Gigabit Infrastructure Act
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im Rahmen des Politikprogramms Digitale Dekade hat die Europäische Kommission das Ziel ausgegeben, dass jeder europäische Haushalt bis 2030 über einen Gigabit-Anschluss verfügen soll. Im Zuge dessen hat die Europäische Kommission am 23. Februar 2023 ein Maßnahmenbündel zur Transformation des Konnektivitätssektors vorgestellt. Kern der Initiative ist ein Vorschlag für ein Gigabit-Infrastrukturgesetz, der sogenannte Gigabit Infrastructure Act (GIA) (eudoxap.bundestag.btg:8443/eudox/dokument?id=376000). Mit der Verordnung soll der Ausbau von Gigabit-Netzen in der gesamten EU beschleunigt und vergünstigt werden. Der GIA soll die Richtlinie zur Senkung der Breitbandkosten von 2014 (eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014L0061&from=de) ersetzen. Durch den Entwurf einer Gigabit-Empfehlung sollen nationale Regulierungsbehörden Leitlinien zu den Bedingungen für den Zugang zu den Telekommunikationsnetzen von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht erhalten. Das dritte Element der Initiative ist eine Konsultation zur Zukunft des Telekommunikationssektors. Dabei soll nach Angaben der Europäischen Kommission ermittelt werden, welche Arten von Infrastrukturen in Europa künftig erforderlich sind und wie erforderliche Investitionen mobilisiert werden können, wobei auch darüber diskutiert werden soll, „in welchem Maße künftig alle Akteure, die vom digitalen Wandel profitieren, einen fairen Beitrag zu den Investitionen in die Konnektivitätsinfrastruktur leisten sollten“ (germany.representation.ec.europa.eu/news/schnelles-internet-fur-alle-kommission-legt-vorschlage-fur-gigabit-konnektivitat-bis-2030-vor-2023-02-23_de#:~:text=Im%20Rahmen%20des%20Programms%20Europas,Konsultation%20zum%20Thema%20startet%20heute).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Wirkung der Richtlinie zur Senkung der Breitbandkosten in Deutschland und den anderen EU-Staaten vor?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass die uneinheitliche Umsetzung der Richtlinie zur Senkung der Breitbandkosten den flächendeckenden Ausbau von Gigabit-Netzen verhindert (ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_23_986), und falls ja, warum, falls nein, warum nicht?
Unterstützt die Bundesregierung die EU-Kommission bei ihrem Vorhaben, die Revision der Richtlinie zur Senkung der Breitbandkosten mit dem Rechtsinstrument der Verordnung umzusetzen oder hält sie das Rechtsinstrument der Richtlinie in diesem Fall für zielführender?
Welche vorgeschlagenen Maßnahmen des GIA gehen über bisherige nationale Regelungen Deutschlands hinaus (bitte einzeln auflisten), und inwiefern werden die Auslegung des europäischen Telekommunikationsindexes sowie die Umsetzung in den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) durch den GIA beeinflusst?
Sind die im GIA vorgesehenen Maßnahmen nach Auffassung der Bundesregierung dazu geeignet, den Aufbau der physischen Infrastruktur an öffentlicher Infrastruktur zu erleichtern, und falls ja, warum, falls nein, warum nicht?
Sind die im GIA vorgesehenen Maßnahmen nach Auffassung der Bundesregierung dazu geeignet, den Bedarf an kostenintensiven Tief- und Hochbauarbeiten für den Aufbau von modernen Breitbandnetzen zu verringern, und falls ja, warum, falls nein, warum nicht?
Sind die im GIA vorgesehenen Maßnahmen nach Auffassung der Bundesregierung dazu geeignet, Genehmigungsanträge zu vereinfachen, vollständig zu digitalisieren und Verzögerungen bei der Erteilung von Genehmigungen zu verringern, und falls ja, warum, falls nein, warum nicht?
Inwiefern wird nach Einschätzung der Bundesregierung die im GIA vorgesehene Pflicht zu national einheitlichen und digitalen Genehmigungsverfahren die Einführung und Umsetzung des im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelten Breitbandportals beeinflussen?
Sind die im GIA vorgesehenen Maßnahmen nach Auffassung der Bundesregierung dazu geeignet, den ökologischen Fußabdruck elektronischer Kommunikationsnetze zu verringern, und falls ja, warum, falls nein, warum nicht?
Wie lange dauern nach Kenntnis der Bundesregierung die Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen für den Aufbau von Komponenten von Netzen mit sehr hoher Kapazität oder zugehörigen Einrichtungen in Deutschland im Schnitt?
Unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben des GIA, dass Anträge für den Aufbau von Komponenten von Netzen mit sehr hoher Kapazität oder zugehörigen Einrichtungen, die nicht innerhalb von vier Monaten beantwortet werden, als stillschweigend genehmigt gelten sollen (ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_23_986)?
Welche rechtlichen Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung das Vorhaben des GIA, dass auch Sendemastbetreiber künftig als „Netzbetreiber“ definiert werden sollen?
In welchen EU-Ländern und seit wann gibt es für Sendemastbetreiber nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Verpflichtungen, Zugang zu ihren physischen Infrastrukturen im Hinblick auf den Aufbau von Komponenten von Netzen mit sehr hoher Kapazität oder zugehörigen Einrichtungen zu gewähren?
