Offene Fragen zur Umsetzung des Regierungskonzepts „Validierung des Innovationspotentials wissenschaftlicher Forschung – VIP“
der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Klaus Hagemann, Oliver Kaczmarek, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Mit der neuen Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Validierung des Innovationspotentials wissenschaftlicher Forschung – VIP“ plant die Bundesregierung, das in der deutschen Wissenschaft und Forschung steckende Innovationspotential konsequenter zu nutzen, wie es die Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan in einer Pressemitteilung vom 26. Mai 2010 ausgedrückt hat.
Die Fraktion der SPD hat sich bereits seit Jahren für die Einrichtung eines Validierungsfonds eingesetzt, der die strategische Lücke der Forschungs- und Innovationsfinanzierung in Deutschland schließen soll. Im Gegensatz zu den Plänen der SPD-Fraktion hat sich die Bundesregierung nun offenkundig entschlossen, auf eine der „klassischen“ Projektfördersystematik entsprechende Fördermaßnahme zur Validierung des Innovationspotentials wissenschaftlicher Forschung zu setzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Überlegungen zu einer Fondslösung (Validierungsfonds) nicht weiter verfolgt, wie sie auch seitens der Forschungseinrichtungen diskutiert und umgesetzt werden?
Welche Argumente sprachen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine externe Validierungsagentur zur Bewirtschaftung eines solchen Validierungsfonds?
Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass mit der nun vorgesehenen Konzeption ein wesentlicher Beitrag zur Schließung der allseits konstatierten strategischen Innovationslücke erreicht werden kann?
Wie viele Projekte sollen nach den Plänen der Bundesregierung bis 2013 im Rahmen der Fördermaßnahme gefördert werden?
Wie hoch wird nach Ansicht der Bundesregierung die durchschnittliche Förderdauer sein?
Wie hoch wird die durchschnittliche Förderhöhe ausfallen?
Warum wurde die maximale Förderhöhe auf 500 000 Euro pro Jahr und Vorhaben begrenzt, und welche wissenschaftlichen Erkenntnisse/ Gutachten liegen dieser Entscheidung zugrunde?
Werden die Fördermittel bei positiver Begutachtung nach Kriterien wie zum Beispiel „Erfolgswahrscheinlichkeit“ vergeben, oder kommt ein chronologisches Verfahren zum Tragen (nach Eingangsdatum des Antrages)?
Wird bei sich abzeichnender Ausschöpfung der Mittel eine Priorisierung der Projekte nach Erfolgswahrscheinlichkeit stattfinden oder lediglich nach Eingangsdatum gefördert?
Wie wird sich nach den Plänen der Bundesregierung die Förderung auf unterschiedliche Themenfelder verteilen, und werden die Regelungen der Fördermaßnahmen zu verändern sein, wenn bestimmte Themenfelder durch die Fördermaßnahme nicht hinreichend abgedeckt werden (können)?
Welches Qualifikationsprofil liegt dem Konzept des „Innovations-Mentors“ zugrunde?
Wie werden die Qualifikation der Mentoren und ihr wirtschaftliches Knowhow überprüft?
Gibt es Pläne, um Forscherinnen und Forscher bei der Suche nach einem geeigneten Mentor zu unterstützen?
Wer entscheidet über die Berufung der Mentoren, und wie wird bei Uneinigkeit zwischen Antragsteller und Gutachter verfahren?
Wie hoch soll die Vergütung beziehungsweise Aufwandsentschädigung der Mentoren sein, und nach welchen Kriterien erfolgt die Einordnung (Zeitaufwand, Erfolg usw.)?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr, dass die Fördermaßnahme und das Instrument des „Innovations-Mentors“ genutzt werden, um eine möglicherweise bereits lose mit dem Projekt befasste Person formal einzubinden mit dem Ziel, zusätzliche Fördermittel zu erhalten?
Wie werden die Gutachterinnen und Gutachter ausgewählt, die die Projektanträge bewerten sollen, und werden die Antragstellenden darüber informiert, wer ihren Antrag bewertet hat?
