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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Beteiligung des Bundes an der juris GmbH und deren Tätigkeit
(insgesamt 109 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium der Justiz
Datum
14.03.2023
Aktualisiert
22.03.2023
BT20/545331.01.2023
Beteiligung des Bundes an der juris GmbH und deren Tätigkeit
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Beteiligung des Bundes an der juris GmbH und deren Tätigkeit
Das Juristische Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland (kurz:
juris GmbH) ist ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen, bei dem der Bund
mit 50,012 Prozent die Mehrheit der Anteile hält (Beteiligungsbericht des
Bundes 2021, S. 300). Die Beteiligungsführung des Bundes liegt aktuell beim
Bundesministerium der Justiz. Gegenstand des Unternehmens ist die
Bereitstellung uneingeschränkter und umfassender Informationen auf dem Fachgebiet
Recht und seinen Grenzgebieten. Bekannt ist das Unternehmen vor allem für
das gleichnamige kostenpflichtige Online-Portal, das Datenbanken,
insbesondere zu Rechtsprechung, Rechtsliteratur und Gesetzen enthält.
Seit April 2022 hat die juris GmbH durch den kostenlosen journalistischen
Informationsdienst „Libra – das Rechtsbriefing“ ihr Angebot über den bisherigen
Produktkern hinaus erweitert: Neben Artikeln und Beiträgen auf der Homepage
www.libra-rechtsbriefing.de/ bietet „Libra“ auch einen Newsletter zu aktuellen
Themen der Rechtspolitik, der Rechtspflege und des Rechtsmarktes an. Ob und
inwieweit dieses Angebot dem aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes
folgendem Gebot der Staatsferne der Presse genügt, wird öffentlich
angezweifelt. Zugleich sind aus Sicht der Fragesteller berechtigte Fragen zur Tätigkeit
und zur Höhe der Vergütung der Geschäftsführung der juris GmbH sowie zur
Beteiligung des Bundes an der Gesellschaft aufgeworfen worden (F.A.Z. vom
20. Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Beteiligung des Bundes an der juris GmbH seit
Gründung der Gesellschaft im Jahr 1985 entwickelt?
2. An wen hat der Bund wann Anteile an der juris GmbH zu welchem Preis
verkauft?
3. Wer war außer dem Bund seit dem Jahr 1985 in welchem Umfang an der
juris GmbH beteiligt?
4. Sind die Unterlagen zum Verkauf bzw. zur Übertragung von Anteilen des
Bundes an der juris GmbH öffentlich einsehbar?
5. Welches „wichtige Interesse des Bundes“ im Sinne des § 65 Absatz 1
Nummer 1 der Bundeshaushaltsordnung liegt für die Beteiligung des
Bundes an der juris GmbH gegenwärtig vor, und warum lässt sich –
insbesondere angesichts bestehender privatwirtschaftlicher Angebote – der
„angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise
erreichen“?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/5453
20. Wahlperiode 31.01.2023
6. Ist die Einzahlungsverpflichtung des Bundes hinsichtlich der juris GmbH
entsprechend § 65 Absatz 1 Nummer 2 der Bundeshaushaltsordnung
begrenzt, und wenn ja, auf welchen bestimmten Betrag?
7. Welche Mechanismen hat die Bundesregierung implementiert, um den
nach § 65 Absatz 1 Nummer 3 der Bundeshaushaltsordnung für die
Beteiligung des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen notwendigen
„angemessenen Einfluß“ des Bundes auf die juris GmbH sicherzustellen?
a) Wie ist die Zuständigkeit und Durchführungskompetenz hinsichtlich
dieser Mechanismen verteilt?
b) Durch welche Stelle wird die Beteiligung bei der juris GmbH
verwaltet, und welche personellen Kapazitäten sind dafür eingeplant (bitte
nach Organisationseinheiten und Besoldungsgruppen auflisten)?
c) Wurden in der Vergangenheit im Rahmen der oben genannten
Überprüfungsmechanismen Auffälligkeiten festgestellt, und wenn ja,
welche waren dies, und wie wurde mit diesen verfahren?
8. Wer beruft die Mitglieder des Aufsichtsrats der juris GmbH?
9. Wer entsendet außer dem Bund seit wann wie viele Mitglieder in den
Aufsichtsrat der juris GmbH?
