Mögliche Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland genießen laut Grundgesetz Rundfunkfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 Satz 2). Die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von staatlicher Einflussnahme soll durch die „Wahrung einer hinreichenden Staatsferne“ sichergestellt werden (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014, 1 BvF/11 bis 1 BvF 4/11). Unlängst wurde jedoch bekannt, dass sächsische Landesministerien Mitarbeiter des dort ansässigen Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) für bestimmte Arbeitstätigkeiten anwarben und vergüteten (Drucksache 7/11004 des Sächsischen Landtags). Die Fragesteller sehen derartige Zahlungsflüsse kritisch, weil sie dazu angetan sein könnten, die gebotene Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit auch seine inhaltlich-redaktionelle Autonomie zu unterhöhlen. Diese Kleine Anfrage dient deswegen dem Zweck, einen Überblick über die Aufträge und Zahlungen von Bundesministerien und Bundesbehörden an Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle zu erhalten, die in den letzten fünf Jahren möglicherweise ergangen sind. Aber auch die möglichen staatlichen Zahlungsflüsse an Journalisten, die für privatrechtliche Medien arbeiten, erscheinen den Fragestellern in diesem Kontext relevant zu sein. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 20. Dezember 2012 (VG 27 L 259.12) sind solche Angaben, die dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dienen, von der Bundesregierung offenzulegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Sind in den letzten fünf Jahren vergütete Aufträge, Honorare oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.) von Bundesministerien oder Bundesbehörden an Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio oder Deutsche Welle ergangen?
Wenn ja, welche (bitte nach Datum, Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags, Journalist, Sender des Journalisten und Höhe der Zahlung in brutto aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung ihre Auftragspraxis im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gebotene „hinreichende Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Sind in den letzten fünf Jahren vergütete Aufträge, Honorare oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.) von Bundesministerien oder Bundesbehörden an Journalisten privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen oder sonstiger Medienerzeugnisse ergangen?
Wenn ja, welche (bitte nach Datum, Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags, Journalist, Arbeitgeber des Journalisten und Höhe der Zahlung in brutto aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung ihre Auftragspraxis im Hinblick auf die Bedeutung der „vierten Gewalt“ als Kontrollinstanz staatlichen Handelns (vgl. https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/321342/vierte-gewalt/)?