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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Gaskraftwerke in Deutschland

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

25.01.2023

Aktualisiert

02.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/500720.12.2022

Gaskraftwerke in Deutschland

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Bis zum Krieg in der Ukraine und seinen energiepolitischen Konsequenzen galt Erdgas als geeignete „Brücke“ hin zu einer vollständig auf erneuerbaren Energien aufbauenden Strom- und Wärmeversorgung. Vor dem Hintergrund des Kohlekompromisses, des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien, dem Ausstieg aus der Kernkraft, einer noch im Hochlauf befindlichen Wasserstoffwirtschaft und aus Sicht der Fragesteller nicht ausreichend entwickelten und marktfähigen Speichersystemen kam dieser „Brücke“ eine ungleich höhere Bedeutung zu. Flexibel fahrbare Gaskraftwerke galten als geeignete Ergänzung zu den Erneuerbaren, besonders für sogenannte Dunkelflauten, um eine bezahlbare Versorgungssicherheit zu gewährleisten (https://www.pv-magazine.de/2021/03/17/aurora-deutschland-braucht-fuer-kalte-dunkelflauten-bis-zu-10-gigawatt-flexible-kraftwerksleistung-bis-2050/).

Dieser Logik folgte nach Ansicht der Fragesteller auch die Ampelkoalition. So heißt es im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 7. Dezember 2021, S. 46: „Die bis zur Versorgungssicherheit durch Erneuerbare Energien notwendigen Gaskraftwerke sollen zur Nutzung der vorhandenen (Netz-)Infrastrukturen und zur Sicherung von Zukunftsperspektiven auch an bisherigen Kraftwerksstandorten gebaut werden. Sie müssen so gebaut werden, dass sie auf klimaneutrale Gase (H2-ready) umgestellt werden können. […] Erdgas ist für eine Übergangszeit unverzichtbar.“ In Kombination mit einem „idealerweise“ auf das Jahr 2030 vorzuziehenden Kohleausstieg ergibt sich laut Berechnungen des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln ein Zubaubedarf von insgesamt 23 Gigawatt (GW) wasserstofffähigen Gaskraftwerken (https://www.ewi.uni-koeln.de/de/aktuelles/ewi-analyse-das-bedeutet-der-koalitionsvertrag-fuer-den-stromsektor/).

Zwar zeigt die von der Bundesregierung beschlossene Wiederinbetriebnahme von Kohlekraftwerken nach Auffassung der Fragesteller, dass ein zusätzlicher Bedarf an gesicherter, flexibler Kraftwerksleistung besteht. Gleichzeitig wirken sich die Preisentwicklungen beim Erdgas und die Debatte über eine von der Ampelkoalition beabsichtigte Ertragsabschöpfung nach ihrer Wahrnehmung negativ auf das Investitionsklima im Stromsektor aus. Daraus ableitend stellt sich in neuer und verschärfter Form die Frage nach der Zukunft der Gaskraft in der Stromerzeugung in Deutschland.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie hoch ist die erwartete Spitzenlast an Stromenergie, die in Deutschland abzudecken ist im Jahr 2023 und in der Planung für die Jahre 2025, 2030 und 2035?

2

Wie groß war die Stromerzeugungskapazität von Kraftwerken, die nicht auf Wind oder Sonne angewiesen sind, in den Jahren 2017, 2020 (bitte nach Kraftwerksart aufsplitten)? Wie groß wird diese nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 gewesen sein, und welcher Bedarf an Stromerzeugungskapazität von Kraftwerken, die nicht auf Wind oder Sonne angewiesen sind, wird für die Jahre 2025, 2030 und 2035 seitens der Bundesregierung angenommen?

3

Wie viele GW an installierter Leistung an Braunkohle-, Steinkohle-, Biogas-, Hydro- und Gaskraftwerken (bitte jeweils nach Erzeugungsart zusammengefasst aufführen) werden in den Jahren 2023, 2025, 2030 und 2035 nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland zur Verfügung stehen?

4

Wie viel GW installierte Leistung an Gaskraftwerken stehen in Deutschland aktuell zur Versorgung zu Verfügung?

5

Wie hoch ist der Bedarf an gesicherter Leistung aus konventionellen Kraftwerken im Jahr 2030 nach Kenntnis und aus Sicht der Bundesregierung mit und ohne einem vorgezogenen Kohleausstieg im Jahr 2030?

a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der notwendige Zubau, um diese Bedarfe zu decken (bitte nach Energieträgern sowie Netto- und Bruttozubau aufschlüsseln)?

b) Welche zusätzlichen Erdgasverbräuche resultieren nach Kenntnis der Bundesregierung daraus?

6

Wie viele Gaskraftwerke mit welcher installierten Leistung sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland im Bau (bitte auflisten)?