10. Wer hat den Bund seit dem Jahr 1985 im Aufsichtsrat der juris GmbH
vertreten (bitte nach Jahren und nach Name, Organisationseinheit und
Amtsbezeichnung aufschlüsseln)?
11. Wer hat für den Bund seit dem Jahr 1985 den Vorsitz im Aufsichtsrat der
juris GmbH innegehabt (bitte nach Jahren und nach Name,
Organisationseinheit und Amtsbezeichnung aufschlüsseln)?
12. Waren die Mitglieder des Bundes im Aufsichtsrat seit dem Jahr 1985
unentgeltlich tätig oder haben sie eine Aufsichtsratsvergütung bezogen?
Wenn Letzteres der Fall ist, in welcher Höhe (bitte nach Jahren und
Personen aufschlüsseln)?
13. Wie hoch war der seit dem Jahr 1985 an die Mitglieder des Aufsichtsrats
gezahlte Ersatz für ihre Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit
ihrer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied entstanden sind (bitte nach
Jahren und Personen aufschlüsseln)?
14. Wie oft tagt der Aufsichtsrat der juris GmbH jährlich?
15. Beabsichtigt der Bund, gegenwärtig weitere Anteile an der juris GmbH
zu verkaufen, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht (bitte
begründen)?
16. Beabsichtigt der Bund, bei der juris GmbH „mittelfristig […] eine
Gesellschafterstruktur […], die [deren] Entwicklung hin zu einem
vollumfänglich marktorientierten Unternehmen Rechnung trägt“, zu schaffen (F.A.Z.
vom 20. Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“)?
a) Wenn ja, was versteht die Bundesregierung unter „mittelfristig“?
b) Wenn ja, was versteht die Bundesregierung unter einer
„Gesellschafterstruktur […], die [einer] Entwicklung hin zu einem vollumfänglich
marktorientierten Unternehmen Rechnung trägt“, insbesondere
welche Höhe der Beteiligung des Bundes an einer Gesellschaft lässt eine
solche Struktur noch zu?
17. Wurde die juris GmbH im Zuge des standardisierten
Beteiligungsmonitorings 2021 betrachtet?
a) Wenn ja, wie wurde die Beteiligung an der juris GmbH von Seiten der
Bundesregierung bewertet, und welche Schlüsse wurden daraus
gezogen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde die juris GmbH nicht
berücksichtigt?
18. Was war der (Unternehmens-)Gegenstand der juris GmbH laut ihrem
Gesellschaftsvertrag bei der Gründung im Jahr 1985, und wie hat sich dieser
(Unternehmens-)Gegenstand laut Gesellschaftsvertrag seitdem ggf.
verändert (bitte nach den einzelnen Änderungen unter Jahresangabe
aufschlüsseln)?
19. Aus welchen im Einzelnen aufzuführenden Gründen hat die juris GmbH
als Unternehmen, an dem der Bund mehrheitlich beteiligt ist, laut
Beteiligungsbericht des Bundes 2021 (S. 39) kein Leitbild, keine
Selbstverpflichtung und kein unternehmenseigenes Konzept zum Thema
Nachhaltigkeit?
20. Wie hat sich das Stammkapital der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
21. Wie hat sich die Gesamtleistung der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
22. Wie haben sich die Umsatzerlöse der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
23. Wie hat sich das Ergebnis vor Steuern der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
24. Wie hat sich die Gesamtkapitalrentabilität (das Ergebnis vor Steuern im
Verhältnis zur Bilanzsumme) der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
25. Wie hat sich die Eigenkapitalrentabilität (das Ergebnis vor Steuern im
Verhältnis zum Eigenkapital) der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
26. Wie hat sich die Umsatzrentabilität (das Ergebnis vor Steuern im
Verhältnis zu den Umsatzerlösen) der juris GmbH seit dem Jahr 2001 entwickelt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
27. Wie hoch waren die Gewinne, die die juris GmbH seit dem Jahr 2001 an
den Bund abgeführt hat?
