Maßnahmen der Bundesregierung zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vom 2. Oktober 2021 wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt und der hierfür erforderliche Infrastrukturausbau unterstützt. Das Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG) als Bestandteil des GaFöG ist am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten.
Bereits Ende 2020 haben die Länder und der Bund mit der Unterzeichnung einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung das erste Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gestartet, mit dem der Bund den Ländern 750 Mio. Euro zur Verfügung stellt („Verwaltungsvereinbarung Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“). Am 15. Dezember 2020 ist außerdem das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz – GaFG) in Kraft getreten. Zusammen mit den Mitteln aus dem ersten Investitionsprogramm werden den Ländern und Kommunen über dieses Sondervermögen Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.
Durch die Corona-Pandemie und die Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands im Juli 2021 und den damit zusammenhängenden Verzögerungen bei der Lieferung von Baustoffen und Ausstattungsinvestitionen sowie der eingeschränkten Verfügbarkeit von Handwerksleistungen hat sich die Umsetzung der Maßnahmen nach dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erheblich verzögert, sodass Anfang 2022 auf Antrag der Fraktion der CDU/CSU bereits die Laufzeit des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder um ein Jahr verlängert werden musste (Bundestagsdrucksachen 20/29, 20/83).
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht vor, dass der Ausbau der Ganztagsangebote mit einem besonderen Augenmerk auf die Qualität weiter unterstützt werden soll. Zudem wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, sich mit Ländern und Kommunen über die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung und Ganztagsbetreuung und die qualitative Weiterentwicklung zu verständigen und unter Berücksichtigung der länderspezifischen Ausprägungen einen gemeinsamen Qualitätsrahmen zu entwickeln. Darüber hinaus haben SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Koalitionsvertrag festgehalten, gemeinsam mit den Ländern und allen relevanten Akteuren eine Gesamtstrategie zu entwickeln, um den Fachkräftebedarf für Erziehungsberufe zu sichern und einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Ausbildung anzustreben, die vergütet und generell schulgeldfrei sein soll.
Zudem sollen die praxisintegrierte Ausbildung ausgebaut, horizontale und vertikale Karrierewege sowie hochwertige Fortbildungsmaßnahmen gefördert und der Quereinstieg erleichtert werden. Umschulungen sollen auch im dritten Ausbildungsjahr vollständig gefördert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
In welcher Höhe sind bereits Mittel aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau abgerufen und verausgabt worden (bitte nach Bundesländern und Landkreisen aufschlüsseln)?
a) In welcher Höhe sind Mittel bereits beantragt worden?
b) Liegen der Bundesregierung Informationen zu Bauverzögerungen von Projekten, die im Rahmen dieses Investitionsprogramms begonnen worden sind, vor?
c) Liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass aufgrund der Bauverzögerungen eine fristgemäße Verausgabung der Mittel bis 31. Dezember 2022 nicht möglich ist?
d) Ist bei nicht fristgerechtem Mittelabruf aufgrund von Bauverzögerungen mit dem Widerruf bzw. einer Rücknahme von Förderbescheiden zu rechnen?
e) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um zu verhindern, dass Träger auch bei nicht fristgerechtem Abruf die Kosten selbst tragen müssen?
f) Plant die Bundesregierung, die Laufzeit des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu verlängern, und wenn ja, wann ist mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs zu rechnen, und wenn nein, warum nicht?
g) Können Bauprojekte mit Mitteln aus dem weiteren Investitionsprogramm (Investitionsprogramm Ganztagsausbau) fortgesetzt werden, und wenn ja, unter welchen Bedingungen, und wenn nein, warum nicht?
h) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, damit der Gesichtspunkt der Barrierefreiheit bei der Verausgabung von Mitteln aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau und aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau flächendeckend umgesetzt wird?
Welche Gründe sind dafür maßgebend, dass die Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau) noch immer nicht unterzeichnet ist und somit die Bundesmittel in Höhe von 2,75 Mrd. Euro nicht zum Ausbau zur Verfügung stehen (bitte Gründe konkret erläutern unter Benennung der Abstimmungsgespräche mit den Ländern und innerhalb der Bundesregierung)?
Wann ist die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau) geplant?
Wie viele zusätzliche Plätze konnten seit dem Jahr 2020 unter Inanspruchnahme der Bundesmittel für eine Ganztagsbetreuung für Grundschüler geschaffen werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung mit Blick auf die von Kommunen und Ländern bereits öffentlich kundgetanen Äußerungen, dass den Kommunen aufgrund fehlender Plätze sowie fehlenden Personals eine Umsetzung des Rechtsanspruchs unmöglich ist, ergreifen?
Für wie realistisch hält die Bundesregierung die Chancen, dass die Länder und Kommunen rechtzeitig die erforderlichen Kapazitäten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs werden schaffen können?
Plant die Bundesregierung, das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zeitlich nach hinten zu verschieben?
Liegen der Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse zu Schätzungen über fehlende Fachkräfte im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter vor?
a) Wenn ja, welche (bitte konkret nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um entsprechende Erkenntnisse zu erlangen?
Welche konkreten Überlegungen gibt es mit Blick auf die angekündigte Gesamtstrategie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs für Erzieherberufe, und wann veröffentlicht die Bundesregierung diese Strategie?
Welche konkreten Überlegungen gibt es mit Blick auf die Sicherung des Bedarfs an Fachkräften, insbesondere Schulhelfern zur Unterstützung der schulischen Inklusion von Grundschulkindern mit Behinderungen?
Inwieweit passt die Gesamtstrategie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs für Erzieherberufe zu Strategien zur Sicherung des Fachkräftebedarfs beispielsweise im MINT-Bereich, Baugewerbe, Handwerk oder in Pflegeberufen?
Welche Akteure wurden im Rahmen der Entwicklung einer Gesamtstrategie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs für Erzieherberufe eingebunden (bitte jeweils konkret benennen)?
Wie viele Treffen gab es im Rahmen der Einbeziehung der Akteure zur Entwicklung der Gesamtstrategie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs für Erzieherberufe (bitte Ort und Datum benennen)?
Plant die Bundesregierung, diese Gesamtstrategie bzw. die weiteren Maßnahmen zur Umsetzung dieser Gesamtstrategie mit Bundesmitteln zu unterstützen?
a) Wenn ja, mit welcher Höhe von Bundesmitteln plant die Bundesregierung, und in welchem Einzelplan sollen die Bundesmittel etatisiert werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Überlegungen gibt es innerhalb der Bundesregierung zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten, qualitativen Weiterentwicklung im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich konkret?
a) Wann wird die Bundesregierung ein entsprechendes Konzept vorlegen?
b) Wie viele Gespräche haben mit Ländern und Kommunen zur qualitativen Weiterentwicklung im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bereits stattgefunden, und wann haben diese Gespräche stattgefunden?
c) Welche Länder und Kommunen waren an diesen Gesprächen beteiligt (bitte konkret benennen)?
d) Plant die Bundesregierung, die qualitative Weiterentwicklung im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter mit Bundesmitteln zu unterstützen, und wenn ja, in welcher Höhe, und in welchem Einzelplan sollen die Bundesmittel etatisiert werden, und wenn nein, warum nicht, und wie sollen dann nach Vorstellung der Bundesregierung die Kommunen die qualitative Weiterentwicklung finanzieren?