Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Am 29. März 2023 hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) beschlossen. Mit dem ANK will die Bundesregierung nach eigenen Angaben einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, die biologische Vielfalt erhalten und die Klimaanpassungsfähigkeit Deutschlands erhöhen. Für die Umsetzung des Programms hat die Bundesregierung für die Jahre 2022 bis 2026 4 Mrd. Euro in Aussicht gestellt. Im Energie- und Klimafonds (Einzelplan 60 – Kapitel 6092 Titel 686 31 – Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz) wurden für das Haushaltsjahr 2022 10 Mio. Euro an Barmitteln und 150 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen eingestellt. Im neu gestalteten Klima- und Transformationsfonds sind für das laufende Haushaltsjahr 582 Mio. Euro an Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt rund 1,66 Mrd. Euro verteilt auf die Jahre 2024 bis 2032 veranschlagt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen49
Welche Akteure waren an der Erarbeitung des ANK beteiligt?
a) Mit welchen anderen Bundesministerien hat sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bei der Erarbeitung des ANK abgestimmt?
b) Mit welchen externen Akteuren haben Vertreter des BMUV im Rahmen der Erarbeitung des ANK Gespräche geführt (Gespräche bitte einzeln unter Angabe des Gesprächspartners bzw. der Organisation und des Gesprächsdatums aufführen)?
Waren die Länder in die Erarbeitung des ANK eingebunden, und wenn ja, in welcher Form?
Waren die Kommunen in die Erarbeitung des ANK eingebunden, und wenn ja, in welcher Form?
Waren in den Erarbeitungsprozess Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft miteinbezogen worden, und wenn nein, warum nicht?
Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass Nutzungskonflikte auf Flächen vermieden werden?
Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben sich am Onlinedialog zum ANK beteiligt?
Welche Kosten sind durch den Onlinedialog zum ANK entstanden?
Welche Erkenntnisse hat das BMUV aus dem Onlinedialog zum ANK gewonnen, die in das ANK eingeflossen sind?
Aus welchem Grund hat die Bundesregierung die Nationale Moorschutzstrategie, die nach Ansicht der Fragesteller eigentlich Teil des ANK ist, herausgelöst am 9. November 2022 verabschiedet?
Mit welchen rechtlichen Instrumenten (mit Änderungen in welchen Rechtsgebieten) soll das Vorverkaufsrecht der öffentlichen Hand verankert werden (S. 10 ANK)?
Mit welchen rechtlichen und finanziellen Instrumenten bzw. Maßnahmen sollen Instrumente für den Moorschutz verbessert werden (S. 10 ANK)?
Versteht die Bundesregierung unter „Verankerung eines Vorverkaufsrechts“ die Schaffung rechtlicher Voraussetzung für mögliche Enteignungen von Landbesitzern von Moorflächen?
Welche Planungen für das Maßnahmenset, d. h. Programme und Förderungen für die Renaturierung moortypischer Ökosysteme, die gemeinsam mit Ländern abgestimmt werden sollen, liegen bereits vor?
a) Um welche handelt es sich,
b) und wie sollen diese bis wann umgesetzt werden (S. 11 ANK)?
Gibt es bereits Planungen im Rahmen des Bundesprogramms „Klimaschutz durch Moorbodenschutz“ für Programme und Förderungen, die speziell die Belange der land- und fortwirtschaftlichen Nutzung entwässerter Moorböden adressieren?
a) Wenn ja, um welche Planungen für welche Programme und Fördermaßnahmen handelt es sich?
b) Wann sollen diese Programme ausgearbeitet und einsatzbereit sein?
c) Wie soll die angekündigte Mitarbeit der Länder gestaltet werden (S. 11 ANK)?
Welche Instrumente und Förderungen soll das Maßnahmenset für die Wiedervernässung und Nutzungsumstellung enthalten, und bis wann sollen diese Maßnahmen entwickelt sein und starten (S. 12 ANK)?
Welche Lösungsansätze für die Verfahrensbeschleunigung und Verfahrensvereinfachung für Wiedervernässungsmaßnahmen von Mooren sollen entwickelt werden, und wie?
a) Welche Rechtsgebiete und Gesetze werden diese Ansätze betreffen?
b) Welche wasserbaulichen Planungen und Investitionen in welchen Moorgebieten sollen geprüft werden, um klimaschädliche Fehlinvestitionen zu überprüfen (bitte Moorgebiete nach Größe und Bundesland auflisten)?
c) Wie sollen die Länder bei der Erarbeitung der Verfahrensbeschleunigung und Verfahrensvereinfachung einbezogen werden (S. 13 ANK)?
Welche Investitionen in die Anpassung wasserwirtschaftlicher Infrastrukturen an die Auswirkungen des Klimawandels sind genau geplant?
a) Um welche Investitionen handelt es sich?
b) Welche kommunalen Gewässer sollen wiederhergestellt und renaturiert werden?
