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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Anonymisierung der Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien
(insgesamt 25 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
26.05.2023
Aktualisiert
29.02.2024
BT20/625630.03.2023
Anonymisierung der Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming,
Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Anonymisierung der Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien
In der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD zu „Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien“ auf
Bundestagsdrucksache 20/5822 behauptet die Bundesregierung ohne nähere
Begründung, dass ihre Vergabe von Aufträgen an 200 Journalisten in einer
Gesamthöhe von rund 1,47 Mio. Euro „nicht in Konflikt mit der Bedeutung
journalistischer Arbeit als Kontrollinstanz staatlichen Handelns oder mit dem
Prinzip der Staatsferne des Rundfunks“ stünde. Nach Ansicht der Fragesteller
belegen die vorgelegten Daten jedoch genau das; der Umfang der dokumentierten
Zahlungen und ihr intransparenter Charakter sind in erheblicher Weise dazu
angetan, die journalistische Unabhängigkeit der Empfänger zu untergraben. Als
besonders bedenklich empfinden die Fragesteller die verdeckten Vergütungen
für über 100 Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR). Trotz
wiederholter Nachfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen
20/4433 und 20/5437 hat die Bundesregierung die Auskunft zu den Namen der
Begünstigten und der Höhe deren Honorare bislang verweigert. Die
Fragesteller fordern nunmehr ein drittes Mal, das gesamte Geflecht an
Geschäftsbeziehungen zwischen Bundesregierung und Journalismus im öffentlichen Interesse
offenzulegen, und begründen dies wie folgt:
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Bedeutung
der „Wahrung einer hinreichenden Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks zur Sicherstellung seiner politischen Unabhängigkeit
hervorgehoben (Wissenschaftliche Dienste [WD] des Deutschen Bundestages, WD 10 -
3000 - 056/16: „Staatsferne im Rahmen der Rundfunk- und Pressefreiheit“,
2016, S. 4). Der geltende Medienstaatsvertrag [MStV] verpflichtet Journalisten
des ÖRR auf die Befolgung journalistischer Grundsätze, wozu auch eine
unabhängige Berichterstattung gehört (§ 6 Absatz 1 MStV, „Sorgfaltspflichten“).
Der Pressekodex des Deutschen Presserats führt zur „Trennung von
Tätigkeiten“ von Journalisten aus: „Übt ein Journalist oder Verleger neben seiner
publizistischen Tätigkeit eine Funktion, beispielsweise in einer Regierung, einer
Behörde oder in einem Wirtschaftsunternehmen aus, müssen alle Beteiligten auf
strikte Trennung dieser Funktionen achten“ („Ethische Standards für den
Journalismus“, Nummer 6.1). Der Presserat formuliert damit auch eine Forderung
an die Bundesregierung, ihrerseits die journalistische Autonomie zu achten
(„alle Beteiligten“). Bundesverfassungsgericht, Medienstaatsvertrag und
Pressekodex geben mit diesen Bestimmungen der Bundesregierung und den
streng von ihr in Funktion geschiedenen Journalisten einen rechtlich-ethischen
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6256
20. Wahlperiode 30.03.2023
Rahmen vor, in dem sich das Handeln der Mitglieder beider Gruppen zu
bewegen hat.
Die Bundesregierung verweigert in ihrer vorliegenden Antwort erneut die
Nennung der Klarnamen der vergüteten Journalisten. Sie begründet dies mit einer
von ihr selbst getroffenen Abwägungsentscheidung zwischen dem
parlamentarischen Informationsrecht auf der einen und dem individuellen „Recht auf
informationelle Selbstbestimmung“ auf der anderen Seite (Bundestagsdrucksache
20/5822, S. 3). Sie verzichtet aber darauf, konkrete Argumente für ihre
Entscheidung anzuführen. Der einzige Grund, den sie gegen eine Offenlegung der
Namen zu nennen weiß, ist ein möglicher Verstoß gegen die Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO; ebd., S. 3, Antwort zu Frage 3).
Dieser Einwand erscheint den Fragestellern jedoch wenig stichhaltig: Die
Datenschutz-Grundverordnung trat im Mai 2018 in Kraft (vgl. www.bmj.de/D
E/Themen/FokusThemen/DSGVO/DSVGO_node.html). Wie bereits erwähnt
wurde (vgl. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/5437), hat die – damalige – Bundesregierung aber noch im Juli 2020 die
Klarnamen von Medienschaffenden, die von ihr entlohnt wurden, auf Anfrage
genannt (vgl. etwa Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/21280).
