Neueste journalistische Enthüllungen zu den Anschlägen auf Nord Stream
der Abgeordneten Eugen Schmidt, Petr Bystron, Steffen Kotré, Tino Chrupalla, Markus Frohnmaier, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Matthias Moosdorf, René Springer, Joachim Wundrak, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Sechs Monate nach den Anschlägen auf Nord Stream, bei denen drei der vier Leitungen schwer beschädigt worden sind, und knapp einen Monat nach der investigativen Recherche des US-amerikanischen Journalisten Seymour Hersh (vgl. seymourhersh.substack.com/p/how-america-took-out-the-nord-stream), haben mehrere deutsche Medien (vgl. u. a. www.tagesschau.de/investigativ/nord-stream-explosion-101.html) sowie die „New York Times“ (NYT; vgl. www.nytimes.com/2023/03/07/us/politics/nord-stream-pipeline-sabotage-ukraine.html) angebliche Erkenntnisse aus US-amerikanischen Geheimdienstquellen und von deutschen Sicherheitsbehörden veröffentlicht. Demnach sei eine Jacht eines polnischen Unternehmens, die zwei Ukrainern gehöre, angemietet worden, um angeblich sechs Personen zu transportieren, deren Staatsangehörigkeit nicht bekannt sei, die keine Militärs oder Geheimdienstagenten seien, aber doch militärisches Training (Tauchen) erhalten haben sollen und die die Spuren des Sprengstoffs nicht beseitigt hätten (Übergabe der Jacht in ungereinigtem Zustand). Die „New York Times“ war sich sicher, dass zu den sechs Personen keine US-Amerikaner oder Briten gehörten. Zudem seien sechs gefälschte Pässe gefunden worden. US-Offizielle seien laut der „New York Times“ ob dieser Enthüllungen „gespalten“, US-Geheimdienste könnten nicht sagen, wie vertrauenswürdig die Geschichte sei, wer den Auftrag gegeben habe, welche Personen (Täter) dabeigewesen seien, welche Staatsangehörigkeiten sie besäßen, wer das Ganze finanziert habe. Aber sie könnten laut der „NYT“ sagen, dass die ukrainische Regierung davon angeblich nichts wisse und dass es sich um Gegner von Wladimir Putin handele. Gleichwohl werde eine russische „False Flag“-Operation von Sicherheitsbehörden nicht ausgeschlossen, heißt es in den zitierten Artikeln. Dies wiederholte auch der Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius (vgl. www.tagesschau.de/inland/nord-stream-pipelines-reax-101.html).
Wenn im Folgenden nach Kenntnissen der Bundesregierung gefragt wird, so sind stets auch nachgeordnete Behörden der Bundesregierung gemeint.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Jacht einem polnischen Unternehmen gehört (wenn nein, bitte anderweitige Erkenntnisse darlegen)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte polnische Unternehmen zwei Ukrainern gehört?
a) Wenn ja, hat die Bundesregierung Erkenntnisse, und wenn ja, welche, um wen es sich handelt?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung andere Erkenntnisse, und wenn ja, welche?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es sich um sechs Personen, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnt, handelt?
a) Wenn ja, hat die Bundesregierung weitere Erkenntnisse zu den Personen (Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht, Zugehörigkeit zu politischen oder militärischen Parteien, Bewegungen, Organisationen, Einheiten, Militärerfahrung, insbesondere Taucherfahrung, wenn ja, bitte ausführen)?
b) Wenn nein, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die an den Anschlägen gegen Nord Stream beteiligten Personen vor, und wenn ja, welche (bitte insbesondere die Punkte in Frage 3a berücksichtigen)?
c) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der ihr nachgeordneten Behörden zu, dass sechs gefälschte Pässe auf der Jacht gefunden wurden, wenn ja, welche Erkenntnisse liegen hierzu vor?
d) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Videoaufnahmen der Person oder der Personen, die die Jacht bzw. den Lastkraftwagen zum Transport des Sprengstoffs gemietet haben?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den oder die Auftraggeber der Personen, welche die Anschläge auf Nord Stream verübt haben sollen, und wenn ja, welche (staatlich bzw. nichtstaatlich; Person, Organisation, Partei oder politische Bewegung, militärische Einheit etc.)?
Haben sich die Bundesregierung oder die ihr nachgeordneten Behörden eine Ansicht dazu gebildet, wie auf einer nur rund 15 Meter langen Jacht die wohl rund 1 000 bis 1 500 Kilogramm des erforderlichen Sprengstoffs transportiert worden sein sollen (vgl. www.tagesschau.de/faktenfinder/nord-stream-explosionen-hersh-101.html)?
Trifft nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. einer ihr nachgeordneten Behörde die Angabe zu, dass Spuren von C4-Sprengstoff bei der Untersuchung der Jacht gefunden worden sein sollen (vgl. www.tagesschau.de/faktenfinder/nord-stream-explosionen-hersh-101.html)?
Trifft es zu, dass deutsche Behörden die Jacht im Januar 2023 untersucht haben, wenn ja, aufgrund welcher Hinweise (vgl. www.tagesspiegel.de/internationales/was-bisher-uber-die-nord-stream-anschlage-bekannt-ist-eine-jacht-in-rostock-verdachtige-signale-und-ein-tisch-mit-sprengstoffspuren-9465794.html)?
Hat sich die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde eine Ansicht dazu gebildet, wie es möglich gewesen sein soll, dass große Mengen militärischen Sprengstoffs verwendet worden sein sollen (vgl. www.t-online.de/nachrichten/deutschland/aussenpolitik/id_100140696/sabotage-an-nord-stream-zweifel-an-tauchoperation.html)?
Ist in den Jahren 2020, 2021 oder 2022 C4-Sprengstoff im Verantwortungsbereich der Bundesregierung verschwunden oder – nach Kenntnis der Bundesregierung oder der ihr nachgeordneten Behörden – international (vgl. z. B. www.focus.de/panorama/razzia-nahe-hamburg-verdaechtiger-flieht-mit-sprengstoff-anschlag-auf-akw-geplant_id_137699773.html; wenn ja, bitte ausführen)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Jacht in ungereinigtem Zustand an den Eigentümer übergeben wurde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, Sprengstoffreste; wenn nein, bitte darlegen, in welchem Zustand die Jacht sich nach Kenntnis der Bundesregierung befand)?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Vertrauenswürdigkeit der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten journalistischen Enthüllungen gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu der Finanzierung der Anschläge gegen Nord Stream, und wenn ja, welche (Person, Organisation, Partei oder politische Bewegung, Unternehmen, Militär, Staat etc.)?
Hat sich die Bundesregierung hinsichtlich der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Enthüllungen mit der ukrainischen Regierung bzw. deren Behörden in Verbindung gesetzt (wenn ja, wann, und mit wem; wenn nein, warum nicht)?
Hat sich die Bundesregierung hinsichtlich der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Enthüllungen mit der US-amerikanischen Regierung bzw. deren Behörden in Verbindung gesetzt (wenn ja, wann, und mit wem; wenn nein, warum nicht)?
Hat sich die Bundesregierung hinsichtlich der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Enthüllungen mit der schwedischen Regierung bzw. deren Behörden in Verbindung gesetzt (wenn ja, wann, und mit wem; wenn nein, warum nicht)?
Haben sich an den Untersuchungen deutscher Behörden zu den Hintergründen der Pipeline-Sprengungen auch ausländische Experten beteiligt (wenn ja, diese bitte spezifizieren)?
Hat sich die Bundesregierung hinsichtlich der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Enthüllungen mit der dänischen Regierung bzw. deren Behörden in Verbindung gesetzt (wenn ja, wann, und mit wem; wenn nein, warum nicht)?
Hat sich die Bundesregierung hinsichtlich der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Enthüllungen mit der niederländischen Regierung bzw. deren Behörden in Verbindung gesetzt (wenn ja, wann, und mit wem; wenn nein, warum nicht)?