Welche Auswirkungen haben die im GIA vorgeschlagenen Zugangsverpflichtungen zu bestehenden physischen Infrastrukturen im Hinblick auf den Aufbau von Komponenten von Netzen mit sehr hoher Kapazität oder zugehörigen Einrichtungen für die noch junge Branche der Sendemastbetreiber nach Auffassung der Bundesregierung, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für Markteintritte von Unternehmen in den Mobilfunkmarkt?
Wie bewertet die Bundesregierung die im GIA vorgesehene Mitverlegungspflicht bei der Verlegung von Glasfaserkabeln, und welche Auswirkungen prognostiziert die Bundesregierung für die Wirtschaftlichkeit von Glasfaserkabelverlegungen?
Sieht die Bundesregierung es als ausreichend an, dass ein zur Verfügungstellen eines Dark Fiber den in Rede stehenden Mitverlegungsanspruch aufheben kann, oder sollte dies aus Sicht der Bundesregierung auch für das Angebot eines Bitstrom-Produkts gelten?
Ist in dem GIA-Entwurf aus Sicht der Bundesregierung das Austarieren von IT-Sicherheitsinteressen sowie von Veröffentlichungspflichten bezüglich der existierenden Netzinfrastruktur sowie geplanten Verlegungen neuer Netze zu ihrer Zufriedenheit gelungen oder nicht (bitte begründen)?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Unternehmen der öffentlichen Hand künftig beim Glasfaserkabelausbau durch Mitverlegungspflichten benachteiligt werden?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass höhere Kupfer-TAL-Entgelte den Glasfaserkabelausbau unterstützen, und welche Auswirkungen hätte eine europäische Vorgabe in diesem Bereich auf die aktuell geltende Festlegung des deutschen Kupfer-TAL-Entgeltes durch die Bundesnetzagentur?
Welcher Zeitplan ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Verabschiedung des GIA vorgesehen?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung von Branchenverbänden, dass der GIA Anreize für den strategischen Doppelausbau von Glasfaserkabelnetzen setzt (www.brekoverband.de/aktuelles/news/pressemitteilungen/breko-pressestatement-zum-gigabit-infrastructure-act-entwurf-der-europaeischen-kommission/)?
Sollte der GIA nach Auffassung der Bundesregierung Vorgaben zum Umgang mit möglichen Überbauvorhaben machen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gigabit-Empfehlung?
Welche Unternehmen, Verbände und zivilgesellschaftlichen Vertreter hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24. März 2023 bezüglich einer möglichen Infrastrukturabgabe für Over-the-Top-Anbieter (OTT) eingeladen (background.tagesspiegel.de/digitalisierung/infrastrukturabgabe-wie-koennte-eine-regulierung-aussehen)?
Welche Ergebnisse erzielte diese Anhörung, und welche zuvor unbekannten Informationen hat die Bundesregierung auf dieser Veranstaltung gewonnen?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung die in Artikel 6 des Vorschlags zur Gigabit-Infrastrukturverordnung vorgesehene „zentrale Informationsstelle“ bereits durch das Gigabit-Grundbuch abgedeckt?
Wenn Artikel 2 Absatz 2b des Vorschlags zur Gigabit-Infrastrukturverordnung der Anwendungsbereich der Verordnung auch auf Teile ausgeweitet wird, die nicht Teil eines Netzes sind und sich im Eigentum oder unter der Kontrolle öffentlicher Stellen befinden, wozu „Gebäude oder Gebäudeeingänge sowie sonstige Objekte, einschließlich Straßenmobiliar wie Lichtmasten, Verkehrsschilder, Verkehrsampeln, Reklametafeln sowie Bus- und Straßenbahnhaltestellen und U-Bahnhöfe“ gehören, wie bewertet die Bundesregierung diese Ausweitung des Anwendungsbereichs, und wie werden Länder und Kommunen an dem EU-Gesetzgebungsverfahren beteiligt?
Wenn in Artikel 7 Absatz 1 des Vorschlags zur Gigabit-Infrastrukturverordnung steht: „Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass alle Vorschriften über die Bedingungen und Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen, einschließlich Wegerechten, die für den Aufbau von Komponenten von Netzen mit sehr hoher Kapazität oder zugehörigen Einrichtungen erforderlich sind, in ihrem gesamten Hoheitsgebiet einheitlich sind.“, wird die Bundesregierung folglich einheitliche Vorgaben für die gesamte Bundesrepublik Deutschland machen, und wie werden Länder und Kommunen bezugnehmend darauf an dem EU-Gesetzgebungsverfahren beteiligt?
Wenn in Artikel 7 Absatz 8 steht: „Die Kommission legt im Wege eines Durchführungsrechtsakts die Kategorien des Aufbaus von Komponenten von Netzen mit sehr hoher Kapazität oder zugehörigen Einrichtungen fest, die keinem Genehmigungsverfahren im Sinne dieses Artikels unterliegen sollen.“, wie werden Länder und Kommunen bezugnehmend darauf an dem EU-Gesetzgebungsverfahren beteiligt?