Das lässt nach Auffassung der Fragesteller den Schluss zu, dass entweder die
alte Bundesregierung gegen die DSGVO verstoßen hat oder die aktuelle das
parlamentarische Fragerecht der Opposition unzulässig beschneidet.
Zusätzlich unterlässt die Bundesregierung in ihrer vorliegenden Antwort unter
Verweis „auf das die jeweiligen Aufträge betreffende Geschäftsgeheimnis“ eine
Nennung der Einzelhonorare (Bundestagsdrucksache 20/5822, S. 2). Hierzu ist
noch einmal darauf hinzuweisen (vgl. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/4433), dass die Bundesregierung nach dem Urteil
des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. Dezember 2012 Angaben offenzulegen
hat, die dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit dienen (VG 27 L 259.12).
Das Verwaltungsgericht betont in seiner Urteilsbegründung, dass selbst ein
schutzwürdiges Interesse wie Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse einer
Abwägung zwischen dem privaten Interesse einerseits und dem
„Informationsinteresse der Öffentlichkeit“ andererseits unterlägen. Es gelangt zu dem Schluss,
dass Letzteres überwiege, weil es sich bei den Zahlungen des betreffenden
Bundesministeriums an einen externen Auftragnehmer „um einen die
Öffentlichkeit betreffenden Vorgang“ handele (S. 4, siehe auch www.djv.de/startseite/
service/news-kalender/freien-news/detail/news-ministerium-muss-umgehend-a
uskunft-ueber-zahlungen-an-rechtsanwaelte-geben). Ein vergleichbarer Fall
liegt nach Auffassung der Fragesteller auch hier vor. Ergänzend sei erwähnt,
dass in der besagten Kleinen Anfrage vom Juli 2020 die damalige
Bundesregierung immerhin die „Gesamtsummen pro Kampagne und Jahr“, die an einzelne
Medienschaffende gingen, aufgelistet hat (ebd., S. 4), wohingegen die aktuelle
Bundesregierung jede bewusste Zuordnung von Zahlungen zu Journalisten
unterlässt.
Der parlamentarische Informationsanspruch, den die Bundesregierung nach
begründeter Auffassung der Fragesteller im vorliegenden Fall missachtet, steht in
Verbindung mit dem Recht der Allgemeinheit auf den öffentlichen Zugang zu
Informationen, die für den demokratischen Diskurs notwendig sind. Die
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages führen dazu aus: „Der aus
dem Frage- und Informationsrecht resultierende parlamentarische
Informationsanspruch ist auf Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt.
Die öffentliche Debatte ist ein Kernelement der parlamentarischen Demokratie
und ermöglicht die Kontrolle des Parlaments durch die Bürger, was dessen
effektive Verantwortlichkeit dem Wähler gegenüber ermöglicht. Die politische
Willensbildung der Bürger setzt dabei voraus, dass dem Einzelnen ausreichende
Informationen zum staatlichen Handeln zur Verfügung stehen, um sie
beurteilen zu können“ (WD 3 - 3000 - 059/22: „Parlamentarisches Fragerecht.
Verfassungsrechtlicher Rahmen“, 2022, S. 4). Das breite Medienecho und die
kritischen Kommentare in der Presse über die verdeckten Geschäftsbeziehungen
zwischen der Bundesregierung und Journalisten namentlich des
öffentlichrechtlichen Rundfunks belegen nach Ansicht der Fragesteller, dass ein
erhebliches öffentliches Erkenntnisinteresse an den staatlichen Zuwendungen an
Journalisten existiert, weswegen das Recht des Parlaments auf die Offenlegung
aller relevanten Regierungsinformationen entgegenstehende Rechtsgüter
überwiegt. Für die öffentliche Bedeutung dieser Debatte sollen an dieser Stelle ohne
Anspruch auf Vollständigkeit folgende Medienberichte und Debattenbeiträge
aufgeführt werden:
– Tichys Einblick (7. März 2023): www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/15-
millionen-euro-fuer-journalisten-auf-der-staatlichen-lohnliste/,
– Junge Freiheit (7. März 2023): jungefreiheit.de/kultur/medien/2023/journali
sten-regierung-gez/,
– Pleiteticker.de (7. März 2023): pleiteticker.de/ex-tagesschau-moderatorin-ze
rvakis-kassierte-zehntausende-euro-von-der-regierung/,
– Reitschuster.de (7. März 2023): reitschuster.de/post/manipulierte-meinungs
mache-bundesregierung-kauft-journalisten/,
– Achtung, Reichelt (8. März 2023): www.youtube.com/watch?v=Il_npvn
RiQ0,
– Junge Freiheit (8. März 2023): jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2023/di
e-gekaufte-vierte-gewalt,
– Pleiteticker.de (8. März 2023): pleiteticker.de/geheim-liste-enttarnt-diese-jo
urnalisten-von-ard-und-zdf-lassen-sich-von-der-regierung-bezahlen/,
– Nachdenkseiten (8. März 2023): www.nachdenkseiten.de/?p=94769,
– Ansage (8. März 2023): ansage.org/linksgruene-hofberichterstatter-auf-steu
erzahlerkosten/,
– Stimmt! Der Nachrichten-Talk (9. März 2023): www.youtube.com/watch?
