BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Energiegutachten der Bundesregierung

Vorliegende Studie &quot;Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung&quot;: finanzielle Verflechtungen eines Instituts der beauftragten Bietergemeinschaft mit der Energiewirtschaft, Kosten, Auftragsvergabe an Dritte statt Nutzung öffentlich finanzierter Institutionen; Grundlagen, Annahmen, Vorgaben und Prognosen bei Referenz- und Zielszenarien, Klimaschutz, Atomausstieg und Laufzeitverlängerung, Emissionen, Windenergie und Photovoltaik, Ausbau erneuerbarer Energien, Stromproduktion, -import und -preisentwicklung, Kosten; von der Bundesregierung übernommene Ergebnisse und Handlungsempfehlungen<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

18.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/297917. 09. 2010

Energiegutachten der Bundesregierung

der Abgeordneten Ulrich Kelber, Rolf Hempelmann, Dirk Becker, Marco Bülow, Gerd Bollmann, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Oliver Kaczmarek, Dr. Bärbel Kofler, Ute Kumpf, Dr. Matthias Miersch, Thomas Oppermann, Frank Schwabe, Ute Vogt, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Am 30. August 2010 haben die Institute Prognos AG, Basel, EWI, Köln (Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln gGmbH) und GWS, Münster (Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung) die Ergebnisse ihrer Abschätzungen und Berechnungen vorgelegt, die Basis für ein Energiekonzept der Bundesregierung sein sollen. Die Gutachter haben dazu eine Referenzentwicklung und vier unterschiedliche Zielszenarien zur künftigen Energieversorgung untersucht.

Bei der Vorstellung des Gutachtens wurde deutlich, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, die Ergebnisse unterschiedlich interpretieren und unterschiedliche Schlüsse ziehen. Darüber hinaus besteht Uneinigkeit zwischen den Gutachtern und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über die Sicherheitsauflagen für Atomkraftwerke und deren Kosten im Falle einer Laufzeitverlängerung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

War der Bundesregierung bei Beauftragung der Bietergemeinschaft aus Prognos AG, der Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln gGmbH (EWI) und der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH (GWS) bekannt, dass laut Information von SPIEGEL ONLINE vom 27. August 2010 die Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln gGmbH von den Energiekonzernen RWE und E.ON 20 Mio. Euro (je 4 Mio. Euro über fünf Jahre) ohne konkrete Gegenleistung erhält?

2

Wann hat die Bundesregierung erstmals Kenntnis davon erhalten, dass die entsprechenden finanziellen Verflechtungen zwischen RWE, E.ON und EWI existieren?

3

Wie hoch sind die Kosten insgesamt für die Studie „Energieszenarien für das Energiekonzept der Bundesregierung“?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln gGmbH (EWI) trotz der millionenschweren Finanzierung durch die Energiekonzerne sie unabhängig und neutral beraten kann, und wenn, ja, wie begründet sie das?

5

Wieso greift die Bundesregierung bei der Berechnung von Energieszenarien nicht auf den Sachverstand der aus öffentlichen Mitteln finanzierten Institutionen, wie z. B. das Umweltbundesamt oder den Sachverständigenrat für Umweltfragen, zurück, sondern vergibt Aufträge an Dritte?

6

Hat die Bundesregierung bei der Erstellung ihres Energiekonzeptes weitere aktuelle Studien, wie z. B. diejenige des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) – 100 Prozent erneuerbare Stromversorgung bis 2050: klimaverträglich, sicher, bezahlbar oder den Endbericht Modell Deutschland von: Öko-Institut e. V./prognos oder „Energieziel 2050 – 100 Prozent Strom aus Erneuerbaren Quellen“ des Umweltbundesamtes, einbezogen?

7

Warum haben die Bundesministerien kein Zielszenario in Auftrag gegeben, das mit den Vorgaben „gesetzlich verankerter Atomausstieg“ und „ambitionierte Klimaschutzpolitik“ eine bessere und objektive Vergleichbarkeit mit den anderen Zielszenarien hinsichtlich der Wirkungen einer Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken ermöglicht hätte?

8

Warum wurden die Annahmen und Vorgaben einer ambitionierten Klimaschutzpolitik nur mit Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken kombiniert?

9

Warum wurde der volkswirtschaftliche Nutzen einer ambitionierten Klimaschutzpolitik ignoriert?

