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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Erkenntnisse aus dem Anbau der gentechnisch veränderten Amflora-Kartoffel im Jahr 2010

Anbau der Amflora-Kartoffel in der Gemarkung Zepkow 2010, Angaben zu Ernte und Ernterückständen, Freisetzungsversuche 2007 bis 2009, Feldanerkennung für Amflora, Regelungen zur Sicherung der Koexistenz bei gentechnisch veränderten Kartoffeln, Auftreten von Krankheiten auf Amflora-Äckern, Virenanfälligkeit der Amflora, Proteste gegen den Amflora-Anbau, Kartoffeln in EU-Zulassungsverfahren, Freisetzungsversuche mit anderen Kartoffeln<br /> (insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

06.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/298617. 09. 2010

Erkenntnisse aus dem Anbau der gentechnisch veränderten Amflora-Kartoffel im Jahr 2010

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Jan van Aken, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Agro-Gentechnik ist in Deutschland und der Europäischen Union (EU) umstritten. Aktuell sind nur zwei Pflanzen zum kommerziellen Anbau in der EU zugelassen: der gentechnisch veränderte Mais MON810 von Monsanto und die gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora (EH92-527-1) von BASF Plant Sciences. Der Anbau von MON810 ist in Deutschland verboten. Ein Antrag auf Wiederzulassung ist in der EU anhängig und könnte bei einer positiven Entscheidung seitens der EU das in Deutschland bestehende Anbauverbot aufheben. Dann wäre ein neues Verbot von MON810 notwendig.

Die Amflora-Kartoffel wurde im Jahr 2010 in Deutschland nur auf einem Feld in Mecklenburg-Vorpommern kommerziell angebaut. Bereits seit einigen Jahren wird südlich der Müritz mit der BASF-Knolle experimentiert. Auf ca. 15 bis 20 Hektar auf einem Acker der Gemarkung Zepkow wurde die Knolle von einem Landwirt ausgebracht. Am Rande dieses Feldes fanden sowohl Werbe- und Lobbyveranstaltungen von BASF statt als auch zahlreiche Proteste von Gentechnikkritikerinnen und Gentechnikkritikern. Von der kritischen Öffentlichkeit wurde ein starker Befall der Kartoffelpflanzen mit Viren festgestellt.

Der zuständige Landwirtschaftsminister Mecklenburg-Vorpommerns, Till Backhaus, äußerte Ende Juli 2010 in einem Interview (Schweriner Volkszeitung, 24. Juli 2010), er sehe die Grundlagen des Kartoffelanbaus gefährdet: „Die Gen-Kartoffel gefährdet die einzigen Gesundlagen in Deutschland, weil die Amflora einen erhöhten Virusbefall hat. Gesundlagen gibt es in Europa nur noch zwei: in Schottland und in MV.“

Die Bundesregierung hat sich – im Gegensatz zu den Regierungen aus Österreich und Luxemburg – nicht für ein nationalstaatliches Verbot der BASF-Kartoffel entschieden. Die im Gentechnikgesetz vorgeschriebene nähere Bestimmung so genannter pflanzenartspezifischer Vorgaben (in der Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung) für den Anbau der Amflora-Kartoffel wurde nicht rechtzeitig vor der Ausbringung der Knollen erarbeitet. Diese rechtliche Vorschrift zur Erzielung der so genannten Koexistenz – also der Trennung zwischen gentechnisch veränderten und normalen Pflanzen – liegt immer noch nicht vor.

Angesichts von Anfang September 2010 festgestellten Verunreinigungen eines Amflora-Ackers in Schweden durch die BASF-Kartoffel Amadea ist das Prinzip der so genannten Koexistenz erneut in die Kritik geraten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Warum wurde im Jahr 2010 nicht wie angemeldet auf einer Fläche von 20 Hektar, sondern nur auf einer Fläche von 15 Hektar die gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffel in der Gemarkung Zepkow ausgebracht?

2

Wie viele Kilogramm der gentechnisch veränderten Amflora-Kartoffel wurden insgesamt im Jahr 2010 geerntet?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Sicherstellung des Erntegutes und der noch nicht geernteten Amflora-Kartoffeln durch die zuständigen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern?

4

Wie viele Kilogramm wogen die geernteten Amflora-Kartoffeln im Durchschnitt?

Wie verhält sich dieses Durchschnittsgewicht zu den entsprechenden Werten aus den Freisetzungsversuchen in den Jahren 2007 bis 2009 in Bütow/Dambeck bzw. Zepkow?