v=_jRX4rYDz4I,
– Tichys Einblick (12. März 2023): www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/
oerr-bezahlte-journalisten/.
Ferner:
– T-Online (7. März 2023): www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenp
olitik/id_100139472/linda-zervakis-ex-tagesschau-sprecherin-bekam-1200
0-euro-vom-kanzleramt.html,
– Berliner Zeitung (7. März 2023): www.berliner-zeitung.de/news/moderatio
n-auf-wunsch-linda-zervakis-erhielt-wohl-12000-euro-vom-kanzleramt-li.3
25165,
– Der Spiegel (7. März 2023): www.spiegel.de/kultur/tv/auftritt-bei-der-re-pu
blica-linda-zervakis-soll-12-000-euro-vom-kanzleramt-erhalten-haben-a-76
3e5cb0-2c7f-41e3-a5d6-f9edf6f39a19,
– RND (7. März 2023): www.rnd.de/medien/linda-zervakis-erhielt-mehr-als-1
2-000-euro-vom-bundeskanzleramt-HW4AYPDKKBHXRHEL3XAJ5QTJ
YQ.html,
– Meedia (7. März 2023): www.meedia.de/medien/journalisten-im-auftrag-de
r-regierung-gefaehrden-moderationsjobs-die-unabhaengigkeit-2681c46a392
49d4fd9e764de67b09167,
– Bild (7. März 2023): www.bild.de/politik/inland/politik-inland/bundesregier
ung-zahlte-journalisten-mehr-als-1-4-mio-euro-fuer-auftraege-83130978.bil
d.html,
– Bild-TV (8. März 2023): www.youtube.com/watch?v=kIZIvuxwh2s,
– Die Welt (8. März 2023): www.welt.de/politik/deutschland/plus244155203/
Im-Auftrag-des-Kanzleramts-Linda-Zervakis-erhielt-fuer-Moderation-fast-1
1-000-Euro.html,
– Deutschlandfunk Kultur (8. März 2023): www.deutschlandfunkkultur.de/bu
ndesregierung-zahlte-seit-2018-honorare-von-fast-1-5-millionen-euro-an-jo
urnalisten-102.html,
– Kölner Stadt-Anzeiger (8. März 2023): www.ksta.de/kultur-medien/modera
tionsauftraege-linda-zervakis-erhielt-12-000-euro-vom-kanzleramt-501593,
– –De24Live (8. März 2023): www.de24live.de/politik/1-5-millionen-euro-au
sgezahlt-wie-die-regierung-journalisten-kauft/548063856,
– Tag24 (8. März 2023): www.tag24.de/nachrichten/politik/deutschland/lind
a-zervakis-aeussert-sich-zu-wirbel-um-umstrittene-auftraege-2769083,
– Frankfurter Allgemeine Zeitung (8. März 2023): m.faz.net/aktuell/feuilleto
n/medien/linda-zervakis-und-das-kanzleramt-dafuer-bekam-sie-12-000-eur
o-18733236.amp.html,
– PRO – Das christliche Medienmagazin (8. März 2023): www.pro-medienm
agazin.de/so-viel-zahlte-die-bundesregierung-an-journalisten/,
– Die Welt (9. März 2023): www.welt.de/debatte/kommentare/plus24415469
9/ProSieben-Moderatorin-Zervakis-verdiente-mit-einem-Auftrag-aus-dem-
Kanzleramt-fast-11-000-Euro.html,
– Tagesspiegel (9. März 2023): www.tagesspiegel.de/politik/keine-auskunft-z
u-medien-kontakten-welche-partner-hat-der-bundesnachrichtendienst-9472
490.html,
– Berliner Zeitung (9. März 2023): www.berliner-zeitung.de/politik-gesellsch
aft/journalismus-der-fall-linda-zervakis-ueppige-verguetungen-fuer-reporte
r-von-ard-und-zdf-regierungszahlungen-an-oeffentlich-rechtliche-journalist
en-das-ist-die-liste-der-honorare-li.325671,
– Focus (10. März 2023): www.focus.de/politik/deutschland/hunderte-oeffent
lich-rechtliche-journalisten-arbeiten-fuer-bundesregierung_id_18794387
0.html,
– Cicero (13. März 2023): www.cicero.de/kultur/medien-politik-zervakis-sch
olz-afd-anfrage-honorare.
