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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Verlauf der Ermittlungen hinsichtlich der Anschläge auf die Nord-Stream-Leitungen

(insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

16.06.2023

Aktualisiert

17.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/678011.05.2023

Verlauf der Ermittlungen hinsichtlich der Anschläge auf die Nord-Stream-Leitungen

der Abgeordneten Eugen Schmidt, Steffen Kotré, Petr Bystron, Matthias Moosdorf, Stefan Keuter, Tino Chrupalla, Dr. Alexander Gauland, Markus Frohnmaier, René Springer, Joachim Wundrak, Roger Beckamp, Steffen Janich, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Diese Kleine Anfrage an die Bundesregierung reiht sich in mehrere weitere ein, die für die Fragesteller dazu beitragen sollen, endlich Licht in die Anschläge auf eine zentrale kritische Infrastruktur Deutschlands zu bringen. Die Ermittlungen deutscher Behörden ziehen sich nunmehr bereits fast ein halbes Jahr hin. Bislang wurden auch noch keine vorläufigen Ergebnisse vorgelegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Liegen der Bundesregierung bzw. den ihr nachgeordneten Behörden mittlerweile Erkenntnisse vor über eine eventuelle Sabotage von Nord Stream durch die russische Marinebrigade 561, die unweit von Kaliningrad und damit unweit vom Tatort stationiert ist, und wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies (vgl. www.focus.de/politik/ausland/ukraine-krise/riesige-gaslecks-sabotierte-spezialtruppe-nord-stream-was-wir-ueber-putins-kampftaucher-wissen_id_155915765.html)?

3

Traf nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter Behörden der Medienbericht vom 28. November 2022 zu, dass Gazprom seine Kompressorstationen nicht demontiert (www.kommersant.ru/doc/5692721; www.heise.de/news/Abkehr-von-Nord-Stream-Gazprom-legt-Verdichterstationen-angeblich-still-7358421.html), und wenn ja,

a) ist dies ggf. weiterhin der Fall,

b) stehen die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden diesbezüglich mit der russischen Regierung oder Gazprom in Kontakt,

c) stehen nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter Behörden deutsche Unternehmen mit der russischen Regierung oder Gazprom diesbezüglich in Kontakt, und inwiefern wird die Bundesregierung hierüber ggf. informiert,

d) besitzt die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde ggf. Kenntnis, inwieweit bzw. ggf. innerhalb welchen Zeitraums die Kompressorstationen wieder voll funktionstüchtig gemacht werden könnten?

4

Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter Behörden Informationen aus Medienberichten zu, dass Norwegen in den Wochen nach dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines 9 000 Kilometer eigener Ölpipelines mit Hilfe unbemannter Unterwasserfahrzeuge untersucht hat, um „festzustellen, dass nicht bereits etwas angebracht wurde, das explodieren könnte“ (www.faz.net/aktuell/politik/norwegen-will-seine-pipelines-kuenftig-militaerisch-besser-schuetzen-18503306.html)?

a) Wenn ja, besitzen die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden Kenntnis, inwiefern ggf. deutsche Stellen Norwegen hierbei Unterstützung angeboten haben, inwiefern sie ggf. von norwegischen Stellen um Unterstützung ersucht wurden, wer hierbei ggf. die Initiative ergriffen hat, bzw. welche Stellen ggf. daran beteiligt waren (wenn ja, bitte spezifizieren)?

b) Wenn ja, besitzen die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden Kenntnis über das Ergebnis der Untersuchungen, und wenn ja, welche Ergebnisse sind ihr dazu bekannt?

c) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden neben den Ölpipelines auch Gaspipelines untersucht worden, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, waren nach Kenntnis der Bundesregierung neben norwegischen auch Organe weiterer Staaten daran beteiligt (bitte spezifizieren)?

5

War die Äußerung von Bundeskanzler Olaf Scholz nach Gesprächen mit dem norwegischen Ministerpräsidenten am 30. November 2022, „wir nehmen den Schutz unserer kritischen Infrastruktur sehr ernst, und niemand soll glauben, dass Angriffe ohne Konsequenzen bleiben werden“, auch oder insbesondere als Warnung an Norwegen zu verstehen (www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/scholz-empfaengt-store-2146560), und wie hat der norwegische Ministerpräsident auf die Äußerung des Bundeskanzlers reagiert?

