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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Planungen der Bundesregierung zur Einführung einer Bildungschipkarte

Zuteilung von Leistungen durch die Bildungschipkarte sowie deren technische und organisatorische Umsetzung nach der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verpflichtung der Bundesregierung zur Gewährleistung eines Existenzminimums für Kinder, Verhältnis von Bildungschipkarte und den geplanten &quot;Zukunftskonten&quot;, Datensicherung und Datenschutz<br /> (insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

12.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/302024. 09. 2010

Planungen der Bundesregierung zur Einführung einer Bildungschipkarte

der Abgeordneten Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Ingrid Remmers, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 das Verfahren zur Regelsatzbemessung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende für verfassungswidrig erklärt. Bei den Bedarfen der Kinder, insbesondere im Bildungsbereich, hat das Gericht einen „völligen Ermittlungsausfall“ kritisiert. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2010 eine neue Regelsatzstruktur zu entwickeln und dabei „alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen“, da das bestehende System seinem Auftrag, mit dem Existenzminimum auch die Teilhabe an Bildung und am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, nicht gerecht wird. Das Gericht hat dabei klargestellt, dass der Bund gewährleisten muss, dass das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern, welches auf die speziellen Bedürfnisse von Kindern zugeschnitten sein muss, gesichert ist.

Die Bundesregierung plant nun, die Teilhabe an Bildung und am gesellschaftlichen Leben für Kinder mit einer sogenannten Bildungschipkarte zu gewährleisten. Private Dienstleister wie VISA oder Sodexo haben der Bundesregierung bereits angeboten, die Infrastruktur für eine solche Chipkarte zur Verfügung zu stellen; teilweise liegen hierzu auch schon Konzepte vor. Auch die Bundesregierung hat auf ihrer Homepage (www.bmas.de) ein Grobkonzept veröffentlicht. Ziel ist es laut Bundesregierung, die Chipkarte flächendeckend einzuführen.

Aus den Verlautbarungen der Bundesregierung ergibt sich sowohl für die Konzeption als auch für die gesamte Umsetzung, Finanzierung und Implementierung eine Reihe von Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Welche konkreten Angebote sollen mit der „Bildungschipkarte“ bezahlt werden können?

Welche der folgenden Punkte müssten nach Auffassung der Bundesregierung auf jeden Fall, auf gar keinen Fall oder eventuell mit der Chipkarte bezahlt werden können

a) Kinobesuch,

b) Schwimmbad,

c) Musikschule,

d) Volkshochschule,

e) Theater,

f) Freizeitpark,

g) Fahrkarten des ÖPNV oder der Schülerbeförderung,

h) Sportverein,

i) Vereinsbeiträge,

j) Berufsakademien,

k) Sprachkurse,

l) Mittagessen an Schulen oder in Kitas,

m) Nachmittagsbetreuung,

n) mehrtägige Klassenfahrten,

o) Kopierkosten,

p) Bücher,

q) Angebote der Jugendhilfe,

r) Ferienfreizeiten,

s) Nachhilfe,

t) Förderunterricht und

u) Konzerte?

2

Soll das Guthaben auf der „Bildungschipkarte“ verschiedenen Kategorien mit unterschiedlichen Ausgabezielen zugeordnet werden oder soll der zur Verfügung gestellte Betrag für die einzelnen Personen im Rahmen des oben benannten Ausgabenbereiches frei verfügbar sein?

3

Plant die Bundesregierung einen pauschalen monatlichen Betrag auf die „Bildungschipkarten“ aufzuladen, und auf welche Art und Weise wird die monatliche Summe gegebenenfalls ermittelt?

Oder plant die Bundesregierung die „Bildungschipkarte“ nach der Bewilligung von konkreten Bedarfen bei jedem Kind individuell aufzuladen (bitte begründen)?

4

Ist geplant, dass sich Guthaben auf der „Bildungschipkarte“ ansammelt, wenn es in einem Monat nicht aufgebraucht wurde, und kann dieses dann in den Folgemonaten verbraucht werden?

Wenn nein, wie soll mit „Ausgaben“ verfahren werden, die zwar regelmäßig, aber nicht monatlich, sondern in längeren Abständen anfallen?

5

Wird bis zur flächendeckenden Einführung der „Bildungschipkarte“ das Guthaben an die Familien monatlich mit einer pauschalen Summe bar ausgezahlt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, aus welchem Grund sollte dann später ein technisch und bürokratisch aufwendiges System etabliert werden, um den Kindern in Hartz-IV-Haushalten einen Teil ihres Existenzminimums nicht bar auszuzahlen?