28. Sieht die Bundesregierung trotz eines negativen Saldos in Höhe von
939 000 Euro, welcher sich aus der Differenz zwischen dem für 2023
prognostizierten Gewinn aus der Beteiligung an der juris GmbH in Höhe
von 3,002 Mio. Euro und den Kosten für „das Vorhalten von
Datenbanken durch die juris GmbH“ in Höhe von 3,941 Mio. Euro ergibt
(Bundestagsdrucksache 20/3100, Einzelplan [EP] 7), die Erfolgskontrolle bei
Bundesbeteiligung als ausreichend erfüllt an?
a) Wenn ja, wie kommt die Bundesregierung zu einer solchen
Bewertung?
b) Wenn nein, was sind die Schlussfolgerungen der Bundesregierung
daraus?
29. Hat die juris GmbH seit dem Jahr 1985 Zuwendungen aus dem
Bundeshaushalt erhalten, und wenn ja, in welchem Haushaltsjahr bzw. in
welchen Haushaltsjahren in welcher Höhe?
30. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten einschließlich Auszubildenden
und der Aushilfen der juris GmbH seit dem Jahr 2001 entwickelt (bitte
nach Jahren sowie nach Beschäftigten, Auszubildenden und Aushilfen
aufschlüsseln)?
31. Warum beschäftigt die juris GmbH nicht mehr Auszubildende?
32. Wie hat sich die Anzahl der leitenden Angestellten der juris GmbH seit
dem Jahr 2001 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
33. Wie hat sich die Anzahl der Prokuristen der juris GmbH seit dem Jahr
2001 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
34. Wie hat sich der Personalaufwand der juris GmbH seit dem Jahr 2001
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
35. Gibt es bei der juris GmbH Dienstwagen, und wenn ja, wer darf bei der
juris GmbH einen Dienstwagen nutzen (bitte nach Personen sowie nach
dienstlicher und bzw. oder privater Nutzungsmöglichkeit aufschlüsseln)?
36. Wenn die Frage 35 bejaht wurde, wie ist die Nutzung von Dienstwagen
bei der juris GmbH geregelt, insbesondere, besteht eine eigene
Dienstwagenordnung?
37. Wenn die Frage 35 bejaht wurde, welche Fahrzeuge werden derzeit bei
der juris GmbH als Dienstwagen genutzt (bitte nach nutzenden Personen
sowie Angaben zum Hersteller des Fahrzeugs, Fahrzeugtyp und im
Einzelnen zu benennenden Sonderausstattungen aufschlüsseln)?
38. An welchen Standorten betreibt die juris GmbH seit wann Außenstellen?
39. Wie viele Bürogebäude nutzt die juris GmbH seit wann an ihrem Sitz in
Saarbrücken und für ihre Außenstellen (bitte unter Angabe der
Büroflächen aufschlüsseln)?
40. Welche Bürogebäude sind Eigentum der juris GmbH, und welche
Bürogebäude hat sie zu welcher aktuellen Miete angemietet?
41. Welche Aufgaben werden am Sitz der juris GmbH in Saarbrücken und
welche Aufgaben in ihren Außenstellen wahrgenommen?
42. Wie viele Beschäftigte der juris GmbH haben ihren regelmäßigen
Arbeitsort am Sitz der Gesellschaft in Saarbrücken und wie viele
Mitarbeiter in den Außenstellen der Gesellschaft (bitte nach den einzelnen
Außenstellen aufschlüsseln)?
43. Hat die juris GmbH eine eigene Abteilung für Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit oder ist die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an einen externen
Anbieter ausgelagert?
a) Wenn bzw. soweit die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ausgelagert
ist, warum ist sie ausgelagert, und wie hoch sind die jährlichen
Kosten?
b) Wenn bzw. soweit die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ausgelagert
ist, ist ein externer Anbieter mit der Krisenkommunikation der juris
GmbH betraut, und wenn ja, aus welchen Gründen, und aufgrund
welchen Bedarfs?
c) Wenn bzw. soweit die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit intern
geleistet wird, wie viele Mitarbeiter werden dafür beschäftigt?
44. Hat die juris GmbH seit dem Jahr 2001 Leistungen von externen Beratern
in Anspruch genommen?
a) Wenn ja, was war der Gegenstand der externen Beratung?
b) Wenn ja, wie hoch waren die Kosten der externen Beratung?
c) Wenn ja, in welchen Ländern haben die externen Berater bzw. die
externen Beratungsunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung
ihren Sitz (bitte nach Anzahl der externen Berater bzw. externen
Beratungsunternehmen je Land aufschlüsseln)?
45. War die juris GmbH seit dem Jahr 1985 an anderen Gesellschaften
beteiligt, und wenn ja, wann, an welchen Gesellschaften, und in welchem
Umfang?
