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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aufnahme von Erdbebenopfern aus der Türkei und aus Syrien in Deutschland

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

21.03.2023

Aktualisiert

03.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/591707.03.2023

Aufnahme von Erdbebenopfern aus der Türkei und aus Syrien in Deutschland

der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach dem Erdbeben in der Türkei und in Syrien dauerte es nicht lange, bis die Bundesrepublik Deutschland professionelle Helfer schickte und finanzielle Unterstützung zusagte (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/hilfe-tuerkei-erdbeben-2163332). Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung zudem, den vom Erdbeben Betroffenen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus243767231/Erdbeben-in-Tuerkei-und-Syrien-Faesers-Visa-Plan-und-die-Asyl-Option.html). Ausweislich des Medienberichts kündigte die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser eine zügige Vergabe von Visa für solche Erdbebenopfer an, die Familienangehörige in Deutschland haben. Dabei soll es sich laut Aussage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) um Visa handeln, die den Aufenthalt für drei Monate erlauben und den betroffenen Personen eine vorübergehende Aufnahme bei Familienangehörigen in Deutschland ermöglichen sollen (ebd.). Die hier lebenden Angehörigen sollen für den Unterhalt der Erdbebenopfer sorgen, wofür das aufnehmende Familienmitglied eine Verpflichtungserklärung abgeben müsse (ebd.). Außerdem müssten die Antragsteller die Absicht haben, Deutschland innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums auch wieder zu verlassen (ebd.). Wie das Bundesministerium des Innern und für Heimat mitteilte, hätten die Erdbebenopfer eine gute Chance, auf Dauer in Deutschland zu verbleiben, denn trotz der Begrenzung der Visa auf drei Monate dürfe jedes Erdbebenopfer einen Asylantrag in Deutschland stellen (ebd.). Angehörige aus Syrien, die hier Asylanträge stellen, würden voraussichtlich bis auf wenige Sonderfälle anerkannt, ebenso wie solche Syrer, die in der Türkei lebten. Einer Mitteilung eines Sprechers des Bundesinnenministeriums zufolge sollen aber auch in solchen Fällen, in denen die per Visa eingereisten Betroffenen Asylanträge stellen, die Angehörigen auch weiter für sie sorgen. Eine Verpflichtungserklärung solle nicht vor Ablauf von fünf Jahren ab der Einreise des Ausländers erlöschen (ebd.).

Als das letzte Mal derartige Verpflichtungserklärungen in größerem Stil abgegeben wurde, sei es laut oben genanntem Artikel allerdings anders als geplant gelaufen. Seit dem Jahr 2013 hätten fast alle Bundesländer die Aufnahme von syrischen Kriegsflüchtlingen per Visum ermöglicht, sobald Privatpersonen oder religiöse Gruppen eine Verpflichtungserklärung unterschrieben. Dies taten sodann laut Bericht auch mindestens 20 000 „Flüchtlingsbürgen“ (ebd.), viele gaben sich dann aber dem Bericht in der „Welt“ zufolge überrascht, als sie hohe Rechnungen, etwa von den Arbeitsagenturen erhielten, die ihre finanziellen Leistungsmöglichkeiten deutlich überstiegen (ebd.). Um die unerwartet hohe finanzielle Belastung der Bürgen zu begrenzen, wären zunächst die Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung von den Verpflichtungserklärungen ausgenommen worden (ebd.). Schließlich hätten Bund und Länder die Bürgen auch von der Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt befreit, vor allem weil die Bürgen vorgegeben hätten, nur unzureichend über die anfallenden Summen im Falle von Arbeitslosigkeit der Flüchtlinge informiert worden zu sein (ebd.). Ferner wäre die Solvenz der Bürgen oftmals auch nicht ausreichend geprüft worden (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele Erdbebenopfer werden nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich auf dem in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen Weg nach Deutschland kommen, und auf welche Tatsachengrundlage stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?

2

Gibt es hinsichtlich der geplanten Aufnahme von Erdbebenopfern aus der Türkei und aus Syrien seitens der Bundesregierung eine zahlenmäßige Begrenzung, und wo liegt diese gegebenenfalls? Durch welche Kriterien wird die Begrenzung gegebenenfalls bestimmt, und falls keine zahlenmäßige Begrenzung der Aufnahme vorgesehen ist, warum nicht (bitte detailliert begründen)?

3

Wie viele Personen, Gruppen oder sonstige Organisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang eine Verpflichtungserklärung für wie viele Erdbebenopfer aus der Türkei oder aus Syrien abgegeben, um diesen Personen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und die Namen der Gruppen und Organisationen nennen)?

4

Wie begründet die Bundesregierung es, dass sie den Erdbebenopfern die Einreise nach Deutschland ermöglichen will, und wieso beschränkt sie ihre Maßnahmen nicht nur auf die Erbringung von Hilfe vor Ort?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, zukünftig in ähnlich gelagerten Fällen, in denen Menschen in anderen Staaten Opfer von Naturkatastrophen werden, diesen Menschen eine Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, und wenn ja, was ist die genaue Begründung hierfür, und welche Grenzen bestehen nach Ansicht der Bundesregierung für diese Form der Hilfe?

6

Wie viele Personen, Gruppen oder sonstige Organisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) jährlich Verpflichtungserklärungen abgegeben, um es Personen aus Syrien zu ermöglichen, nach Deutschland zu gelangen, und wie viele Personen sind daraufhin tatsächlich aus Syrien nach Deutschland eingereist (bitte nach Jahresscheiben und den Bundesländern aufschlüsseln, aus denen die Personen, Gruppen oder Organisationen stammen sowie die Namen der Gruppen und Organisationen nennen)?

7

Wie viele von den in Frage 6 erfragten Personen, Gruppen oder sonstigen Organisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre auf der Verpflichtungserklärung beruhende Zahlungspflicht auch tatsächlich erfüllt, und wie hoch war die an den deutschen Staat gezahlte Summe (bitte nach Jahresscheiben und den Bundesländern aufschlüsseln, aus denen die Personen, Gruppen oder Organisationen stammen sowie die Namen der Gruppen und Organisationen nennen)?

8

Wie viele von den in Frage 6 erfragten Personen, Gruppen oder sonstigen Organisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre auf der Verpflichtungserklärung beruhende Zahlungspflicht nicht erfüllt, und wie hoch ist die Gesamtsumme, die dem deutschen Staat aufgrund der Nichtzahlung entgangen ist (bitte nach Jahresscheiben und den Bundesländern aufschlüsseln, aus denen die Personen, Gruppen oder Organisationen stammen sowie die Namen der Gruppen und Organisationen nennen)?

9

Hat bislang die Türkei Hilfe bei Katastrophenfällen in Deutschland geleistet, insbesondere bei der verheerenden Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz im Jahr 2021, und wenn ja, wie, und in welchem Umfang?

Berlin, den 28. Februar 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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