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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zensur und Reichweiteneinschränkung der Social-Media-Kanäle von Politikern und Parteien

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

21.02.2023

Aktualisiert

01.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/552707.02.2023

Zensur und Reichweiteneinschränkung der Social-Media-Kanäle von Politikern und Parteien

der Abgeordneten Martin Reichardt, Mariana Iris Harder-Kühnel, Thomas Ehrhorn, Gereon Bollmann, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seitdem 2017 unter der Federführung des damaligen Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) auf den Weg gebracht wurde, wurden unzählige Klagen eingereicht. Parteien, Verbände, Professoren, Journalisten und Menschenrechtsorganisationen riefen zur Rücknahme des Gesetzes auf (https://taz.de/Kritik-am-Netzwerkdurchsetzungsgesetz/!5474062/, https://www.lto.de/recht/presseschau/p/2018-01-08-netzdg-rad-rowdys-lkw-kartell/, https://www.n-tv.de/politik/50-Beschwerden-zum-NetzDG-eingegangen-article20221836.html, https://netzpolitik.org/2017/allzu-restriktiv-osze-warnt-vor-netzwerkdurchsetzungsgesetz/. Man fürchtete eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit durch willkürliche Zensurmaßnahmen (https://taz.de/Kritik-am-Netzwerkdurchsetzungsgesetz/!5474062/, https://www.lto.de/recht/presseschau/p/2018-01-08-netzdg-rad-rowdys-lkw-kartell/, https://www.n-tv.de/politik/50-Beschwerden-zum-NetzDG-eingegangen-article20221836.html, https://netzpolitik.org/2017/allzu-restriktiv-osze-warnt-vor-netzwerkdurchsetzungsgesetz/).

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das NetzDG im vollen Umfang und verpflichtet soziale Netzwerke zu einem schärferen Vorgehen gegen strafbare Inhalte im Netz (https://taz.de/Kritik-am-Netzwerkdurchsetzungsgesetz/!5474062/, https://www.lto.de/recht/presseschau/p/2018-01-08-netzdg-rad-rowdys-lkw-kartell/, https://www.n-tv.de/politik/50-Beschwerden-zum-NetzDG-eingegangen-article20221836.html, https://netzpolitik.org/2017/allzu-restriktiv-osze-warnt-vor-netzwerkdurchsetzungsgesetz/). In den Augen der Fragesteller offenbar aus Angst vor drohenden Bußgeldern lässt sich seitdem beobachten, dass Beiträge durch die Anbieter voreilig gelöscht werden, darunter auch vorübergehend das Twitter-Profil einer AfD-Bundestagsabgeordneten (https://taz.de/Kritik-am-Netzdurchsetzungsgesetz/!5474838/). Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter, YouTube und Instagram haben eine nach Auffassung der Fragesteller ausgefeilte Zensurinfrastruktur etabliert und schwingen sich nach Ansicht der Fragesteller zum Richter über die Zulässigkeit von Meinungsäußerungen auf. Mit Inkrafttreten des NetzDG mehrten sich nach Ansicht der Fragesteller Meldungen über Löschungen von Tweets, Posts, Nachrichten und Broadcasts mit oftmals harmlosem Inhalt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Social-Media-Beiträge von Politikern und Parteien im Jahr 2021 auf verschiedenen sozialen Kanälen gelöscht?

2

Wenn die Frage 1 bejaht wurde, wie viele Beiträge von Politikern und Parteien wurden im Jahr 2021 gelöscht (bitte nach sozialem Netzwerk und betroffenen Parteien aufschlüsseln)?

3

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021 soziale Kanäle von Politikern und Parteien zensiert, und wenn ja, wie oft wurden soziale Kanäle von Politikern und Parteien zensiert (bitte nach Parteien aufschlüsseln)?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Klagen wegen Löschungen im Zusammenhang mit dem NetzDG erhoben wurden, und wenn ja, wie viele waren es nach Kenntnis der Bundesregierung?

Berlin, den 2. Februar 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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