Schutz von Frauen in Deutschland vor Menschenhandel und Zwangsprostitution
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Krieg in der Ukraine und die weiterhin bestehende Migrationsbewegung Richtung Europa und speziell Deutschland führen es uns erneut vor Augen: Insbesondere Frauen und Mädchen sind auch bei uns weiterhin der Gefahr ausgesetzt, Opfer von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung, darunter vor allem sexuelle Ausbeutung, und damit verbundener Zwangsprostitution zu werden.
Durch das Prostitutionsgesetz von 2002 wurde die Sittenwidrigkeit der Prostitution abgeschafft und Prostitution legalisiert. Durch den Abbau rechtlicher Nachteile sollte die Situation für Prostituierte verbessert werden, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wurde ermöglicht.
Trotz des fortbestehenden Verbots der Ausbeutung von Prostituierten, der Zwangsprostitution und des Menschenhandels und trotz der Neugestaltung der Straftatbestände der §§ 232 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) hat sich die mit dem Gesetz verbundene Hoffnung auf eine Verbesserung der prekären Situation der weit überwiegenden Zahl der Menschen in der Prostitution nicht erfüllt. Mit dem 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz wurden deshalb weitere Maßnahmen rechtlich verankert. Dem besseren Schutz von Prostituierten sollten eine Anmeldepflicht, verbindliche Beratung und eine Kondompflicht dienen. Betreiber von Prostitutionsbetrieben brauchen seither eine Erlaubnis und unterliegen strengeren Auflagen. Insbesondere sollten durch Beschäftigungsverbote Minderjährige und Menschenhandelsopfer besser geschützt werden. Im Strafgesetzbuch wurde die Freierstrafbarkeit im Falle von Zwangsprostitution verankert.
Eine Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes ist für das Jahr 2025 geplant. Obgleich die offizielle Evaluation des Gesetzes bis Mitte 2025 läuft, ist nach Ansicht der Fragesteller aber bereits heute ersichtlich, dass die Gesetzesänderungen nicht zu den Verbesserungen geführt haben, die sich der Gesetzgeber seinerzeit erhofft hat. Streetworker, Ausstiegshilfeorganisationen und die Vollzugsorgane berichten aus der Praxis von teilweise eklatanten Missständen im Prostitutionsgewerbe. Von geschätzten bis zu 400 000 Prostituierten (von diesem Begriff sind sämtliche Personen – Frauen, Männer, inter- und transgeschlechtliche Personen – umfasst, die sexuelle Dienstleistungen erbringen; vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [BMFSFJ], Zwischenbericht zum Prostituiertenschutzgesetz, S. 8) in Deutschland waren Ende 2021 gerade einmal 23 700 Prostituierte in Deutschland offiziell gemeldet.
Unter den angemeldeten Prostituierten hatten vier Fünftel keine deutsche Staatsangehörigkeit, häufig kommen sie aus Südosteuropa (Statistisches Bundesamt 2022). Dies zeigt: In den vergangenen sechs Jahren Wirkungszeit des Prostituiertenschutzgesetzes hat sich für einige die Situation in der Prostitution verbessert. Die weit überwiegende Zahl der Menschen in der Prostitution arbeitet aber nach wie vor in einem Graubereich und in der Illegalität. Sie sind sexueller Ausbeutung, Zwangsprostitution und Zuhälterei weitgehend schutzlos ausgeliefert. Eine neue Freierstudie hat gezeigt, dass Sexkäufer auch dann, wenn sie die prekäre Situation von Frauen in der Prostitution erkennen, kein Schuldgefühl haben, sondern erwarten, dass sie für Geld alles kaufen können (Melissa Farley, u. a., Männer in Deutschland, die für Sex zahlen – und was sie uns über das Versagen der legalen Prostitution beibringen, 2022). Ein Gutachten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE; Prostitution und Menschenhandel TRAFF-GERM/417/2021 [JB]) aus dem Jahr 2022 zu Prostitution und Menschenhandel kommt zu dem Ergebnis, dass es in Deutschland keine Fortschritte bei der Verringerung der Nachfrage gegeben hat. Vor diesem Hintergrund kann nach Ansicht der Fragesteller ein zweijähriges Zuwarten auf die Ergebnisse der Evaluation keine Option sein, besonders im Lichte der im Grundgesetz verankerten Würde des Menschen – auch in der Prostitution.
