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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Kunst am Bau für den Flughafen Berlin Brandenburg International

Anwendung von Regelwerken des Bundes oder der beteiligten Länder, zur Verfügung stehende Mittel, Durchführung der künstlerischen Wettbewerbe, beauftragtes Unternehmen, beteiligte Gremien und Institutionen<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

18.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/309729. 09. 2010

Kunst am Bau für den Flughafen Berlin Brandenburg International

der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, Dr. Dietmar Bartsch, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Dr. Rosemarie Hein, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, Kornelia Möller, Petra Pau, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Bund hat im Jahr 2008 die Verhandlungsführung für das Thema Kunst am Bau für den Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) übernommen. Der BBI ist ein gemeinsames Projekt des Bundes sowie der Bundesländer Berlin und Brandenburg, die zusammen Eigentümer und Gesellschafter der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) sind. Die „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)“ verpflichten den Bund als Bauherrn, einen bestimmten Anteil der Baukosten für Kunstwerke zu verwenden, soweit Zweck und Bedeutung einer Baumaßnahme es rechtfertigen (K7. Beteiligung bildender Künstler). 2005 hat sich der Bund einen Leitfaden für die Durchführung von Kunst-am-Bau-Maßnahmen gegeben und darin einen Anteil von 0,5 bis 1,5 Prozent der Baukosten für angemessen erklärt. Der Bund bekennt sich in diesem Leitfaden zu seiner baukulturellen Verantwortung. Die Kunstwerke sollen ein eigenständiger Beitrag zur Bauaufgabe sein, der einen Bezug zur Architektur und/oder Funktion des Bauwerkes herstellt, die Integration in die Umgebung beachtet sowie durch künstlerische Qualität und Aussagekraft beeindruckt. Das Land Berlin verfügt mit seiner „Anweisung Bau“ über ein eigenständiges Regelwerk für Kunst am Bau.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie sichert die Bundesregierung eine konsequente Anwendung der Regelungen für Kunst am Bau beim Flughafenneubau BBI? Werden dazu die Regelwerke des Bundes oder das des beteiligten Landes Berlin herangezogen? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?

2

Wie hoch ist der für Kunst am Bau zur Verfügung gestellte Etat? Trifft es zu, dass bei dieser Baumaßnahme mit einem Gesamtumfang von 2,7 Mrd. Euro nur 2 Mio. Euro für Kunst am Bau zur Verfügung stehen? Welcher Betrag müsste gemäß Leitfaden Kunst am Bau, der bei Bauwerkskosten über 100 Mio. Euro einen Anteil von 0,5 Prozent vorsieht, eigentlich zur Verfügung gestellt werden?

3

Welche Kunst-am-Bau-Projekte werden im Rahmen des Bauprojektes BBI realisiert?

4

Wurden bei der Durchführung der künstlerischen Wettbewerbe die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) angewendet? Wenn ja, in welcher Weise?

5

Entsprachen die Wettbewerbe den im Bund und im Land Berlin üblichen Standards in Bezug auf die zur Bearbeitung gewährten zeitlichen Fristen und die Transparenz der Auswahlverfahren?

6

Trifft es zu, dass die mit der Wettbewerbsdurchführung beauftragte REALACE ® GmbH selbst kunsthändlerisch tätig ist und damit die besonderen Interessen bestimmter Künstlerinnen und Künstler vertritt? Welche Künstlerinnen und Künstler wurden zu den beschränkten Wettbewerbsverfahren eingeladen?

7

Wurden die Künstlerverbände und die mit Kunst am Bau befassten Gremien und Institutionen in den Ländern bei der Vorbereitung der Kunst-am-Bau-Projekte einbezogen? Wenn ja, in welcher Weise?

8

Was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass bei allen geeigneten Baumaßnahmen des Bundes die Durchführung von Kunst am Bau in ihren definierten Anteilen Verbindlichkeit erfährt?

Berlin, den 29. September 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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