Gründung eines „Innovationsclubs“ mit den baltischen Staaten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Auf seiner Reise in die baltischen Staaten im Februar 2023 kündigte der Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing bei Gesprächen in Litauen eine enge Kooperation mit den baltischen Staaten an, für die er zusammen mit diesen Ländern einen „Innovationsclub“ gründen will (www.handelsblatt.com/politik/international/estland-lettland-litauen-wissing-will-innovations-klub-mit-den-digitalen-vorbildern-im-baltikum-gruenden/28978112.html). Die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen seien „sehr innovationsfreundlich“, wie Bundesminister Dr. Volker Wissing sagte, und setzten auf die Digitalisierung für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Davon könne Deutschland lernen. Laut „Tagesspiegel“ (background.tagesspiegel.de/digitalisierung/innovationsclub-wissing-will-tempo) solle der Innovationsclub als Hebel bei Regulierungsfragen dienen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen21
Welche konkreten Ziele soll der „Innovationsclub“ aus Sicht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) verfolgen?
Wird es einen Vorsitz innerhalb des Innovationsclubs geben, und wenn ja, welcher Staat wird zunächst den Vorsitz übernehmen, und für welchen Zeitraum, und was wären die Aufgaben des Vorsitzlandes?
Soll der Innovationsclub aus Sicht des BMDV exklusiv sein oder können diesem weitere Staaten beitreten, und wenn ja, welche? Können auch Nicht-Mitgliedstaaten der EU in den Innovationsclub aufgenommen werden, und wenn ja, welche Staaten?
Welches Bundesministerium ist innerhalb der Bundesregierung federführend für den Innovationsclub mit den baltischen Staaten zuständig, und welche Bundesministerien werden daran beteiligt?
Ist innerhalb des BMDV ein bestimmtes Referat für den Innovationsclub zuständig, und wenn ja, welches?
Wird die Bundesregierung auch Länder und Kommunen an dem Innovationsclub beteiligen, und wenn ja, in welcher Form?
Welche finanziellen und technischen Mittel sollen dem Innovationsclub insgesamt zur Verfügung stehen?
Welche finanziellen Beiträge plant die Bundesregierung für den Innovationsclub ein (bitte für das Jahr 2023 und im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2024 und 2025 aufschlüsseln)?
Welches Bundesministerium ist federführend für die Gründung und Arbeit der geplanten Arbeitsgruppe zuständig (background.tagesspiegel.de/digitalisierung/innovationsclub-wissing-will-tempo)? Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Gründung der Arbeitsgruppe? Wer wird in der Arbeitsgruppe vertreten sein (bitte Teilnehmerinnen und Teilnehmer auflisten)?
Welche konkreten Vorhaben sollen in der Arbeitsgruppe besprochen werden? Wann erwartet die Bundesregierung Ergebnisse, und werden diese veröffentlicht?
Welche „Regulierungsfragen“ möchte das BMDV im Rahmen des Innovationsclubs künftig wie bearbeiten (background.tagesspiegel.de/digitalisierung/innovationsclub-wissing-will-tempo)?
Welche gemeinsamen Absprachen zum Bildungssektor oder bei der Digitalisierung von Frachtbeförderungsscheinen (background.tagesspiegel.de/digitalisierung/innovationsclub-wissing-will-tempo) strebt das BMDV an?
In welchen Bereichen soll der Innovationsclub schneller vorangehen, „um der EU-Kommission zu zeigen, dass wir bereit sind, in diesem Bereich schneller voranzugehen“ (www.handelsblatt.com/politik/international/estland-lettland-litauen-wissing-will-innovations-klub-mit-den-digitalen-vorbildern-im-baltikum-gruenden/28978112.html)?
Wird das Vorhaben Innovationsclub im Kabinett beraten, und wenn ja, wann ist welcher Beschluss dazu geplant?
Welche Bundesministerien (bitte die beteiligten Stellen angeben) sind derzeit für die Kooperation mit den baltischen Staaten im digitalen Bereich zuständig?
Wird das Vorhaben Innovationsclub im Kabinett beraten, und wenn ja, wann ist welcher Beschluss dazu geplant?
In welcher Form werden die Institutionen der Europäischen Union in die Arbeit des Innovationsclubs eingebunden?
Welche Vorteile ergeben sich aus Sicht der Bunderegierung aus der Gründung des Innovationsclubs, die nicht in selbiger Art auch durch die europäischen Institutionen erarbeitet werden können?
Entstehen durch die Arbeit des Innovationsclubs aus Sicht der Bundesregierung Doppelstrukturen im Vergleich zur Arbeit der europäischen Institutionen?
In welchen Bereichen plant die Bundesregierung, den anderen Mitgliedern deutsches Know-how anbieten zu können? In welchen Bereichen erhofft sich die Bundesregierung insbesondere Gewinne für ihre Arbeit im Digital- und Innovationsbereich?
Welchen Einfluss auf Maßnahmen der Cyberabwehr sieht die Bundesregierung im Hinblick auf den Innovationsclub?