Während zahlreiche Länder in Europa vor ähnlichen Herausforderungen standen, hat sich dort in den vergangenen Jahren ein Mehrsäulenmodell, bestehend aus einer Entkriminalisierung der Prostituierten, aus verbesserten und erweiterten Ausstiegsmöglichkeiten, Prävention und einer Bestrafung von Freiern, als eine Art „best-practice“-Modell etabliert (vgl. www.frauenrechte.de/unsere-arbeit/themen/frauenhandel/nordisches-modell). Vor dem Hintergrund einer gewollten Eindämmung von Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und Zwangsprostitution könnte nach Auffassung der Fragesteller dieser Weg ein Modell für Deutschland darstellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
Wann plant die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigten Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu veröffentlichen, welches Bundesministerium ist federführend, und welche Akteure sind in die Erstellung des NAP eingebunden?
Wird die Bundesregierung eine Monitoringstelle zur Überwachung der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes durch die Länder einrichten, und wird sie von den Ländern regelmäßige Berichte über dessen Umsetzung einfordern (wenn nein, bitte begründen)?
Welche Folgen und Wirkungen hat nach der Ansicht und ggf. den Feststellungen der Bundesregierung Prostitution seit Einführung des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 auf das Verhältnis zwischen den Geschlechtern?
Wie schätzt die Bundesregierung Folgen und Wirkungen von Prostitution seit Einführung des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 auf die in der Gesetzesbegründung beabsichtigte Eindämmung der organisierten Kriminalität ein?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Fälle von Menschenhandel und Zuhälterei hinsichtlich der Zahlen sowie im Hinblick auf die Gewaltanwendung gegen Prostituierte und die Nötigung von Prostituierten seit Einführung des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 verändert?
In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 bis 2022 jeweils zu Ermittlungen im Fall von Zuhälterei, Zwangsprostitution, Menschenhandel und sexueller Ausbeutung, in wie vielen Fällen jeweils zur Anklage, und in wie vielen jeweils zur Verurteilung (bitte nach Jahr und Verfahrensstand bzw. Verfahrensabschluss aufführen)?
In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 bis 2022 jeweils zu Beanstandungen wegen des Verbots für Prostituierte, in Bordellbetrieben zu wohnen, und wie oft wurde der Verstoß jeweils geahndet (bitte nach Jahr, Anzahl der Verstöße und Anzahl der Ahndungen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 bis 2022 jeweils zu Beanstandungen wegen Nichteinhaltung der Kondompflicht, und wie oft wurde der Verstoß geahndet (bitte nach Jahr, Anzahl der Verstöße und Anzahl der Ahndungen aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung die Studie von Melissa Farley u. a. zur Perspektive der Freier bekannt, insbesondere der kürzlich veröffentlichte Teil, der auf der Befragung von Freiern in Deutschland beruht?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die erkennbaren Unterschiede in der Einstellung von Freiern, je nach Geltung der jeweiligen Regulierung der Prostitution a) Verbot der Prostitution, b) Verbot des Sexkaufs, c) kein Verbot von Prostitution oder Sexkauf?
Hat die Bundesregierung ihrerseits Studien in Auftrag gegeben, die untersuchen, welche Auswirkungen es auf das Frauenbild von Männern hat, wenn eine Frau wie eine Ware gekauft werden kann, wenn ja, wann werden diese vorliegen, wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen zur Kontrolle unternimmt oder plant die Bundesregierung ggf. im Hinblick auf sog. Freierforen, in denen verbotene und menschenverachtende Praktiken angepriesen, beworben oder Straftaten gebilligt werden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu den physischen und psychischen Folgen von Prostitution, insbesondere von unfreiwilliger Prostitution vor, und plant die Bundesregierung die Beauftragung einer Studie über die physischen und psychischen Folgen von Prostitution, insbesondere von unfreiwilliger Prostitution (wenn ja, wann, wenn nein, bitte begründen)?
Wie viele Menschen sind aktuell angemeldet in der Prostitution tätig?
a) Wie viele davon sind nachweislich krankenversichert (bitte differenzieren nach: gesetzlich versichert, mitversichert, privat versichert)?
b) Wie viele davon waren zum Zeitpunkt der Anmeldung unter 21 Jahre alt?
c) Aus welchen Herkunftsländern stammen die angemeldeten Prostituierten?
d) Wie viele davon sind versicherungspflichtig beschäftigt, wie viele sind geringfügig beschäftigt, wie viele sind als Selbständige tätig?
e) In wie vielen Fällen wurden Kontrollen auf Scheinselbständigkeit von Prostituierten insbesondere in Prostitutionsstätten durchgeführt aa) durch Zollbehörden des Bundes, bb) durch steuerliche Betriebsprüfungen, cc) durch Betriebsprüfungen der Rentenversicherung bzw. Lohnbetriebsprüfung? Wie oft haben solche Prüfungen bei Prostitutionsstätten bzw. bei selbständigen Prostituierten in den Jahren 2018 bis 2021 stattgefunden, und wie viele Fälle von Scheinselbständigkeit wurden dabei aufgedeckt?
