Kenntnisse und Position der Bundesregierung zum Vorgehen gegen Oppositionspolitiker und Oppositionsparteien sowie die Ukrainische Orthodoxe Kirche in der Ukraine
der Abgeordneten Petr Bystron, Eugen Schmidt, Markus Frohnmaier, Tino Chrupalla, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Steffen Kotré, Matthias Moosdorf, René Springer, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut einem Artikel in einer renommierten US-amerikanischen Zeitschrift, „Newsweek“, sei die Ukraine keine florierende Demokratie, sondern vielmehr ein armer, korrupter Ein-Parteien-Staat mit einer extensiven Zensur. In der Ukraine seien oppositionelle Medien und politische Parteien verboten worden (vgl. https://www.newsweek.com/lessons-us-civil-war-show-why-ukraine-cant-win-opinion-1764992). Damit verweist der Artikel u. a. auf das Verbot von elf Oppositionsparteien, darunter die Oppositionsplattform – Für das Leben, eine der größten Parteien des Landes (vgl. https://www.npr.org/2022/07/08/1110577439/zelenskyy-has-consolidated-ukraines-tv-outlets-and-dissolved-rival-politic al-par). Eine Journalistin spricht davon, dass Präsident Selenskyj das politische Feld im Vorfeld der Präsidentenwahlen 2024 „säubere“ (ebd.). Zuletzt bürgerte Selenskyj vier ukrainische oppositionelle Abgeordnete aus (vgl. https://www.welt.de/politik/ausland/article243139021/Wolodymyr-Selenskyj-buergert-vier-prorussische-Parlamentsabgeordnete-aus.html).
Die ukrainische Regierung und der ukrainische Präsident gehen nach Auffassung der Fragesteller gegen oppositionelle Medien vor, u. a. durch ein Verbot von oppositionellen Fernsehkanälen bereits vor Kriegsbeginn sowie die Einschränkung der Medienpluralität durch das Zusammenlegen fast aller Fernsehsender des Landes zu einem einzigen Sender (vgl. die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4989). Zudem gingen die ukrainischen Behörden und Sicherheitskräfte nach Einschätzung der Fragesteller in letzter Zeit gegen die Ukrainische Orthodoxe Kirche (UOK) vor, was sich u. a. in Razzien in Kirchen, Klöstern und Büros oder in der Nichtverlängerung des Mietvertrags der UOK für das Kiewer Höhlenkloster zeigen soll (vgl. https://www.merkur.de/politik/gefundenes-fressen-fuer-russische-propaganda-der-konflikt-orthodoxer-kirchen-in-der-ukraine-92022124.html sowie https://www.morgenpost.de/politik/ausland/article237292281/Christen-beklagen-Repressionen-unter-Selenskyj.html).
Die Vorgehensweise der ukrainischen Regierung gegen die Opposition steht nach Auffassung der Fragesteller im deutlichen Widerspruch zu den demokratischen Grundsätzen, die beitrittswillige Staaten für eine Aufnahme in die Europäische Union erfüllen müssen (vgl. https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/enlargement-policy/conditions-membership_de). Es stellt sich daher den Fragestellern die Frage, ob die Bundesregierung über hinreichende Kenntnisse zur innenpolitischen Situation in der Ukraine verfügt und wie sie die Verleihung des EU-Beitrittskandidatenstatus an die Ukraine bewertet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Haben Vertreter der Bundesregierung bei Gesprächen mit Repräsentanten der ukrainischen Regierung oder des ukrainischen Präsidenten über die verhängten nach Auffassung der Fragesteller repressiven Maßnahmen gegen die parlamentarische Opposition oder oppositionelle Medien gesprochen, und wenn ja, wann, wo, mit welchen Vertretern, und mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung sich zum Verbot von oppositionellen Parteien und Medien in der Ukraine eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Stehen derartige nach Auffassung der Fragesteller repressive Maßnahmen gegen Oppositionsparteien und oppositionelle Medien nach Auffassung der Bundesregierung im Einklang mit der Vergabe des Status als EU-Beitrittskandidat relevanten Kopenhagener Kriterien (vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:accession_criteria_copenhague)?
a) Wenn ja, inwiefern?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob ukrainische Abgeordnete (insbesondere Oppositionspolitiker) seit dem 24. Februar 2022 inhaftiert wurden, und wenn ja, wie viele, und von welcher Fraktion bzw. Partei?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob ukrainische Abgeordnete (insbesondere Oppositionspolitiker) seit dem 24. Februar 2022 aus politischen Gründen ins Exil gehen mussten, und wenn ja, wie viele, und von welcher Fraktion bzw. Partei (bitte besonders darauf eingehen, wie viele sich eventuell in Deutschland aufhalten)?
Hat sich die Bundesregierung zur Ausbürgerung mehrerer ukrainischer Abgeordneter (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Hat sich die Bundesregierung zu Razzien der ukrainischen Behörden in Kirchen, Klöstern und Büros der Ukrainischen Orthodoxen Kirche (UOK) und zur Nichtverlängerung des Mietvertrags für das Kiewer Höhlenkloster für die UOK eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn die Frage 7 bejaht wurde, hat die Bundesregierung sich auch mit der Frage befasst, ob die Nichtverlängerung des Mietvertrags für das Kiewer Höhlenkloster für die UOK sowie die Durchsuchung ihrer Kirchen, Klöster und Büroräumlichkeiten eine Verletzung der Religionsfreiheit darstellen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte begründen)?
Haben Vertreter der Bundesregierung bei Gesprächen mit Repräsentanten der ukrainischen Regierung oder des ukrainischen Präsidenten über die nach Auffassung der Fragesteller repressiven Maßnahmen gegen die UOK gesprochen, und wenn ja, wann, wo, mit welchen Vertretern, und mit welchem Ergebnis?
Wenn die Frage 8 bejaht wurde, stehen derartige nach Auffassung der Fragesteller repressive Maßnahmen gegen die UOK nach Auffassung der Bundesregierung im Einklang mit der Vergabe des Status als EU-Beitrittskandidat relevanten Kopenhagener Kriterien (vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:accession_criteria_copenhague)?
a) Wenn ja, inwiefern?
b) Wenn nein, wieso nicht?