseln)?
In welchem Umfang haben gegebenenfalls bundesstaatliche Stellen seit 2017 zum Nachteil von Privatpersonen Zurückhaltungen auf Twitter veranlasst (bitte nach Nutzer, Nennung der staatlichen Stelle, die die Zurückhaltung veranlasst hat, Zeitpunkt der Veranlassung, Dauer der Zeit, in der der Beitrag nicht verfügbar war, Inhalt des Beitrages, Grund für die veranlasste Zurückhaltung unter Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage aufschlüsseln)?
Wurde die Zurückhaltung des in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Tweets von einer Stelle bzw. einem Bundesministerium innerhalb der Bundesregierung oder des ihr nachgeordneten Bereichs veranlasst, und wenn ja, von welcher bzw. welchem?
Was wurde nach Kenntnisstand der Bundesregierung an dem zitierten Tweet beanstandet (die Rechtsgrundlage nennen)?
Wenn die Frage 4 bejaht wurde, hat die Bundesregierung sich zuvor mit der Frage befasst, wie ein solches Zurückhaltungsverlangen staatlicher Stellen mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung vereinbar ist, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?
Wenn die Frage 4 bejaht wurde, hat die Bundesregierung sich zuvor mit der Frage befasst, wie ein solches Zurückhaltungsverlangen staatlicher Stellen mit dem Schutz des freien Mandats und mit Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar ist, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?