Kritik des Bundesrechnungshofes am Wolfsmanagement der Bundesregierung
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Prüfbericht vom 10. August 2022 zu Maßnahmen zum Schutz der Großraubtiere Wolf, Luchs und Bär festgestellt, dass die in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt formulierten Ziele für die Großraubtiere wenig konkret und nicht mit Maßnahmen hinterlegt seien. Einen nationalen Managementplan oder ein sonstiges strategisches Konzept gebe es nicht. Es fehlten konkrete Schutzziele. Der Bestand, insbesondere an Wölfen, habe allerdings stark zugenommen (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/schutz-grossraubtiere-teil1-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Der Bundesrechnungshof hat darüber hinaus in einer umfassenden Untersuchung die Arbeit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) bewertet und kommt zu dem Schluss, dass an einer weiteren Finanzierung durch den Bund erhebliche Zweifel bestünden (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/schutz-grossraubtiere-teil2-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2; S. 5).
Nach Ansicht der Fragesteller sorgen die regional stark ansteigende Anzahl an Weide- und Haustierrissen durch Wölfe und eine zunehmende Annäherung an menschliche Behausungen in Dörfern und Städten derzeit für große Aufmerksamkeit. Insbesondere im ländlichen Raum sinkt die Akzeptanz von Wölfen. Zudem stehen viele Weidetierhalter wirtschaftlich vor dem Aus. Staatlich geförderte Schutzmaßnahmen für ihre Herden, wie Wolfszäune oder Hütehunde, haben sich als wenig wirksam erwiesen.
Während z. B. im flächenmäßig deutlich größeren Schweden eine Untergrenze von etwa 300 Wölfen festgelegt wurde, bei deren deutlicher Überschreitung bejagt wird (www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/weltspiegel/sendung/schweden-leben-mit-dem-wolf-100.html), und in Frankreich eine Schutzjagd auf bis zu 174 Wölfe erfolgt (www.natuerlich-jagd.de/news/auch-frankreich-will-den-wolfsschutz-lockern/), verhindert die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller notwendige Maßnahmen, um den auf nach Schätzungen des Deutschen Jagdverbandes auf etwa 2 000 Exemplare angewachsenen Wolfsbestand in Deutschland (www.jagdverband.de/deutscher-jagdverband-positioniert-sich-zum-wolf) sinnvoll zu begrenzen.
Die EU-Kommission hat nach Kenntnis der Fragesteller bereits im Jahr 2007 die Erstellung einer Gesamtkonzeption für die Wiederansiedelung des Wolfes mit populationsbezogenen Managementplänen empfohlen. Die Bundesregierung wollte einen solchen Plan im Jahr 2015 vorlegen, doch bis heute liegt dieser nicht vor. Hierfür trägt das vom Jahr 2013 bis zum Jahr 2021 von der SPD geführte Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Verantwortung. Dadurch fehlen bis heute konkrete Ziele sowie Pläne zum Management und zur Vernetzung der Wolfspopulationen mit den europäischen Anrainerstaaten. Schutzgebiete bzw. wolfsfreie Gebiete wurden bislang nicht ausgewiesen. Eine zielgruppenspezifische Information der Öffentlichkeit durch die Bundesregierung findet weiterhin nicht statt. Seit dem Jahr 2013 berichtet die Bundesregierung in ihren Rechenschaftsberichten zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt nicht einmal mehr über den Stand bei der Ansiedlung von Wölfen z. B. im alpinen Raum.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Plant die Bundesregierung die Entwicklung konkreter spezifischer, messbarer, akzeptierter, realistischer, terminierter Ziele (SMART-Ziele) für die Verbreitung des Wolfes in Deutschland auch in Abstimmung mit Nachbarstaaten, und wenn ja, bis wann, und wenn nein, mit welchem alternativen Konzept plant die Bundesregierung die Umsetzung der in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt formulierten Ziele?
Warum ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) nach Kenntnis der Fragesteller der Empfehlung der EU-Kommission zur Erstellung populationsbezogener Managementpläne zur Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes für den Wolf bislang nicht gefolgt?
Bis wann wird die Bundesregierung übergeordnete strategische Konzepte für Großraubtiere mit konkreten Maßnahmen vorlegen, und in welchem Zeitraum ist die systematische Umsetzung geplant?
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts fehlender SMART-Ziele Erfolg und Wirtschaftlichkeit der bisherigen Strategie der Wiederansiedlung und des Monitorings von Wölfen in Deutschland?
