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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Entschädigung und Versorgung für Strahlengeschädigte in den alten und neuen Bundesländern

Anzahl und Behandlung von Entschädigungsanträgen Strahlengeschädigter der Bundeswehr und der ehemaligen NVA, Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu strahlungsbedingten Erkrankungen, Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten, Umsetzung des Radar-Berichts, Gleichbehandlung von Bundeswehr- und NVA-Geschädigten<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

02.11.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/313729. 09. 2010

Entschädigung und Versorgung für Strahlengeschädigte in den alten und neuen Bundesländern

der Abgeordneten Inge Höger, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler, Christine Buchholz, Dr. Martina Bunge, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Thomas Nord, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Alexander Ulrich, Harald Weinberg und der Fraktion der DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Frage, inwieweit Soldaten durch Radargeräte gesundheitliche Schäden erlitten haben, beschäftigt den Deutschen Bundestag seit 2000. Der Abschlussbericht der Radarkommission („Radarbericht“) von 2003 hat Kriterien erstellt, die festlegen, in welchen Fällen eine Krankheit auf Strahleneinwirkung zurückzuführen ist.

Laut Bund zur Unterstützung Radargeschädigter, der die Interessen der Radargeschädigten der Bundeswehr vertritt, liegen der Bundesregierung 3 750 Versorgungsanträge vor, von denen lediglich etwa 740 (d. h. 20 Prozent) zugunsten der geschädigten Soldaten beschieden wurden.

Während das Bundesministerium der Verteidigung für die Versorgung und Entschädigung ehemaliger Bundeswehrsoldaten zuständig ist, trägt die Bundesunfallkasse Verantwortung für ehemalige NVA-Soldaten und Mitarbeitende ziviler Einrichtungen der DDR. Letzteren stand bislang keinerlei Versorgungs- und Entschädigungsleistung zu, da deren Strahlenvorfälle als „Unfälle“ betrachtet werden. Laut dem Unfallversicherungsreformgesetz von 2007 müssen Unfälle, die vor mehr als 10 Jahren passiert sind, nicht entschädigt werden.

Gegen diesen Zustand hat der Bund zur Unterstützung Strahlengeschädigter, die Interessenvertretung ehemaliger NVA-Soldaten und anderer Mitarbeiter ziviler Einrichtungen der DDR, Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.

Hinzu kommt, dass neue medizinische Erkenntnisse, gerade in der Molekularbiologie, eine Ausweitung der im Radarbericht von 2003 festgelegten Anerkennungskriterien notwendig machen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Anträge auf Entschädigung oder Versorgung sind insgesamt von Strahlengeschädigten der Bundeswehr oder ihren Angehörigen gestellt worden, und wie viele davon wurden zugunsten der Geschädigten entschieden, wurden von den Antragstellern zurückgezogen, wurden abschlägig beschieden (bitte unter Angabe der Gründe für die Ablehnung), sind derzeit noch offen (bitte unter Angabe der bisherigen Verfahrensdauer)?

2

Wie viele Anträge auf Entschädigung oder Versorgung sind insgesamt von Strahlengeschädigten der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA) oder ihren Angehörigen gestellt worden, und wie viele davon wurden zugunsten der Geschädigten entschieden, wurden von den Antragstellern zurückgezogen, wurden abschlägig beschieden (bitte unter Angabe der Gründe für die Ablehnung), sind derzeit noch offen (bitte unter Angabe der bisherigen Verfahrensdauer)?

3

In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung gegen Gerichtsentscheidungen, die die Entschädigung oder Versorgung radargeschädigter ehemaliger Soldaten betreffen, Widerspruch eingelegt bzw. ist sie in Berufung gegangen?

4

Durch welche Maßnahmen wurde den Betroffenen bzw. ihren Angehörigen die Einsicht in die relevanten Personalunterlagen erleichtert?

5

Inwieweit werden die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten Jahre, aus denen sich auch neue Grenzwerte für die Bemessung der Strahlenbelastung und der gesundheitlichen Folgen ergeben, bei den Entscheidungen der Bundesregierung über die Anträge mitberücksichtigt?