6

Wird die Bundesregierung die Leistungen, die über die „Bildungschipkarte“ für Kinder im Hartz-IV-Bezug gewährleistet werden, auf den Kinderregelsatz anrechnen bzw. mit diesem verrechnen und damit als ein Mittel einordnen, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Genüge zu tun?

Wenn ja, inwiefern wird dann mit der „Bildungschipkarte“ zumindest anteilig das Sachleistungsprinzip als Grundsatz in die Existenzsicherung eingeführt bzw. zukünftig eine Umstellung darauf ermöglicht, und wenn das Sachleistungsprinzip dadurch nicht eingeführt wird, wie unterscheidet sich die Leistungsgewährung im Rahmen der Chipkarte dem Grunde nach von Essenmarken oder anderen beispielsweise im Asylrecht üblichen Sachleistungen?

7

Wie will die Bundesregierung mit der „Bildungschipkarte“ garantieren, dass das Existenzminimum in jedem Einzelfall gewährleistet wird?

8

Auf welche Art und Weise will die Bundesregierung gewährleisten, dass den Guthaben auf der Chipkarte eine Infrastruktur an entsprechenden Angeboten für die konkreten Bedarfe gegenübersteht?

9

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass jede Familie, die diese „Bildungschipkarte“ erhält, die Angebote in ihrer Kommune auch wahrnehmen kann, und wie verhält es sich mit dem Anrecht auf Teilhabe an Bildung und gesellschaftlichem Leben, wenn in einigen Kommunen Anbieter von Leistungen wie Musikschulen, Sportvereine etc. sich nicht am System der Chipkarte beteiligen?

10

Wie soll die Qualität der mit der „Bildungschipkarte“ bezahlbaren Angebote gewährleistet werden, und welche Akteure sollen im Rahmen welcher Verfahren für die Qualitätssicherung verantwortlich sein?

11

Ist mit der Einführung der „Bildungschipkarte“ geplant, alle Familien mit einer solchen auszustatten?

Wenn nein, wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass eine Stigmatisierung der Kinder, die mit einer solchen Karte Angebote bezahlen, ausbleibt?

Wenn ja, werden die „Bildungschipkarten“ der Familien in der Grundsicherung optisch oder aus anderen Gründen zu unterscheiden sein von den Chipkarten der Familien, die sich nicht in der Grundsicherung befinden, und auf wessen Kosten würden die Chipkarten dieser Familien aufgeladen?

12

Welche öffentlichen Institutionen und privaten Unternehmen haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung bereits Erfahrungen mit der technischen und organisatorischen Umsetzung von guthabenbasierten Kartensystemen für die Gewährung und Zuteilung von öffentlich finanzierten Leistungen gesammelt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen?

13

Hat die Bundesregierung bereits bei privaten Anbietern um Vorschläge zur technischen und organisatorischen Umsetzung der „Bildungschipkarte“ gebeten, und wenn ja, mit welchen Unternehmen und mit welchem Ergebnis?

14

Haben Unternehmen bereits ihrerseits der Bundesregierung oder dem Deutschen Bundestag ein Angebot zur technischen und organisatorischen Umsetzung der „Bildungschipkarte“ unterbreitet, und wenn ja, wem und welche Unternehmen sowie mit welchen Angebotsdetails?

15

Gibt es bereits konkrete Gesprächskontakte mit privaten Anbietern zur technischen und organisatorischen Umsetzung der „Bildungschipkarte“, und wenn ja mit welchen Anbietern, und welchen Stand haben die Gespräche?

16

Haben private Dienstleister an dem Konzept der Bundesregierung für die „Bildungschipkarte“ mitgearbeitet, und wenn ja, um welche Dienstleister handelt es sich, und wie viel Geld haben diese für Beratungsleistungen erhalten?

17

Wer soll die Kosten für die Chipkartenlesegeräte und wer die für die Infrastruktur insgesamt tragen, und um wie viel Geld handelt es sich hierbei (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Bund, Länder, Kommunen und Leistungsanbietern angeben)?

18

Welche Kompetenzen haben die JobCenter für die Erkennung und Deckung von kinderspezifischen Bedarfen entwickelt?

19

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JobCenter waren bislang mit der Ermittlung und Deckung kinderspezifischer Bedarfe betraut?

20

Plant die Bundesregierung fehlende Kooperationsbereitschaft der Eltern mit einer Kürzung der Mittel für die Kinder zu sanktionieren, und was passiert, wenn Eltern die Weitergabe von Informationen seitens der Schule an die ARGE verweigern?