Professor Dr. Rupert Scholz, der ehemalige Co-Vorsitzende der Gemeinsamen
Verfassungskommission (GVK), bewertet die bezahlte Nebentätigkeit von
Journalisten für Regierungsstellen folgendermaßen: „Der Vorgang ist
hochproblematisch. Die Pressefreiheit ist verfassungsrechtlich notwendigerweise durch
Unabhängigkeit von jeglichen staatlichen Organen und möglicher
Einflussnahme staatlicher Stellen gekennzeichnet. Wenn Pressevertreter Honorare von
Ministerien oder Bundeskanzleramt erhalten, ist das ein Stück Korrumpierung
dessen, was man die vierte Gewalt nennt. Von Staatsferne und unabhängiger,
kritischer Kontrolle politischen Handelns kann unter diesen Umständen keine
Rede sein“ (www.youtube.com/watch?v=Il_npvnRiQ0, Minute 23:21).
Der langjährige ZDF-Redakteur Peter Hahne hält die – teilweise im
fünfstelligen Bereich angesiedelten – Honorarzahlungen der Regierung an Journalisten
für ein Einfallstor für „Gefälligkeitsjournalismus“, der der Lebenserfahrung
widerspräche: „Die Gefälligkeit, dort für 10 000 Euro zu moderieren [gemeint ist
„Journalist 97“, die ProSieben-Journalistin Linda Zervakis], heißt gleichzeitig
Gefälligkeitsjournalismus auch im Beruf und im Alltag“. Man könne nicht
mehr von Demokratie sprechen, wenn Journalismus und Politik so eng
verflochten seien (www.youtube.com/watch?v=dvjN8pm4-Fg, Minuten 4:12,
17:09).
Die Fragesteller halten es für problematisch, dass die Bundesregierung die
Honorartätigkeit von Linda Zervakis am 9. Juni 2022 auf der re:publica als
„Moderation eines Gesprächs mit dem Bundeskanzler“ Olaf Scholz ausweist (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 2). Diese Wortwahl ist schon in sich
widersprüchlich; entweder führt man ein Gespräch mit jemandem oder man
moderiert es. Tatsächlich handelt es sich bei dem Format um keine irgendwie
geartete Moderation oder Anmoderation des Auftritts des Bundeskanzlers,
sondern um ein klassisches Interview zwischen Linda Zervakis und dem
Bundeskanzler Olaf Scholz im Frage- und Antwortstil (vgl. (www.youtube.com/watch
?v=WMkUZxtbF5Q). Die Fragesteller empfinden das – damals unbekannte –
aus der Honorarzahlung resultierende Geschäftsverhältnis auch deswegen als
eine Täuschung der Öffentlichkeit, weil es sich bei einem Interview um eine
der wichtigsten Kommunikationsformen in der Demokratie handelt, in denen
Regierungsvertretern normalerweise Rechenschaft abverlangt werden kann.
Linda Zervakis erhielt für dieses Interview und einen weiteren Auftritt rund
12 000 Euro vom Bundeskanzleramt ausgezahlt (vgl. Bundestagsdrucksache
20/5822, Anlage 2). Die Fragesteller weisen in diesem Zusammenhang auf die
„Richtlinie 15.1 – Einladungen und Geschenke“ des deutschen Pressekodex
hin: „Schon der Anschein, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion
könne beeinträchtigt werden, ist zu vermeiden. Journalisten nehmen daher
keine Einladungen oder Geschenke an, deren Wert das im gesellschaftlichen
Verkehr übliche und im Rahmen der beruflichen Tätigkeit notwendige Maß
übersteigt“ (www.presserat.de/pressekodex.html). Ein Honorar von 12 000 Euro
entspricht dem monatlichen Durchschnittslohn von drei Vollzeitbeschäftigen
(vgl. www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Branche-Beru
fe/Tabellen/liste-bruttomonatsverdienste.html#134694) oder 654
Beitragszahlern des sogenannten „Rundfunkbeitrags“ (vgl. www.rundfunkbeitrag.de/buerg
erinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.html). Da Linda
Zervakis auf beiden Veranstaltungen einem Auftrag des Bundeskanzleramts zur
„Moderation“ gefolgt ist (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 2), sehen die
Fragesteller einen vom Bundeskanzleramt provozierten Verstoß von Linda
Zervakis gegen den Pressekodex vorliegen.