Wie viele weitere geplante Gaskraftwerke mit welcher installierten Leistung verfügen über eine Baugenehmigung oder befinden sich in der Planfeststellung (bitte einzeln auflisten)?

7

Wie viele der in den Fragen 3 und 4 genannten Gaskraftwerke mit welcher installierten Leistung sind oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung wasserstofffähig (H2-ready) sein?

8

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung der Zeitaufwand und die Kosten für die Umrüstung eines Gaskraftwerks auf Wasserstoff?

9

Plant die Bundesregierung für den Bau neuer Gaskraftwerke Förderungen und bessere Rahmenbedingungen für Investoren?

10

Wie lange dauert es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland durchschnittlich von der Planung über die Genehmigung bis zur Fertigstellung eines Gaskraftwerkes, und sind hier Beschleunigungen in den Genehmigungs- und Bauverfahren geplant?

11

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung Investitionskosten von einem wasserstofffähigen Gaskraftwerk im Vergleich zu einem nicht wasserstofffähigen Gaskraftwerk?

12

Wie viele GW an installierter Leistung von Gaskraftwerken sind nach Kenntnis und aus Sicht der Bundesregierung bis zu den Jahren 2025, 2030 und 2035 zu bauen, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten, und wie will die Bundesregierung diesen Zubau sicherstellen?

13

Wo muss und soll der Zubau nach Kenntnis der Bundesregierung an gesicherter Leistung erfolgen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

14

Wie hoch wird nach Einschätzung der Bundesregierung der Bedarf an importiertem Erdgas in den Jahren 2023, 2025, 2030 und 2035 sein, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten?

15

Wie hoch wird nach Einschätzung der Bundesregierung der Bedarf an importiertem Wasserstoff (bzw. an Wasserstoffderivaten) in den Jahren 2025, 2030 und 2035 sein, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten?

16

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Untersuchung des Kölner „NewClimate Institute“, die mit einem zukünftig aufgrund der Klimaschutzmaßnahmen sinkenden Gasverbrauch rechnet und die von der Bundesregierung geplanten Terminals für Flüssigerdgas deshalb selbst unter Berücksichtigung einer späteren Umrüstung auf grünen Wasserstoff als „überdimensioniert“ einschätzt (https://www.fr.de/wirtschaft/plaene-fuer-lng-terminals-in-deutschland-sind-laut-fachleuten-voellig-ueberdimensioniert-91969459.html)?

17

Wie hoch wird nach Einschätzung der Bundesregierung der Bedarf an Gasspeichern in den Jahren 2025, 2030 und 2035 sein, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten?

18

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, Deutschland brauche mehr Gasspeicher (https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bundesnetzagentur-chef-klaus-mueller-wenn-es-richtig-frostig-wird-werden-die-speicher-schnell-leergesaugt-a-c728807f-9ea1-4c77-b170-fe3df15c0824)?

19

Welche Pläne hat die Bundesregierung in Bezug auf die Speicherung von Wasserstoff, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten?

20

Welche installierte Leistung wird, vor dem Hintergrund, dass nach Angaben der Bundesregierung sich in Deutschland aktuell 60 Megawatt (MW) an Elektrolysekapazität zur Produktion von Wasserstoff am Markt befinden, nach Kenntnis und Planungen der Bundesregierung in den Jahren 2025, 2030 und 2035 zur Verfügung stehen (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/erneuerbare-energien-gruener-wasserstoff-ist-zum-ersten-mal-guenstiger-als-wasserstoff-aus-erdgas/28251636.html), und wie will die Bundesregierung dies sicherstellen?

21

Was ist der weitere Zeitplan zur Umsetzung der Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dem Landesministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG in Bezug auf den vereinbarten Zubau flexibler, wasserstofffähiger Gaskraftwerke, wann insbesondere wird die Ausschreibung für den im Rahmen dessen geplanten Bau der 3-GW-Kraftwerkskapazität erfolgen?

22

Sind die vom Bund gesetzten Anreize, zum Bau neuer Gaskraftwerke mit einer gesicherten Leistung von 3 GW in Nordrhein-Westfalen (vgl. Vorfrage) auch für andere Regionen Deutschlands geplant, in denen es ebenfalls gesicherte und flexible Leistungen braucht?

23

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des RWE-Chefs Markus Krebber, der Kohleausstieg könne nur funktionieren, „wenn bis zum Jahr 2030 genug Gaskraftwerke als Back-up zur Verfügung stehen. Damit das klappt, muss bis Ende nächsten Jahres feststehen, wie die Vergütung aussieht, sonst reicht die Zeit für den Bau nicht“ (https://www.spiegel.de/wirtschaft/rwe-chef-markus-krebber-wir-fuehren-schon-wieder-die-falsche-debatte-a-a13b0b78-66cd-476a-b6c0-4fee027b17d4)?

Berlin, den 16. Dezember 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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