21

Welche sachlichen Gründe hat die Bundesregierung für die geplante Integration von familien- sowie bildungspolitischen Zielen und Aufgaben, die bislang in den originären Regelungsbereich des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bzw. in den originären Aufgabenbereich der Schul- und Bildungspolitik der Länder fallen, in die Arbeit der Jobcenter?

22

Welchem der beiden Träger der Grundsicherung für Arbeit – Kommune und Bundesagentur für Arbeit – soll die Umsetzung der Deckung von bildungs- und teilhabeorientierten Bedarfen von Kindern und Jugendlichen zugeordnet werden, und welche Konsequenzen in Bezug auf Finanzierung und Personalwesen ergeben sich daraus?

23

Wie wird zukünftig eine Abgrenzung erfolgen zwischen Leistungen der Existenzsicherung im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und Regelleistungen des Staates wie Bildung und Kinder- und Jugendhilfe?

24

In welchem Verhältnis steht die geplante „Bildungschipkarte“ zu den geplanten „Zukunftskonten“, auf denen ebenfalls für Bildungszwecke verfügbares Guthaben zur Verfügung gestellt und angespart werden soll?

25

Ist eine Übertragbarkeit der auf der „Bildungschipkarte“ angesparten Mittel auf die „Zukunftskonten“ durch die Bundesregierung geplant, in der Debatte oder bereits auszuschließen?

26

In welchem Verhältnis steht die geplante „Bildungschipkarte“ zu den geplanten „Lokalen Bildungsbündnissen“?

27

Welche Folgen wird die Einführung einer „Bildungschipkarte“ nach Einschätzung der Bundesregierung für die lokalen Bildungslandschaften haben?

28

Welche Folgen wird die Einführung einer „Bildungschipkarte“ für bereits bestehende Angebote haben, die heute durch öffentliche Institutionen wie Schulen gewährleistet werden und künftig über die „Bildungschipkarte“ gleichermaßen bei privaten Anbietern „buchbar“ sein könnten, etwa Hortangebote, Essen in der Schule oder Förderunterricht?

29

Plant die Bundesregierung, dass das konkrete Abrufen von Sachleistungen mit der „Bildungschipkarte“ ex post eingesehen bzw. überprüft werden kann?

Wenn ja, warum?

30

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die zur Durchführung der Chipkarte erforderlichen Informationen über die einzelnen Familien und Personen nicht auch für anderweitige Zwecke, insbesondere für private Gewinninteressen, verwendet werden?

31

Welche Daten sollen durch wen erfasst und wo gesammelt werden, um aus den Pilotprojekten Schlüsse ziehen zu können, ob das Konzept der „Bildungschipkarte“ funktioniert?

32

Welche Daten sollen auf der Chipkarte gespeichert werden, wie soll die Datensicherheit, beispielsweise bei Verlust oder Diebstahl, gewährleistet werden, und welche dieser Daten sollen von wem ausgelesen werden können?

33

Hat die Bundesregierung bereits konkrete Pläne und/oder Kostenkalkulationen bezüglich einer datenschutzkonformen technischen Lösung für die „Bildungschipkarte“ angestellt, und wenn ja, wie sehen diese aus?

Wenn nein, wieso ist dies bisher noch nicht geschehen?

34

Stimmt die Bundesregierung zu, dass die Einführung von elektronischen Zahlungsmitteln als Teil des Leistungssystems des SGB II grundsätzlich die Möglichkeit beinhaltet, genau zu prüfen, wer wann wofür das vorhandene Guthaben ausgibt und wer nicht?

Kann und will die Bundesregierung dauerhaft ausschließen, dass diese Informationen erhoben werden?

Wenn ja, wie?

Welche grundgesetzlichen Probleme sieht die Bundesregierung für den Fall, dass diese Daten erhoben und ausgewertet werden und so Familien im SGB II weitreichendem Überwachungsdruck ausgesetzt werden?

35

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich oder gar unausweichlich, dass durch ein elektronisches Zahlungsmittel wie die geplante „Bildungschipkarte“ festgestellt werden kann, in welchem Umfang die zur Verfügung gestellten Mittel insgesamt abgerufen werden?

Sieht sich die Bundesregierung in der Pflicht, sofern sie über die „Bildungschipkarte“ Kenntnis davon erhalten würde, dass über einen längeren Zeitraum ein ständig wachsendes Guthaben auf allen Karten zusammen nicht aufgebraucht wird, Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass der Bedarf der Kinder zur Teilhabe und Existenzsicherung auch tatsächlich gedeckt wird, und wie beurteilt sie dies im Kontext des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, nach dem die Bundesregierung die Teilhabe in jedem Fall gewährleisten muss?

Berlin, den 24. September 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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