Politische Zugeständnisse an die Türkei zur Aufgabe ihres Widerstands gegen den NATO-Beitritt von Finnland und Schweden
der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Tino Chrupalla, Petr Bystron, Markus Frohnmaier, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Steffen Kotré, Eugen Schmidt, René Springer, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Wie verschiedene Medien am 29. Juni 2022 meldeten, hat die türkische Regierung nach Verhandlungen mit Vertretern der Regierung Schwedens und Finnlands sowie der NATO ihren Widerstand aufgegeben, gegen den geplanten Beitritt von Schweden und Finnland zur NATO zu votieren (vgl. zum Beispiel „Erdogan macht Weg für Finnland und Schweden in die NATO frei – und fordert harte Kompromisse“ in: Handelsblatt vom 29. Juni 2022). Den Berichten zufolge hatte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan in seinen Unterredungen mit der schwedischen Ministerpräsidentin Magdalena Andersson, dem finnischen Präsidenten Sauli Niinistö sowie NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg folgende politische Zugeständnisse für seine Zustimmung zum NATO-Beitritt von Schweden und Finnland abgerungen,
- Das von Finnland und Schweden gegen die Türkei verhängte Waffenembargo wird aufgehoben.
- An die Türkei werden Waffen geliefert.
- Schweden und Finnland verpflichten sich, im Kampf gegen die „Partiya Karkerên Kurdistanê“ (PKK) vollumfänglich mit der Türkei zusammenzuarbeiten, einschließlich der „Demonstration der Solidarität im Kampf gegen den Terrorismus“ sowie eines gemeinsames Kooperationszentrum für den Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse.
- Die Terrorgesetzgebung in Schweden und Finnland wird verschärft, und es wird der PKK verboten, in Schweden und Finnland Gelder einzusammeln.
- Schweden und Finnland liefern „PKK-Terroristen“ und Mitglieder der von der türkischen Regierung „Fethullahistische Terrororganisation“ (FETÖ) genannten Organisation, die nichts anderes als die Gülen-Bewegung darstellt, aus, (vgl. ebd. und „Türkei verlangt von Schweden und Finnland Auslieferung von 33 Verdächtigen“, https://www.welt.de/politik/ausland/article239628055/Tuerkei-verlangt-von-Schweden-und-Finnland-Auslieferung-von-33-Verdaechtigen.html).
Allerdings ist nach Erkenntnissen des Bundesnachrichtendienstes (BND) aus dem Jahre 2017 die FETÖ nicht „islamistisch-extremistisch oder gar terroristisch“ und trägt keine Verantwortung für den Putschversuch 2016 in der Türkei (vgl. https://web.archive.org/web/20170414081217/http://www.tagesschau.de/inland/bnd-guelen-bewegung-nicht-verantwortlich-101.html).
In einer an alle Mitglieder des Deutschen Bundestages verschickten E-Mail vom 3. Juni 2022 spricht Dr. Kamal Sido, Referent für ethnische, religiöse, sprachliche Minderheiten und Nationalitäten bei der „Gesellschaft für bedrohte Völker“ (GfbV) in Göttingen davon, dass die „türkische Erpressungstaktik offenbar aufgegangen“ sei und „Schweden und Finnland“ die „transnationale Verfolgung der Türkei unterstützen“ müssten. Ob die Türkei auch die „ersehnte Rückendeckung für einen erneuten Angriff auf Nordsyrien“ erhalte, müsse sich zeigen. Die „Einigung über die Aufhebung der türkischen Blockade der Beitrittsgesuche Schwedens und Finnlands auf dem Nato-Gipfel in Madrid“ lasse „Schlimmes befürchten“, heißt es in der E-Mail. Die GfbV rechne damit, dass „die skandinavischen Länder die Verfolgung vor allem der kurdischen Bevölkerung verstärken werden, um den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan zufrieden zu stellen“. „Die türkische Erpressungstaktik ist offensichtlich mal wieder aufgegangen, zweifellos mit Unterstützung der deutschen Bundesregierung“, erklärt Dr. Kamal Sido. „Politisch Verfolgte, die vor der Erdoğan-Diktatur in vermeintlich sichere Länder geflüchtet sind, müssten nun ihre Abschiebung befürchten.“ Das betreffe kurdische und türkische Geflüchtete, insbesondere Angehörige der Gülen-Bewegung (ebd.).
„Klar ist, dass die NATO-Mitgliedschaft Schwedens und Finnlands vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine auf Kosten der Menschenrechte verfolgter Minderheiten geht“, sagt Sido weiter. In den sozialen Medien der beiden Länder würden bereits Gerüchte über Abschiebungslisten kursieren, die die Sicherheitsdienste erstellten (ebd.).
Nach Auffassung der Fragesteller kommt es nunmehr, insbesondere mit Blick auf die von der Bundesregierung gerügte mangelnde Rechtsstaatlichkeit der Türkei bzw. ihre Entfernung von den Grundwerten der Europäischen Union, (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/tuerkei-entfernt-sich-von-grundwerten-der-eu-317618) zum erstaunlichen Phänomen, dass die Bundesregierung als Regierung eines NATO-Staates offensichtlich bereit ist, all die Positionen zugunsten eines Übereinkommens mit der Türkei aufzugeben, die sie etwa im Falle der wegen angeblicher PKK-Aktivitäten des im Jahr 2016 verhafteten türkischen Journalisten Deniz Yücel zuvor vertreten hatte.
So beklagte beispielsweise im Jahr 2017 der damalige Bundesminister der Justiz, Heiko Maaß, dass in der Türkei „Richter von der Regierung willkürlich abgesetzt werden“ und dies die „rechtsstaatliche Gewaltenteilung“ zerstöre (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/tuerkei-entfernt-sich-von-grundwerten-der-eu-317618).
Die Fragesteller sehen zudem einen Widerspruch zu der insbesondere der Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, zugeschriebenen „wertegeleiteten Außenpolitik“, die auf der „Achtung der Menschenrechte“, der „Einhaltung sozialer Mindeststandards“, des „Verzichts auf Waffenlieferungen“ (vgl. „Die Moral von dem Geschäft“ in: Die Wirtschaftswoche vom 4. Februar 2022) und der „Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit“ (vgl. „Der gefährliche Irrweg der Annalena Baerbock“ in: Neue Zürcher Zeitung vom 24. Dezember 2021) basiert, die im Falle der beschlossenen Waffenlieferung an die Ukraine in den Augen der Fragesteller bereits revidiert wurde.
Für die Fragesteller stellt es sich insofern dar, als habe die Bundesregierung unhaltbare politische Zugeständnisse an die Türkei gemacht, damit sie ihren Widerstand gegen den NATO-Beitritt von Finnland und Schweden aufgibt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
War die Bundesregierung in irgendeiner Form in die Verhandlungen zwischen der NATO, Schweden, Finnland und der Türkei über den NATO-Beitritt von Schweden und Finnland involviert, und wenn ja, in welcher Form war das wann der Fall (bitte ausführlich die offizielle Position der Bundesregierung in den Vorgesprächen zu den Verhandlungen bzw. während der Verhandlungen beschreiben)?
Hat die Bundesregierung, sofern Frage 1 bejaht wurde, die Positionen der Türkei in den Verhandlungen zum NATO-Beitritt von Finnland und Schweden unterstützt, wonach alle gegen die Türkei bestehenden Sanktionen aufgehoben und dem Land Waffen geliefert werden dürfen, Schweden und Finnland sich verpflichten, im Kampf gegen die PKK vollumfänglich mit der Türkei zusammenzuarbeiten, die Terrorgesetzgebung in Schweden und Finnland verschärft und es der PKK verboten wird, in Schweden und Finnland Gelder einzusammeln und Finnland und Schweden „PKK-Terroristen“ und Mitglieder der FETÖ an die Türkei ausliefern müssen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, erachtet das die Bundesregierung als vereinbar mit den Grundsätzen der Europäischen Union und einer „wertegeleiteten Außenpolitik“, die den Respekt bzw. die Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit umfasst, dass in der Türkei „Richter von der Regierung willkürlich abgesetzt werden“ und dies die „rechtsstaatliche Gewaltenteilung“ zerstöre (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hat die Bundesregierung der türkischen Regierung Zusagen gegeben, im Falle eines erneuten türkischen Angriffs auf Nordsyrien ihr Gewicht innerhalb der NATO einzusetzen, um der Türkei dafür „Rückendeckung“ zu geben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wann, und auf welchem Wege ist diese Zusage erfolgt (bitte ausführlich Zeitpunkt sowie Art und Weise der Zusage beschreiben)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, aufgrund welcher Fakten und Vorwürfe die türkische Regierung die als FETÖ bezeichnete „Gülen-Bewegung“ als „terroristisch“ ansieht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) , und wenn ja, um welche Fakten und Vorwürfe handelt es sich (bitte die Fakten und Vorwürfe ausführlich darstellen), und hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es dieselben Fakten und Vorwürfe sind, die die Türkei zur Forderung der Auslieferung von Mitgliedern der FETÖ in den Verhandlungen mit der NATO, Schweden und Finnland über den NATO-Beitritt von Schweden und Finnland ggf. vorgetragen hat (wenn ja, bitte ausführen)?
Hat die Bundesregierung die türkische Regierung darüber informiert, dass nach Erkenntnissen des Bundesnachrichtendienstes aus dem Jahr 2017 die FETÖ nicht „islamistisch-extremistisch oder gar terroristisch“ ist und keine Verantwortung für den Putschversuch 2016 in der Türkei trägt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, wann, und auf welchem Wege hat sie das getan (bitte Zeitpunkt und Art und Weise benennen)?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung die türkische Regierung nicht darüber informiert, dass nach Erkenntnissen des Bundesnachrichtendienstes die FETÖ nicht „islamistisch-extremistisch oder gar terroristisch“ ist und keine Verantwortung für den Putschversuch 2016 in der Türkei trägt?
