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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Konsequenzen des sogenannten Sturms auf den Reichstag

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

30.05.2023

Aktualisiert

14.08.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/682616.05.2023

Konsequenzen des sogenannten Sturms auf den Reichstag

der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am Rande der Demonstrationen gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern, die am 29. August 2020 in Berlin stattgefunden haben, hatten auch mehrere Hundert Demonstranten die Absperrgitter am Reichstagsgebäude überwunden. Anschließend liefen sie die Treppe hoch und wurden von drei vor Ort befindlichen Polizeibeamten aufgehalten (www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/08/berlin-reaktionen-reichsflaggen-absperrungen-durchbrochen-reichs.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele Personen, die an dem sogenannten Sturm auf den Reichstag beteiligt gewesen sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung welchem extremistischen Phänomenbereich zugerechnet (bitte getrennt nach Rechtsextremisten, Linksextremisten, Reichsbürgern und Selbstverwaltern, verfassungsschutzrelevanten Delegitimierern des Staates, Islamisten sowie auslandsbezogenen Extremisten aufschlüsseln)?

2

Gegen wie viele Personen, die an dem sogenannten Sturm auf den Reichstag beteiligt gewesen sind, wurde ein Strafverfahren eingeleitet, wegen der Begehung welcher Straftaten wurde dabei ermittelt, und konnten die Beschuldigten einem extremistischen Phänomenbereich zugerechnet werden? Wenn ja, welchem extremistischen Phänomenbereich wurden wie viele von ihnen zugerechnet (bitte getrennt nach Rechtsextremisten, Linksextremisten, Reichsbürgern und Selbstverwaltern, verfassungsschutzrelevanten Delegitimierern des Staates, Islamisten sowie auslandsbezogenen Extremisten aufschlüsseln)?

3

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Personen, die in Frage 2 erfragt wurden, wegen der Erfüllung welcher Straftatbestände verurteilt und/oder inhaftiert wurden, und konnten die verurteilten Personen einem extremistischen Phänomenbereich zugerechnet werden? Wenn ja, welchem extremistischen Phänomenbereich wurden wie viele von ihnen zugerechnet (bitte getrennt nach Rechtsextremisten, Linksextremisten, Reichsbürgern und Selbstverwaltern, verfassungsschutzrelevanten Delegitimierern des Staates, Islamisten sowie auslandsbezogenen Extremisten aufschlüsseln)?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele von den in Frage 2 erfragten Strafverfahren, die eingeleitet wurden, wieder eingestellt wurden, wenn ja, wie viele waren dies, und was war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Grund hierfür?

5

Wie viele von den in Frage 2 erfragten Strafverfahren laufen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig noch?

Berlin, den 9. Mai 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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