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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Härtefallregelungen für außeruniversitäre Forschung sowie Unterstützung für Institute der Zuse-Gemeinschaft und KI-Kompetenzzentren

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

11.04.2023

Aktualisiert

19.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/614924.03.2023

Härtefallregelungen für außeruniversitäre Forschung sowie Unterstützung für Institute der Zuse-Gemeinschaft und KI-Kompetenzzentren

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU

Härtefallregelungen für außeruniversitäre Forschung sowie Unterstützung für Institute der Zuse-Gemeinschaft und KI-Kompetenzzentren

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie erklärt die Bundesregierung, dass am 6. November 2022 mit der Bereinigungsvorlage des Bundesministeriums der Finanzen zum Entwurf des Bundeshaushalts 2023 (Haushaltsausschussdrucksache 20/2500) für das Jahr 2023 im Wirtschaftsplan des Wirtschaftsstabilisierungsfonds bei Titel 683 11 375 Mio. Euro für die Härtefallregelungen für außeruniversitäre Forschung beantragt wurden, am 15. November 2022 von der Bundesregierung jedoch in der Antwort auf eine Schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 20/4515 mitgeteilt wurde, dass für den Härtefallfonds für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen bis zu 500 Mio. Euro bereitstünden?

2

Welche Berechnung liegt dem Ansatz von 375 Mio. Euro bei Titel 683 11 für Härtefallregelungen für außeruniversitäre Forschung im Wirtschaftsplan 2023 des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zugrunde?

Geht die Bundesregierung aufgrund der bislang vorliegenden Erkenntnisse davon aus, dass dieser Ansatz im laufenden Jahr auskömmlich sein wird?

3

Wie viele Mittel sind bereits für Härtefallregelungen von außeruniversitären Forschungseinrichtungen beantragt worden (bitte tabellarisch auflisten)?

4

Wie wird die Bundesregierung handeln, sollten die von den anspruchsberechtigten Einrichtungen beantragten Mittel den Ansatz des Titels 683 11 von 375 Mio. Euro im Wirtschaftsplan 2023 des Wirtschaftsstabilisierungsfonds übersteigen?

5

Wie sieht das Umsetzungskonzept für die Auszahlung an die berechtigten Einrichtungen konkret aus (Plenarprotokoll 20/81)?

Warum ist keine frühere Auszahlung als im zweiten Halbjahr 2023 geplant?

6

Wann wird die Bundesregierung den Haushaltsausschuss um Entsperrung der Haushaltsmittel bitten?

7

Ist die in der Antwort auf eine Schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 20/4515 übermittelte Tabelle noch aktuell?

Plant die Bundesregierung, Mittel zur Entlastung von Wissenschaft und Forschung zu reduzieren, und wenn ja, mit welcher Begründung (bitte eine aktualisierte Tabelle wie auf Bundestagsdrucksache 20/4515 übermitteln)?

8

Können die vom Bund verstetigten KI-Kompetenzzentren (KI = Künstliche Intelligenz) Mittel aus dem im Wirtschaftsplan 2023 des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ausgebrachten Ansatz für die Härtefallregelungen für außeruniversitäre Forschung erhalten, und falls nein, warum nicht?

9

Sind die vom Bund verstetigten KI-Kompetenzzentren hinsichtlich der Strom- und Gaspreisbremse anspruchsberechtigt, und falls nein, warum nicht?

10

Können Institute der Zuse-Gemeinschaft Mittel aus dem im Wirtschaftsplan 2023 des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ausgebrachten Ansatz für die Härtefallregelungen für außeruniversitäre Forschung erhalten, und falls nein, warum nicht?

11

Sind Institute der Zuse-Gemeinschaft hinsichtlich der Strom- und Gaspreisbremse anspruchsberechtigt, und falls nein, warum nicht?

Berlin, den 23. März 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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