Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien in den Jahren 2013 bis 2017
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die vorliegende Kleine Anfrage greift das Problem der Zahlungen der Bundesregierung an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) und privater Medien auf, das bereits Gegenstand der Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/4433, 20/5437 und 20/6256 gewesen ist, und erweitert den Fragebereich um die vorangehenden Jahre 2013 bis 2017. Die Bundesregierung ist bei ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/4850 und 20/5822 ihrer Auskunftspflicht an den Deutschen Bundestag nach Auffassung der Fragesteller nicht vollumfänglich nachgekommen. Sie hält weiterhin grundlegende Informationen wie die Namen der vergüteten Journalisten und die Höhe der einzelnen Honorare zurück, während sie die Antwort in Bezug auf den Bundesnachrichtendienst (BND) komplett verweigert (vgl. Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5822).
Vier Bundesministerien – das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) – fehlen bei den Antworten aus Gründen, die nicht erläutert werden, ganz (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 20/6256).
Zusätzlich hat sich inzwischen herausgestellt, dass auch die Daten derjenigen Bundesministerien, die um eine Antwort bemüht waren, einen lückenhaften Charakter aufweisen (vgl. www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bundesumweltministerium-journalisten-staatslohnliste/). Die Fragesteller halten es für rechtlich wie demokratisch fragwürdig, wenn die Bundesregierung bzw. einzelne Bundesministerien gewisse – in Ermangelung eines besseres Ausdrucks – außerministerielle Geschäftsbereiche abgrenzen, in denen das parlamentarische Informationsrecht nicht gelten solle, weil in diesen abhängigen, nachgeschalteten oder externalisierten Formaten Organisations- und Kooperationsformen „nur“ „im Auftrag“ der Ministerien gehandelt werde (a. a. O.; vgl. auch Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 20/6256). Die Fragesteller registrieren mit Verwunderung, dass den Antworten der Bundesregierung über diese Auslassungen nichts zu entnehmen ist, und sehen auch in solchen Fällen das parlamentarische Auskunftsrecht begründet.
Eine ausführliche Begründung für ihre Position, warum die Bundesregierung ihre Antwortpflicht bisher nicht hinreichend erfüllt hat, soll an dieser Stelle aus rein praktischen Gründen nicht erfolgen, sondern ist der Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 20/6256 zu entnehmen, worauf hiermit ausdrücklich verwiesen wird.
Die Fragen 5 bis 6 zu den Bundesbeteiligungen und die Fragen 7 bis 9 zu der Art der Auftragsvergabe beziehen sich abweichend vom Rest dieser Kleinen Anfrage auf den gesamten Zeitraum der letzten zehn Jahre.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.), darunter auch Aufwandsentschädigungen, Kostenerstattungen, Spesen oder sonstige Ausgaben zur Abgeltung beruflicher Aufwendungen, sind in den Jahren 2013 bis einschließlich 2017 von der Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle ergangen (bitte nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname], Sender des Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?
Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.), darunter auch Aufwandsentschädigungen, Kostenerstattungen, Spesen oder sonstige Ausgaben zur Abgeltung beruflicher Aufwendungen, sind in den Jahren 2013 bis einschließlich 2017 von der Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen und sonstiger Medienerzeugnisse ergangen (bitte nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname], Arbeitgeber des Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?
Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.), darunter auch Aufwandsentschädigungen, Kostenerstattungen, Spesen oder sonstige Ausgaben zur Abgeltung beruflicher Aufwendungen, sind in den Jahren 2013 bis einschließlich 2017 von der Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle im Rahmen abhängiger Formate, nachgeschalteter Kooperationsformen oder externalisierter Unter- und Nebenorganisationen, die in ihrem „Auftrag“ handeln, ergangen (www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bundesumweltministeriumjournalisten-staatslohnliste/; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller dieser Kleinen Anfrage sowie Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 20/6256; bitte nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname], Sender des Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?
Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.), darunter auch Aufwandsentschädigungen, Kostenerstattungen, Spesen oder sonstige Ausgaben zur Abgeltung beruflicher Aufwendungen, sind in den Jahren 2013 bis einschließlich 2017 von der Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen und sonstiger Medienerzeugnisse im Rahmen abhängiger Formate, nachgeschalteter Kooperationsformen oder externalisierter Unter- und Nebenorganisationen, die in ihrem „Auftrag“ handeln, ergangen (www.tichyseinblick.de/daili-es-senti-als/bundesumweltministerium-journalisten-staatslohnliste/; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller dieser Kleinen Anfrage sowie Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 20/6256; bitte nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname], Arbeitgeber des Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?
Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.), darunter auch Aufwandsentschädigungen, Kostenerstattungen, Spesen oder sonstige Ausgaben zur Abgeltung beruflicher Aufwendungen, sind in den letzten zehn Jahren von der Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle bei den unmittelbaren und mittelbaren Bundesbeteiligungen (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungspolitik/Beteiligungsberichte/beteiligungsberichte.html) ergangen (bitte nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname], Sender des Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?
Welche vergüteten Aufträge, Honorare oder sonstigen Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.), darunter auch Aufwandsentschädigungen, Kostenerstattungen, Spesen oder sonstige Ausgaben zur Abgeltung beruflicher Aufwendungen, sind in den letzten zehn Jahren von der Bundesregierung an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen und sonstiger Medienerzeugnisse bei den unmittelbaren und mittelbaren Bundesbeteiligungen (vgl. www.b-undesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Bundesvermoegen/Privatisier-ungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligungspolitik/Beteiligungsberichte/bete-iligungsberichte.html) ergangen (bitte nach genauem Datum [Tag, Monat, Jahr], Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags [Name, Titel oder Bezeichnung der vergüteten Veranstaltung bzw. Leistung], vollständigem Namen des Journalisten [Vor- und Nachname], Arbeitgeber des Journalisten und Höhe der jeweiligen Zahlung in brutto aufschlüsseln)?
In welchen Fällen vergaben die Bundesministerien oder Bundesbehörden ihre Aufträge an die in den Fragen 1 bis 4 erfragten Journalisten – also im Zeitraum von 2013 bis 2017 – im Wege der freihändigen Auftragsvergabe, und in welchen Fällen wurden die Aufträge nach beschränkten Ausschreibungsverfahren vergeben (bitte nach Bundesministerium oder Bundesbehörde in einer Weise, die eine eindeutige Zuordnung zu den Journalisten erlaubt, auflisten)?
In welchen Fällen vergaben die Bundesministerien oder Bundesbehörden ihre Aufträge an die in den Fragen 5 bis 6 erfragten Journalisten – also im Zeitraum von 2013 bis 2023 – im Wege der freihändigen Auftragsvergabe, und in welchen Fällen wurden die Aufträge nach beschränkten Ausschreibungsverfahren vergeben (bitte nach Bundesministerium oder Bundesbehörde in einer Weise, die eine eindeutige Zuordnung zu den Journalisten erlaubt, auflisten)?
In welchen Fällen vergaben die Bundesministerien oder Bundesbehörden ihre Aufträge an die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5822 (Anlagen 1 und 2) genannten und die in den Fragen 1 bis 5 auf Bundestagsdrucksache 20/6256 erfragten Journalisten – also im Zeitraum von 2018 bis 2023 – im Wege der freihändigen Auftragsvergabe, und in welchen Fällen wurden die Aufträge nach beschränkten Ausschreibungsverfahren vergeben (bitte nach Bundesministerium oder Bundesbehörde in einer Weise, die eine eindeutige Zuordnung zu den dort aufgeführten Journalisten erlaubt, auflisten)?