Stylistin der Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock
der Abgeordneten Thomas Seitz, Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In ihrer Antwort zu den Fragen 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 20/5286 weist die Bundesregierung darauf hin, dass das Auswärtige Amt seit Dezember 2021 eine Maskenbildnerin beschäftigt, die die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, zu Bild- und Fernsehterminen im In- und Ausland begleitet. Die Beschäftigung erfolgte zunächst als Direktauftrag, später im Rahmen eines Freie-Mitarbeiter-Vertrags. Im Jahr 2022 sind dafür Kosten in Höhe von 136 552,50 Euro angefallen (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Woraus hat sich die Notwendigkeit der Beauftragung einer Maskenbildnerin ergeben, nachdem innerhalb des Abfragezeitraums von 2010 bis Dezember 2021 keine diesbezüglichen Dienstleistungen vom Auswärtigen Amt nachgefragt wurden und keine entsprechenden Kosten angefallen sind?
Zu welchen Terminen im Jahr 2022 fand eine Begleitung von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock durch die beauftragte Maskenbildnerin statt, und welche Kosten sind dabei jeweils angefallen?
Handelt es sich bei den mitgeteilten Kosten für die Maskenbildnerin um die einzigen Kosten, die seit Dezember 2021 im Zusammenhang mit dem äußeren Erscheinungsbild (inklusive Bekleidung) der Bundesaußenministerin angefallen sind (wenn nein, bitte Zweck und Höhe der jeweiligen Ausgabe anführen)?