6

Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter Behörden die Informationen in Medienberichten zu, dass Deutschland Schweden bei den Untersuchungen zur Aufklärung der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines unterstützt habe, und wenn ja, wann und inwiefern ist dies geschehen (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/nord-stream-lecks-schweden-bestaetigt-verdacht-auf-sabotage-18470277.html)?

7

Haben deutsche Behörden ggf. Dänemark bei den Ermittlungen, um die Sprengung der Nord Stream-Pipelines aufzuklären, unterstützt, und wenn ja, inwiefern, und wann?

8

Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter Behörden die Informationen in Medienberichten zu, dass die Nord Stream AG selbst Untersuchungen durchführe, um die Hintergründe der Sprengungen der Pipelines aufzuklären (www.tagesspiegel.de/politik/100-tage-nach-nord-stream-sabotage-raetselraten-um-hintermaenner-geht-weiter-9119164.html)?

a) Wenn ja, mit welchen deutschen Behörden steht die Nord Stream AG nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter Behörden hierbei in Kontakt?

b) Wenn ja, mit welchen Behörden welcher ausländischen Staaten steht die Nord Stream AG nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter Behörden hierbei ggf. in Kontakt?

c) Wenn ja, ist der Bundesregierung oder ihr nachgeordneten Behörden bekannt, wann die Nord Stream AG die erforderlichen Genehmigungen für die Untersuchungen in der ausschließlichen Wirtschaftszone Schwedens bzw. Dänemarks erhalten hat bzw. warum diese ggf. versagt wurden (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/nord-stream-1-roehre-auf-rund-250-metern-laenge-zerstoert-18432197.html)?

d) Wenn ja, wann wurden die Untersuchungen der Nord Stream AG nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter Behörden aufgenommen?

e) Wenn ja, welche Ermittlungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter Behörden ggf. wann bislang durchgeführt?

f) Wenn ja, zu welchen vorläufigen oder endgültigen Ergebnissen haben sie nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter Behörden bislang geführt bzw. ist ihr bzw. ihnen bekannt oder hat bzw. haben sie sich bemüht, zu erfahren, wann diese zu erwarten sind?

9

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter Behörden Informationen in Medienberichten zutreffend, dass Greenpeace Untersuchungen in Auftrag gegeben habe, um die Hintergründe der Sprengungen aufzuklären (www.welt.de/politik/ausland/article242411017/Eigene-Untersuchungen-Greenpeace-haelt-Sprengung-von-Nord-Stream-1-von-innen-fuer-unwahrscheinlich.html)?

a) Wenn ja, standen bzw. stehen die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden diesbezüglich mit Greenpeace in Kontakt, welche Stellen waren dies ggf., welchen Inhalts war bzw. ist dieser Kontakt gegebenenfalls?

b) Wenn ja, stand bzw. steht Greenpeace nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter Behörden diesbezüglich mit anderen Ländern in Kontakt, welche Stellen waren dies ggf., und welchen Inhalts war bzw. ist dieser Kontakt gegebenenfalls?

c) Wenn ja, ist der Bundesregierung oder ihr nachgeordneten Behörden ggf. bekannt, ob, von der Nord Stream AG abgesehen, weitere private Akteure Untersuchungen durchgeführt, in Auftrag gegeben oder unterstützt haben, und wenn ja, welche sind dies nach Kenntnis der Bundesregierung, und zu welchen Ergebnissen kamen diese (bitte spezifizieren)?

10

Treffen Informationen in Medienberichten zu, wonach die Bundesregierung und Norwegen am 30. November 2022 vereinbart hätten, gemeinsam eine NATO-geführte Allianz zum Schutz kritischer Infrastruktur vorzuschlagen (www.rferl.org/a/germany-norway-nato-hub-undersea-pipeline/32156068.html; www.washingtonpost.com/national-security/2022/12/21/russia-nord-stream-explosions/), und wenn ja,

a) von welchem Land ging die oben erwähnte Initiative aus, von Norwegen, von Deutschland oder ggf. einem Drittstaat (bitte ggf. benennen),

b) wurde der Vorschlag realisiert, und wenn ja, inwiefern?