Wie ist der Sachstand beim Gesamtkonzept Elbe?
a) Stehen ausreichend Haushaltsmittel für die Umsetzung des Gesamtkonzepts Elbe zu Verfügung?
b) Wie ist der Status der Planverfahren bei den einzelnen Abschnitten der Elbe?
c) Wurde für den Schutz der Elbauen Vorsorge getroffen?
d) Ist für das Planverfahren und die Umsetzung ausreichend Personal vorhanden?
e) Hält die Bundesregierung am Ziel der dauerhaften Befahrbarkeit der Elbe in Verbindung mit dem Naturschutz fest?
Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass Förderdoppelstrukturen vermieden werden, insbesondere gegenüber der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und dem Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel (S. 16 ANK)?
Welche Förderinstrumente sind ergänzend zu den Fördertatbeständen im „Förderprogramm Auen“ Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ für die Auenförderung geplant?
a) Bis wann sollen die Förderinstrumente ausgearbeitet sein und angewendet werden?
b) Wie genau sollen die Länder in die Abstimmungen miteinbezogen werden (S. 17 ANK)?
Welche Planungen und Instrumente wie Förderprogramme und Gesetzesänderungen sind für das Programm „KlimaWildnis“ vorgesehen?
a) Bis wann soll dieses Programm aufgestellt sein?
b) Wer ist die Zielgruppe dieses Programms?
c) Mit wie viel Millionen Euro soll es ausgestattet werden?
Welche rechtlichen Hürden sollen konkret für die Wildnisentwicklung und welche Neben- und Folgekosten für Eigentümer von kleinen Wildnisgebieten begrenzt werden (S. 24 ANK, bitte die Rechtsgebiete und infrage kommenden Gesetze nennen)?
Plant die Bundesregierung im Rahmen der Absenkung dieser rechtlichen Hürden auch die Schaffung rechtlicher Voraussetzung zur Enteignung von Besitzern kleinerer Wildnisflächen, sollten finanziellen Anreize durch Förderprogramme alleine nicht den gewünschten Erfolg erzielen?
Welche Aufgaben soll die geplante „KlimaWildnisZentrale“ übernehmen?
a) Welchem Bundesministerium wird die KlimaWildnisZentrale zugeordnet?
b) Mit wie viel Millionen Euro jährlich soll diese Zentrale ausgestattet sein?
c) Wann soll diese Zentrale ihre Aufgaben übernehmen, bzw. wann ist ein Arbeitsbeginn vorgesehen?
d) Wie viele Stellen sind für die KlimaWildnisZentrale nach bisherigem Stand vorgesehen bzw. eingeplant (S. 25 ANK)?
Bis wann im Jahr 2023 soll das Förderprogramm zur Evaluierung und Planung und Erstellung sowie Umsetzung des nationalen Wiederherstellungsplans im Rahmen der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur erstellt sein?
a) Wie gestaltet sich dieses Förderprogramm?
b) An wen richtet sich dieses Förderprogramm?
c) Mit wie viel Millionen Euro ist es ausgestattet?
d) Welches Bundesministerium bzw. welche Bundesbehörde entwickelt dieses Programm?
Welche Planungen und Ideen für das Förderinstrument, welches das bereits bestehende Programm „Klimaanagepasstes Waldmanagement“ für den Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen im Wald ergänzen soll, hat die Bundesregierung bereits?
a) Wie viel Millionen Euro sollen für dieses Förderinstrument eingeplant werden?
b) Bis wann will Bundesregierung dieses Förderinstrument entwickeln?
c) Welches Bundesministerium wird dafür federführend verantwortlich sein (S. 29 ANK)?
Welche Finanzierungsmöglichkeiten für kommunale und private Waldbesitzer plant die Bundesregierung, um den Einschlag von alten, naturnahen Buchenwäldern zu stoppen, und wie viel Millionen Euro sind hierfür vorgesehen (S. 29 ANK)?
Was versteht die Bundesregierung im Einzelnen unter der Weiterentwicklung rechtlicher Instrumente, der Ausgestaltung der Entsiegelungsvorschrift im Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG), der Prüfung der Erweiterung von Möglichkeiten zur Anordnung und Durchsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen im Baugesetzbuch (BauGB) und der Prüfung und stärkeren Berücksichtigung von Entsiegelungsmaßnahmen bei Neuversiegelungen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, besonders unter der Weiterentwicklung rechtlicher Instrumente die rechtlichen Voraussetzungen für Enteignungen von Boden- und Grundbesitzern zu schaffen?
Mit welchen Instrumenten und Maßnahmen will der Bund ab 2023 die Kommunen unterstützen, ihre Grünflächenmanagement naturnah aufzuwerten und anzulegen (S. 37 ANK)?
