Fehlende Parkplätze in Großstädten
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Verkehrsraum in Deutschlands Städten ist begrenzt und sollte für alle Verkehrsteilnehmer zugänglich und verfügbar sein. Der begrenzte Raum, der zur Verfügung steht, betrifft auch die Anzahl und Organisation von Parkplätzen in Städten. Immer wieder wird medial darüber berichtet, dass zum Beispiel Handwerker, Pflegedienste, Polizei, Feuerwehr und Mitarbeiter von Krankenhäusern, aber auch Lieferdienste, und Mitarbeiter des Einzelhandels in Großstädten keine Parkplätze mehr finden: In der Folge sind innerstädtische Aufträge kaum mehr zumutbar. Um nur einige Beispiele zu nennen: In Hamburg und Berlin wird das Problem durch Bewohnerparkzonen verschärft (vgl. www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Weiterhin-viel-Kritik-an-Bewohnerparkzonen-in-Hamburg,anwohnerparkzonen102.html). In München wurden dagegen bereits erste Maßnahmen ergriffen, um mehr Parkmöglichkeiten zu schaffen (vgl. www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-parkplaetze-handwerk-lieferverkehr-1.5678758). Fraglich ist daher aus Sicht der Fragesteller, ob es einer Regelung auf Bundesebene bedarf, um in allen Ländern wirtschaftliche Schäden und teure Ausnahmeregelungen in gleichem Maße zu vermeiden und bürokratische Hürden abzubauen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Bewohnerparkzonen in den letzten fünf Jahren in den zehn größten Städten in Deutschland entwickelt (bitte nach Jahr und jeweils einzeln für die zehn größten Städten in Deutschland aufzeigen)?
In welcher Stadt wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren die meisten Bewohnerparkzonen neu errichtet?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen rechtlichen Möglichkeiten, um Bewohnerparken in Deutschland zu ermöglichen?
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, dass das Bewohnerparken in den Ländern unterschiedlich geregelt ist, und wenn ja, warum?
Was unternimmt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), damit das Einfahren mit Pkw in Städte aus dem Umland sowie das Autofahren in Stadtzentren attraktiv bleibt und die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt werden?
Wie kann es nach Ansicht der Bundesregierung vermieden werden, dass sich Handwerker aufgrund fehlender Parkplätze zur Not in zweiter Reihe oder Halteverbotszonen stellen und dadurch Bußgelder riskieren, die ihre wirtschaftliche Existenz gefährden?
Befürwortet die Bundesregierung, Ausnahmeregelungen für Handwerker zu schaffen und ihnen das Parken in Bewohnerparkzonen kostenfrei zu ermöglichen, da Handwerker anders als sonstige Gewerbetreibende in der Regel auf den Pkw angewiesen sind, und wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung an dieser Stelle?
Wie bewertet die Bundesregierung eine einheitliche vereinfachte Beantragungsmöglichkeit von Gästevignetten für Personen, die keine ausdrücklichen gesundheitlichen Einschränkungen nachweisen können, für die aber eine alternative Anreise mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), z. B. aufgrund ihres Alters, nur sehr beschwerlich wäre und deshalb nicht infrage kommt (vgl. www.morgenpost.de/berlin/article231639461/Berlin-Parken-Vignette-Parkausweis-Gaeste-Besucher.html)?
Für wie praktikabel hält die Bundesregierung die Beantragung von Gästevignetten von nicht deutsch sprechenden Urlaubsgästen für Anwohnerparkzonen, die mit dem Pkw aus dem Ausland anreisen?
Wie unterstützt die Bundesregierung die Länder und Kommunen dabei, dringend nötigen Parkraum zu schaffen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der neuen Empfehlung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/01/parkplatz-auto-verkehr-berlin-verkehrswende.html), wonach Parkplätze in Deutschland ab sofort 15 cm breiter und 10 cm länger gebaut werden sollten, und wie schätzt sie die damit verbundenen Auswirkungen auf das Parkraumangebot für den Wirtschaftsverkehr und den verfügbaren Verkehrsraum für andere Verkehrsteilnehmer ein?