Die Fragesteller haben begründeten Anlass zu der Vermutung, dass die von der
Bundesregierung vorgelegte Honorarliste nicht vollständig ist. Nach Durchsicht
beider Anlagen fehlen vier Bundesministerien in der Auflistung ganz:
– Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI),
– Auswärtiges Amt (AA),
– Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ),
– Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB).
Dass diese Bundesministerien in den erfragten letzten fünf Jahren überhaupt
keine Zahlungen an Journalisten vorgenommen haben sollen, erscheint den
Fragestellern wenig wahrscheinlich. So präsentierte das Auswärtige Amt zwei
Journalistinnen der Deutschen Welle als Moderatoren einer Lateinamerika-
Konferenz am 28. Mai 2019 (vgl. www.auswaertiges-amt.de/blob/2220972/79f
e00715c10a5418042ef8c47fc5d3b/flyer-lakini-de-data.pdf). Im
Bundesinnenministerium wurde im Dezember 2020 ein monatlicher Podcast von einer
Journalistin moderiert (vgl. www.onlinezugangsgesetz.de/SharedDocs/kurzmeldun
gen/Webs/OZG/DE/2020/podcast.html), die zeitgleich als Redaktionsleiterin
bei der ZDF-Tochtergesellschaft ZDF Digital Medienproduktion fungierte (vgl.
uebermedien.de/57450/allzu-nah-dran-wenn-journalistinnen-die-fragen-nicht-a
n-sondern-fuer-ein-ministerium-stellen/). Zwar ist damit noch nicht der
Nachweis erbracht, dass diese ÖRR-Journalistinnen auch ein Honorar für ihre
Tätigkeit erhalten haben, die Fragesteller weisen aber vorsorglich darauf hin, dass
die genannten vier Bundesministerien ebenso der Antwortpflicht an den
Deutschen Bundestag unterliegen.
Die Fragesteller bemängeln ferner den lückenhaften Charakter der Auflistung
im Hinblick auf Organisations- oder Kooperationsformen, die von
Bundesministerien oder Bundesbehörden ins Leben gerufen wurden und in deren
„Auftrag“ agieren (vgl. www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bundesumwelt
ministerium-journalisten-staatslohnliste/). Das unerwähnt gebliebene „Zentrum
KlimaAnpassung“ ist nach eigenen Angaben der Bundesregierung eine
Beratungseinrichtung, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) „eingerichtet“ wurde
(Bundestagsdrucksache 20/2992, S. 91) und „vorgehalten“ wird (Bundestagsdrucksache
20/5933, S. 4). Solche politisch, finanziell und institutionell abhängigen
Formate der Bundesministerien unterliegen nach Ansicht der Fragesteller nicht
minder der parlamentarischen Kontrolle wie jene.
Schließlich ist auch die Verweigerung einer Auskunft zu den Honorarzahlungen
beim Bundesnachrichtendienst (BND) kritisch zu hinterfragen. Es ist den
Fragestellern aus der Antwort der Bundesregierung nicht ersichtlich, wieso
Auskünfte über einfache Tätigkeiten wie Moderation oder Rhetoriktraining aus
„Staatswohlgründen“ einer besonderen Geheimhaltung unterliegen sollen. Das
Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2017 geurteilt, dass eine derart
restriktive Vorgehensweise nur in „seltenen Ausnahmefällen“ berechtigt sei: „Die
Verweigerung der Auskunft (anstelle einer nichtöffentlichen Beantwortung der
Frage) aus Gründen des Geheimschutzes komme daher nur in seltenen
Ausnahmefällen in Betracht“ (WD 3 – 3000 - 059/22: „Parlamentarisches Fragerecht.
Verfassungsrechtlicher Rahmen“, 2022, S. 4). Mangels substantiierter
Erläuterung der Rechtsposition der Bundesregierung sehen die Fragesteller diesen
raren Ausnahmesachverhalt im vorliegenden Fall nicht als erfüllt an und bestehen
weiterhin auf eine Offenlegung aller Daten (siehe Frage 11 unten). Sollte es
sich nämlich erweisen, dass ausgerechnet vom Geheimdienst Zahlungsflüsse an
Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks existieren, stünde dies nach
ihrer Auffassung im besonderen Maße im Konflikt mit der vom
Bundesverfassungsgericht betonten „Wahrung einer hinreichenden Staatsferne“ des ÖRR
(s. o.) und würde damit erst recht den Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages begründen. Ein öffentliches Aufklärungsinteresse ist nach Ansicht
der Fragesteller auch dadurch gegeben, dass diese journalistischen
Nebentätigkeiten für den Geheimdienst möglicherweise gegen den Pressekodex verstoßen.
