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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine

(insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

17.03.2023

Aktualisiert

22.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/574022.02.2023

Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine

der Abgeordneten Stephan Brandner, Stefan Keuter, René Springer, Eugen Schmidt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ausweislich der Internetseite der Bundesregierung unterstützt diese das ukrainische Militär in enger Abstimmung mit ihren Partnern und Verbündeten (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-2054514, zuletzt aufgerufen am 17. Februar 2023). Die dort aufgeführte Auflistung soll eine Übersicht geben über deutsche letale und nichtletale militärische Unterstützungsleistungen, die in der Vergangenheit bereits an die Ukraine geliefert wurden bzw. deren Lieferung vorbereitet oder durchgeführt wird. Der Gesamtwert der im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 13. Februar 2023 von der Bundesregierung erteilten Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern soll sich dabei auf 2 557 964 597 Euro belaufen (ebd.). Dieser Genehmigungswert soll die in der besagten Liste aufgeführten Güter jedoch nur beinhalten, soweit ihre Ausfuhr genehmigungspflichtig nach Außenwirtschaftsrecht ist (ebd.). Dies sei jedoch gerade nicht bei allen in der Liste aufgeführten Gütern der Fall (ebd.). Um die Abwicklung bestimmter Lieferungen zu beschleunigen, habe die Bundesregierung zudem Verfahrenserleichterungen zum Beispiel für Schutzgüter geschaffen (ebd.). Auch diese Lieferungen seien nicht in dem genannten Genehmigungswert enthalten (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Welchen Gesamtwert haben diejenigen Güter, die zwar auf der Internetseite der Bundesregierung aufgelistet sind (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-2054514), deren Wert aber nicht in dem oben genannten Genehmigungswert in Höhe von 2 557 964 597 Euro enthalten ist, und um welche Güter handelt es sich dabei im Einzelnen?

2

In welcher Höhe hat die Bundesregierung darüber hinaus der Ukraine in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 direkt oder über Dritte Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zu welcher jeweiligen Verwendung zur Verfügung gestellt und darüber hinaus zugesagt?

3

Wurden die in Frage 2 erfragten Finanzmittel von der Ukraine wieder zurückgezahlt, oder sollen diese noch zukünftig zurückgezahlt werden, und wenn ja, in welcher Höhe wurden die zur Verfügung gestellten Finanzmittel bereits zurückgezahlt, bzw. bis wann sollen diese wieder zurückgezahlt werden, und welche konkreten Rückzahlungsbedingungen sind jeweils vereinbart, und wenn nein, aus welchem Grund verzichtet die Bundesregierung gegenüber der Ukraine auf die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Finanzmittel?

Berlin, den 17. Februar 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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