Wie viele Prostituierte werden als Selbständige steuerlich erfasst und veranlagt?
a) Werden bei diesen Steuern individuell erhoben oder pauschaliert?
b) Inwiefern unterscheidet sich dieses Veranlagungsverfahren von der Veranlagung selbständiger Dienstleistungserbringer, wie z. B. Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, Friseuren und Friseurinnen oder Gebäudereinigern und Gebäudereinigerinnen?
c) Im Fall unterschiedlicher Veranlagungspraxis, was sind Begründung und Rechtsgrundlage für diese unterschiedliche Praxis?
d) Wie hoch sind die Steuereinnahmen aus dem Geschäftsbereich der Prostitution in den Jahren 2018 bis 2021, und wie viel davon entfällt auf den Bund?
Stellt die Bundesregierung den Datenaustausch zwischen den Ländern über die Anmeldung Prostituierter sicher, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie wird dieser konkret sichergestellt, wie werden Verdachtsfälle unfreiwillig in der Prostitution Tätiger registriert, und wie wird in diesen Fällen weiter verfahren?
Wie viele Menschen sind darüber hinaus unangemeldet als Prostituierte tätig (bitte zwischen männlich, weiblich und divers differenzieren)?
Wie viele polizeiliche Sonderermittlungseinheiten mit jeweils wie vielen besetzen Stellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland zur Bekämpfung von Zuhälterei, Zwangsprostitution, Menschenhandel und sexueller Ausbeutung?
Für wie viele in der Prostitution tätige Menschen hat sich durch den Wegfall der Sittenwidrigkeit und die Möglichkeit zur klageweisen Durchsetzung des Entgelts die soziale und finanzielle Situation mit dem Prostituiertengesetz im Jahr 2002 anhand konkret nachzuprüfender Parameter verbessert, und an welchen Parametern macht die Bundesregierung diese Verbesserung fest?
In wie vielen Gemeinden ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch Rechtsverordnung auf Grundlage des Artikels 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) oder aufgrund landesrechtlicher Vorschriften die Ausübung von Prostitution in bestimmten Gebieten verboten?
Sofern der Bundesregierung darüber keine Kenntnisse vorliegen, warum wird hier keine Notwendigkeit für eine solche Koordinierung bzw. Erhebung gesehen?
In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder im Zuge der staatlichen Corona-Hilfen Hilfezahlungen an Bordellbetreiber und andere Prostitutionsstättenbetreiber ausgezahlt (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Ist der Kampf gegen Zwangsprostitution, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung expliziter Bestandteil der Leitlinien zur feministischen Außenpolitik des Auswärtigen Amts, und wenn nein, warum nicht?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung die von ihr hervorgehobene feministische Außen- und Entwicklungspolitik und die Anerkennung eines Gleichlaufs mit der Innenpolitik im 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik mit der Situation von Frauen in der Prostitution in Deutschland vereinbar, und hält die Bundesregierung diese für einen Teil kohärenter Politik im Hinblick auf Menschen- und Frauenrechte sowie auf die Menschenwürde und die Glaubwürdigkeit Deutschlands?
Wie bewertet die Bundesregierung Ansätze und Strategien zur Bekämpfung von Zwangsprostitution in Ländern, die sich wie Schweden, Frankreich oder Kanada zu einer feministischen Außenpolitik bekennen bzw. bekannt haben, und welche Rolle spielt dabei die Eindämmung der Nachfrage nach Prostitution?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Schweden und Frankreich 2019 eine gemeinsame Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Europa und weltweit vereinbart haben, weil beide Länder davon überzeugt sind, dass die Verringerung der Nachfrage im Bereich Prostitution und die Kriminalisierung von Sexkauf ein wichtiger Schritt u. a. auf dem Weg zur Erreichung der Ziele der Agenda 2023 für nachhaltige Entwicklung sind?