11

Hat die Bundesregierung, die mehrfach auf Fragen von Abgeordneten verschiedener Fraktionen angab, „die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen zur möglichen Täterschaft“ (beispielsweise Antwort auf die Schriftliche Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 20/4141; Antwort auf die Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 20/4434), Gewissheit gehabt, dass NATO-Länder, etwa Norwegen oder die USA, nicht in die Sprengung der Pipelines involviert gewesen sein können, und wenn ja, aufgrund welcher Ermittlungsergebnisse bzw. Erkenntnisse gewann die Bundesregierung diese Gewissheit, und was ist ihr Inhalt?

12

Wenn die Frage 11 verneint wird,

a) wurde beispielsweise mit Norwegen und etwa den USA bilateral und multilateral im Rahmen der NATO kooperiert, und nahm es die Bundesregierung dabei billigend in Kauf, dass eines oder mehrere dieser Länder in die Sprengung involviert gewesen waren oder sein könnten, weil sie dies für unerheblich hielt, wie es etwa der Bundestagsabgeordnete der Fraktion der SPD Timon Gremmels in der von der Fraktion der AfD anberaumten Aktuellen Stunde zur Sprengung der Pipelines erklärte (Plenarprotokoll 20/56, S. 6153),

b) trifft die Auffassung der Fragesteller zu, dass die Bundesregierung, falls sie hinsichtlich des möglichen Täters oder der möglichen Täter keine tragfähigen Informationen besaß, in Anbetracht der Tatsache, dass die verbliebene kritische Infrastruktur Deutschlands besser geschützt werden müsse, aufgrund der Dringlichkeit dieser Aufgabe keine andere Möglichkeit sah, dies zu realisieren, als darin, eine Kooperation mit einem Täter oder einem möglichen Täter einzugehen,

c) besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob ein oder mehrere Nicht-NATO-Länder die Verantwortung für die Sprengungen tragen (bitte ggf. spezifizieren)?

13

Hat der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, mittlerweile im Rahmen der Ermittlungen des Generalbundesanwalts zu dem der Kleinen Anfrage zugrunde liegenden Sachverhalt eine Weisung nach § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes erteilt (Antwort zu Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 20/4758)?

14

Inwiefern steht die Bundesregierung mit Blick auf die unmittelbar nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines erfolgte Äußerung der EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen, wonach „jede vorsätzliche Störung der aktiven europäischen Energieinfrastruktur […] inakzeptabel“ sei und zur „schärfsten möglichen Antwort führen“ werde (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/nord-stream-1-und-2-von-der-leyen-haelt-sabotage-fuer-ursache-der-lecks-18347516.html), mit der EU-Kommission in Kontakt, bzw. warum ggf. nicht?

15

Sind andere Staaten seit dem 30. November 2022 mit einem Hilfeersuchen an die Bundesregierung herangetreten, dass deutsche Marineschiffe, Experten oder etwa Drohnen bei der Sicherung von Unterseekabeln oder Pipelines auf dem Meeresgrund in den jeweiligen Hoheitsgewässern, der ausschließlichen Wirtschaftszone und möglicherweise auch darüber hinaus unterstützend tätig werden, oder hat die Bundesregierung dies anderen Staaten angeboten (Antwort zu Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 20/4758)?

16

Sind die von der Nord Stream AG nach Angaben der Bundesregierung im Herbst 2022 begonnenen Untersuchungen der Schäden an den Pipelines nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der ihr nachgeordneten Behörden mittlerweile abgeschlossen, und wenn ja, seit wann, und zu welchen Ergebnissen haben sie geführt (Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 20/4758)?

17

Besitzen die Bundesregierung oder die ihr nachgeordneten Behörden mittlerweile Informationen darüber, ob, und wenn ja, inwiefern und ggf. mit welchen Ergebnissen die Betreibergesellschaft Nord Stream 1 mittlerweile am Ort der Anschläge Nachforschungen anstellen konnte (www.nord-stream.com/de/presse-info/pressemitteilungen/incident-on-the-nord-stream-pipeline-updated-04102022-529/, 4. Oktober 2022; Antwort zu Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 20/4758)?

18

Ist der Bundesregierung bzw. den ihr nachgeordneten Behörden mittlerweile bekannt, ob, und wenn ja, inwieweit, und seit wann die Betreibergesellschaften für Nord Stream 1 und 2 an den Untersuchungen deutscher Ermittler beteiligt sind bzw. waren (bitte erläutern, vgl. Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 20/4758)?

