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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zur Situation der Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland nach der Honorareinigung in der Schiedsstelle am 5. Juli 2010

Gewährleistung der freien Wahl des Geburtsortes (Klinik, Geburtshaus, zuhause), Honorierung freiberuflicher Hebammen im Hinblick auf die hohen Haftpflichtversicherungskosten, Stand der Honorarfrage nach der Einigung in der Schiedsstelle, Evaluierung der Versorgungslage mit Hebammenleistungen<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

25.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/325506. 10. 2010

Zur Situation der Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland nach der Honorareinigung in der Schiedsstelle am 5. Juli 2010

der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Cornelia Möhring, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Inge Höger, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Sabine Leidig, Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Deutschland haben alle Frauen laut dem Mutterschutzgesetz ein Recht auf Hebammenhilfe, angefangen mit der Feststellung der Schwangerschaft, der Durchführung der Mutterschaftsvorsorge, der Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen, während der Geburt – hier gilt sogar die Hinzuziehungspflicht – und der Betreuung im Wochenbett und darüber hinaus bis zum Ende der Stillzeit. Die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe und Hebammenhilfe ist jedoch bereits heute nicht mehr gegeben.

Diese Situation wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung weiter dramatisch zuspitzen, weil viele Hebammen wegen gestiegener Haftpflichtprämien und einem bestehenden Einkommensrückstand in der Hebammenvergütung die unabhängige Geburtshilfe oder ihre berufliche Selbständigkeit bzw. den Beruf ganz aufgeben werden. Bereits heute sind nur ca. 30 Prozent der Hebammen in Vollzeit tätig. Daran hat die Schiedsstelleneinigung am 5. Juli 2010 nichts verändert. In dem Verfahren beklagen die Hebammenverbände ihre schwache Verhandlungsposition gegenüber den Krankenkassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die freie Wahl des Geburtsortes (in der Klinik, im Geburtshaus oder zuhause) für alle Frauen sichergestellt werden muss?

2

Reicht es dazu aus, dass es formal eine Auswahl zwischen diesen Geburtsorten gibt, oder muss zu einer Sicherstellung der Wahlmöglichkeit des Geburtsortes (in der Klinik, im Geburtshaus oder zuhause) sichergestellt werden, dass auch tatsächlich erreichbare Angebote zur Verfügung stehen?

3

Sieht die Bundesregierung dieses Wahlrecht unter Berücksichtigung der vorhergehenden Frage derzeit ausreichend gewährleistet?

4

Sieht sich die Bundesregierung in der Pflicht, die freie Wahl des Geburtsortes (in der Klinik, im Geburtshaus oder zuhause) für Mütter zu gewährleisten?

5

Was ist nach Ansicht der Bundesregierung dafür erforderlich, damit die freie Wahl des Geburtsortes (in der Klinik, im Geburtshaus oder zuhause) sichergestellt ist?

6

Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, um die freie Wahl des Geburtsortes (in der Klinik, im Geburtshaus oder zuhause) für Mütter sicherzustellen?

7

Welche Rolle spielt nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich die angemessene Honorierung freiberuflicher Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer im Gesundheitswesen für eine Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf die Sicherstellung der Geburtshilfe durch freiberufliche Hebammen die Honorierung der Tätigkeiten von Hebammen und Entbindungspflegern insbesondere bezüglich der hohen Haftpflichtversicherungskosten im Bereich der unabhängigen Geburtshilfe?

9

Sieht die Bundesregierung die, auch von Teilen der CDU/CSU und FDP beklagten, Honorarprobleme für die Geburtshilfe seit dem 5. Juli 2010, also durch die Schiedsstelleneinigung, als gelöst an?

10

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Versorgungslage mit Hebammenhilfe zu evaluieren, um die Sicherstellung mit Hebammenhilfe zu gewährleisten?

11

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Art und Umfang der Hebammenhilfe genau festzulegen?

Wenn ja, wann wird die Bundesregierung eine solche genaue Festlegung vornehmen?

Berlin, den 6. Oktober 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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