a) Hat die Bundesregierung sich an bi- oder multilateralen Gesprächen auf Ministerebene zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den der Vereinten Nationen als Teil dieser Strategie von Schweden und Frankreich beteiligt, und falls ja, welche Ziele hat sie dabei verfolgt, und welche Ergebnisse haben die Gespräche erbracht, und falls nein, wird die Bundesregierung im Zuge ihrer feministischen Außenpolitik künftig in einen Austausch dazu mit Schweden und Frankreich treten, und welche Ziele verfolgt sie dabei?
b) Plant die Bundesregierung, sich dieser Strategie anzuschließen, und falls nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob sich die Anzahl der in Deutschland angestellten Prostituierten erhöhte, nachdem das Nordische Modell in Frankreich eingeführt wurde, d. h. Frauen in Bordelle nach Deutschland „verlagert“ wurden, und wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, diese Zahlen zu erheben und zu analysieren?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die im „Palermo-Protokoll“ („Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität“) formulierte Verpflichtung, „der Nachfrage entgegenzuwirken, die alle Formen der zum Menschenhandel führenden Ausbeutung von Personen, insbesondere von Frauen und Kindern, begünstigt“ (Artikel 2 Absatz 5 des Palermo-Protokolls), gesetzgeberisch in Deutschland umzusetzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die physischen und psychischen Gefahren für das ungeborene Kind, wenn die Mutter uneingeschränkt als Prostituierte mit mehreren Freiern pro Tag tätig ist, und wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahren für die Mutter und das Kind, wenn Prostitution auch sogar in der Zeit des Mutterschutzes ausgeübt wird?
Erwägt die Bundesregierung die Freierstrafbarkeit bei Inanspruchnahme Schwangerer und unter 21-jähriger Prostituierter oder ein Verbot der Anmeldung von unter 21-jährigen Prostituierten (wenn nein, bitte begründen)?
Sind der Bundesregierung die sogenannten Verrichtungsboxen wie auf dem Straßenstrich in Berlin, Kurfürstenstraße, die hygienischen Verhältnisse, die Abläufe und die insgesamt menschenverachtenden Bedingungen, unter der Prostituierte dort tätig sind, bekannt?
Plant die Bundesregierung, den Straßenstrich aufgrund menschenunwürdiger Situationen, u. a. wegen ebendieser „Verrichtungsboxen“ stärker zu regulieren (wenn ja, bitte den entsprechenden Zeitplan angeben; wenn nein, bitte begründen)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezifische soziale und psychotherapeutische Beratungsangebote für Freier, und wenn ja, welche, mit wie vielen Plätzen, und wie häufig wird davon Gebrauch gemacht?
Wie und mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung den Ausstieg aus der Prostitution, und welche Maßnahmen zum Schutz sieht sie für Personen vor, die der Zwangsprostitution entkommen können?
Gibt es festgelegte Kriterien, die Beratungsstellen erfüllen müssen, um als Fachberatungsstellen im Bereich Prostitution anerkannt zu werden, und wenn ja, welche sind das?
In welcher Höhe erhalten Beratungsstellen finanzielle Mittel im Bereich Prostitution jährlich vom Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ländern?
Welche Beratungsstellen erhalten finanzielle Mittel, und jeweils in welcher Höhe (bitte nach einzelnen Beratungsstellen und Jahren aufschlüsseln)?
Welche Ausstiegshilfen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Beratungsstellen angeboten?
Wie hoch ist der finanzielle Aufwand dafür pro Beratungsstelle, und wie wirkungsvoll sind die Maßnahmen?
Wie viele Fälle gelungener Ausstiege sind dokumentiert?
Wie viele Wohnungen bzw. Wohnplätze stehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Ausstiegsprogrammen für Prostituierte zur Verfügung, und wie hoch ist die Zahl der offenen Nachfragen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und welche plant sie, um Prävention im Sinne von Aufklärung über Menschenhandel und Zwangsprostitution zu leisten und Männer in diesem Zusammenhang für ein menschenrechtskonformes und menschenwürdiges Frauenbild zu sensibilisieren?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zum besonderen Schutz von Frauen, Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine vor sexueller Ausbeutung (www.spiegel.de/ausland/menschenhandel-zehnmal-mehrukrainerinnen-fuer-sexuelle-dienstleistungen-angeboten-a-c3902082-c4a8-4193-a3bb-1abb031229b8)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Überwachung und Überprüfung des immer größer werdenden Marktes für Internet-Angebote für sexuelle Dienstleistungen?