An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass „Nachrichtendienstliche
Tätigkeiten von Journalisten und Verlegern mit den Pflichten aus dem Berufsgeheimnis
und dem Ansehen der Presse nicht vereinbar sind“ („Ethische Standards für den
Journalismus“, Nummer 5.2; vgl. zudem „Journalist 97 und der
Bundeskanzler“ auf www.horizont.net).
Wie eingangs dargelegt, sind insbesondere Journalisten des
öffentlichrechtlichen Rundfunks zur genauen Einhaltung ethischer und journalistischer
Standards sowie zu der gebotenen Staatsferne verpflichtet. Ein auffällig gut
dotierter „Gefälligkeitsjournalismus“, der beides vermissen lässt, besitzt für
Angestellte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sogar strafrechtliche
Implikationen. Transparency Deutschland führt dazu in seinem Bericht
„Korruption im Journalismus“ (2016) aus: „Ob korrupte Handlungen im Journalismus
strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, hängt von der
Organisationsform ihres Arbeitgebers ab. Laut eines Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs
(BGH) sind festangestellte Journalisten der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten Amtsträger und werden somit für korruptes Handeln strafrechtlich
belangt. Die im Grundgesetz festgelegte Freiheit der Rundfunkanstalten von
staatlichem Einfluss stehe nicht im Widerspruch zur Einstufung der Redakteure
als „Amtsträger“, so der BGH. Demnach wird bei Amtsträgern jede Annahme
eines Vorteils verfolgt, selbst wenn keine Gegenleistung nachgewiesen werden
kann. Dies gilt auch für die Gewährung von Sonderkonditionen“ (www.transpa
rency.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/2016/Korruption_im_Journalismu
s_TransparencyDeutschland_2016.pdf, S. 10; vgl. BGH 2 StR 104/09: http://jur
is.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Ar
t=en&nr=50445&pos=0&anz=1).
Die Fragesteller sind der Überzeugung, dass nur vollständige Transparenz eine
differenzierte öffentliche Diskussion über diese Frage erlaubt. Die bisher
aufgedeckten Geschäftsverbindungen belegen ihrer Ansicht nach, dass die
Bundesregierung mit einzelnen Journalisten ein demokratisch fragwürdiges
Näheverhältnis pflegt, und dass von beiden Seiten das Prinzip der Staatsferne des ÖRR
unterlaufen wird. Abschließend soll daran erinnert werden, dass bei
fortgesetztem Dissens über Rechte und Pflichten eines Bundesorgans das System der
Gewaltenteilung die Möglichkeit vorsieht, die Entscheidung an eine dritte Instanz
zu überantworten (Artikel 93 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes – GG).
Die Fragesteller bitten darum, insbesondere die Fragen 6 bis 10 wie gestellt
einzeln zu beantworten und von einer gemeinsamen Beantwortung im
„Sachzusammenhang“ abzusehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa für
Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews,
Rhetorikoder Sprachtraining usw.) sind in den letzten fünf Jahren von der
Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten
von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle ergangen (bitte
nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder
Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der
vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des Journalisten
[Vor- und Nachname], Sender des Journalisten und Höhe der jeweiligen
Zahlung in brutto aufschlüsseln)?
2. Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa für
Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews,
Rhetorikoder Sprachtraining usw.) sind in den letzten fünf Jahren von der
Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten
privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen und sonstiger
Medienerzeugnisse ergangen (bitte nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr],
Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel
oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung],
vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname], Arbeitgeber des
Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?
3. Beinhalten die von der Bundesregierung in den Fragen 1 und 2 genannten
Summen auf Bundestagsdrucksache 20/5822 (dort Anlagen 1 und 2) in
allen Fällen auch Aufwandsentschädigungen, Kostenerstattungen, Spesen
oder sonstige Ausgaben zur Abgeltung beruflicher Aufwendungen der
Auftragnehmer?
a) Wenn nein, welche Ausgaben (Aufwandsentschädigungen,
Kostenerstattungen, Spesen und dergleichen) hat die Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren für Aufträge (etwa Moderation, Präsentation,
Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.) an
freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten von
ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle getätigt (bitte nach
genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder
Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der
vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des
Journalisten [Vor- und Nachname], Sender des Journalisten und Höhe der
jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, welche Ausgaben (Aufwandsentschädigungen,
Kostenerstattungen, Spesen und dergleichen) hat die Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren für Aufträge (etwa Moderation, Präsentation,
Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.) an
freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten
privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen und sonstiger
Medienerzeugnisse getätigt (bitte nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr],
Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name,
Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung],
vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname],
Arbeitgeber des Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto
aufschlüsseln)?
4. Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa für
Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews,
Rhetorikoder Sprachtraining usw.), darunter auch Aufwandsentschädigungen,
Kostenerstattungen, Spesen etc., sind in den letzten fünf Jahren von der
Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche
Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle im
Rahmen abhängiger Formate, die in ihrem Auftrag handeln, ergangen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach genauem Datum [Tag, Monat,
Jahr], Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name,
Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung],
vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname], Sender des
Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?
5. Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa für
Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews,
Rhetorikoder Sprachtraining usw.), darunter auch Aufwandsentschädigungen,
Kostenerstattungen, Spesen etc., sind in den letzten fünf Jahren von der
Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche
Journalisten privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen und
sonstiger Medienerzeugnisse im Rahmen abhängiger Formate, die in ihrem
Auftrag handeln, ergangen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach
genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder
Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der vergüteten
Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des Journalisten [Vor-
und Nachname], Arbeitgeber des Journalisten und Höhe der jeweiligen
Zahlung in brutto aufschlüsseln)?
6. Wie begründet die Bundesregierung ihr Fazit, dass die „dokumentierte
Auftragspraxis durch Bundesministerien oder Bundesbehörden […] nicht
in Konflikt mit der Bedeutung journalistischer Arbeit als Kontrollinstanz
staatlichen Handelns oder mit dem Prinzip der Staatsferne des Rundfunks“
stünde (Bundestagsdrucksache 20/5822, S. 2)?
7. Wie begründet die Bundesregierung ihre bisherige
Abwägungsentscheidung, dass bei der Nennung der Klarnamen der vergüteten Journalisten
deren „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ dasjenige des
Deutschen Bundestages auf Kontrolle der Regierung überwiege
(Bundestagsdrucksache 20/5822, S. 3), insbesondere im Hinblick auf das
verfassungsrechtliche Gebot der „Wahrung einer hinreichenden Staatsferne“ zwischen
Regierung und dem ÖRR (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass ihre
Auftrags- und Vergütungspraxis gegenüber Journalisten einen Verstoß
gegen den deutschen Pressekodex darstellt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und wenn nein, warum nicht?
9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass ihre
Auftrags- und Vergütungspraxis gegenüber Journalisten einen Verstoß
gegen die Bestimmungen des Medienstaatsvertrags darstellt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, warum nicht?
10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass ihre
Auftrags- und Vergütungspraxis gegenüber Journalisten einen Verstoß
gegen das verfassungsrechtliche Gebot der „Wahrung einer hinreichenden
Staatsferne“ zwischen Regierung und dem ÖRR darstellt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, warum nicht?
11. Welche Vor- und Nachteile bietet die vergütete Auftragsvergabe an
Journalisten des ÖRR durch die Bundesregierung (namentlich bei
„Moderationen“)?
12. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Herstellung
von öffentlicher Transparenz bei ihrer vergüteten Auftragsvergabe an
Journalisten des ÖRR bislang ergriffen, und welche konkreten Maßnahmen
plant sie, für die Zukunft zu ergreifen?
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die doppelte finanzielle Belastung der
Bürger durch den sogenannten Rundfunkbeitrag zum einen und die
steuerfinanzierten Honorarzahlungen für Journalisten des ÖRR zum anderen
(vgl. Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlagen 1 und 2)?
14. Welche Honorarzahlungen hat der BND in den in den Fragen 1 bis 5
spezifizierten Bereichen an Journalisten vorgenommen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
15. Handelt es sich bei der Zahlung von 1 130,50 Euro an Linda Zervakis (vgl.
www.dwdl.de/nachrichten/91952/kanzleramt_zahlte_linda_zervakis_eine_
kostenpauschale/) für ihr Interview mit Bundeskanzler Olaf Scholz am
9. Juni 2022 um ein Honorar (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5822,
Anlage 2) oder eine „Kostenpauschale“, wie das Management von Linda
Zervakis behauptet (www.berliner-zeitung.de/news/12000-euro-vom-kanzl
eramt-linda-zervakis-rechtfertigt-ihre-honorarzahlungen-li.325467)?
16. Wie begründet die Bundesregierung die Höhe ihrer Zahlung von
10 913,81 Euro (= 12 044,31 – 1 130,50 Euro; siehe Frage 15) an Linda
Zervakis („Journalist 97“) für deren „Moderation“ am 28. November
2022?
