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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Äußerungen der Bundesregierung zu Sperrungen von Konten auf den Diensten PayPal und Twitter

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

22.02.2023

Aktualisiert

23.10.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/537825.01.2023

Äußerungen der Bundesregierung zu Sperrungen von Konten auf den Diensten PayPal und Twitter

der Abgeordneten Eugen Schmidt, Thomas Seitz, Barbara Lenk, Edgar Naujok, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 6. Juli 2022 äußerte die Bundesregierung zur Sperrung eines deutschen Journalisten, der nach Ansicht der Fragesteller regelmäßig kritisch über die in Politik und Medien verbreitete Ideologie berichtet, dass der Bundesregierung „keine eigenen Erkenntnisse zu einer systematischen Sperrung oder Kündigung von Konten politischer Internetblogger und Journalisten durch den Zahlungsdiensteanbieter PayPal“ vorlägen, dass die Sperrung eine „zivilrechtliche Angelegenheit“ sei und dass es „nicht Aufgabe der Bundesregierung [sei], Entscheidungen der Zivilgerichte vorzugreifen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 30 des Abgeordneten Thomas Seitz auf Plenarprotokoll 20/46, S. 4812).

Am 16. Dezember 2022 äußerte sich das Auswärtige Amt nach Sperrungen von Konten auf Twitter, dass „Pressefreiheit nicht nach Belieben ein- und ausgeschaltet“ werden dürfe (https://twitter.com/AuswaertigesAmt/status/160368908 969411072).

Die Fragesteller möchten prüfen, ob sich die Bundesregierung Kriterien für ihre Reaktionen und öffentlichen Verlautbarungen in Bezug auf Kontensperrungen bei Diensteanbietern erarbeitet hat, die intersubjektiv nachprüfbar sind und rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Sperrung des Kontos des deutschen Journalisten Boris Reitschuster als „zivilrechtliche Angelegenheit“ bezeichnet und sich zu den Sperrungen vom 16. Dezember 2022 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) nicht in gleicher Weise geäußert?

2

Sieht die Bundesregierung durch die Sperrung des Kontos des Journalisten Boris Reitschuster bei dem Dienstanbieter PayPal die „Pressefreiheit nach Belieben ein- und ausgeschaltet“?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, warum nicht?

3

Bestehen nach Ansicht der Bundesregierung Unterschiede zwischen den Sperrungen des deutschen Journalisten Boris Reitschuster und denen von der Sperrung betroffenen ausländischen Personen, zu der sich die Bundesregierung am 16. Dezember 2022 äußerte, die eine andere Bewertung und Stellungnahme der Bundesregierung rechtfertigen?

4

Wenn die Frage 3 mit Ja beantwortet wurde, welche Unterschiede, die eine andere Bewertung durch die Bundesregierung rechtfertigen, sind das?

5

Hat die Bundesregierung geprüft, ob das Unternehmen Twitter Gründe für die Kontosperrungen der von der Bundesregierung am 16. Dezember 2022 in Bezug genommenen Konten angegeben hat?

a) Wenn ja, welche Gründe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zur den Kontosperrungen auf Twitter angegeben?

b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung nicht geprüft, welche Gründe zur Sperrung vorgetragen wurden?

6

Wenn die Frage 5 mit Ja beantwortet wurde, hat die Bundesregierung etwaige Tatsachenbehauptungen in den für die Sperrung vorgetragenen Gründen auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, warum nicht?

7

Hat die Bundesregierung Beiträge, die über die am 16. Dezember 2022 gesperrten Konten auf Twitter verbreitet wurden, auf Verstöße gegen die „vereinbarten Vertragsbedingungen“, auf die die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 30 des Abgeordneten Thomas Seitz im Fall der Sperrung des Kontos eines Journalisten bei PayPal verwies, geprüft (Plenarprotokoll 20/46, S. 4812)?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung im Fall der Sperrung vom 16. Dezember 2022 keine Prüfung unternommen, sich zur Sperrung öf fentlich geäußert und im Fall der Sperrung auf PayPal auf den privatrechtlichen Vertrag verwiesen?

8

Hat die Bundesregierung Verknüpfungen („Links“) insbesondere, aber nicht ausschließlich, zu Presseartikeln, die über die auf dem Dienst Twitter gesperrten Konten verbreitet wurden, vollständig zur Kenntnis genommen, um zu beurteilen, wie die Sperrungen der Konten zu bewerten sind?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, warum nicht?

9

Legt die Bundesregierung bei Stellungnahmen zu Kontosperrungen oder Forderungen nach Aufhebung von Kontosperren klare Kriterien zugrunde, anhand derer das Handeln der Bundesregierung intersubjektiv nachprüfbar wäre?

a) Wenn ja, welche Kriterien sind das?

b) Wenn nein, warum benennt die Bundesregierung keine klaren Kriterien?

10

Hatte die Bundesregierung die Sperre des Journalisten Boris Reitschuster im April 2021 auf YouTube kritisiert (https://reitschuster.de/post/youtube-s perrt-mich-wegen-bericht-ueber-impfung-einer-neunjaehrigen-aus-verse hen/), oder tut sie das nachträglich?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 23. Januar 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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