5

Wie viele Kartoffeln (ca.) sind im Jahr 2010 auf den Äckern zurückgeblieben, und wie wurden diese Ernterückstände erfasst?

Was war der Grund für diese Ernterückstände?

Wie wurde anschließend mit den Ernterückständen (Knollen und Kraut) umgegangen?

Welche Sicherheitsvorkehrungen wurden getroffen, um Menschen und Tiere von dem Erntegut fernzuhalten?

Wie wurde die Ernte überwacht?

6

Wie, wo und durch wen wurden die Ernten der Amflora-Freisetzungen 2007 und 2008 und die Erntereste der Freisetzungen 2007 bis 2009 in Bütow/Dambeck und Zepkow entsorgt?

Wer hat die Vernichtung dieser Reste überwacht und protokolliert?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kontrollen der zuständigen Behörden, ob durch die Freisetzungsversuche in den Jahren 2007 bis 2009 Amflora-Kartoffeln verschleppt und in der Umgebung der Standorte im Jahr 2010 gewachsen sind?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, wo das durch die Ernte 2010 gewonnene Amflora-Pflanzgut im Jahr 2011 zum Anbau ausgebracht werden soll?

9

Gibt es für die Amflora-Kartoffel einen Antrag auf Feldanerkennung gemäß Pflanzkartoffelverordnung?

Welche Konsequenzen hätte dies auf die nächste Anbausaison, wenn er nicht gestellt oder abschlägig beschieden würde?

Ist ohne Feldanerkennung das Ziel des Anbaus, die Saatgutgewinnung bzw. -vermehrung für das Folgejahr, nicht erfüllt?

Gab es in der Vergangenheit Anträge gemäß Pflanzkartoffelverordnung für Amflora?

10

Wurden 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gentechnisch veränderte Kartoffeln außerhalb der im Standortregister dokumentierten Freisetzungen (z. B. für Sortenzulassungen) ausgebracht?

Gab es solche Ausbringungen in der Vergangenheit in Bütow/Dambeck und/oder in der Gemarkung Zepkow?

11

Wann wird die Bundesregierung die Regelungen zur Sicherung der Koexistenz bei gentechnisch veränderten Kartoffeln (pflanzenartspezifische Vorgaben in der Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung) vorlegen?

12

Welche wissenschaftlichen Grundlagen werden zur Erarbeitung dieser Regelungen konkret herangezogen, und wer erarbeitet konkret den Entwurf?

13

Wie wird die Bundesregierung die Erfahrungen aus dem Amflora-Anbau im Jahr 2010 und den Freisetzungsversuchen der Vorjahre in die Erarbeitung der Koexistenzvorgaben einfließen lassen?

Wie wird die Bundesregierung die Erfahrungen der Amflora- Kontaminationen durch die gentechnisch veränderten Amadea-Kartoffeln im Königreich Schweden im Jahr 2010 einfließen lassen?

14

Welche wissenschaftlichen Untersuchungen hat die Bundesregierung durch wen zur Erarbeitung der Koexistenz-Vorgaben anbaubegleitend am Amflora-Acker in der Gemarkung Zepkow durchführen lassen?

15

Liegen der Bundesregierung Informationen über im Jahr 2010 aufgetretene Amflora-Durchwuchskartoffeln, welche aus den vorangegangenen Freisetzungsversuchen stammen könnten, in der Gemarkung Zepkow vor?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Krankheitsvorkommen auf dem Amflora-Acker in der Gemarkung Zepkow (bitte Nennung der Krankheiten, Erreger und Ausmaß)?

17

Wann wurden dort von wem Missbildungen der Kartoffelpflanzen festgestellt?

Wie hoch war die Befallsdichte?

18

Wann wurden diese Untersuchungen von wem veröffentlicht?

19

Was ist der Bundesregierung über den Verbleib der blau gekennzeichneten virenbefallenen und aus dem Bestand genommenen Amflora- Kartoffelpflanzen bekannt?

Wie viele Pflanzen wurden markiert und entfernt?

20

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche infektiöse oder anderweitige Belastung des Amflora-Saatgutes bereits vor der Ausbringung in der Gemarkung Zepkow?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über virenbefallene Amflora- Äcker im Königreich Schweden und der Tschechischen Republik?

Handelt es sich hierbei um die gleichen Erreger wie in der Gemarkung Zepkow?