Handelt es sich dabei um ein Honorar oder eine Kostenpauschale (bitte die
Summe ggf. nach Ausgabenart aufschlüsseln)?
17. Wer ist der für den MDR und das ZDF tätige „Journalist 6“
(Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1), und sind Medienberichte zutreffend, nach
denen die benannte Person eine politische Talkshow im MDR moderiert,
und wie erklärt die Bundesregierung deren Verpflichtung für fünf
verschiedene Bundesministerien vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich
vorgegebenen Staatsferne des ÖRR und der Pflicht der Bundesregierung,
diese zu respektieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
18. Wer ist der für den RBB, die ARD und DLF tätige „Journalist 10“
(Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1), und sind Medienberichte
zutreffend, nach denen die benannte Person Kultursendungen moderiert, und wie
erklärt die Bundesregierung deren Verpflichtung für drei verschiedene
Bundesministerien und das Bundeskanzleramt vor dem Hintergrund der
verfassungsrechtlich vorgegebenen Staatsferne des ÖRR und der Pflicht
der Bundesregierung, diese zu respektieren (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
19. Wer ist der freiberuflich für die Deutsche Welle tätige „Journalist 21“
(Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1), und ist es zutreffend, dass die
benannte Person als bilinguale Nachrichtensprecherin und
Wirtschaftsmoderatorin tätig ist, und wie erklärt die Bundesregierung deren
Verpflichtung für insgesamt zehn Veranstaltungen bei drei verschiedenen
Bundesministerien vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen
Staatsferne des ÖRR und der Pflicht der Bundesregierung, diese zu
respektieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
20. Wie erklärt die Bundesregierung die wiederholte Verpflichtung von
„Journalist 27“, eines freiberuflichen Mitarbeiters bei verschiedenen
öffentlichen Rundfunkanstalten, für „Pressesprecherlehrgänge“
(Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1) vor dem Hintergrund der
verfassungsrechtlich vorgegebenen Staatsferne des ÖRR und der Pflicht der
Bundesregierung, diese zu respektieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
21. Ist „Journalist 58“ (Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1) Anne
Gellinek, die stellvertretende ZDF-Chefredakteurin und Leiterin der ZDF-
Hauptredaktion Aktuelles (presseportal.zdf.de/biografien/uebersicht/gellin
ek-anne), welche nach Stellungnahme des ZDF ohne Honorar eine
Diskussion zum Thema EU-Energiepolitik mit EU-Kommissionspräsidentin
Dr. Ursula von der Leyen und der Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz Dr. Robert Habeck moderiert hat?
Wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung die Verpflichtung von Anne
Gellinek vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen
Staatsferne des ÖRR und der Pflicht der Bundesregierung, diese zu
respektieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ist die Angabe von Anne Gellinek zutreffend, dass sie gar kein Honorar
entgegengenommen habe (a. a. O.)?
22. Wie erklärt die Bundesregierung die exklusive Auftragsvergabe des
Bundespresseamts (15 von 15 Aufträgen) an „Journalist 102“
(Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1)?
Steht die ständige Verpflichtung dieses ZDF-Journalisten in irgendeinem
Zusammenhang damit, dass der damalige Chef des Amts, Steffen Seibert
(www.bundesregierung.de/breg-de/service/steffen-seibert-377052),
ebenfalls beim ZDF gearbeitet hat?
23. Wie hoch waren die Honorare, die das Bundesministerium für
Verteidigung (BMVg) den Journalisten „114“, „115“ und „116“ für die einzelnen
Aufträge gezahlt hat (Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 1; siehe
dazu auch Frage 1), und wie gelangt die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Staatsferne des ÖRR und der
Pflicht der Bundesregierung, diese zu respektieren (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), zu ihrer Einschätzung, dass die getroffenen „vertraglichen
Vereinbarungen“ zwischen ihr und diesen ÖRR-Journalisten den
parlamentarischen Informationsanspruch überwiegen?
24. Welchem Arbeitgeber sind die drei „Moderationen“ von „Journalist 165“
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
zuzuordnen (Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 2), wenn nicht dem Axel-
Springer-Konzern (vgl. twitter.com/johannesboie/status/163386273679817
5232?cxt=HHwWgMDS6ZTg0qwtAAAA)?
25. Auf welcher Grundlage hat das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Aufträge an diejenigen
Journalisten verteilt, die es mit dem Vermerk „Freiberuflich tätig, nicht
nachvollziehbar für wen die Person im genannten Zeitraum tätig war“ kennzeichnet
(Bundestagsdrucksache 20/5822, Anlage 2), wenn es nicht den genauen
beruflichen Hintergrund dieser Personen kannte?
Berlin, den 15. März 2023
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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