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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Begegnungszonen

Erfahrungen mit dem Verkehrszeichen &bdquo;Begegnungszone&ldquo; in der Schweiz und in Frankreich, Bedingungen für die Erprobung und Einführung dieser Regelung in Deutschland, Maßnahmen zur Förderung eines sicheren Fußverkehrs<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

22.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/325206. 10. 2010

Begegnungszonen

der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

In der Schweiz und in Frankreich sind jeweils besondere Verkehrszeichen „Begegnungszone“ eingeführt worden, die sich im Erscheinungsbild erkennbar vom deutschen Zeichen 325/325.1 (Verkehrsberuhigter Bereich) sowie der Verkehrszeichengruppe „Wohngebiet“ nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr (Wiener Straßenverkehrskonvention) unterscheiden.

Wie das deutsche Zeichen „Verkehrsberuhigter Bereich“ gewähren sie dem Fußverkehr erstens Vorrang, wenn es zu Begegnungen mit Fahrzeugen kommt, und zweitens freizügige Betretungsrechte für die gesamte Verkehrsfläche.

Auffällig bei den genannten Verkehrszeichen der Nachbarstaaten ist die integrierte Darstellung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Der Informationsgehalt des Verkehrszeichens wird damit erhöht.

Die beiden genannten Verkehrszeichen unserer Nachbarländer gewähren keine Spielerlaubnis. Zum anderen gelten Tempo 20 statt Schrittgeschwindigkeit und ein Verzicht auf eine vorrangregelnde Bedeutung des Endzeichens (bei Aufstellung vor einer Querstraße). Diese Abweichungen hinsichtlich der Verkehrsregeln bewegen sich im international vereinbarten Rahmen der Wiener straßenverkehrsrechtlichen Vereinbarungen für die europäische Verkehrszeichengruppe E17 „Verkehrsberuhigter Wohnbereich“ gemäß Artikel 27bis des Europäischen Zusatzübereinkommens.

Fachverbände aus den Bereichen Verkehrswesen und Städtebau fordern mittlerweile die Einführung der Begegnungszone in Deutschland, in der Regel als Ergänzung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, welche Erfahrungen aus der Sicht der Verkehrssicherheit mit der Einführung der Verkehrszeichen „Begegnungszone“ in Frankreich und in der Schweiz gesammelt wurden?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob nach Einrichtung erster Modelle solcher Begegnungszonen im Ausland die Begegnungszonen in der Folge ausgeweitet wurden?

3

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine solche Regelung (einschließlich der entsprechenden Beschilderung mit Geschwindigkeitsangabe) in Deutschland zu erproben?

4

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine solche Regelung (einschließlich der entsprechenden Beschilderung mit Geschwindigkeitsangabe) in Deutschland einzuführen?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung inzwischen die Erprobung oder reguläre Einführung der Regelung, die ein großes Stadtentwicklungspotential beinhaltet und die umweltfreundliche nichtmotorisierte Mobilität fördert?

6

Welche anderen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung zur Förderung eines sicheren Fußverkehrs umsetzen, und bis wann ist eine Umsetzung geplant?

7

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen der Förderprogramme „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau Ost und West“, die Einrichtung von Begegnungszonen zu unterstützen?

8

Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mit den in Frage 7 genannten Förderprogrammen einen sicheren Fußverkehr zu unterstützen?

Berlin, den 6. Oktober 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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