46. Welche Partner haben seit wann und ggf. bis wann mit der juris GmbH
im Rahmen der sogenannten jurisAllianz kooperiert, und welche Kosten
bzw. Einnahmen waren für die juris GmbH mit diesen Kooperationen
verbunden (bitte nach den einzelnen Kooperationspartnern
aufschlüsseln)?
47. Welchen bzw. welche Geschäftsführer hat der Bund seit dem Jahr 1985
bei der juris GmbH gestellt, der bzw. die „insofern erster
Ansprechpartner des Bundes“ war bzw. waren oder ist bzw. sind (F.A.Z. vom 20.
Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“)?
48. Welcher weitere bzw. welche weiteren Geschäftsführer war bzw. waren
seit dem Jahr 1985 bei der juris GmbH bestellt?
49. Wie lange war die jeweilige Vertragslaufzeit bei den Geschäftsführern der
juris GmbH Samuel van Oostrom seit dem Jahr 2001 und Johannes
Weichert seit dem Jahr 2010 (bitte nach den einzelnen Verträgen
aufschlüsseln)?
50. Welcher Ort ist der (regelmäßige) Dienstort der Geschäftsführer der juris
GmbH Samuel van Oostrom seit dem Jahr 2001 und Johannes Weichert
seit dem Jahr 2010?
51. Wer war bzw. ist das für die Anstellung der Mitglieder der
Geschäftsführung zuständige Unternehmensorgan der juris GmbH?
52. Hat das für die Anstellung der Mitglieder der Geschäftsführung
zuständige Unternehmensorgan der juris GmbH entsprechend Nummer 5.3 des
Public Corporate Governance Kodex des Bundes klare und verständliche
Kriterien für die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung
einschließlich der wesentlichen Vertragselemente beschlossen?
a) Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt, insbesondere unter
Berücksichtigung welcher in Nummer 5.3 des Public Corporate Governance
Kodex des Bundes genannten Aspekte?
b) Wenn ja, was waren die maßgeblichen Erwägungen für die Festlegung
dieser Kriterien?
c) Wenn ja, wie sind diese Kriterien und die maßgeblichen Erwägungen
für deren Festlegung dokumentiert worden?
d) Wenn ja, wann, wie, und mit welchem Ergebnis hat es diese Kriterien
regelmäßig überprüft?
e) Wenn ja, wann, und wie hat es diese Kriterien erforderlichenfalls
angepasst?
f) Wenn nein, aus welchen Gründen hat es keinen entsprechenden
Beschluss gefasst?
53. Wie hat sich die Vergütung der Geschäftsführer der juris GmbH Samuel
van Oostrom seit dem Jahr 2001 und Johannes Weichert seit dem Jahr
2010 entwickelt (bitte nach Jahren und nach den Vergütungsbestandteilen
Fixvergütung, Nebenleistungen, variable Vergütung sowie der Summe
der Vergütungsbestandteile aufschlüsseln)?
54. Wie haben sich die Aufwendungen für Altersvorsorge für die
Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom seit dem Jahr 2001 und
Johannes Weichert seit dem Jahr 2010 entwickelt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
55. Wann hat das für die Anstellung der Mitglieder der Geschäftsführung
zuständige Unternehmensorgan der juris GmbH über die Höhe der
Vergütung und der Aufwendungen für die Altersvorsorge für die
Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom seit dem Jahr 2001 und
Johannes Weichert seit dem Jahr 2010 entschieden (bitte nach den
einzelnen Änderungen der Vergütung bzw. der Aufwendungen für
Altersvorsorge aufschlüsseln)?
56. Hat der Geschäftsführer der juris GmbH Johannes Weichert mit Beginn
seiner Geschäftsführertätigkeit sein vorheriges Dienstverhältnis mit dem
Bund beendet?
a) Wenn ja, hat der Bund ihm ein Rückkehrrecht eingeräumt?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde das Dienstverhältnis mit dem
Bund nicht beendet?
c) Wenn nein, wird er neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der
juris GmbH weiterhin aufgrund seines Dienstverhältnisses mit dem
Bund vergütet?
d) Wenn nein, welchen Rechten und Pflichten aus dem Dienstverhältnis
mit dem Bund bestehen fort?
