Mögliche Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung und Bundesbeamten an Karnevalsveranstaltungen im Jahr 2023 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6050)
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3, 4 und 6 der Kleinen Anfrage „Mögliche Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung und Bundesbeamten an Karnevalsveranstaltungen im Jahr 2023“ auf Bundestagsdrucksache 20/6050 ist zu entnehmen, dass die Bundesbehörden zu den in der Fragestellung angesprochenen Punkten keine Übersichten führen und daher die erfragten Daten für die Bundesregierung nicht durch eine einfache technische Auswertung zusammengestellt werden können, sondern eine aufwändige – mit Rückfragen verbundene – Auswertung bzw. eine Abfrage bei allen Beamtinnen und Beamten des Bundes erforderlich machen würde.
Zudem hätte sich die Anzahl der Beamtinnen und Beamten zum Stichtag 30. Juni 2021 (sowie der Richterinnen und Richter) innerhalb des Bundes auf 194 715 Personen belaufen, durch die Personalaufwüchse in den letzten zwei Jahren liege diese Zahl gegenwärtig sogar noch höher (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Ist der Bundesregierung die Beantwortung einer Frage nach Daten nur noch unter der Voraussetzung möglich, dass die erfragten Daten durch eine einfache technische Auswertung zusammengestellt werden können?
Wie viele Personen erhalten aktuell ihre Bezüge aus der Staatskasse des Bundes?