Sind bereits während der Lagerung Krankheiten aufgetreten, und von wem wurde das überwacht bzw. dokumentiert?

22

Sind die dort von Viren befallenen Amflora-Kartoffeln als Saatgut für das Anbaujahr 2011 zugelassen?

Welche Verwendung können die von Viren befallenen Amflora-Kartoffeln haben, wenn sie im Jahr 2011 nicht als Saatgut genutzt werden dürfen?

23

Wie ist die Krankheitsbelastung der Amflora-Kartoffel im Jahr 2010 im Vergleich zu den Freisetzungen in Bütow/Dambeck und Zepkow in den Jahren 2007 bis 2009 einzuschätzen?

Gab es quantitativ gleiche oder unterschiedliche Ausfälle, waren es die gleichen oder unterschiedliche Krankheiten bzw. Erreger?

24

Wie wurden andere in der Gemarkung Zepkow liegende Kartoffeläcker vor der Ausbreitung von Krankheiten geschützt?

25

Wie groß muss der Mindestabstand zu anderem gewerblichem oder privatem Kartoffelanbau sein?

26

Ist der Bundesregierung eine besondere Virenanfälligkeit der Amflora- Kartoffel bekannt?

Wenn ja, um welche Viren handelt es sich hierbei, und wie wurden oder werden solche potenziellen Risiken vorsorglich wissenschaftlich untersucht?

Gibt es einen Zusammenhang zwischen der gentechnischen Veränderung und der Virenanfälligkeit?

27

Ist der Bundesregierung eine besondere Virenanfälligkeit der Amadea- Kartoffel bekannt?

Wenn ja, um welche Viren handelt es sich hierbei, und wie wurden oder werden solche potenziellen Risiken vorsorglich wissenschaftlich untersucht?

Gibt es einen Zusammenhang zwischen der gentechnischen Veränderung und der Virenanfälligkeit?

28

Wie verträgt sich ggf. die Virenanfälligkeit mit einem Anbau in Gesundlagen, die es außer in Mecklenburg-Vorpommern europaweit nur in Schottland gibt?

Geht vom Anbau von Amflora-Kartoffeln eine Gefahr für die einheimische Gesundlage aus?

29

Fanden in der Gemarkung Zepkow im Jahr 2010 Demonstrationen, Feldbesetzungen, Feldbefreiungen oder andere Formen des zivilen Ungehorsams statt?

Wenn ja, hatte dies Folgen für den Ablauf des Anbaus und die Zulassung des Erntegutes als Pflanzgut für das Jahr 2011?

30

Was ist über den Verbleib der am 8. Juli bzw. am 29. Juli 2010 von Dritten herausgerissenen Kartoffelpflanzen bekannt?

Wer hat den Verbleib dieser Pflanzen kontrolliert?

31

Welche Imageschäden durch den Amflora-Anbau sind nach Ansicht der Bundesregierung für andere kartoffelanbauende Betriebe im südlichen Mecklenburg-Vorpommern zu befürchten bzw. bereits festzustellen?

32

Welche weiteren gentechnisch veränderten Kartoffeln befinden sich in einem EU-Zulassungsverfahren, und welche Position hat die Bundesregierung bezüglich der Notwendigkeit ihres Anbaus in der Bundesrepublik Deutschland?

33

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Freisetzungsversuche und -standorte der neu beantragten BASF-Kartoffel namens Amadea (BASF- Pressemitteilung vom 31. August 2010)?

34

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gentechnisch veränderte Kartoffel namens „Fortuna“?

Wo wurde diese mit welchem Ziel bereits freigesetzt?

35

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib der vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, und BASF-Vorständen am 31. August 2010 geernteten Amflora-Kartoffeln?

36

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Anbauflächen, Ernteerträge und Krankheitsvorkommen der beiden konventionell gezüchteten Stärkekartoffeln namens „Henriette“ und „Eliane“?

37

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Auftreten von Amadea-Karoffeln in einem Amflora-Acker in Schweden für ihre grundsätzliche Haltung zur Erreichung der so genannten Koexistenz – also der vollständigen Trennung von gentechnisch veränderten und unveränderten Pflanzen?

38

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen des Landwirtschaftsministers von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus, (www.agrarheute.com vom 9. September 2010), „die Amflora-Kartoffel müsse nach den Verunreinigungsfällen durch Amadea-Kartoffeln und der Aussage der BASF, es handele sich vermutlich um eine Verwechslung (AFP, 9. September 2010), verboten werden“?

Berlin, den 15. September 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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