57. Wann hat welches beteiligungsführende Bundesministerium in welcher
Form „nach den Grundsätzen guter Unternehmens- und aktiver
Beteiligungsführung im Bereich des Bundes […] die Angemessenheit der
Vergütung“ der Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom seit
dem Jahr 2001 und Johannes Weichert seit dem Jahr 2010 „anhand der im
Public Corporate Governance Kodex des Bundes empfohlenen Kriterien“
geprüft (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des
Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5129; bitte
nach dem Abschluss des Anstellungsvertrags und den folgenden
Vertragsverlängerungen bzw. Änderungen der Vergütung aufschlüsseln)?
58. Aus welchen im Einzelnen aufzuführenden Gründen ist welches
beteiligungsführende Bundesministerium nach Prüfung der „Angemessenheit
der Vergütung“ der Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom
seit dem Jahr 2001 und Johannes Weichert seit dem Jahr 2010 „anhand
der im Public Corporate Governance Kodex des Bundes empfohlenen
Kriterien“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45
des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5129)
ggf. zu dem Ergebnis gelangt, dass deren Vergütung angemessen ist (bitte
nach dem Abschluss des Anstellungsvertrags und den folgenden
Vertragsverlängerungen bzw. Änderungen der Vergütung sowie unter
Zugrundelegung der „im Public Corporate Governance Kodex des Bundes
empfohlenen Kriterien“ aufschlüsseln)?
59. Welche Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung mit der
juris GmbH „vergleichbare Unternehmen“ (Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5129), und wie hoch sind in diesen Unternehmen
nach Kenntnis der Bundesregierung die Geschäftsführergehälter?
60. Welche Gründe rechtfertigen nach Auffassung der Bundesregierung die
erheblichen Unterschiede bei der Höhe der Vergütung der
Geschäftsführer der juris GmbH Samuel van Oostrom und Johannes Weichert?
61. Welche Nebentätigkeiten üben die Geschäftsführer der juris GmbH
Samuel van Oostrom und ggf. Johannes Weichert nach Kenntnis der
Bundesregierung seit wann aus, insbesondere in welchen anderen
Gesellschaften nehmen sie ggf. weitere Geschäftsführertätigkeiten oder
Aufsichtsratsmandate wahr?
62. Welche Vergütung erzielen die Geschäftsführer der juris GmbH Samuel
van Oostrom und ggf. Johannes Weichert nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die dem Bund bekannten Nebentätigkeiten (bitte nach
den einzelnen Nebentätigkeiten aufschlüsseln)?
63. Sieht die Bundesregierung einen potentiellen Konflikt zwischen der
Tätigkeit von Samuel van Oostrom als Geschäftsführer der juris GmbH und
seiner weiteren Tätigkeit als Geschäftsführer der Lefebvre Sarrut GmbH,
insbesondere in Anbetracht der Beteiligung der Lefebvre Sarrut S.A. in
Höhe von 45,3 Prozent als zweitgrößter Gesellschafter an der juris GmbH
nach dem Bund?
64. Inwiefern erfolgt die Tätigkeit von Samuel van Oostrom als
Geschäftsführer der Lefebvre Sarrut GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in
einem „geringen Umfang“ (F.A.Z. vom 20. Dezember 2022, S. 15, „Viel
Geld und sattes Gelb“)?
65. Inwiefern ergeben sich „aus der Doppelfunktion“ von Samuel van
Oostrom als Geschäftsführer der juris GmbH und der Lefebvre Sarrut
GmbH nach Auffassung der Bundesregierung „keine Nachteile
hinsichtlich der für den Bund zu erbringenden Leistungen“ (F.A.Z. vom 20.
Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“)?
66. Wie ist die Doppelfunktion von Samuel van Oostrom nach Auffassung
der Bundesregierung mit Nummer 5.4.1 des Public Corporate
Governance Kodex des Bundes zu vereinbaren, wonach die Mitglieder der
Geschäftsführung „dem Unternehmensgegenstand und dem
Unternehmenszweck, die das wichtige Bundesinteresse widerspiegeln, und dem daraus
abgeleiteten Unternehmensinteresse verpflichtet“ sind?
67. Aus welchen im Einzelnen zu benennenden Gründen sieht die
Bundesregierung ggf. keine Gefahr, dass Samuel van Oostrom aufgrund seiner
Doppelfunktion nicht primär die Interessen des zweitgrößten
Anteilseigners der juris GmbH, der Lefebvre Sarrut S.A., verfolgt?
68. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Geschäftsbeziehungen
zwischen der juris GmbH und der Lefebvre S.A. bzw. dem Stollfuß Verlag –
Zweigniederlassung Lefebvre Sarrut GmbH/S.A.?
69. Besteht bei der juris GmbH ein erweitertes Management Board, und
wenn ja, wer ist seit wann Mitglied dieses Gremiums, wie wurden die
einzelnen Stellen wann ausgeschrieben, und nach welchen im Einzelnen
zu benennenden Kriterien wurden sie vergeben?
70. Seit wann ist die jetzige Ehefrau des Geschäftsführers der juris GmbH
Samuel van Oostrom bei der juris GmbH beschäftigt?
71. Seit wann ist die jetzige Ehefrau des Geschäftsführers der juris GmbH
Samuel van Oostrom Prokuristin der juris GmbH, wie im Corporate
Governance Bericht 2020 angegeben (connect.juris.de/jportal/cms/remote_
media/media/jurisde/pdf/unternehmen/Corporate_Governance_Bericht_2
020.pdf)?
72. Hat der Geschäftsführer Samuel van Oostrom sein eheliches Verhältnis
zur Prokuristin der juris GmbH, das im Corporate Governance Bericht
2020 genannt ist bzw. ein etwaig bestehendes Verlöbnis mit dieser der
Bundesregierung gegenüber bereits zu einem früheren Zeitpunkt
angegeben?
73. Sieht die Bundesregierung einen potentiellen Konflikt zwischen der
Tätigkeit von Samuel van Oostrom als Geschäftsführer der juris GmbH und
der Tätigkeit seiner Frau als Prokuristin der juris GmbH?
74. Bewertet die Bundesregierung die Regelung, dass der Geschäftsführer
Samuel van Oostrom und seine Ehepartnerin, in Abstimmung mit dem
Aufsichtsrat, auf die gemeinsame Vertretung der juris GmbH nach § 9
Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags der juris GmbH verzichten, als
ausreichend, um Interessenkonflikte zu vermeiden (connect.juris.de/jportal/cm
s/remote_media/media/jurisde/pdf/unternehmen/Corporate_Governance_
Bericht_2020.pdf)?
75. Wann wurden die Mitglieder des Bundes im Aufsichtsrat der juris GmbH
darüber unterrichtet, dass die juris GmbH einen journalistischen
Informationsdienst zu den Themen Rechtspolitik, Rechtspflege und Rechtsmarkt
plant (bitte das genaue Datum angeben)?
76. Wann wurden die Mitglieder des Bundes im Aufsichtsrat der juris GmbH
konkret über das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ unterrichtet (bitte
das genaue Datum angeben)?
77. Warum wurde die „Schaffung [des] Angebots Libra – das Rechtsbriefing“
dem Aufsichtsrat der juris GmbH „nicht zur Zustimmung vorgelegt“
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des
Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5426)?
78. Wann wurde das Bundesministerium der Justiz darüber informiert, dass
die juris GmbH einen journalistischen Informationsdienst zu den Themen
Rechtspolitik, Rechtspflege und Rechtsmarkt plant (bitte das Datum,
Name der Person, Organisationseinheit und Amtsbezeichnung angeben)?
79. Wann wurde das Bundesministerium der Justiz konkret über das Produkt
„Libra – das Rechtsbriefing“ der juris GmbH informiert (F.A.Z. vom
20. Dezember 2022, S. 15, „Viel Geld und sattes Gelb“; bitte das Datum,
Name der Person, Organisationseinheit und Amtsbezeichnung angeben)?
80. Wann wurde der Parlamentarische Staatssekretär beim
Bundesministerium der Justiz darüber informiert, dass die juris GmbH einen
journalistischen Informationsdienst zu den Themen Rechtspolitik, Rechtspflege und
Rechtsmarkt plant (bitte das genaue Datum angeben)?
81. Wann wurde der Parlamentarische Staatssekretär beim
Bundesministerium der Justiz über das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ der juris
GmbH informiert (bitte das genaue Datum angeben)?
82. Wann wurde der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann
darüber informiert, dass die juris GmbH einen journalistischen
Informationsdienst zu den Themen Rechtspolitik, Rechtspflege und Rechtsmarkt plant
(bitte das genaue Datum angeben)?