10

Welchen Schluss zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis, dass Laufzeitverlängerungen keinen Einfluss auf die THG-Emissionen der Energiewirtschaft haben, weil die Emissionen mit 307 bis 310 Tonnen fast identisch sind?

11

Warum hat die Bundesregierung kein Referenzszenario berechnen lassen, das die von der Bundesregierung proklamierten Klimaschutzziele (40 Prozent CO2-Reduzierung bis 2020; 80 Prozent CO2-Reduzierung bis 2050) beinhaltet – obwohl sich alle im Bundestag politischen Parteien zu diesen Minimalzielen bekennen?

12

Warum hat die Bundesregierung bei den Vorgaben für die Szenarien hinsichtlich der THG-Emissionen nicht auch die Reduktion von 95 Prozent bis 2050 vorgegeben, wenn doch die internationale Völkergemeinschaft eine Begrenzung der Erwärmung auf 2 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit beschlossen hat und sich daraus für die Industrieländer entsprechend anspruchsvolle Klimaziele ableiten?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen der Ökonomin Sonja Peterson vom Kieler Institut für Weltwirtschaft (siehe taz Nord vom 8. September 2010), dass das Gutachten „auf jeden Fall nicht als Grundlage für eine Entscheidung über eine Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke“ taugt?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen der Ökonomin Sonja Peterson vom Kieler Institut für Weltwirtschaft (siehe taz Nord vom 8. September 2010), dass die recht unterschiedlichen Annahmen des Referenz- und der Zielszenarien einen Vergleich nicht möglich machen und dies „ein in der Wissenschaft unübliches Vorgehen und sehr problematisch“ ist?

15

Hat die Bundesregierung die unterschiedlichen Annahmen bei dem Referenz- und den Zielszenarien bewusst so gesetzt, damit die Zielszenarien besser dastehen als das Referenzszenario mit dem gesetzlich vorgesehenen Atomausstieg?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass in allen Szenarien die Ziele zu wirtschaftlich günstigen Bedingungen erreicht werden und sich daraus keine Laufzeitverlängerung ableiten lässt?

17

Haben die Bundesministerien Einfluss auf die angenommenen Volllaststunden für Windenergie- und PV-Anlagen in Deutschland (siehe S. 39 des EWI-Prognos-GWS-Gutachtens) genommen, und wenn ja, in welche Richtung wurde die Höhe der Volllaststunden korrigiert?

18

Auf welchen Grundlagen fußen die angenommenen Volllaststunden für Windkraft Onshore von ca. 2 300 Volllaststunden (siehe S. 39 des EWI-Prognos-GWS-Gutachtens), wenn bereits heute bei mittel guten Standorten mit entsprechenden Windkraftanlagen Volllaststunden von 2 600 Stunden erreicht werden können?

19

Woraus leitet sich der vergleichsweise geringe absolute Ausbau der erneuerbaren Energien gegenüber dem Referenzszenario und im Vergleich zu aktuellen anderen Studien ab?

20

Auf welche Annahmen fußen die Prognosen der Gutachter, dass sich in den kommenden Jahren bis 2050 der jährliche Zubau der installierten Leistung aus Windenergie (onshore) massiv verringern wird (durchschnittlicher jährlicher Zubau in der Dekade 2011 bis 2020 in Höhe von 0,58 GW, 2021 bis 2030 von 0,04 GW, 2031 bis 2040 von 0,15 GW, 2041 bis 2050 von 0,12 GW) im Verhältnis zum Zubau in Höhe von 1,857 GW im Jahr 2009 (Quelle: BWE), und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund ihrer Zielsetzung einer 80-prozentigen Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien bis 2050?

21

Auf welche Annahmen fußen die Prognosen der Gutachter, dass sich in den kommenden Jahren bis 2050 der jährliche Zubau der installierten Leistung aus Photovoltaik massiv verringern wird (durchschnittlicher jährlicher Zubau in der Dekade 2011 bis 2020 in Höhe von 1,68 GW, 2021 bis 2030 von 0,42 GW, 2031 bis 2040 von 0,13 GW, 2041 bis 2050 von 0,02 GW) im Verhältnis zum sich abzeichnenden Zubau in Höhe von 6 bis 7 GW in diesem Jahr, und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund ihrer Zielsetzung einer 80-prozentigen Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien bis 2050?

