Dekarbonisierter Wasserstoff und Wasserstoff aus biogenen Quellen
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Dekarbonisierter Wasserstoff bietet die Möglichkeit, den Markthochlauf von Wasserstoff, der mithilfe von erneuerbaren Energien hergestellt wird, zu flankieren und schnell größere Mengen zu generieren. Damit können insbesondere notwendige Umstellungen in der Industrie und im Bereich der Mobilität mit Blick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 beschleunigt werden. Zudem bietet dekarbonisierter Wasserstoff aus Abfällen die Chance, das aufgrund der Corona-Pandemie angestiegene Abfallaufkommen nachhaltig zurückzufahren und sinnvoll zu nutzen. Aktuell wird die Herstellung von dekarbonisiertem Wasserstoff aus Abfällen in Deutschland nach Ansicht der fragestellenden Fraktion durch regulatorische Ungleichbehandlung stark erschwert. Die regulatorischen Hürden erscheinen auch angesichts der momentanen Herausforderungen für die Energieversorgungssicherheit als ungerechtfertigt. Deren Beseitigung ist nach Einschätzung der fragestellenden Fraktion durch wenige regulatorische Anpassungen niederschwellig möglich. Die Herstellung von Wasserstoff aus biogenen Quellen liefert als Nebenprodukt das in der Biomasse gebundene CO2, das für die Bereitstellung von „Negativemissionen“ dauerhaft gebunden oder für die Weiterverarbeitung z. B. in der chemischen Industrie genutzt werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Plant die Bundesregierung, die Produktion von dekarbonisiertem Wasserstoff aus Abfällen bzw. biogenen Quellen in Deutschland zu fördern?
a) Wenn ja, welche gesetzlichen Regelungen sind geplant, um die Produktion von dekarbonisiertem Wasserstoff zu fördern, und wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Setzt sich die Bundesregierung aktuell dafür ein, die Wasserstoffproduktion technologieoffen, insbesondere hinsichtlich biogener Quellen, innerhalb der EU zu fördern?
a) Wenn ja, inwiefern?
b) Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass in modernen Anlagen zur nichtkonventionellen Kraftstoffherstellung, die auf jedwede fossile Eingangsstoffe verzichten und ausschließlich biogene und erneuerbare nichtbiogene Eingangsstoffe nutzen möchten, auch biogener Wasserstoff auf die THG-Minderungsverpflichtung (THG = Treibhausgas) anrechenbar wird?
Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bzw. der nachgelagerten Bundesimmissionsschutzverordnungen (BImSchV), den Einsatz von Wasserstoff aus biogenen Quellen (Reststoffe gemäß Anhang IX Teil A der Richtlinie (EU) 2018/2001) bereits jetzt als Erfüllungsoption für die Treibhausgasminderungsquote einzuführen, und gilt dies sowohl für den Einsatz in Straßenfahrzeugen als auch beim Einsatz in z. B. Raffinerien?
Wenn nein, was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine grundsätzliche Anrechnung von Wasserstoff aus biogenen Quellen auf die Treibhausgasminderungsquote?
Plant die Bundesregierung, im Rahmen der BImSchG-Novelle, dekarbonisierten Wasserstoff aus Abfällen auf die Treibhausgasminderungsquote anrechnen zu lassen, und wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der BImSchG-Novelle die Streichung von § 37b Absatz 8 Satz 1 Nummer 4 BImSchG sowie der zugehörigen Rückausnahme in § 37b Absatz 8 Satz 3 BImSchG vorzunehmen, und wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine solche Streichung?
Plant die Bundesregierung, die durch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) ermöglichten Gestaltungsräume in Deutschland zu nutzen und eine Rechtsverordnung auf Grundlage von § 37d BImSchG zu erlassen, die die Anrechenbarkeit von sogenannten Recycled Carbon Fuels (RCF) auf die Treibhausgasminderungsquote zulässt und hier insbesondere das Berechnungsverfahren für die Treibhausgasemissionen, das Nachweisverfahren sowie die Übertragbarkeit der Nachweise und die Anforderungen an die nichtbiogenen Quellen bzw. an den Abfall zur Erzeugung des Wasserstoffs definiert, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung konkret, eine Rechtsverordnung gemäß § 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 19 BImSchG zu erlassen, die die Kriterien für die Anrechenbarkeit von Wasserstoff aus biogenen Quellen gemäß § 37b Absatz 8 Satz 3 BImSchG festlegt, insbesondere das Berechnungsverfahren für die Treibhausgasemissionen, das Nachweisverfahren sowie die Übertragbarkeit der Nachweise und die Anforderungen an die erneuerbaren Energiequellen zur Erzeugung des Wasserstoffs?
a) Wenn ja, wird die Bundesregierung darauf achten, die Rechtsverordnung möglichst technologieoffen, insbesondere hinsichtlich der Herstellungsverfahren, zu gestalten?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung zum Erlass der Rechtsverordnung gemäß § 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 19 BImSchG die zuständigen Kreise gemäß § 51 BImSchG bereits bestimmt?
Wenn ja, welche Vertreter der Wissenschaft, der Betroffenen, der beteiligten Wirtschaft, des beteiligten Verkehrswesens und der für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden wurden bestimmt?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Wasserstoff aus biogenen Quellen in Raffinerien, und was unternimmt sie, um dies EU-rechtskonform zu fördern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Nutzung von CO2 aus Biomasse, das u. a. als Nebenprodukt der Wasserstoffherstellung aus biogenen Quellen anfällt (bitte dabei nach verschiedenen Biomassequellen und Biomasseverfahren differenzieren, insbesondere zwischen
a) Pyrolyse von biogenen Abfällen, fester Biomasse und Biomethan,
b) Aufbereitung von Biogas zu Biomethan,
c) Dampfreformierung von Biogas und Biomethan und
d) Abscheidung von CO2 aus dem Abgasstrom der energetischen Biomassenutzung)?
Welche Vorkehrungen ergreift die Bundesregierung, um integrierte Anlagenkonzepte zu fördern, bei denen neben der Produktion von Wasserstoff aus biogenen Quellen das dabei anfallende CO2 aufgefangen und zur weiteren Nutzung bereitgestellt wird?
Sind der Bundesregierung die neuesten Aktivitäten auf dem Markt bekannt, wie z. B. die der Wintershall-Dea-Unternehmung, die mit Dänemark zusammenarbeiten will und dort Bio-CO2 verpressen will (https://wintershalldea.com/de/newsroom/221201_PI-22-29_Ausbau-CCS-Daenemark)?
Welche Schlussfolgerungen für das eigene politische Handeln zieht die Bundesregierung aus diesen Aktivitäten, durch die Dänemark ein CO2-Minderungsziel bis 2030 von 70 Prozent formuliert hat (https://www.fr.de/wirtschaft/daenemark-radikalem-klimaschutz-plan-70-prozent-weniger-bis-2030-13412378.html)?
Plant die Bundesregierung weitere Förderprogramme, die insbesondere den Mittelstand bei der Umstellung betrieblicher Prozesse auf Wasserstoff unterstützen?