Wie unterstützt die Bundesregierung die Länder und Kommunen dabei, die Bearbeitungsdauer von Ausnahmegenehmigungsverfahren zu verkürzen?
Wie unterstützt die Bundesregierung die Länder und Kommunen dabei, unnötige Bürokratie bei der Beantragung, Bearbeitung und Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen für Parkberechtigungen zu vermeiden?
Bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung einer wissenschaftlichen Evaluation von Bewohnerparkzonen und den Auswirkungen für das Handwerk und andere Betreibende von Dienstleistungen und Gewerbe, und wenn ja, wird die Bundesregierung eine solche Evaluation in Auftrag geben?
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, das Straßenverkehrsrecht zu ändern, um die Mobilität des Wirtschaftsverkehrs (zum Beispiel von Handwerksbetrieben und Lieferdiensten) in Innenstädten zu verbessern und Kommunen bei der besseren Umsetzung zu unterstützen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Preise sowie die Nachfrage nach Anwohnerparkausweisen, das Angebot an Parkraum für den Wirtschaftsverkehr und den für andere Verkehrsteilnehmer zur Verfügung stehenden Verkehrsraum seit der Aufhebung der bundesweiten Gebührenobergrenze für Anwohnerparkausweise von 30,70 Euro Mitte 2020 (www.tagesschau.de/wirtschaft/umwelthilfe-kritik-anwohnerparken-teurer-machen-101.html)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ansatz von Städten wie Tübingen und Freiburg im Breisgau, die Gebühren für das Anwohnerparken zu erhöhen und nach der Größe der Fahrzeuge zu differenzieren, im Hinblick auf die Nachfrage nach Anwohnerparkausweisen, das Angebot an Parkraum für den Wirtschaftsverkehr und den für andere Verkehrsteilnehmer zur Verfügung stehenden Verkehrsraum, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf hinsichtlich möglicher bundesrechtlicher Vorgaben?
Plant das BMDV, die Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dahin gehend zu ändern, dass die allgemeine Ausnahmeerlaubnis nach § 46 Absatz 2 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) positiv konkretisiert wird, sodass die Landes- bzw. kommunalen Behörden Handlungssicherheit für eine angemessene Berücksichtigung von Ausnahmeanträgen des in Bewohnerparkzonen ansässigen Gewerbes erhalten, und wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, wenn Städte in Stadtzentren oder in bestimmten Gebieten neue Stellplätze eigens für den Wirtschaftsverkehr schaffen, so wie es zum Beispiel in München geschehen ist (vgl. www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-parkplaetzehandwerk-lieferverkehr-1.5678758), und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf hinsichtlich möglicher bundesrechtlicher Vorgaben?
Unterstützt die Bundesregierung eine Novellierung der StVO (Reform des § 45 Absatz 1 StVO) mit dem Ziel, das „Wiener Modell“ in deutschen Städten wie z. B. Hamburg, Berlin und München einführen zu können?
Könnte das „Wiener Modell“ als Vorbild für ganz Deutschland dienen, und wenn nein, welches Modell würde die Bundesregierung bevorzugen?
Welche Chancen sieht die Bundesregierung in der Digitalisierung des Parkraums im Hinblick auf eine mögliche Vermeidung von Park- und Suchverkehren und zur intelligenten Parkraumbewirtschaftung und Parkraumverwaltung?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche Großstädte in Deutschland bereits intelligente Parkleit- und Parksysteme eigenführt haben und in welchem Umfang hier Parkraum digital verwaltet wird (bitte nach allen deutschen Städten mit über 100 000 Einwohnern aufschlüsseln)?
Wie unterstützt die Bundesregierung Länder und Kommunen bei der Einführung intelligenter Parkleit- und Parksysteme?