83. Wann wurde der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann über
das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ der juris GmbH informiert
(bitte das genaue Datum angeben)?
84. Deckt der aktuelle (Unternehmens-)Gegenstand der juris GmbH laut
ihrem Gesellschaftsvertrag nach Auffassung der Bundesregierung das
Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“, und wenn ja, inwiefern?
85. Inwieweit ist das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ ein „modernes
Format der bereits seit langem von juris herausgegebenen Zeitschrift“,
und um welche „von juris herausgegebene Zeitschrift“ handelt es sich
(Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des
Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5426)?
86. Wie viele festangestellte Mitarbeiter beschäftigt die juris GmbH seit
wann für das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ (bitte nach
Dienstbezeichnung und Beschäftigungsumfang aufschlüsseln)?
87. Wie hoch ist die Vergütung der Chefredakteurin des Produkts „Libra –
das Rechtsbriefing“ (bitte nach den einzelnen Vergütungsbestandteilen,
wie z. B. Fixvergütung, Nebenleistungen, variable Vergütung, sowie nach
der Summe der Vergütungsbestandteile aufschlüsseln)?
88. Wie viele freie Mitarbeiter, wie insbesondere Gastautoren, waren bisher
für das Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ tätig, und welche Vergütung
bzw. welche Honorare sind in Summe an sie gezahlt worden?
89. Wie hoch sind die „eigenen Mittel“ (Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5426), welche die juris GmbH für das Produkt
„Libra – das Rechtsbriefing“ aufwendet (bitte nach Summe der „eigenen
Mittel“ sowie im Einzelnen nach Personal-, Sachaufwand und sonstigen
betrieblichen Aufwendungen aufschlüsseln)?
90. Seit wann ist die Bundesregierung „mit der juris GmbH zu der Frage, ob
das von der juris GmbH entwickelte Angebot des „Libra Rechtsbriefings“
dem von der Rechtsprechung entwickelten Gebot der Staatsferne genügt,
im Austausch“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache
20/5129)?
91. Wie oft hat der Austausch der Bundesregierung „mit der juris GmbH zu
der Frage, ob das von der juris GmbH entwickelte Angebot des „Libra
Rechtsbriefings“ dem von der Rechtsprechung entwickelten Gebot der
Staatsferne genügt“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache
20/5129) in welcher Form stattgefunden?
92. Wer war an dem Austausch der Bundesregierung „mit der juris GmbH zu
der Frage, ob das von der juris GmbH entwickelte Angebot des „Libra
Rechtsbriefings“ dem von der Rechtsprechung entwickelten Gebot der
Staatsferne genügt“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache
20/5129) seitens der Bundesregierung und seitens der juris GmbH
beteiligt (bitte Name der Person, Organisationseinheit und Amts- bzw.
Dienstbezeichnung angeben)?
93. Welchen konkreten Inhalt hat der Austausch der Bundesregierung „mit
der juris GmbH zu der Frage, ob das von der juris GmbH entwickelte
Angebot des „Libra Rechtsbriefings“ dem von der Rechtsprechung
entwickelten Gebot der Staatsferne genügt“ (Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5129)?
94. Ist der Austausch der Bundesregierung „mit der juris GmbH zu der
Frage, ob das von der juris GmbH entwickelte Angebot des „Libra
Rechtsbriefings“ dem von der Rechtsprechung entwickelten Gebot der
Staatsferne genügt“ abgeschlossen (Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5129)?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen?
b) Wenn nein, bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, diesen
Austausch abzuschließen?
95. Umfasst die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Angebots „Libra – das
Rechtsbriefing“, die nach Angaben der Bundesregierung der juris GmbH
obliege, nach Auffassung der Bundesregierung auch die Prüfung, ob
dieses Produkt das aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes
folgende Gebot der Staatsferne der Presse wahrt, und obliegt diese Prüfung
damit nach Auffassung der Bundesregierung nicht dem Bundesministerium
der Justiz als beteiligungsführendem Bundesministerium?
Wenn ja, aus welchen im Einzelnen zu benennenden Gründen obliegt die
Prüfung, ob dieses Produkt das aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des
Grundgesetzes folgende Gebot der Staatsferne der Presse wahrt der juris
GmbH?
