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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Transparenz über die Fragen der FDP und die Antworten der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz

(insgesamt 101 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

16.06.2023

Aktualisiert

08.02.2024

BT20/707831.05.2023

Transparenz über die Fragen der FDP und die Antworten der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Transparenz über die Fragen der FDP und die Antworten der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz Die Fraktion der FDP, vertreten durch ihren Generalsekretär Bijan Djir-Sarai, hat bekannt gegeben: „Die FDP-Fraktion hat noch rund 100 Fragen an Robert Habeck. Solange die nicht beantwortet sind, können die Beratungen über das Gesetz gar nicht beginnen“ (www.n-tv.de/politik/Die-nicht-gestellten-101-Frag en-zum-Heizungstausch-und-102-Antworten-article24145259.html). Diese unter dem Titel „Fragen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes [GEG] und zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung des BMWK [ Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz] und BMWSB [ Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen]“ und auf den 8. Mai 2023 datieren Fragen und die darauf ergangenen Antworten der Bundesregierung sollten nach Ansicht der Fragesteller im Sinne von Transparenz, Aufklärung und einer weiteren konstruktiven Debatte zum Gebäudeenergiegesetz allen Fraktionen und der Öffentlichkeit zugänglich sein. Daher werden diese Fragen im Folgenden – unter Berücksichtigung der Vorgaben des parlamentarischen Fragerechts – wörtlich wiedergegeben, ohne dass sich die Fraktion der CDU/CSU etwaig enthaltene Wertungen zu eigen macht. Wir fragen die Bundesregierung:   1. Auf welcher Grundlage wurden bisher kommunizierte Kosten des BMWK für die privaten Hauseigentümer ermittelt? Sind bei diesen Kosten perspektivisch die Preissteigerungen eingepreist, die derzeit im Markt vorhanden sind (vgl. Wärmepumpen)?   2. Wie viele Tonnen CO2(-Äquivalente) sollen pro Jahr durch die Gesetzes- und Verordnungsänderungen eingespart werden (bitte nach Jahresscheiben bis 2045 aufschlüsseln)?   3. Wie hoch wird der durchschnittliche Preis für die Einsparung einer Tonne CO2(-Äquivalente) durch die Gesetzes- und Verordnungsänderung geschätzt (falls hier mit jährlichen Veränderungen gerechnet wird, bitte nach Jahresscheiben bis 2045 aufschlüsseln)?   4. Welcher Strommix wird unterstellt, damit Wärmepump-, Wärmepumphybrid- sowie Stromheizsysteme das 65-Prozent-EE-Ziel [EE = erneuerbare Energien] erreichen können? Deutscher Bundestag Drucksache 20/7078 20. Wahlperiode 31.05.2023   5. Wird bei der Berechnung des 65-Prozent-EE-Anteils ein jahresdurchschnittlicher Strommix angenommen oder wird eine andere Grundlage unterstellt – beispielsweise der Strommix in den Wintermonaten, in denen die Heizungsanlage überdurchschnittlich viel Strom verbraucht bzw. Wärme erzeugt? Wie sähen, falls ein jahresdurchschnittlicher Strommix herangezogen wird, die Kalkulationsergebnisse aus, wenn ein nach tatsächlicher Wärmeleistung gewichteter Strommix unterstellt wird?   6. Welche wissenschaftlichen Fundierungen liegen dem 65-Prozent- Kriterium zugrunde?   7. Wer legt fest und anhand welcher Kriterien, ob das 65-Prozent-Kriterium bei einer Anlage erreicht wird?   8. Mit wie vielen neuen Wärmepumpsystemen rechnet die Bundesregierung bis 2030, 2035, 2040 bzw. 2045, bei denen auch eine Photovoltaik- Anlage mitinstalliert werden wird? Wie hoch wird die durchschnittliche Leistung dieser Photovoltaik- Anlagen sowie der Wärmepumpe eingeschätzt?   9. Mit wie vielen neuen (Hybrid-)Wärmepumpsystemen rechnet die Bundesregierung bis 2030, 2035, 2040 bzw. 2045, bei denen auch ein strombetriebener Heizstab (oder ein ähnliches System) für Spitzenlastzeiten bei Heizung und Warmwasser mitinstalliert werden muss? Wie hoch wird der durchschnittliche Stromverbrauch dieser Heizstäbe (oder entsprechender ähnlicher Systeme) eingeschätzt?  10. Welche Auswirkungen auf das Nieder-, Mittel-, Hoch- sowie Höchstspannungsnetz werden durch die Gesetzes- und Verordnungsänderungen erwartet – insbesondere durch den vermehrten Einsatz von Wärmepumpsystemen und Stromheizungen?  