Bearbeitungszeiten für Ausfuhranträge im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und Einführung von Gebühren im Außenwirtschaftsgesetz
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine neue Aufgaben übertragen bekommen – etwa im Bereich der Ausfuhrkontrolle durch die neuen Sanktionen gegen Russland und Belarus oder mit Blick auf die Zuschüsse für die gestiegenen Erdgas- und Strompreise in Form des Energiekostendämpfungsprogramms (EKDP). Die neuen Aufgaben haben dazu geführt, dass sich die Bearbeitungszeiten für Ausfuhranträge im BAFA deutlich verlängert haben – wie den Fragestellern durch Rückmeldungen der Wirtschaft bekannt geworden ist. Während früher meist nur Ausfuhranträge für Dual-Use-Güter mit Endverbleib in „kritischen“ Staaten längere Bearbeitungszeiten notwendig gemacht hätten, seien mittlerweile alle Ausfuhranträge und sogar Anträge auf Nullbescheide und Ausfuhranträge in „nichtkritische Staaten“, wie z. B. die Schweiz oder Norwegen, von langen Bearbeitungszeiten betroffen. Darüber hinaus seien von den langen Bearbeitungszeiten auch Anträge für vorübergehende Ausfuhren (z. B. zur Präsentation von Produkten in anderen Ländern) betroffen. Einzelne Unternehmen hätten aus diesem Grund bereits Produktpräsentationen absagen müssen. Zudem hätten viele deutsche Unternehmen bereits produzierte Waren einlagern müssen, weil diese mangels Ausfuhrgenehmigung nicht ausgeliefert werden konnten. Dies wirkt sich nach Auffassung der Fragesteller negativ auf die deutsche Exportwirtschaft aus.
Einer der Gründe für die Verlängerung der Bearbeitungszeiten im BAFA ist nach Einschätzung der Fragesteller die Anweisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz an das BAFA, für die Bearbeitung von Anträgen auf Zuschüsse im Rahmen des Energiekostendämpfungsprogramms Mitarbeiter aus anderen Zuständigkeitsbereichen zusammenzuziehen, um die Kapazitäten im Bereich des EKDP zu erhöhen. Auch bei der Bearbeitung der EKDP-Anträge kommt es – wie die Fragesteller aus Rückmeldungen der Wirtschaft erfahren haben – derzeit zu starken zeitlichen Verzögerungen, was angesichts der z. T. existenzbedrohenden finanziellen Situation mancher Antragsteller von den Fragestellern als äußerst problematisch angesehen wird.
Darüber hinaus droht den deutschen Unternehmen ab dem 1. Januar 2023 eine zusätzliche Belastung durch den anstehenden Erlass einer „Besonderen Gebührenverordnung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen“ durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die gesetzliche Verpflichtung zu diesem Erlass wurde mit dem am 22. April 2021 vom damaligen Deutschen Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen“ vor dem Hintergrund der schwierigen Wirtschaftslage durch COVID-19 und des erwarteten Exportrückgangs bis zum 1. Januar 2023 verlängert. Durch diese Aufschiebung der Gebühreneinführung für zurechenbare öffentliche Leistungen im Bereich der Außenwirtschaft sollten die von der COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmen – insbesondere mittelständische Betriebe der deutschen Exportindustrie – entlastet werden. Da sich die wirtschaftliche Lage besonders für exportorientierte Unternehmen durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine weiter verschlechtert hat, ist eine weitere Verlängerung dieses Gebührenmoratoriums nach Auffassung der Fragesteller dringend angezeigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Faktoren sind aus Sicht der Bundesregierung ausschlaggebend für die langen Bearbeitungszeiten des BAFA?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Bearbeitungszeiten für Ausfuhranträge, Anträge für Nullbescheide, Anträge für vorübergehende Ausfuhren sowie für Zuschüsse im Rahmen des EKDP im BAFA zu verkürzen?
Falls die Frage 2 mit Ja beantwortet wird, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Bearbeitungszeiten des BAFA zu verkürzen?
Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der langen Bearbeitungszeiten beim BAFA auch eine personelle Aufstockung beim BAFA für notwendig?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wann, und in welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung eine personelle Aufstockung beim BAFA?
c) Wie viele Stellen hat die Bundesregierung ggf. in dieser Legislaturperiode in den Abteilungen 2 und 3 des BAFA neu geschaffen, und wie viele davon konnten bislang mit Personal besetzt werden?
Plant die Bundesregierung, die Gebühreneinführung für zurechenbare öffentliche Leistungen im Bereich der Außenwirtschaft aufzuschieben?
a) Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung, die Gebührenerhebung auszusetzen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt, im Jahr 2023 weitere Aufgabenbereiche auf das BAFA zu übertragen?
Falls die Frage 6 mit Ja beantwortet wird, um welche konkreten Aufgabenbereiche handelt es sich, und wie werden sich diese aus Sicht der Bundesregierung auf die Bearbeitungszeiten für Ausfuhranträge auswirken?
Hält die Bundesregierung das BAFA vor dem Hintergrund der beim BAFA angesiedelten Aufgabenbereiche finanziell für adäquat ausgestattet?
Wie lange benötigte das BAFA im Jahr 2022 durchschnittlich für ein vom Auswärtigen Amt (AA) angefordertes Gutachten im Rahmen des Gastwissenschaftlerüberprüfungsverfahrens?
Wie viele Post-Shipment-Kontrollen hat das BAFA in dieser Legislaturperiode durchgeführt? Wie viele Mitarbeiter im BAFA sind mit der Durchführung von Post-Shipment-Kontrollen betraut?