96. Ist die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 70 des
Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache 20/5426,
wonach sie plane, „die Vereinbarkeit [des Produkts „Libra – das
Rechtsbriefing“ der juris GmbH] mit der Staatsferne der Presse zügig und
ergebnisoffen überprüfen zu lassen“ so zu verstehen, dass die Bundesregierung
ihre Auffassung hinsichtlich der Zuständigkeit für die Prüfung der
Rechtmäßigkeit des Produktes geändert hat, und wenn ja, wann hat sie ihre
Auffassung geändert, und aus welchen Gründen (bitte das genaue Datum
angeben und die Gründe im Einzelnen benennen)?
97. Wann hat die Bundesregierung entschieden, zur „Vereinbarkeit [des
Produkts „Libra – das Rechtsbriefing“ der juris GmbH] mit der Staatsferne
der Presse[…] ein „unabhängiges Gutachten durch einen Hochschullehrer
erstellen [zu] lassen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache
20/5426; bitte das genaue Datum angeben)?
98. Wie ist das in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache
20/5426 genannte „Vergabeverfahren“ abgelaufen (bitte die Daten und
einzelne Verfahrensschritte angeben)?
99. Wann hat die Bundesregierung das in ihrer Antwort auf die Schriftliche
Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf Bundestagsdrucksache
20/5426, genannte „Vergabeverfahren“ abgeschlossen und „ein
Gutachten in Auftrag gegeben“ (bitte die Daten angeben)?
100. Ist Gegenstand des in der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5426 genannten „Vergabeverfahrens“ allein die „Vereinbarkeit
[des Produkts „Libra – das Rechtsbriefing“ der juris GmbH] mit der
Staatsferne der Presse“ oder erstreckt sich dieses Gutachten auch auf
andere Angebote bzw. Produkte der juris GmbH?
101. Bis wann soll das in der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 70 des Abgeordneten Dr. Martin Plum auf
Bundestagsdrucksache 20/5426 genannte „unabhängige Gutachten“ vorliegen (bitte das
Datum angeben)?
102. Welche möglichen Konsequenzen wären nach Auffassung der
Bundesregierung aus einer Verletzung des aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des
Grundgesetzes folgenden Gebots der Staatsferne der Presse durch das
Produkt „Libra – das Rechtsbriefing“ zu ziehen, insbesondere im
Hinblick auf die Ausübung des beherrschenden Einflusses des Bundes?
103. Bietet die juris GmbH neben „Libra – das Rechtsbriefing“ weitere
presseähnliche Produkte an?
a) Wenn ja, seit wann, und welche?
b) Wenn ja, sind diese Produkte und auch „Libra – das Rechtsbriefing“
der Pluralität verpflichtet, und wenn ja, wie wird die Einhaltung
dieser Verpflichtung sichergestellt?
c) Wenn ja, werden in diesen Produkten Meinungen zu gerichtlichen
Entscheidungen geäußert, und hält die Bundesregierung dies mit dem
Grundsatz der Gewaltenteilung für vereinbar, und wenn ja, aus
welchen Gründen?
104. In welchem Verhältnis steht das vom Bundesministerium der Justiz
angekündigte neue Rechtsinformationsportal (www.bmj.de/DE/Ministerium/T
ransparenz/Rechtsinformationsportal/Rechtsinformationsportal_nod
e.html) zum Angebot der juris GmbH?
105. Welche Bundesgerichte stellen der juris GmbH Entscheidungen zur
Verfügung?
106. Wie werden die Entscheidungen nach Kenntnis der Bundesregierung von
den einzelnen Bundesgerichten aufbereitet bzw. zur Veröffentlichung im
juris-Portal vorbereitet?
107. Wie viele Personen beschäftigen die einzelnen Bundesgerichte nach
Kenntnis der Bundesregierung, um die Entscheidungen aufzubereiten
bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorzubereiten?
108. Wird die juris GmbH bei der Zurverfügungstellung von Entscheidung der
einzelnen Bundesgerichte gegenüber privaten Wettbewerbern nach
Kenntnis der Bundesregierung bevorzugt, und wenn ja, aus welchen im
Einzelnen aufzuführenden Gründen?
109. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den im juris-Portal
veröffentlichten Anteil aller erledigten Verfahren je nach Bundesgericht vor?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Veröffentlichungsquote?
Berlin, den 27. Januar 2023
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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