Ausnahmen vom Besserstellungsverbot für gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen sind aus Sicht der Fragesteller wesentliche Triebkräfte der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Sie werden vom Bund gefördert, erleiden jedoch nach Auffassung der Fragesteller durch das damit verbundene Besserstellungsverbot einen erheblichen Nachteil gegenüber großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Wettbewerb um qualifiziertes Personal.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Führt aus Sicht der Bundesregierung die unterschiedliche Auslegung von Ausnahmen vom Besserstellungsverbot zu Wettbewerbsverzerrung im Forschungs- und Innovationsbereich?
Behindert die aktuelle Auslegung der Besserstellungsverbotes aus Sicht der Bundesregierung die gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen an der Gewinnung von hochqualifiziertem Führungspersonal?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?
Wenn nein, warum sind für die Agentur für Sprunginnovation (SprinD) und die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) dennoch Ausnahmen erforderlich?
Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung über Anträge zur Ausnahme vom sog. Besserstellungsverbot entsprechend § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) im Bereich der Forschungsförderung?
Wie viele und welche Forschungseinrichtungen und Institute sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur Einhaltung des Besserstellungsverbots verpflichtet (bitte alle Einrichtungen tabellarisch auflisten)?
Wie viele Forschungseinrichtungen und Institute verstoßen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die Einhaltung des Besserstellungsverbots?
Wie viele Einrichtungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung etwaige Verstöße seit der Aufforderung der Einhaltung des Besserstellungsverbots durch die Bundesregierung behoben?
Wie viele Handlungs- und Prüfaufträge zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes im Bereich der Forschungsförderung sind derzeit in der Bundesregierung anhängig?
Wie lang ist aktuell die durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Eingang bis zur Bescheidung von Handlungs- und Prüfaufträge zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes?
Aus welchen Instituten und Forschungseinrichtungen liegen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Anträge auf Ausnahme vom Besserstellungsverbot vor (bitte tabellarisch auflisten)?
Wie viele Anträge wurden vom BMWK mit Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Zustimmung seit Oktober 2021 weitergegeben (bitte ebenfalls konkret und einzeln aufführen)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Kündigungen aufgrund der Einhaltung des Besserstellungsverbots in gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Führt die Einhaltung des Besserstellungsverbots nach Kenntnis der Bundesregierung zum Verlust öffentlicher Projektfördermittel, und wenn ja, in welchem Umfang?
Welche Auswirkungen hat die neue Vorgabe, die Einhaltung des Besserstellungsverbots bereits im Antragsverfahren des Zentralen Innovationsprogrammes Mittelstand (ZIM) und anderer wirtschaftsnaher Forschungsförderungen zuzusichern, auf die Anzahl der eingegangenen Anträge (bitte konkret mit jährlichen Antragszahlen und Bewilligungen seit 2019 untersetzen)?
Welche Verbesserungen plant die Bundesregierung bei der Genehmigung von Ausnahmen vom sog. Besserstellungsgebot zur Personalgewinnung an außeruniversitären Forschungseinrichtungen?
Wie will die Bundesregierung die internationale und nationale Wettbewerbsfähigkeit für die Exzellenzforschung bei Anstellungsbedingungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVÖD), insbesondere in der Technologiebranche, dauerhaft sichern?
Sieht die Bundesregierung ein Ungleichgewicht in der Wissenschaftslandschaft aufgrund der Nichtberücksichtigung der unabhängigen Industrieforschungseinrichtungen von Ausnahmen vom Besserstellungsverbot nach dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz, und wenn ja, was tut die Bundesregierung, um einem etwaigen Ungleichgewicht entgegenzuwirken?
Plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Übergangsfrist für betroffene Institute, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Welche Auswirkungen hat die Änderung des § 8 Absatz 2 des Haushaltsgesetzes, „Satz 2 gilt nicht, wenn die Zuwendungen der öffentlichen Hand überwiegend von einem Bundesland geleistet werden und das Haushaltsrecht dieses Bundeslandes ein Besserstellungsverbot vorsieht“, für vom Besserstellungsverbot betroffene Forschungseinrichtungen?
Plant die Bundesregierung, Ausnahmeregelungen für Bestandsverträge zu schaffen, um die Abwanderung von Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftlern zu verhindern, und wenn ja, wann, und wie soll dies erfolgen, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, unter § 8 Absatz 2 Satz 5 des Haushaltsgesetzes auch die gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen einzuordnen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?