Werden die Gutachterinnen und Gutachter erfahren, wer die jeweiligen Projektanträge eingereicht hat, oder werden die Anträge zur Begutachtung anonymisiert?
Wie soll es den Antragstellenden möglich sein, bereits im Rahmen der inhaltlichen Vorhabensbeschreibung darzustellen, welche „konkreten Ergebnisse bezüglich der technischen Machbarkeit […] und zum wirtschaftlichen Potenzial“ (Validierung des Innovationspotentials wissenschaftlicher Forschung – VIP. Leitfaden zur Antragstellung) erzielt werden sollen, und welcher Informationsgewinn soll im Rahmen des Validierungsprojekts dann noch erzielt werden?
Wie unterscheidet sich die durch den Antragsteller beizubringende umfassende Darstellung des Projekts inklusive patentrechtlicher Rahmenbedingungen, Verwertungsplan usw. von dem avisierten Endergebnis der Fördermaßnahme?
Wie begründet die Bundesregierung die Vorgabe, dass die Forscherinnen und Forscher auch eine IP-Strategie zum Schutz des geistigen Eigentums erläutern sollen, und warum sieht die Bundesregierung nicht eine Regelung vor, die darauf abzielt, dass etwa ein Teil der Patentgewinne den Steuerzahlerinnen und -zahlern zugute kommt?
Wie sollen sich die Antragsteller einen fundierten Überblick über die patentrechtliche Situation machen, die sie im Rahmen der Antragstellung darstellen sollen?
Wie wird die Bundesregierung die Evaluation der Fördermaßnahme ausgestalten, und wann wird ein erster Bericht vorliegen?
Wie wird die Bundesregierung eine regelmäßige und fortlaufende Evaluation sicherstellen?
Wie soll die Fördermaßnahme dazu beitragen, dass sich Forscherinnen und Forscher auch außerhalb des Wissenschaftsbetriebes profilieren?
Werden die Ergebnisse der Evaluierung der neuen Fördermaßnahme öffentlich zugänglich gemacht, und wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung eine Evaluation beziehungsweise einen Vergleich unterschiedlicher Projekte aus einem breiten Themenfeld überhaupt für möglich, oder ist es nicht sinnvoll, zunächst nur bestimmte Themenfelder zu fördern?
Nach welchen Kriterien wird festgestellt, wann die Orientierungsphase eines Validierungsprojekts abgeschlossen ist?
Inwieweit ist das VIP-Programm mit ähnlichen Validierungsinstrumenten zum Beispiel der Max-Planck-Gesellschaft oder der Helmholtz-Gemeinschaft abgestimmt?
Nach welchen Kriterien wird die in den Zuwendungsvoraussetzungen vorgesehene durch die Antragsteller zu leistende Vorprüfung auf Förderungsmöglichkeiten durch andere Programme der EU, des Bundes und der Länder durch die Bundesregierung geprüft, und welche Konsequenzen hat eine nicht vollständige Vorprüfung durch den Antragsteller?
Wie und anhand welcher Kriterien kann ein Antragsteller einschätzen beziehungsweise notwendigerweise entscheiden, dass sein Antrag auch durch ein anderes Programm (und zwar erfolgreich) gefördert werden könnte?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass hier die Fähigkeit des Antragstellers zur Antizipation (nämlich ob sein Projekt in einem anderen Programm Aussicht auf Erfolg hätte) auch darüber entscheidet, ob ein möglicherweise erfolgreich validierbares Projekt zum Tragen kommt oder nicht?
Welche Sanktionen sind vorgesehen für den Fall, dass ein begonnenes Projekt entgegen den Angaben im Antrag doch in einem anderen Projekt förderfähig gewesen wäre?
Auf welchen nationalen oder internationalen Erfahrungen und wissenschaftlichen Gutachten beruht die Ausarbeitung des VIP-Programms?