Werbeanzeige des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Zeitraum des niedersächsischen Wahlkampfes
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Just am Wahlwochenende des niedersächsischen Landtagswahlkampfes hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Werbeaktion im Rahmen ihrer „Energiewechsel-Kampagne“ herausgebracht (Welt am Sonntag vom 9. Oktober 2022, S. 9).
Das offizielle Ziel der Kampagne ist es, mit „80 Millionen für den Energiewechsel […] praktische Tipps, Hinweise und Beispiele zu geben, um das Energiesparen so leicht wie möglich zu machen“ (https://www.bmwi-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2022/06/Meldung/topthema.html). Bei der zum Wahlwochenende herausgebrachten Werbeanzeige werden aber nach Auffassung der Fragesteller keine Tipps gegeben, sondern angebliche Erfolge dargestellt. Unterlegt ist dies mit einem grünen Hintergrund. Der Schriftzug sagt aus: „Liebe 80 Millionen, für Euch sichern wir die Energieversorgung: Auffüllen der Gasspeicher, Aufbau von Flüssiggasterminals, Ausbau der Erneuerbaren.“
Da die Werbekampagne mit Steuermitteln finanziert wurde, besteht hier nach Meinung der Fragesteller der begründete Verdacht, dass das Bundesministerium gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie kam es zu dieser Maßnahme innerhalb der „Energiewechsel-Kampagne“ des BMWK, insbesondere bezüglich der aus Sicht der Fragesteller von den übrigen Plakaten der Kampagne abweichenden Textgebung in Verbindung mit der Farbgebung?
Wo, und in welcher Form wurde die Anzeige geschaltet?
Für welchen Zeitraum ist die Veröffentlichung der Anzeige geplant?
Wie viel Geld hat die Anzeige gekostet (bitte nach Agentur- bzw. Erstellungskosten sowie Kosten für die Anzeigenschaltung aufschlüsseln)?
Über welche Haushaltstitel wurde die Anzeige finanziert (bitte die Mittel nach Haushaltstiteln getrennt auflisten)?
Wurde die Werbeanzeige zum ersten Mal im Zeitraum des Wahlkampfes geschaltet?
Warum wurde die Anzeige genau zu diesem Zeitpunkt gesetzt und nicht nach der Wahl?
Gedenkt das Bundesministerium zudem, im Zeitraum weiterer Wahlkämpfe erneut entsprechende Werbeanzeigen herauszubringen?
Sieht das Bundesministerium hier das Neutralitätsgebot verletzt?
Ist das Bundesministerium, die Bundesregierung oder die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit „wir“ in dem Werbetext gemeint?