22

Auf welche Grundlagen und Annahmen hinsichtlich der Technologieentwicklung – gerade vor dem Hintergrund, dass weitere Steigerungen beim heimischen Ausbau durch technologische Verbesserungen und höhere Effizienz zu erwarten sind – beruht die Annahme, dass inländische Stromproduktion aufgrund komparativer Nachteile durch Stromimporte verdrängt wird?

Mit welchen Netzkosten wurde dabei kalkuliert?

23

Mit welchen Folgen für den Verbrauch von Fläche, den landwirtschaftlichen Strukturen und den Einsatz der Wind- und Solarenergie sowie möglicher Konkurrenzkonflikte in der Nahrungsmittelproduktion und deren Einfluss auf die Preise rechnet die Bundesregierung, wenn der Biomasse-Anteil am gesamten Energieverbrauch auf ein Drittel steigen soll?

24

Warum haben sich die Gutachter fast ausschließlich auf die Gestehungskosten konzentriert und externe Kosten ausgeblendet?

25

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass die Wachstumsimpulse nicht von den Laufzeitverlängerungen ausgelöst werden, sondern von Investitionen im Gebäudesektor bei den privaten Haushalten, in die Bahninfrastruktur sowie in Elektrofahrzeuge?

26

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass sich die Größenordnung der durch Laufzeitverlängerungen geschaffenen Arbeitsplätze im Bereich „normaler“ statistischer Fehler für einen Zeitraum von 40 Jahren bewegt, die Laufzeitverlängerungen an sich keine Arbeitsplätze schaffen?

27

Wie ist zu erklären, dass es in den Ergebnissen des EWI-GWS-Prognos-Gutachtens bezüglich der Strompreisentwicklung heißt, dass eine längere Laufzeit der Atomkraftwerke positive Effekte auf die Strompreisentwicklung habe (vgl. Frage 10) während an anderer Stelle wiederum festgestellt wird, dass zwischen den Zielszenarien nur geringfügige Unterschiede hinsichtlich der Entwicklung der Endverbraucherpreise bestehen (S. 118)?

28

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass die Strompreise für Haushalte zwischen Referenzszenario und den Zielszenarien in allen Zeithorizonten vergleichbar sind und die beobachtbaren Schwankungen weitestgehend vernachlässigbar sind bzw. im Bereich von statistischen Fehlermargen liegen?

29

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass der Rückgang der Strompreise fraglich ist, wie die Voraussetzungen eines billigen Stromimportes aus dem Ausland spekulativ sind?

30

Welche Maßnahmen für welches Atomkraftwerk verbergen sich hinter den Nachrüstkosten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, und welche Maßnahmen haben die Gutachter für ihre Annahmen zugrunde gelegt?

31

Auf welche Daten basieren die Annahmen zur Fernwärmenachfrage in Deutschland, wonach der Bedarf in den Zielszenarien bis 2050 um 60 Prozent zurückgeht (S. 34)?

Und wie bewertet die Bundesregierung dies auf Basis des im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes festgesetzten Ausbauziels von Kraft-Wärme-Kopplung?

32

Wie bewertet die Bundesregierung die im Gutachten fehlende Berücksichtigung der vermiedenen Kosten des Klimawandels und der positiven Effekte von Wachstums- und Exportchancen der deutschen Wirtschaft auf den zukünftigen Leitmärkten (low carbon economy)?

Warum hat die Bundesregierung die Vorgabe solcher Annahmen unterlassen?

33

Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Ergebnisse der Berechnungen über die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke in Hinblick auf Verbraucherschutz (Strompreisdämpfung), Stärkung des Wettbewerbs auf dem Energieerzeugungsmarkt, Importunabhängigkeit von Energie, ambitionierte und forcierte Steigerung der Energieproduktivität sowie die bestehenden Ausbauziele für erneuerbaren Energien (insbesondere im Strombereich) und der Kraft-Wärme-Kopplung (insbesondere im Strombereich)?

34

Welche konkreten Ergebnisse und Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten hat die Bundesregierung für den Entwurf ihres Energiekonzepts vom 7. September 2010 herangezogen (bitte Auflistung mit Begründung)?

Berlin, den 17. September 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen