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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Anonymisierung der Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

26.05.2023

Aktualisiert

29.02.2024

BT20/625630.03.2023

Anonymisierung der Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD Anonymisierung der Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien In der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD zu „Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien“ auf Bundestagsdrucksache 20/5822 behauptet die Bundesregierung ohne nähere Begründung, dass ihre Vergabe von Aufträgen an 200 Journalisten in einer Gesamthöhe von rund 1,47 Mio. Euro „nicht in Konflikt mit der Bedeutung journalistischer Arbeit als Kontrollinstanz staatlichen Handelns oder mit dem Prinzip der Staatsferne des Rundfunks“ stünde. Nach Ansicht der Fragesteller belegen die vorgelegten Daten jedoch genau das; der Umfang der dokumentierten Zahlungen und ihr intransparenter Charakter sind in erheblicher Weise dazu angetan, die journalistische Unabhängigkeit der Empfänger zu untergraben. Als besonders bedenklich empfinden die Fragesteller die verdeckten Vergütungen für über 100 Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR). Trotz wiederholter Nachfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 20/4433 und 20/5437 hat die Bundesregierung die Auskunft zu den Namen der Begünstigten und der Höhe deren Honorare bislang verweigert. Die Fragesteller fordern nunmehr ein drittes Mal, das gesamte Geflecht an Geschäftsbeziehungen zwischen Bundesregierung und Journalismus im öffentlichen Interesse offenzulegen, und begründen dies wie folgt: Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Bedeutung der „Wahrung einer hinreichenden Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Sicherstellung seiner politischen Unabhängigkeit hervorgehoben (Wissenschaftliche Dienste [WD] des Deutschen Bundestages, WD 10 - 3000 - 056/16: „Staatsferne im Rahmen der Rundfunk- und Pressefreiheit“, 2016, S. 4). Der geltende Medienstaatsvertrag [MStV] verpflichtet Journalisten des ÖRR auf die Befolgung journalistischer Grundsätze, wozu auch eine unabhängige Berichterstattung gehört (§ 6 Absatz 1 MStV, „Sorgfaltspflichten“). Der Pressekodex des Deutschen Presserats führt zur „Trennung von Tätigkeiten“ von Journalisten aus: „Übt ein Journalist oder Verleger neben seiner publizistischen Tätigkeit eine Funktion, beispielsweise in einer Regierung, einer Behörde oder in einem Wirtschaftsunternehmen aus, müssen alle Beteiligten auf strikte Trennung dieser Funktionen achten“ („Ethische Standards für den Journalismus“, Nummer 6.1). Der Presserat formuliert damit auch eine Forderung an die Bundesregierung, ihrerseits die journalistische Autonomie zu achten („alle Beteiligten“). Bundesverfassungsgericht, Medienstaatsvertrag und Pressekodex geben mit diesen Bestimmungen der Bundesregierung und den streng von ihr in Funktion geschiedenen Journalisten einen rechtlich-ethischen Deutscher Bundestag Drucksache 20/6256 20. Wahlperiode 30.03.2023 Rahmen vor, in dem sich das Handeln der Mitglieder beider Gruppen zu bewegen hat. Die Bundesregierung verweigert in ihrer vorliegenden Antwort erneut die Nennung der Klarnamen der vergüteten Journalisten. Sie begründet dies mit einer von ihr selbst getroffenen Abwägungsentscheidung zwischen dem parlamentarischen Informationsrecht auf der einen und dem individuellen „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ auf der anderen Seite (Bundestagsdrucksache 20/5822, S. 3). Sie verzichtet aber darauf, konkrete Argumente für ihre Entscheidung anzuführen. Der einzige Grund, den sie gegen eine Offenlegung der Namen zu nennen weiß, ist ein möglicher Verstoß gegen die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO; ebd., S. 3, Antwort zu Frage 3). Dieser Einwand erscheint den Fragestellern jedoch wenig stichhaltig: Die Datenschutz-Grundverordnung trat im Mai 2018 in Kraft (vgl. www.bmj.de/D E/Themen/FokusThemen/DSGVO/DSVGO_node.html). Wie bereits erwähnt wurde (vgl. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5437), hat die – damalige – Bundesregierung aber noch im Juli 2020 die Klarnamen von Medienschaffenden, die von ihr entlohnt wurden, auf Anfrage genannt (vgl. etwa Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/21280). Das lässt nach Auffassung der Fragesteller den Schluss zu, dass entweder die alte Bundesregierung gegen die DSGVO verstoßen hat oder die aktuelle das parlamentarische Fragerecht der Opposition unzulässig beschneidet. Zusätzlich unterlässt die Bundesregierung in ihrer vorliegenden Antwort unter Verweis „auf das die jeweiligen Aufträge betreffende Geschäftsgeheimnis“ eine Nennung der Einzelhonorare (Bundestagsdrucksache 20/5822, S. 2). Hierzu ist noch einmal darauf hinzuweisen (vgl. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4433), dass die Bundesregierung nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. Dezember 2012 Angaben offenzulegen hat, die dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dienen (VG 27 L 259.12). Das Verwaltungsgericht betont in seiner Urteilsbegründung, dass selbst ein schutzwürdiges Interesse wie Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse einer Abwägung zwischen dem privaten Interesse einerseits und dem „Informationsinteresse der Öffentlichkeit“ andererseits unterlägen. Es gelangt zu dem Schluss, dass Letzteres überwiege, weil es sich bei den Zahlungen des betreffenden Bundesministeriums an einen externen Auftragnehmer „um einen die Öffentlichkeit betreffenden Vorgang“ handele (S. 4, siehe auch www.djv.de/startseite/ service/news-kalender/freien-news/detail/news-ministerium-muss-umgehend-a uskunft-ueber-zahlungen-an-rechtsanwaelte-geben). Ein vergleichbarer Fall liegt nach Auffassung der Fragesteller auch hier vor. Ergänzend sei erwähnt, dass in der besagten Kleinen Anfrage vom Juli 2020 die damalige Bundesregierung immerhin die „Gesamtsummen pro Kampagne und Jahr“, die an einzelne Medienschaffende gingen, aufgelistet hat (ebd., S. 4), wohingegen die aktuelle Bundesregierung jede bewusste Zuordnung von Zahlungen zu Journalisten unterlässt. Der parlamentarische Informationsanspruch, den die Bundesregierung nach begründeter Auffassung der Fragesteller im vorliegenden Fall missachtet, steht in Verbindung mit dem Recht der Allgemeinheit auf den öffentlichen Zugang zu Informationen, die für den demokratischen Diskurs notwendig sind. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages führen dazu aus: „Der aus dem Frage- und Informationsrecht resultierende parlamentarische Informationsanspruch ist auf Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die öffentliche Debatte ist ein Kernelement der parlamentarischen Demokratie und ermöglicht die Kontrolle des Parlaments durch die Bürger, was dessen effektive Verantwortlichkeit dem Wähler gegenüber ermöglicht. Die politische Willensbildung der Bürger setzt dabei voraus, dass dem Einzelnen ausreichende Informationen zum staatlichen Handeln zur Verfügung stehen, um sie beurteilen zu können“ (WD 3 - 3000 - 059/22: „Parlamentarisches Fragerecht. Verfassungsrechtlicher Rahmen“, 2022, S. 4). Das breite Medienecho und die kritischen Kommentare in der Presse über die verdeckten Geschäftsbeziehungen zwischen der Bundesregierung und Journalisten namentlich des öffentlichrechtlichen Rundfunks belegen nach Ansicht der Fragesteller, dass ein erhebliches öffentliches Erkenntnisinteresse an den staatlichen Zuwendungen an Journalisten existiert, weswegen das Recht des Parlaments auf die Offenlegung aller relevanten Regierungsinformationen entgegenstehende Rechtsgüter überwiegt. Für die öffentliche Bedeutung dieser Debatte sollen an dieser Stelle ohne Anspruch auf Vollständigkeit folgende Medienberichte und Debattenbeiträge aufgeführt werden: – Tichys Einblick (7. März 2023): www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/15- millionen-euro-fuer-journalisten-auf-der-staatlichen-lohnliste/, – Junge Freiheit (7. März 2023): jungefreiheit.de/kultur/medien/2023/journali sten-regierung-gez/, – Pleiteticker.de (7. März 2023): pleiteticker.de/ex-tagesschau-moderatorin-ze rvakis-kassierte-zehntausende-euro-von-der-regierung/, – Reitschuster.de (7. März 2023): reitschuster.de/post/manipulierte-meinungs mache-bundesregierung-kauft-journalisten/, – Achtung, Reichelt (8. März 2023): www.youtube.com/watch?v=Il_npvn RiQ0, – Junge Freiheit (8. März 2023): jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2023/di e-gekaufte-vierte-gewalt, – Pleiteticker.de (8. März 2023): pleiteticker.de/geheim-liste-enttarnt-diese-jo urnalisten-von-ard-und-zdf-lassen-sich-von-der-regierung-bezahlen/, – Nachdenkseiten (8. März 2023): www.nachdenkseiten.de/?p=94769, – Ansage (8. März 2023): ansage.org/linksgruene-hofberichterstatter-auf-steu erzahlerkosten/, – Stimmt! Der Nachrichten-Talk (9. März 2023): www.youtube.com/watch? v=_jRX4rYDz4I, – Tichys Einblick (12. März 2023): www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/ oerr-bezahlte-journalisten/. Ferner: – T-Online (7. März 2023): www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenp olitik/id_100139472/linda-zervakis-ex-tagesschau-sprecherin-bekam-1200 0-euro-vom-kanzleramt.html, – Berliner Zeitung (7. März 2023): www.berliner-zeitung.de/news/moderatio n-auf-wunsch-linda-zervakis-erhielt-wohl-12000-euro-vom-kanzleramt-li.3 25165, – Der Spiegel (7. März 2023): www.spiegel.de/kultur/tv/auftritt-bei-der-re-pu blica-linda-zervakis-soll-12-000-euro-vom-kanzleramt-erhalten-haben-a-76 3e5cb0-2c7f-41e3-a5d6-f9edf6f39a19, – RND (7. März 2023): www.rnd.de/medien/linda-zervakis-erhielt-mehr-als-1 2-000-euro-vom-bundeskanzleramt-HW4AYPDKKBHXRHEL3XAJ5QTJ YQ.html, – Meedia (7. März 2023): www.meedia.de/medien/journalisten-im-auftrag-de r-regierung-gefaehrden-moderationsjobs-die-unabhaengigkeit-2681c46a392 49d4fd9e764de67b09167, – Bild (7. März 2023): www.bild.de/politik/inland/politik-inland/bundesregier ung-zahlte-journalisten-mehr-als-1-4-mio-euro-fuer-auftraege-83130978.bil d.html, – Bild-TV (8. März 2023): www.youtube.com/watch?v=kIZIvuxwh2s, – Die Welt (8. März 2023): www.welt.de/politik/deutschland/plus244155203/ Im-Auftrag-des-Kanzleramts-Linda-Zervakis-erhielt-fuer-Moderation-fast-1 1-000-Euro.html, – Deutschlandfunk Kultur (8. März 2023): www.deutschlandfunkkultur.de/bu ndesregierung-zahlte-seit-2018-honorare-von-fast-1-5-millionen-euro-an-jo urnalisten-102.html, – Kölner Stadt-Anzeiger (8. März 2023): www.ksta.de/kultur-medien/modera tionsauftraege-linda-zervakis-erhielt-12-000-euro-vom-kanzleramt-501593, – –De24Live (8. März 2023): www.de24live.de/politik/1-5-millionen-euro-au sgezahlt-wie-die-regierung-journalisten-kauft/548063856, – Tag24 (8. März 2023): www.tag24.de/nachrichten/politik/deutschland/lind a-zervakis-aeussert-sich-zu-wirbel-um-umstrittene-auftraege-2769083, – Frankfurter Allgemeine Zeitung (8. März 2023): m.faz.net/aktuell/feuilleto n/medien/linda-zervakis-und-das-kanzleramt-dafuer-bekam-sie-12-000-eur o-18733236.amp.html, – PRO – Das christliche Medienmagazin (8. März 2023): www.pro-medienm agazin.de/so-viel-zahlte-die-bundesregierung-an-journalisten/, – Die Welt (9. März 2023): www.welt.de/debatte/kommentare/plus24415469 9/ProSieben-Moderatorin-Zervakis-verdiente-mit-einem-Auftrag-aus-dem- Kanzleramt-fast-11-000-Euro.html, – Tagesspiegel (9. März 2023): www.tagesspiegel.de/politik/keine-auskunft-z u-medien-kontakten-welche-partner-hat-der-bundesnachrichtendienst-9472 490.html, – Berliner Zeitung (9. März 2023): www.berliner-zeitung.de/politik-gesellsch aft/journalismus-der-fall-linda-zervakis-ueppige-verguetungen-fuer-reporte r-von-ard-und-zdf-regierungszahlungen-an-oeffentlich-rechtliche-journalist en-das-ist-die-liste-der-honorare-li.325671, – Focus (10. März 2023): www.focus.de/politik/deutschland/hunderte-oeffent lich-rechtliche-journalisten-arbeiten-fuer-bundesregierung_id_18794387 0.html, – Cicero (13. März 2023): www.cicero.de/kultur/medien-politik-zervakis-sch olz-afd-anfrage-honorare. Professor Dr. Rupert Scholz, der ehemalige Co-Vorsitzende der Gemeinsamen Verfassungskommission (GVK), bewertet die bezahlte Nebentätigkeit von Journalisten für Regierungsstellen folgendermaßen: „Der Vorgang ist hochproblematisch. Die Pressefreiheit ist verfassungsrechtlich notwendigerweise durch Unabhängigkeit von jeglichen staatlichen Organen und möglicher Einflussnahme staatlicher Stellen gekennzeichnet. Wenn Pressevertreter Honorare von Ministerien oder Bundeskanzleramt erhalten, ist das ein Stück Korrumpierung dessen, was man die vierte Gewalt nennt. Von Staatsferne und unabhängiger, kritischer Kontrolle politischen Handelns kann unter diesen Umständen keine Rede sein“ (www.youtube.com/watch?v=Il_npvnRiQ0, Minute 23:21). Der langjährige ZDF-Redakteur Peter Hahne hält die – teilweise im fünfstelligen Bereich angesiedelten – Honorarzahlungen der Regierung an Journalisten für ein Einfallstor für „Gefälligkeitsjournalismus“, der der Lebenserfahrung widerspräche: „Die Gefälligkeit, dort für 10 000 Euro zu moderieren [gemeint ist „Journalist 97“, die ProSieben-Journalistin Linda Zervakis], heißt gleichzeitig Gefälligkeitsjournalismus auch im Beruf und im Alltag“. Man könne nicht mehr von Demokratie sprechen, wenn Journalismus und Politik so eng verflochten seien (www.youtube.com/watch?v=dvjN8pm4-Fg, Minuten 4:12, 17:09). Die Fragesteller halten es für problematisch, dass die Bundesregierung die Honorartätigkeit von Linda Zervakis am 9. Juni 2022 auf der re:publica als „Moderation eines Gesprächs mit dem Bundeskanzler“ Olaf Scholz ausweist (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 2). Diese Wortwahl ist schon in sich widersprüchlich; entweder führt man ein Gespräch mit jemandem oder man moderiert es. Tatsächlich handelt es sich bei dem Format um keine irgendwie geartete Moderation oder Anmoderation des Auftritts des Bundeskanzlers, sondern um ein klassisches Interview zwischen Linda Zervakis und dem Bundeskanzler Olaf Scholz im Frage- und Antwortstil (vgl. (www.youtube.com/watch ?v=WMkUZxtbF5Q). Die Fragesteller empfinden das – damals unbekannte – aus der Honorarzahlung resultierende Geschäftsverhältnis auch deswegen als eine Täuschung der Öffentlichkeit, weil es sich bei einem Interview um eine der wichtigsten Kommunikationsformen in der Demokratie handelt, in denen Regierungsvertretern normalerweise Rechenschaft abverlangt werden kann. Linda Zervakis erhielt für dieses Interview und einen weiteren Auftritt rund 12 000 Euro vom Bundeskanzleramt ausgezahlt (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 2). Die Fragesteller weisen in diesem Zusammenhang auf die „Richtlinie 15.1 – Einladungen und Geschenke“ des deutschen Pressekodex hin: „Schon der Anschein, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion könne beeinträchtigt werden, ist zu vermeiden. Journalisten nehmen daher keine Einladungen oder Geschenke an, deren Wert das im gesellschaftlichen Verkehr übliche und im Rahmen der beruflichen Tätigkeit notwendige Maß übersteigt“ (www.presserat.de/pressekodex.html). Ein Honorar von 12 000 Euro entspricht dem monatlichen Durchschnittslohn von drei Vollzeitbeschäftigen (vgl. www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Branche-Beru fe/Tabellen/liste-bruttomonatsverdienste.html#134694) oder 654 Beitragszahlern des sogenannten „Rundfunkbeitrags“ (vgl. www.rundfunkbeitrag.de/buerg erinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.html). Da Linda Zervakis auf beiden Veranstaltungen einem Auftrag des Bundeskanzleramts zur „Moderation“ gefolgt ist (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 2), sehen die Fragesteller einen vom Bundeskanzleramt provozierten Verstoß von Linda Zervakis gegen den Pressekodex vorliegen. Die Fragesteller haben begründeten Anlass zu der Vermutung, dass die von der Bundesregierung vorgelegte Honorarliste nicht vollständig ist. Nach Durchsicht beider Anlagen fehlen vier Bundesministerien in der Auflistung ganz: – Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI), – Auswärtiges Amt (AA), – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), – Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Dass diese Bundesministerien in den erfragten letzten fünf Jahren überhaupt keine Zahlungen an Journalisten vorgenommen haben sollen, erscheint den Fragestellern wenig wahrscheinlich. So präsentierte das Auswärtige Amt zwei Journalistinnen der Deutschen Welle als Moderatoren einer Lateinamerika- Konferenz am 28. Mai 2019 (vgl. www.auswaertiges-amt.de/blob/2220972/79f e00715c10a5418042ef8c47fc5d3b/flyer-lakini-de-data.pdf). Im Bundesinnenministerium wurde im Dezember 2020 ein monatlicher Podcast von einer Journalistin moderiert (vgl. www.onlinezugangsgesetz.de/SharedDocs/kurzmeldun gen/Webs/OZG/DE/2020/podcast.html), die zeitgleich als Redaktionsleiterin bei der ZDF-Tochtergesellschaft ZDF Digital Medienproduktion fungierte (vgl. uebermedien.de/57450/allzu-nah-dran-wenn-journalistinnen-die-fragen-nicht-a n-sondern-fuer-ein-ministerium-stellen/). Zwar ist damit noch nicht der Nachweis erbracht, dass diese ÖRR-Journalistinnen auch ein Honorar für ihre Tätigkeit erhalten haben, die Fragesteller weisen aber vorsorglich darauf hin, dass die genannten vier Bundesministerien ebenso der Antwortpflicht an den Deutschen Bundestag unterliegen. Die Fragesteller bemängeln ferner den lückenhaften Charakter der Auflistung im Hinblick auf Organisations- oder Kooperationsformen, die von Bundesministerien oder Bundesbehörden ins Leben gerufen wurden und in deren „Auftrag“ agieren (vgl. www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bundesumwelt ministerium-journalisten-staatslohnliste/). Das unerwähnt gebliebene „Zentrum KlimaAnpassung“ ist nach eigenen Angaben der Bundesregierung eine Beratungseinrichtung, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) „eingerichtet“ wurde (Bundestagsdrucksache 20/2992, S. 91) und „vorgehalten“ wird (Bundestagsdrucksache 20/5933, S. 4). Solche politisch, finanziell und institutionell abhängigen Formate der Bundesministerien unterliegen nach Ansicht der Fragesteller nicht minder der parlamentarischen Kontrolle wie jene. Schließlich ist auch die Verweigerung einer Auskunft zu den Honorarzahlungen beim Bundesnachrichtendienst (BND) kritisch zu hinterfragen. Es ist den Fragestellern aus der Antwort der Bundesregierung nicht ersichtlich, wieso Auskünfte über einfache Tätigkeiten wie Moderation oder Rhetoriktraining aus „Staatswohlgründen“ einer besonderen Geheimhaltung unterliegen sollen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2017 geurteilt, dass eine derart restriktive Vorgehensweise nur in „seltenen Ausnahmefällen“ berechtigt sei: „Die Verweigerung der Auskunft (anstelle einer nichtöffentlichen Beantwortung der Frage) aus Gründen des Geheimschutzes komme daher nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht“ (WD 3 – 3000 - 059/22: „Parlamentarisches Fragerecht. Verfassungsrechtlicher Rahmen“, 2022, S. 4). Mangels substantiierter Erläuterung der Rechtsposition der Bundesregierung sehen die Fragesteller diesen raren Ausnahmesachverhalt im vorliegenden Fall nicht als erfüllt an und bestehen weiterhin auf eine Offenlegung aller Daten (siehe Frage 11 unten). Sollte es sich nämlich erweisen, dass ausgerechnet vom Geheimdienst Zahlungsflüsse an Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks existieren, stünde dies nach ihrer Auffassung im besonderen Maße im Konflikt mit der vom Bundesverfassungsgericht betonten „Wahrung einer hinreichenden Staatsferne“ des ÖRR (s. o.) und würde damit erst recht den Informationsanspruch des Deutschen Bundestages begründen. Ein öffentliches Aufklärungsinteresse ist nach Ansicht der Fragesteller auch dadurch gegeben, dass diese journalistischen Nebentätigkeiten für den Geheimdienst möglicherweise gegen den Pressekodex verstoßen. An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass „Nachrichtendienstliche Tätigkeiten von Journalisten und Verlegern mit den Pflichten aus dem Berufsgeheimnis und dem Ansehen der Presse nicht vereinbar sind“ („Ethische Standards für den Journalismus“, Nummer 5.2; vgl. zudem „Journalist 97 und der Bundeskanzler“ auf www.horizont.net). Wie eingangs dargelegt, sind insbesondere Journalisten des öffentlichrechtlichen Rundfunks zur genauen Einhaltung ethischer und journalistischer Standards sowie zu der gebotenen Staatsferne verpflichtet. Ein auffällig gut dotierter „Gefälligkeitsjournalismus“, der beides vermissen lässt, besitzt für Angestellte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sogar strafrechtliche Implikationen. Transparency Deutschland führt dazu in seinem Bericht „Korruption im Journalismus“ (2016) aus: „Ob korrupte Handlungen im Journalismus strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, hängt von der Organisationsform ihres Arbeitgebers ab. Laut eines Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs (BGH) sind festangestellte Journalisten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Amtsträger und werden somit für korruptes Handeln strafrechtlich belangt. Die im Grundgesetz festgelegte Freiheit der Rundfunkanstalten von staatlichem Einfluss stehe nicht im Widerspruch zur Einstufung der Redakteure als „Amtsträger“, so der BGH. Demnach wird bei Amtsträgern jede Annahme eines Vorteils verfolgt, selbst wenn keine Gegenleistung nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch für die Gewährung von Sonderkonditionen“ (www.transpa rency.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/2016/Korruption_im_Journalismu s_TransparencyDeutschland_2016.pdf, S. 10; vgl. BGH 2 StR 104/09: http://jur is.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Ar t=en&nr=50445&pos=0&anz=1). Die Fragesteller sind der Überzeugung, dass nur vollständige Transparenz eine differenzierte öffentliche Diskussion über diese Frage erlaubt. Die bisher aufgedeckten Geschäftsverbindungen belegen ihrer Ansicht nach, dass die Bundesregierung mit einzelnen Journalisten ein demokratisch fragwürdiges Näheverhältnis pflegt, und dass von beiden Seiten das Prinzip der Staatsferne des ÖRR unterlaufen wird. Abschließend soll daran erinnert werden, dass bei fortgesetztem Dissens über Rechte und Pflichten eines Bundesorgans das System der Gewaltenteilung die Möglichkeit vorsieht, die Entscheidung an eine dritte Instanz zu überantworten (Artikel 93 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes – GG). Die Fragesteller bitten darum, insbesondere die Fragen 6 bis 10 wie gestellt einzeln zu beantworten und von einer gemeinsamen Beantwortung im „Sachzusammenhang“ abzusehen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorikoder Sprachtraining usw.) sind in den letzten fünf Jahren von der Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle ergangen (bitte nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname], Sender des Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?  2. Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorikoder Sprachtraining usw.) sind in den letzten fünf Jahren von der Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen und sonstiger Medienerzeugnisse ergangen (bitte nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname], Arbeitgeber des Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?  3. Beinhalten die von der Bundesregierung in den Fragen 1 und 2 genannten Summen auf Bundestagsdrucksache 20/5822 (dort Anlagen 1 und 2) in allen Fällen auch Aufwandsentschädigungen, Kostenerstattungen, Spesen oder sonstige Ausgaben zur Abgeltung beruflicher Aufwendungen der Auftragnehmer? a) Wenn nein, welche Ausgaben (Aufwandsentschädigungen, Kostenerstattungen, Spesen und dergleichen) hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren für Aufträge (etwa Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.) an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle getätigt (bitte nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname], Sender des Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)? b) Wenn nein, welche Ausgaben (Aufwandsentschädigungen, Kostenerstattungen, Spesen und dergleichen) hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren für Aufträge (etwa Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.) an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen und sonstiger Medienerzeugnisse getätigt (bitte nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname], Arbeitgeber des Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?  4. Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorikoder Sprachtraining usw.), darunter auch Aufwandsentschädigungen, Kostenerstattungen, Spesen etc., sind in den letzten fünf Jahren von der Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle im Rahmen abhängiger Formate, die in ihrem Auftrag handeln, ergangen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname], Sender des Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?  5. Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorikoder Sprachtraining usw.), darunter auch Aufwandsentschädigungen, Kostenerstattungen, Spesen etc., sind in den letzten fünf Jahren von der Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen und sonstiger Medienerzeugnisse im Rahmen abhängiger Formate, die in ihrem Auftrag handeln, ergangen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname], Arbeitgeber des Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?  6. Wie begründet die Bundesregierung ihr Fazit, dass die „dokumentierte Auftragspraxis durch Bundesministerien oder Bundesbehörden […] nicht in Konflikt mit der Bedeutung journalistischer Arbeit als Kontrollinstanz staatlichen Handelns oder mit dem Prinzip der Staatsferne des Rundfunks“ stünde (Bundestagsdrucksache 20/5822, S. 2)?  7. Wie begründet die Bundesregierung ihre bisherige Abwägungsentscheidung, dass bei der Nennung der Klarnamen der vergüteten Journalisten deren „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ dasjenige des Deutschen Bundestages auf Kontrolle der Regierung überwiege (Bundestagsdrucksache 20/5822, S. 3), insbesondere im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der „Wahrung einer hinreichenden Staatsferne“ zwischen Regierung und dem ÖRR (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass ihre Auftrags- und Vergütungspraxis gegenüber Journalisten einen Verstoß gegen den deutschen Pressekodex darstellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, warum nicht?  9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass ihre Auftrags- und Vergütungspraxis gegenüber Journalisten einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Medienstaatsvertrags darstellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, warum nicht? 10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass ihre Auftrags- und Vergütungspraxis gegenüber Journalisten einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der „Wahrung einer hinreichenden Staatsferne“ zwischen Regierung und dem ÖRR darstellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, warum nicht? 11. Welche Vor- und Nachteile bietet die vergütete Auftragsvergabe an Journalisten des ÖRR durch die Bundesregierung (namentlich bei „Moderationen“)? 12. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Herstellung von öffentlicher Transparenz bei ihrer vergüteten Auftragsvergabe an Journalisten des ÖRR bislang ergriffen, und welche konkreten Maßnahmen plant sie, für die Zukunft zu ergreifen? 13. Wie beurteilt die Bundesregierung die doppelte finanzielle Belastung der Bürger durch den sogenannten Rundfunkbeitrag zum einen und die steuerfinanzierten Honorarzahlungen für Journalisten des ÖRR zum anderen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlagen 1 und 2)? 14. Welche Honorarzahlungen hat der BND in den in den Fragen 1 bis 5 spezifizierten Bereichen an Journalisten vorgenommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 15. Handelt es sich bei der Zahlung von 1 130,50 Euro an Linda Zervakis (vgl. www.dwdl.de/nachrichten/91952/kanzleramt_zahlte_linda_zervakis_eine_ kostenpauschale/) für ihr Interview mit Bundeskanzler Olaf Scholz am 9. Juni 2022 um ein Honorar (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 2) oder eine „Kostenpauschale“, wie das Management von Linda Zervakis behauptet (www.berliner-zeitung.de/news/12000-euro-vom-kanzl eramt-linda-zervakis-rechtfertigt-ihre-honorarzahlungen-li.325467)? 16. Wie begründet die Bundesregierung die Höhe ihrer Zahlung von 10 913,81 Euro (= 12 044,31 – 1 130,50 Euro; siehe Frage 15) an Linda Zervakis („Journalist 97“) für deren „Moderation“ am 28. November 2022? Handelt es sich dabei um ein Honorar oder eine Kostenpauschale (bitte die Summe ggf. nach Ausgabenart aufschlüsseln)? 17. Wer ist der für den MDR und das ZDF tätige „Journalist 6“ (Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1), und sind Medienberichte zutreffend, nach denen die benannte Person eine politische Talkshow im MDR moderiert, und wie erklärt die Bundesregierung deren Verpflichtung für fünf verschiedene Bundesministerien vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Staatsferne des ÖRR und der Pflicht der Bundesregierung, diese zu respektieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 18. Wer ist der für den RBB, die ARD und DLF tätige „Journalist 10“ (Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1), und sind Medienberichte zutreffend, nach denen die benannte Person Kultursendungen moderiert, und wie erklärt die Bundesregierung deren Verpflichtung für drei verschiedene Bundesministerien und das Bundeskanzleramt vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Staatsferne des ÖRR und der Pflicht der Bundesregierung, diese zu respektieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 19. Wer ist der freiberuflich für die Deutsche Welle tätige „Journalist 21“ (Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1), und ist es zutreffend, dass die benannte Person als bilinguale Nachrichtensprecherin und Wirtschaftsmoderatorin tätig ist, und wie erklärt die Bundesregierung deren Verpflichtung für insgesamt zehn Veranstaltungen bei drei verschiedenen Bundesministerien vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Staatsferne des ÖRR und der Pflicht der Bundesregierung, diese zu respektieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 20. Wie erklärt die Bundesregierung die wiederholte Verpflichtung von „Journalist 27“, eines freiberuflichen Mitarbeiters bei verschiedenen öffentlichen Rundfunkanstalten, für „Pressesprecherlehrgänge“ (Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1) vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Staatsferne des ÖRR und der Pflicht der Bundesregierung, diese zu respektieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 21. Ist „Journalist 58“ (Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1) Anne Gellinek, die stellvertretende ZDF-Chefredakteurin und Leiterin der ZDF- Hauptredaktion Aktuelles (presseportal.zdf.de/biografien/uebersicht/gellin ek-anne), welche nach Stellungnahme des ZDF ohne Honorar eine Diskussion zum Thema EU-Energiepolitik mit EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen und der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck moderiert hat? Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung die Verpflichtung von Anne Gellinek vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Staatsferne des ÖRR und der Pflicht der Bundesregierung, diese zu respektieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Ist die Angabe von Anne Gellinek zutreffend, dass sie gar kein Honorar entgegengenommen habe (a. a. O.)? 22. Wie erklärt die Bundesregierung die exklusive Auftragsvergabe des Bundespresseamts (15 von 15 Aufträgen) an „Journalist 102“ (Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1)? Steht die ständige Verpflichtung dieses ZDF-Journalisten in irgendeinem Zusammenhang damit, dass der damalige Chef des Amts, Steffen Seibert (www.bundesregierung.de/breg-de/service/steffen-seibert-377052), ebenfalls beim ZDF gearbeitet hat? 23. Wie hoch waren die Honorare, die das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) den Journalisten „114“, „115“ und „116“ für die einzelnen Aufträge gezahlt hat (Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1; siehe dazu auch Frage 1), und wie gelangt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Staatsferne des ÖRR und der Pflicht der Bundesregierung, diese zu respektieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), zu ihrer Einschätzung, dass die getroffenen „vertraglichen Vereinbarungen“ zwischen ihr und diesen ÖRR-Journalisten den parlamentarischen Informationsanspruch überwiegen? 24. Welchem Arbeitgeber sind die drei „Moderationen“ von „Journalist 165“ beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zuzuordnen (Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 2), wenn nicht dem Axel- Springer-Konzern (vgl. twitter.com/johannesboie/status/163386273679817 5232?cxt=HHwWgMDS6ZTg0qwtAAAA)? 25. Auf welcher Grundlage hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Aufträge an diejenigen Journalisten verteilt, die es mit dem Vermerk „Freiberuflich tätig, nicht nachvollziehbar für wen die Person im genannten Zeitraum tätig war“ kennzeichnet (Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 2), wenn es nicht den genauen beruflichen Hintergrund dieser Personen kannte? Berlin, den 15. März 2023 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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