Planungen zur Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Müller-Gemmeke, Priska Hinz (Herborn), Ekin Deligöz, Katja Dörner, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll die altersgerechte Beschäftigung von minderjährigen Erwerbstätigen garantieren. Es soll den Einstieg von Jugendlichen in das Arbeitsleben zu fairen und altersangemessenen Bedingungen durch Regelungen von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen sicherstellen. Verbindliche Richtlinien zu Arbeitszeiten und Beschäftigungsverhältnissen beugen dabei der Ausnutzung von Auszubildenden vor. So dürfen Jugendliche über 16 Jahre im Gaststättengewerbe nur bis 22 Uhr beschäftigt werden und an Tagen, die einem Berufsschultag, der vor 9 Uhr beginnt, vorangehen, nicht nach 20 Uhr beschäftigt werden.
Aktuelle Studien deuten darauf hin, dass es in der Ausbildungs- und Arbeitspraxis zu zahlreichen Verstößen gegen das geltende Jugendarbeitsschutzgesetz kommt. Im Hotel- und Gaststättengewerbe leisten etwa zwei Drittel der Auszubildenden Überstunden (Ausbildungsreport 2010 des Deutschen Gewerkschaftsbundes – DGB). Daher stellt sich die Frage, wie die Einhaltung bestehender Jugendarbeitsschutzregeln besser überprüft werden kann, und welche Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes jugendlicher Auszubildender und Beschäftigter künftig notwendig sind.
Eine Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes wurde zum einen in der letzten Legislaturperiode durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Jugendschutz diskutiert, zum anderen wird im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP eine Flexibilisierung des Jugendarbeitsschutzes im Bereich der Ausbildungen im Hotel- und Gaststättengewerbe angekündigt. Dagegen wenden u. a. Gewerkschaften und Jugendverbände ein, dass dies den Zielen des Jugendarbeitsschutzgesetzes entgegenlaufen würde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welchen Zeitplan haben sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Jugendschutz (siehe Ausschussdrucksache 16(11)837 des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages) sowie die Bundesregierung zur Ermittlung des Novellierungsbedarfs des Jugendarbeitsschutzgesetzes gesetzt, welche (Zwischen-)Ergebnisse hat die Arbeitsgruppe bisher erzielt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Formulierung des Koalitionsvertrages „Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe werden durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abgebaut“ (Zeilen 2 160 ff.)? Um welche konkreten Hemmnisse handelt es sich hierbei ihrer Meinung nach, welche konkreten Änderungsnotwendigkeiten beim Jugendarbeitsschutzgesetz werden von ihr gesehen, und welche Änderungen sind ggf. geplant?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Erfahrungen und Einschätzungen der für den Vollzug des Jugendarbeitsschutzgesetzes zuständigen Länder erlangt?
Welche Erfahrungen der Länder und welche wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Sicherheit und Gesundheit von Jugendlichen wurden seit der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 51 bis 53 auf Bundestagsdrucksache 17/29 aus November 2009 durch die Bundesregierung bei ihrer Meinungsbildung über Bestrebungen, den Jugendarbeitsschutz zu verändern, berücksichtigt?
Liegen der Bundesregierung Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen von Arbeit in den Abend- und frühen Nachtstunden auf Jugendliche vor? Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Regierung daraus? Wenn nein, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Plant die Bundesregierung Neuregelungen beim Jugendarbeitsschutz im Rahmen der „Initiierung“ eines „Nationalen Aktionsplan[s] (…), der ein umfassendes Konzept zum Jugendschutz beinhaltet“ (Koalitionsvertrag, Zeile 3 147 ff.) zu erörtern? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine „Flexibilisierung“ des Jugendarbeitsschutzes zu einem Abbau von Schutzrechten und -mechanismen bei arbeitenden Jugendlichen führt und die Risiken von Ausnutzung, Überforderung und negativer Folgen steigen?
Wie ist das Verhältnis von Ausbildungsplätzen und Ausbildungssuchenden im Hotel- und Gaststättengewerbe? Welche Veränderungen dieses Verhältnisses erwartet die Bundesregierung für den Fall, dass die im Koalitionsvertrag vorgeschlagenen Maßnahmen zur Flexibilisierung des Jugendarbeitsschutzes umgesetzt werden?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e. V. (www.dehoga-bundesverband.de), dass eine Verkürzung der Nachtruhezeit von 22 auf 23 Uhr, vor Berufsschultagen von 20 auf 21 Uhr und eine Verlängerung der Schichtzeit von 11 auf 12 Stunden die Arbeitsmarktsituation von Jugendlichen verbessert?
Teilt die Bundesregierung, unter Berücksichtigung des Aspekts, dass im Jahr 2008 das Durchschnittsalter der Auszubildenden mit neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Hotel- und Gaststättengewerbe bei 19,7 Jahren lag (Berufsbildungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder) die Auffassung der DGB-Jugend (www.dgb-jugend.de), den Jugendarbeitsschutz bis zum Alter von 21 Jahren auszuweiten? Falls nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Änderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, die sich auch auf andere Wirtschaftszweige als das Gastgewerbe auswirken, und wenn ja, in welchen Wirtschaftszweigen, und welche Änderungen sind dies?
In welcher Form plant die Bundesregierung mögliche Änderungsbedarfe beim Jugendarbeitsschutzgesetz mit den Ländern zu erörtern und abzustimmen sowie die Sozialpartner und Jugend-Dachverbände an Beratungen darüber zu beteiligen?