6

Plant die Bundesregierung eine Fortschreibung des Berichts der Radarkommission und eine Neufestsetzung der Kriterien?

7

Erkennt die Bundesregierung an, dass, gemäß dem Radarbericht von 2003, Strahleneinwirkung neben malignen Tumoren auch weitere Krebserkrankungen hervorrufen kann?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, was sind die Konsequenzen für die vorliegenden Versorgungsanträge?

8

Erkennt die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen Strahleneinwirkungen und Krankheiten auch bei ehemaligen Angehörigen von Bundeswehr und NVA an, die zwar keine Unterstützungstätigkeiten für Radartechniker geleistet haben, aber für mindestens zwei Jahre den Gammastrahlen der radioaktiven Leuchtfarbe ausgesetzt waren?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, was sind die Konsequenzen für die vorliegenden Versorgungsanträge?

9

Erkennt die Bundesregierung an, dass auch strahleninduzierte nichtkarzinogene Erkrankte, die bei der Bundeswehr, der NVA oder zivilen Einrichtungen der DDR gearbeitet haben, entschädigt werden müssen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, was sind die Konsequenzen für die vorliegenden Versorgungsanträge?

10

Erkennt die Bundesregierung an, dass nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen molekularbiologische Effekte und deren Wirkungen auf Zellen, Organe und Gewebe durch Röntgenstrahlen, gepulster Hochfrequenz sowie externe und interne Expositionen der radioaktiven Leuchtfarben einzelne oder gemeinsame Einwirkungen hervorgerufen werden können?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, was sind die Konsequenzen für die vorliegenden Versorgungsanträge?

11

Erkennt die Bundesregierung gemäß dem Runderlass des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 20. Oktober 2003 (Az. 435-655 17) und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Bundeswehr bis 1976 weder personell noch materiell in der Lage war, alle Störstrahler festzustellen, zu überprüfen und zu überwachen, die Beweislastumkehr zugunsten der ehemaligen Bundeswehrsoldaten an?

12

Wird es neue Ausführungsbestimmungen auf Grundlage des Merkblatts BK 2402 über Erkrankungen durch ionisierende Strahlen geben?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?

13

Hat die Bundesregierung vor, künftig, gemäß den Zusagen des Bundesministeriums der Verteidigung, den Radarbericht umzusetzen?

Wenn nein, warum nicht?

14

Hat die Bundesregierung vor, die individuelle Arbeitsplatzbewertung, die von 2003 bis 2005 durchgeführt wurde, künftig wieder durchzuführen?

Wenn nein, warum nicht?

15

Hat die Bundesregierung vor, künftig den höchst gemessenen Messwert an dem entsprechenden Strahler anzuwenden?

Wenn nein, warum nicht?

16

Hat die Bundesregierung vor, künftig die Berechnungen der Organdosis wieder nach den Empfehlungen des Radarberichtes durchzuführen?

Wenn nein, warum nicht?

17

Hat die Bundesregierung vor, künftig bei unterschiedlichen Dosisbewertungen der Kläger und der Beklagten ein Audit durch einen Schlichter bzw. eine neutrale Institution durchführen zu lassen?

Wenn nein, warum nicht?

18

Warum hat die Bundesregierung die Zuständigkeit für Strahlengeschädigte der ehemaligen DDR an die Bundesunfallkasse übertragen?

19

Was sind aus der Sicht der Bundesregierung die Vorteile einer getrennten Abwicklung von Bundeswehr-Radargeschädigten einerseits und Strahlenopfern der ehemaligen NVA und ziviler Einrichtungen der DDR andererseits?

20

Hat die Bundesregierung vor, Strahlengeschädigte der ehemaligen DDR, trotz nicht vorhandener Rechtsnachfolge, künftig vom Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales betreuen zu lassen?

Wenn ja, ab wann?

Wenn nein, warum nicht?

21

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass, unabhängig von der rechtlichen Grundlage, die Bundesregierung die politische Verantwortung hat, die betroffenen Personen und ihre Strahlenschäden gleich zu behandeln?

Berlin, den 29. September 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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