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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zukunft des Zivildienstes

Überlegungen des BMFSFJ zur Gestaltung des Zivildienstes rechtlich unabhängig von der Wehrpflicht, Abkopplung vom bisherigen Zivildienstgesetz (ZDG), künftiger Charakter des Zivildienstes, Zivildienst für Frauen, Einsatz, Vergütung und pädagogische Betreuung von freiwillig Zivildienstleistenden, Unterschied zwischen dem &bdquo;Freiwilligen Zivildienst&ldquo; und den Jugend- und Auslandsfreiwilligendiensten; Finanzierung der Freiwilligendienste; allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen bei Aussetzung der Wehrpflicht, Änderung Art. 12a GG<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

06.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/298117. 09. 2010

Zukunft des Zivildienstes

der Abgeordneten Heidrun Dittrich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Alexander Ulrich, Katrin Werner, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 17. Juni 2010 beschloss der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der FPD eine grundlegende Umstrukturierung des Zivildienstes. Am 9. Juli 2010 stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung wehr- und zivildienstlicher Vorschriften 2010 (WehrRÄndG 2010) zu. Diese Änderungen sollen am 1. Dezember 2010 in Kraft treten.

Ungeachtet dieser neuen Gesetzeslage findet in der Bundesregierung eine erneute Diskussion über die Zukunft des Wehr- und Zivildienstes statt, die mehr Fragen aufwirft als es Antworten darauf gibt, was die Bundesregierung nun tatsächlich plant.

Angesichts dieser erneuten Diskussion und der veränderten sozial- und verteidigungspolitischen Rahmenbedingungen, stellen sich auch erneut Fragen nach der gesellschaftlichen Berechtigung von Pflichtdiensten und deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft in Deutschland. Auch die jüngsten Überlegungen der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, einen bundesweiten freiwilligen Zivildienst mit staatlicher Förderung zu schaffen, bedürfen einer gründlichen politischen und juristischen Evaluation, um u. a. negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu verhindern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Verwendung plant die Bundesregierung für die durch die Verkürzung des Zivildienstes frei werdenden Haushaltsmittel ab 2011?

2

Welche konkreten Überlegungen zur Aufstockung der Haushaltsmittel für die Jugend- und Auslandsfreiwilligendienste 2011 gibt es derzeit im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Bezug auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, die Jugend- und Auslandsfreiwilligendienste qualitativ zu stärken und quantitativ auszubauen?

3

Gibt es im BMFSFJ Überlegungen, dass der Zivildienst rechtlich von der Wehrpflicht unabhängig zu gestalten ist und vom bisherigen Zivildienstgesetz (ZDG) abgekoppelt werden soll?

4

Gibt es im BMFSFJ Überlegungen, dass der Zivildienst mit seinem bisherigen Charakter als Wehrersatzdienst auch bei einem Aussetzen der Wehrpflicht in der Zukunft bestehen bleiben soll?

5

Ist es vorgesehen, bei Aussetzung der Wehrplicht eine allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen zu schaffen und den Artikel 12a des Grundgesetzes zu verändern?

6

Wenn die Frage wegen noch nicht abgeschlossener Prüfungen im BMFSFJ nicht beantwortet werden kann, bis zu welchem genauen Termin erwartet das BMFSFJ den Abschluss der zur Beantwortung dieser Frage erforderlichen Prüfungen?

7

Gibt es Überlegungen im BMFSFJ, dass es bei einer Öffnung des Zivildienstes für Frauen eine Anrechnung ihrer Dienstzeit auf die Rente gibt oder andere, die Dienstzeit ausgleichende Regelungen geben soll, wie z. B. die bevorzugte Einstellung oder eine bevorzugte Aufnahme des Kindes in eine Kinderbetreuungseinrichtung?

8

Wie begründet die Bundesregierung die gesellschaftliche Notwendigkeit, den Zivildienst im Falle des Aussetzens des Wehrdienstes weiterbestehen zu lassen?

9

Soll es nach den Plänen der Bundesregierung einen Bonus für freiwillig verlängernde Zivildienstleistende analog zu freiwillig Wehrdienst Leistenden (FWDL) bei der Bundeswehr geben?

10

Wie begründet die Bundesregierung die befürchteten „schwerwiegenden negativen Folgen für die soziale Infrastruktur“ (Dr. Kristina Schröder) bei einem Wegfall des Zivildienstes, wenn aufgrund der Arbeitsmarktneutralität offiziell kein Zivildienstleistender einen regulären Arbeitsplatz besetzen oder ersetzen darf?

11

Sollen Menschen, die sich für den Zivildienst entscheiden, auch in privaten Kapitalgesellschaften eingesetzt werden können?

12

Wie plant die Bundesregierung arbeitsmarktpolitische Verdrängungseffekte durch den Einsatz von angedachten 35 000 freiwilligen Zivildienstleistenden auszuschließen?

13

Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Zivildienstleistende mit regulär Beschäftigten vergleichbare Arbeitszeiten haben, ebenso wie diese Verantwortung tragen und auch im Einsatz der Leistung mit anderen Beschäftigten vergleichbar sind, dass künftig Zivildienstleistende auch vergleichbare Rechte wie regulär Beschäftigte erhalten, wie z. B. das Mitspracherecht?

14

Soll es nach Plänen der Bundesregierung einen qualitativen Unterschied zwischen dem „Freiwilligen Zivildienst“ und den Jugend- und Auslandsfreiwilligendiensten geben, vor dem Hintergrund, dass viele Wohlfahrts- und Sozialverbände die in der Diskussion stehende Einführung eines „Freiwilligen Zivildienstes“ mit dem Argument kritisieren, es handele sich um unnötige Parallelstrukturen zu den bisherigen Jugend- und Auslandsfreiwilligendiensten?

15

Ist geplant, den freiwilligen Zivildienstleistenden eine pädagogische Betreuung, die mit der bei den Jugend- und Auslandsfreiwilligendiensten vergleichbar ist, anzubieten?

16

Plant die Bundesregierung, die Vergütung von freiwilligen Zivildienstleistenden und Menschen, die einen Jugend- und Auslandsfreiwilligendienst wahrnehmen, bei gleicher Arbeit unterschiedlich zu regeln?

17

Wie plant die Bundesregierung die Ungleichbehandlung von jungen Menschen, die anstelle eines Zivildienstes einen Freiwilligendienst ableisten, aufzuheben?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung der Gewerkschaft ver.di, dass der gerade mühsam eingeführte Mindestlohn von 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten für Pflegehilfskräfte durch Zivildienstleistende in der Pflege mit einem Stundenlohn von nur 3,75 Euro pro Stunde unterlaufen wird?

Berlin, den 16. September 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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