Mit welchen konkreten Instrumenten und Maßnahmen will der Bund die Kommunen bei der Erstellung von Straßen- und Stadtbaumkonzepten und der Pflanzung von 150 000 zusätzlichen Bäumen bis 2030 unterstützen?
a) Wie soll die sinnvolle Ergänzung der bereits bestehenden Bundesprogramme „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ und der Programme der Bund-Länder-Städtebauförderung gestaltet sein?
b) Mit wie viel Millionen Euro soll dieses Vorhaben ausgestattet sein, und welches Bundesministerium wird federführend zuständig sein (S. 37 ANK)?
Wie viel Millionen Euro sind für die Investitionen in die Revitalisierung urbaner Gewässer vorgesehen?
Mit welchen Instrumenten will die Bundesregierung den Beratungsbedarf von Kommunen zur Umsetzung des Natürlichen Klimaschutzes bei der Bauleitplanung bis Ende 2023 ermitteln?
a) Wie viele finanzielle Mittel sind dafür vorgesehen?
b) Welche Bundesministerien bzw. Bundesbehörden übernehmen diese Aufgabe?
Welches Bundesministerium bzw. welche Bundesbehörde ist für die Erstellung der kommunalen Handlungshilfen zur Berücksichtigung des Natürlichen Klimaschutzes bis Ende 2024 zuständig?
a) Was sollen diese Handlungshilfen beinhalten?
b) Wie viele finanzielle Mittel sind dafür vorgesehen?
Gibt es bereits Planungen zu den zehn Querungshilfe-Bauwerken, mit denen der Bund finanziell die Umsetzung des Bundesprogramms Wiedervernetzung unterstützen will, und wenn ja, um welche Projekte handelt es sich (bitte die Vorhaben differenziert nach Größe und finanzieller Mittelausstattung auflisten)?
Welche Programme bzw. Projekte werden aus Mitteln des ANK finanziert (bitte einzeln nach Projekten, Laufzeit, Fördersumme und Zuwendungsempfänger aufschlüsseln)?
a) Welche Bundes- und Landesbehörden sind und werden mit der Umsetzung der entsprechenden Programme und Projekten betraut (bitte die Behörden nach Bundes- und Landeszuständigkeit jeweils in alphabetischer Reihenfolge auflisten)?
b) Sind bzw. erden auch Umwelt- und Naturschutzverbände mit der Umsetzung betraut, und wenn ja, welche, und wie viel finanzielle Mittel haben diese im Jahr 2022 erhalten (bitte die infrage kommenden Verbände und die finanziellen Mittel, die sie erhalten haben, auflisten)?
Bei welchen Projekten bzw. Programmen handelt es sich im Rahmen des ANK um investive Maßnahmen, und bei welchen handelt es sich um nicht-investive Maßnahmen (bitte einzeln auflisten)?
Gab es bereits einen Mittelabfluss im Jahr 2022 mit Bezug auf die bereits gestarteten Projekte (bitte einzeln nach Projekten auflisten), und wenn ja, wie hoch war dieser?
In welchem Umfang sind im Jahr 2022 Projektträgerleistungen aus dem Titel 686 31 (Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz) gezahlt worden?
Welcher Mittelabfluss ist für das Jahr 2023 geplant (bitte einzeln nach Projekten auflisten)?
In welcher Höhe sind für die einzelnen Jahre (bitte pro Jahr von 2022 bis 2026 aufschlüsseln) Mittel für die Umsetzung des ANK vorgesehen?
Was geschieht mit den Mitteln, die innerhalb eines Jahres nicht ausgegeben werden?
Wie ist die Finanzierung von Projekten gesichert, die beispielsweise erst im Jahr 2025 beginnen, aber über eine mehrjährige Laufzeit verfügen und somit im Jahr 2026 nicht abgeschlossen werden können?
Müssen die gesamten in Aussicht gestellten 4 Mrd. Euro bis zum Ablauf des Jahres 2026 verausgabt werden?
Welche Ressorts sind an der Finanzierung des ANK beteiligt (bitte Summen einzeln auflisten)?
Welche konkreten Projekte firmieren sowohl unter dem ANK als auch unter dem Sofortprogramm Klimaschutz, unter dem Sofortprogramm Klimaanpassung und unter der Nationalen Moorschutzstrategie (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Nach welchen Kriterien wird die Umsetzung des ANK evaluiert werden, und wird hierfür externer Sachverstand herangezogen, und wenn ja, wie viel Haushaltsmittel sind hierfür vorgesehen?
Welcher Flächenbedarf wird für die einzelnen Handlungsfelder des ANK angenommen (bitte nach Handlungsfeldern und bisheriger Nutzungsart aufschlüsseln)?
Existieren Folgenabschätzungen zur Flächeninanspruchnahme des ANK und zur angenommenen bzw. notwendigen Flächenumwidmung?
Wenn ja, wie sehen die Folgen in Qualität und Quantität aufgeschlüsselt für Siedlungs-, Verkehrs- und Gewerbeflächen, für landwirtschaftliche Nutzflächen und Naturschutzflächen aus, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?