Hat sich die Bundesregierung hinsichtlich der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Enthüllungen mit der russischen Regierung bzw. deren Behörden in Verbindung gesetzt (wenn ja, wann, und mit wem; wenn nein, warum nicht)?
Hat sich die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde eine Ansicht dazu gebildet, inwiefern sich ggf. eine Jacht über Wochen hinweg in einem Seegebiet aufgehalten haben soll und womöglich verdächtige Aktionen über viele Stunden durchgeführt haben soll?
Hat die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde Kenntnisse darüber, wo sich die Jacht, die am 6. September 2022 Rostock verlassen haben soll, in den darauffolgenden Wochen bis zum Anschlag aufgehalten hat (vgl. www.tagesspiegel.de/internationales/was-bisher-uber-die-nord-stream-anschlage-bekannt-ist-eine-jacht-in-rostock-verdachtige-signale-und-ein-tisch-mit-sprengstoffspuren-9465794.html)?
Hat die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde Kenntnisse darüber, inwiefern sich auf der Jacht die Spezialausrüstung befunden hat, die zu Tauchgängen in 70 bis 80 Metern Tiefe, wo die Anschläge stattfanden, erforderlich ist (vgl. www.zdf.de/nachrichten/politik/nord-stream-sicherheitsexperte-ukraine-krieg-russland-100.html; wenn ja, bitte ausführen)?
Hat sich die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde eine Ansicht dazu gebildet, wie es möglich gewesen sein soll, dass Reste eines hochexplosiven Sprengstoffs auf der Jacht entdeckt worden sein sollen, obgleich „sehr unwahrscheinlich [ist], dass etwas von dem Explosivstoff einfach herausgefallen ist“ (vgl. www.t-online.de/nachrichten/deutschland/aussenpolitik/id_100140696/sabotage-an-nord-stream-zweifel-an-tauchoperation.html; wenn ja, bitte ausführen)?
Hat die ukrainische Regierung gegenüber der Bundesregierung offiziell bestätigt, dass sie nichts von den Anschlägen gegen Nord Stream wusste und in keiner Weise (Auftrag, Finanzierung, sonstige technische, materielle und personelle Unterstützung) an diesen beteiligt war?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob es sich bei den Personen, die die Anschläge begangen haben, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnt, um Gegner von Wladimir Putin handele?
Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, nach dem ein westlicher Nachrichtendienst kurz nach den Anschlägen auf die Erdgasleitungen „einen Hinweis an europäische Partnerdienste übermittelt haben [soll], wonach ein ukrainisches Kommando für die Zerstörung verantwortlich sei“ (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/nord-stream-explosion-101.html), wenn ja, hat sich die Bundesregierung zu diesem Hinweis eine Auffassung gebildet, wie lautet diese ggf., und inwiefern entspricht dieser Hinweis ggf. den Tatsachen?
Schließt die Bundesregierung eine russische „False Flag“-Operation (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) aus (wenn nein, bitte begründen, aufgrund welcher Anhaltspunkte eine solche von der Bundesregierung nicht ausgeschlossen wird)?
Geht die Bundesregierung nach wie vor, auch nach den in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Enthüllungen, davon aus, dass die Anschläge auf Nord Stream mutmaßlich von einem staatlichen Akteur begangen wurden (vgl. www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/PDF_Dokumente/2022/2022-10-11_Nordstream_9-489-Nastic.pdf; bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung die Vernehmung bzw. Befragung des Journalisten Seymour Hersh erwogen bzw. das Gespräch mit ihm gesucht (bitte begründen, und, falls es Gesprächsanfragen bzw. Gespräche gab, wann, durch wen und mit wem, angeben)?
Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, dem zufolge US-Präsident Joseph Biden wenige Tage nach den Anschlägen auf die Pipelines Ende September 2022 ankündigte, dass US-Taucher die Orte der Anschläge aufsuchen würden, und wenn ja, welche Angaben kann sie ggf. zu den US-Untersuchungen machen (vgl. www.cbsnews.com/news/ukraine-russia-nord-stream-pipelines-biden-sabotage/)?