19

Ist der Bundesregierung bzw. den ihr nachgeordneten Behörden mittlerweile bekannt, ob, und wenn ja, inwieweit und seit wann die Betreibergesellschaften für Nord Stream 1 bzw. 2 an den Untersuchungen dänischer und schwedischer Ermittler beteiligt sind bzw. waren (bitte erläutern, vgl. Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 20/4758)?

20

Hat sich die Bundesregierung mittlerweile eine Haltung dazu erarbeitet, welche Faktoren einer schnellen Aufklärung der Anschläge bislang entgegenstehen, und wie lautet diese gegebenenfalls (Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/4758)?

21

Ist der Bundesregierung oder ihr nachgeordneten Behörden bekannt, in welcher Größenordnung sich die Versicherungsansprüche als Folge der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines bewegen bzw. für wann eine Klärung dieser zu erwarten ist (bitte ausführen)?

22

Ist der Bundesregierung oder ihr nachgeordneten Behörden mittlerweile bekannt, bei welchem Unternehmen bzw. welchen Unternehmen die Pipelines versichert wurden (Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/4758; www.welt.de/politik/deutschland/plus243045275/Sabotage-Hat-Schweden-ein-Motiv-Nord-Stream-zu-sprengen.html), und wenn ja,

a) ist ggf. zutreffend, dass die Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft beteiligt ist (vgl. Welt, ebd.), und wenn ja, in welcher Höhe,

b) ist ggf. zutreffend, dass ein Syndikat rund um die britische Versicherung Lloyd's involviert ist (vgl. Welt, ebd.), und wenn ja, in welcher Höhe,

c) ist ggf. zutreffend, dass die Züricher Versicherungsgruppe beteiligt ist (vgl. Welt, ebd.), und wenn ja, in welcher Höhe?

23

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter Behörden der Medienbericht zutreffend, wonach der Sprecher des US-amerikanischen Außenministeriums am 2. Februar 2023 erklärt hat, die USA würden ihre Arbeit fortsetzen, zusammen mit Alliierten und Partnern die Sprengungen aufzuklären (www.newsweek.com/sergei-lavrov-us-nord-stream-pipeline-attack-1778499), und wenn ja,

a) gehört Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung zu diesen „Alliierten und Partnern“, die der Sprecher des US-amerikanischen Außenministeriums erwähnte,

b) in welcher Form, mit welchen Ländern und wann fand nach Kenntnis der Bundesregierung oder ihr nachgeordneter Behörden die genannte Kooperation mit den USA seit den Anschlägen auf die Pipelines statt?

24

Ist der Bundesregierung die von Victoria Nuland, Unterstaatssekretärin im US-amerikanische Außenministerium, bei einer Anhörung im US-amerikanische Kongress geäußerte Freude über die Sprengung von Nord-Stream-Pipelines bekannt (www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/victoria-nuland-freut-sich-ueber-zerstoerung-von-nord-stream-pipelines-li.312835)?

a) Wenn ja, hat sich die Bundesregierung hierzu eine eigene Auffassung gebildet, und wie lautet diese gegebenenfalls?

b) Wenn ja, teilen einzelne Mitglieder der Bundesregierung die Freude der US-amerikanischen Unterstaatssekretärin (diese ggf. bitte mit der Angabe ihrer Gründe hierfür benennen)?

c) Wenn nein, hat die Bundesregierung öffentlich und auf diplomatischer Ebene Maßnahmen ergriffen, um ihrer Missbilligung Ausdruck zu verleihen, dass eine hohe Repräsentantin eines NATO-Partners ihre Freude über die Zerstörung eines Kernstücks kritischer Infrastruktur Deutschlands kundtut, und wenn ja, welche Maßnahmen sind dies?

25

Ist der Bundesregierung der Bericht der Londoner „Times“ von Anfang Februar 2023 bekannt, wonach deutsche Ermittler nicht ausschließen würden, dass ein westliches Land die Nord-Stream-Anschläge verübt habe (www.thetimes.co.uk/article/who-attacked-nord-stream-pipeline-russia-ukwest-ukraine-war-wv99ds7tx), und wenn ja,

a) hat die „Times“ nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. ihr nachgeordneter Behörden die Position deutscher Ermittler zutreffend skizziert, und wenn ja, inwiefern,

b) welche Schlüsse haben die Bundesregierung bzw. ihr nachgeordnete Behörden für ihr eigenes Handeln ggf. daraus gezogen?

26

Beabsichtigt die Bundesregierung mittlerweile, den Hinweisen des Investigativjournalisten Seymour Hersh nachzugehen sowie die Vereinigten Staaten und Norwegen um eine Stellungnahme zu den von Seymour Hersh geschilderten Vorgängen zu erbitten (www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/nach-seymour-hershs-recherche-das-sagen-deutsche-behoerden-zu-nord-stream-ermittlungen-li.319738), und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

27

Haben der Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann oder ein Verantwortlicher einer zuständigen nachgeordneten Bundesbehörde nach dem 8. Februar 2023, dem Tag der Veröffentlichung des Berichts von Seymour Hersh (seymourhersh.substack.com/p/how-america-took-out-the-nord-stream), in Anbetracht der Dringlichkeit einer Aufklärung des Sachverhalts eine bessere personelle und oder materielle Ausstattung der zuständigen Ermittlungsbehörden der Pipelinesprengungen veranlasst, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

28

Hat sich die Bundesregierung mittlerweile eine Haltung dazu erarbeitet, welcher Akteur bzw. welche Akteure nach ihrer Einschätzung

a) ein Motiv für derartige Anschläge besäße bzw. besäßen und/oder

b) die technischen und personellen Möglichkeiten für derartige Anschläge besäße bzw. besäßen,

und wenn ja, was beinhaltet diese Haltung gegebenenfalls?

29

Besitzen die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden Kenntnis davon, inwiefern die eine unbeschädigte Leitung der Nord Stream 2 nutzbar wäre, bzw. stehen sie hierzu mit der russischen Regierung oder Gazprom in Kontakt, oder ist der Bundesregierung oder den ihr nachgeordneten Behörden bekannt, ob deutsche Unternehmen hierzu mit der russischen Regierung oder Gazprom unter Umständen in Kontakt stehen?

30

Stehen die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden mit der Betreibergesellschaft von Nord Stream 2 in Kontakt, und wenn ja, inwiefern, bzw. ist der Bundesregierung bzw. einer ihr nachgeordneten Behörde bekannt, ob deutsche Unternehmen mit der Betreibergesellschaft von Nord Stream 2 in Kontakt stehen, und wenn ja, inwiefern?

31

Besitzen die Bundesregierung sowie die ihr nachgeordneten Behörden ggf. Informationen über das von Seymour Hersh in seinem Artikel erwähnte (s. o.) P8-Seefernaufklärungs- und U-Boot-Jagdflugzeug der norwegischen Marine, das bei einem scheinbaren Routineflug eine Sonarboje abgeworfen haben soll, um die Explosionen an den Pipelines auszulösen und wenn ja, welche (seymourhersh.substack.com/p/how-america-took-out-the-nordstream)?

32

Ist der Bundesregierung oder den ihr nachgeordneten Behörden der Medienbericht bekannt, dass sich ein P8-Seefernaufklärungs- und U-Boot-Jagdflugzeug der US-amerikanischen Marine zum Zeitpunkt der Explosionen in der Nähe des Tatorts befunden haben soll, das einige Stunden mit ausgeschaltetem Transponder zur Lokalisierungserschwerung geflogen sein soll, haben sich die Bundesregierung bzw. ihr nachgeordnete Behörden hierzu eine Haltung erarbeitet, und wie lautet diese gegebenenfalls (asiatimes.com/2022/10/kerch-bridge-nord-stream-the-handiwork-of-top-tier-saboteurs/)?

33

Welche Untersuchungen müssen nach Einschätzung der Bundesregierung bzw. der ihr nachgeordneten Behörden ggf. noch durchgeführt, welche Untersuchungsergebnisse ggf. ausgewertet werden, welchen Zeitraum wird dies nach ihrer Einschätzung ggf. in Anspruch nehmen, bis endgültige oder zumindest vorläufige Untersuchungsergebnisse vorgelegt werden können (bitte erläutern)?

34

Hat bzw. haben die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungsorgane erwogen, zumindest vorläufige Ergebnisse oder ein Zwischenergebnis der Ermittlungen vorzulegen, bzw. gibt es entsprechende Überlegungen (bitte erläutern)?

Berlin, den 26. April 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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