Welche Voraussetzungen zur Feststellung eines guten Erhaltungszustandes des Wolfes in Deutschland bei jährlich um etwa 30 Prozent wachsendem Wolfsbestand (www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/artenvielfalt/wolf.html) mit mittlerweile nach Schätzungen des Deutschen Jagdverbandes (DJV) etwa 2 000 Exemplaren (www.jagdverband.de/deutscher-jagdverband-positioniert-sich-zum-wolf) sind derzeit aus Sicht der Bundesregierung nicht erfüllt?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret zu ergreifen, um nach deren Wirkung einen guten Erhaltungszustand des Wolfes feststellen zu können?
Wie hoch sind bislang die im Zusammenhang mit der Wiederansiedelung des Wolfes in Deutschland insgesamt einhergegangenen Kosten (wissenschaftliche Begleitung, Forschung, Entschädigungen, Abschüsse etc.)?
Ist aus Sicht der Bundesregierung das aufwendige Monitoring und Vorhalten von Daten zum Wolf durch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) weiterhin notwendig?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die vom Bundesrechnungshof angemahnte Akzeptanz der Anwesenheit des Wolfes in der Bevölkerung zu steigern, und bis wann wird sie die vom Bundesrechnungshof geforderte Kommunikationsstrategie vorlegen?
Welche Gründe sprechen aus Sicht des BMUV gegen eine Übertragung der Koordinierung des Wolfsmonitorings in Deutschland von der DBBW auf das beim Bundesamt für Naturschutz angesiedelte „Nationale Monitoringzentrum zur Biodiversität“?
Liegt das von der DBBW als bundesweit zuständige Stelle für das Wolfsmonitoring in Deutschland nach Kenntnis der Fragesteller bis zum 15. November 2019 zu erarbeitende Fachkonzept zum Monitoring von Wölfen bei flächiger Verbreitung vor, und welche wesentlichen Zielsetzungen für das weitere Vorgehen ergeben sich daraus für die weitere Gestaltung des Wolfsmonitorings in Deutschland?
Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität und Effizienz der bislang staatlich geförderten Schutzmaßnahmen für Weidetiere (Schutzzäune, Hütehunde, Herdenschutzesel; bitte nach der jeweiligen Schutzmaßnahme aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung die Ausweisung von „wolfsfreien Regionen“, und wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem vom Aktionsbündnis Forum Natur vorgelegten Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft Deutschlands, und welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die zeitnahe Umsetzung dieses Managementvorschlages?
Plant die Bundesregierung, für ein tagesaktuelles Wolfsmonitoring zu sorgen, bei dem die aktuellen, validierten Bestände, wie bereits in Niedersachsen seit Jahren möglich, erfasst und auch öffentlich zugänglich sind, und wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Ist ein aktuelles überregionales Wolfsmonitoring notwendig, um insbesondere bei regionalen Überkonzentrationen der Wolfsbestände regulierend eingreifen zu können, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Wer wurde mit dem Aufbau sowie mit der Umsetzung der Verstetigung der DBBW betraut?
Wie viele wissenschaftliche Mitarbeiter arbeiten aktuell bei der DBBW, und welche Ausbildungsabschlüsse haben sie (bitte nach Bachelor, Master und sonstigen Hochschulabschlüssen inklusive der Fachrichtung und ggf. besonderer Zusatzqualifikationen aufschlüsseln)?
Welches Gremium hat die wissenschaftlichen Mitarbeiter der DBBW ausgesucht, und welche Kriterien wurden dabei zugrunde gelegt?
Welche Gründe sprachen nach der Evaluierung der DBBW dafür, die DBBW über den August 2019 fortzuführen?
Von wem wurde die Evaluierung der DBBW zu deren Fortführung durchgeführt?
Inwieweit sind die guten Ergebnisse und Erfahrungen des Wolfsmonitorings in Niedersachsen übertragbar, in dem als einzigem Bundesland die Landesjägerschaft das Wolfsmonitoring durchführt?
Wer berät die Naturschutzbehörden des Bundes neben der DBBW bei Fragen zum Thema Wolf (bitte die letzten drei Jahre nach Thema, beratender Institution und der zu beratenden Institution auflisten)?
Welche dieser beratenden Institutionen sind durch die Bundesregierung oder durch die ihr nachgeordneten Behörden geschaffen worden (bitte nach Name, Zweck, Anzahl der Mitarbeiter sowie Qualifikation der wissenschaftlichen Mitarbeiter auflisten)?
Inwieweit überschneiden sich die Aufgaben der DBBW mit dem „Nationalen Monitoringzentrum zur Biodiversität“ (NMZB) beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie dem „Bundeszentrum Weidetiere und Wolf“ im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), und welchen Einfluss hat dies auf die Stellung und Aufgabe der DBBW?
Wie gedenkt die Bundesregierung die Mittelverwendung der für die DBBW bereitgestellten Gelder angemessen zu kontrollieren und zu evaluieren?