Hat die Bundesregierung die Regierungen von Schweden und Finnland sowie der anderen NATO-Staaten darüber informiert, dass nach Erkenntnissen des Bundesnachrichtendienstes die FETÖ nicht „islamistischextremistisch oder gar terroristisch“ ist und keine Verantwortung für den Putschversuch 2016 in der Türkei trägt?
a) Wann, und auf welchem Wege hat sie das getan (bitte Zeitpunkt und Art und Weise benennen)?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung die Regierungen von Schweden und Finnland sowie der anderen NATO-Staaten nicht darüber informiert, dass nach Erkenntnissen des Bundesnachrichtendienstes die FETÖ nicht „islamistisch-extremistisch oder gar terroristisch“ ist und keine Verantwortung für den Putschversuch 2016 in der Türkei trägt?
Haben sich nach Einschätzung der Bundesregierung die inneren Verhältnisse in der Türkei dahin gehend gewandelt, dass mit Blick auf den vom damaligen Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maaß, 2017 gerügten Umstand, wonach in der Türkei „Richter von der Regierung willkürlich abgesetzt werden“ und so die „rechtsstaatliche Gewaltenteilung“ zerstört würde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), die in Schweden und Finnland nun offenkundig zur Auslieferung bestimmten angeblichen „PKK-Terroristen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) jetzt auf einen fairen Prozess in der Türkei hoffen können?
a) Wenn ja, auf welcher Grundlage fußt die Einschätzung der Bundesregierung (bitte ausführlich Fakten und Quellen benennen)?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung die Regierungen von Finnland und Schweden auf diesen Umstand hingewiesen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob sich nach Einschätzungen der Regierungen von Schweden und Finnland die inneren Verhältnisse in der Türkei gewandelt haben, sodass mit Blick auf den vom damaligen Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maaß, 2017 gerügten Umstand, wonach in der Türkei „Richter von der Regierung willkürlich abgesetzt werden“ und so die „rechtsstaatliche Gewaltenteilung“ zerstört wird, die in Schweden und Finnland offenkundig zur Auslieferung bestimmten angeblichen „PKK-Terroristen“ auf einen fairen Prozess in der Türkei hoffen können?
a) Wenn nach Kenntnis der Bundesregierung die genannten Regierungen hierzu ihre Auffassung änderten, auf welcher Grundlage fußen diese Einschätzungen der Regierungen von Schweden und Finnland nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte ausführlich Fakten und Quellen benennen)?
b) Wenn die beiden genannten Regierungen nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Auffassungen nicht änderten, hat die Bundesregierung ihr politisches Gewicht geltend gemacht, um die Regierungen von Finnland und Schweden davon abzuhalten, eine Entscheidung zu treffen, die den Grundwerten der Europäischen Union widerspricht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, Äußerung des damaligen Bundesministers des Auswärtigen zur rechtsstaatlichen Gewaltenteilung in der Türkei)?
Hat die Bundesregierung die Absicht, angesichts der beschlossenen Waffenlieferungen an die Ukraine sowie der getroffenen Übereinkunft Schwedens und Finnlands mit der Türkei, die von Bundeskanzler Olaf Scholz begrüßt wurde („Türkei verlangt von Schweden und Finnland Auslieferung von 33 Verdächtigen“, https://www.welt.de/politik/ausland/article239628055/Tuerkei-verlangt-von-Schweden-und-Finnland-Auslieferung-von-33-Verdaechtigen.html) und die nach Ansicht der Fragesteller mit Blick auf die Rechtsstaatlichkeit einem demokratischen Werteverständnis widerspricht, eine Erklärung abzugeben, in der sie den Gedanken einer „wertegeleiteten Außenpolitik“ revidiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, wann, wo, und bei welcher Gelegenheit wird sie das voraussichtlich tun?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung nicht die Absicht, angesichts der beschlossenen Waffenlieferungen an die Ukraine sowie der getroffenen Übereinkunft mit der Türkei, die mit Blick auf die Rechtsstaatlichkeit nach Ansicht der Fragesteller einem demokratischen Werteverständnis widerspricht, eine Erklärung abzugeben, in der sie den Gedanken einer „wertegeleiteten Außenpolitik“ revidiert?
Hat die Bundesregierung die Absicht, angesichts der getroffenen Übereinkunft Schwedens und Finnlands mit der Türkei, eine Erklärung abzugeben, dass sich die Türkei wieder europäischen Grundwerten angenähert habe?
a) Wenn ja, wann, wo und bei welcher Gelegenheit wird sie das voraussichtlich tun?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung nicht die Absicht, angesichts der getroffenen Übereinkunft mit der Türkei, eine Erklärung abzugeben, dass sich die Türkei wieder europäischen Grundwerten angenähert habe?