11. Mit welchen Kosten wird gerechnet, falls der Ausbau von Stromnetzen durch den vermehrten Betrieb von Wärmepumpsystemen und Stromheizungen als nötig erachtet wird (bitte nach Jahresscheiben bis 2045 aufschlüsseln)?  12. Wie hoch wird der jährliche Stromverbrauch durch die neu zu installierenden Wärmepumpen bzw. Hybridsysteme in den nächsten Jahren sein (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?  13. Mit welchem Zubau an Wärmepumpen bzw. Wärmepumpenhybridsystemen (mit Heizstab bzw. Heizkessel für legionellenfreie Warmwasseraufbereitung und Spitzenlastfälle) rechnet das BMWK pro Jahr bis 2045? a) Wie hoch ist die durchschnittliche Leistung dieser Wärmepumpen bzw. der Hybridsysteme? b) Wie hoch wird die geforderte Leistung bzw. der Stromverbrauch durch diese Systeme in den Monaten Oktober bis April (bitte nach Jahresscheiben bis 2045 aufschlüsseln)?  14. Wie viele Stromanschlüsse von Gebäuden sind bereits heute für den Betrieb einer Wärmepumpe mit Heizstab bzw. Heizkessel für legionellenfreie Warmwasseraufbereitung und Spitzenlastfälle geeignet (und wie viele nicht)?  15. Wie viele örtliche Nieder- und Mittelspannungsnetze sind dem BMWK bekannt, die für den breitflächigen Betrieb von Wärmepumpen bzw. Hybrid-Wärmepumpensystemen (mit Heizstab bzw. Heizkessel für legionellenfreie Warmwasseraufbereitung und Spitzenlastfälle) angepasst bzw. umgebaut bzw. ausgebaut werden müssen (bitte hierfür eine Auflistung zusammenstellen, welche Kommunen hiervon besonders betroffen wären, und um wie viele betroffene Haushalte bzw. juristische Personen es sich entsprechend handeln würde; bitte darlegen, nach welchem Zeitplan wie viele Kilometer Stromnetze [Nieder-, Mittel-, Hoch- sowie Höchstspannungsnetze] für die neue Heizungsarchitektur neu oder ausgebaut werden sollen; bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?  16. Wie viele Fälle von Mehr- und Einfamilienhäusern sind dem BMWK bekannt, bei denen keine Wärmepumpe und/oder keine Hybrid- Wärmepumpe eingebaut werden kann, und wieso?  17. Welche Metalle der Seltenen Erden und welche Mengen davon werden in einer durchschnittlichen modernen Wärmepumpe verbaut?  18. Warum gibt es die Förderung von Pellet-Heizungen nur bei Sanierungen, aber nicht beim Neubau?  19. Aus welchen Mitteln soll eine etwaige staatliche Förderung erfolgen, nachdem die Mittel des Klima- und Transformationsfonds bereits stark ausgereizt bzw. überzeichnet sind?  20. Wie kann eine einkommensabhängige Förderung sichergestellt werden?  21. Welches Einsparpotenzial an CO2(-Äquivalenten) sowie an Energie sieht die Bundesregierung durch die reine Gebäudesanierung des Bestandes – ohne den Einbau einer neuen Heizung?  22. Wie schätzt das BMWK die Sinnhaftigkeit des in der Öffentlichkeit häufig zu vernehmenden Vorschlages ein, zunächst prioritär die Gebäudesanierung weiter voranzutreiben und den Energiebedarf so zu senken, damit die Wärmepumpe im jeweiligen Fall effizienter wirken kann (bitte Position detailliert und mit Beispielkalkulationen begründen)?  23. Wie genau wird eine „Havarie“‘ einer vorhandenen Heizanlage definiert, und wann ist eine Heizung defekt? a) Welche Komponenten werden dazugezählt (Kessel, Brenner, Steuerung usw.)? b) Wird die Entscheidung ausschließlich auf Technik oder auch auf Kosten bzw. Restwert bezogen?  24. Wer legt fest, dass es eine Havarie ist (Schornsteinfeger, Handwerker, Behörde)? a) Welche Kriterien werden hierfür festgelegt? b) Werden bei gewerblichen (genutzten) Immobilien dieselben Kriterien angelegt?  25. Welche durchschnittlichen Kosten werden jeweils für die Fassadendämmung, den Einbau neuer Fenster und Türen, den Einbau von Fußbodenheizungen oder großflächigen Heizkörpern, die Dämmung des Dachs, für neue Leitungen und Anschlüsse sowie für Arbeitsstunden angenommen, wenn man ein durchschnittliches Einfamilienhaus bzw. ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten aus den 1950er-, 1960er-, 1970er-, 1980er-, 1990er-, 2000er- sowie 2010er-Jahren annimmt, das aktuell mit Öl oder Gas beheizt wird und in das nach einer Heizungshavarie ab 2024 eine Wärmepumpe eingebaut werden soll?  26. Welche Folgen hätte die GEG-Reform für Vermieter vor dem Hintergrund, dass die Grundförderung nur Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen und Häuser erhalten sollen?  27. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gesamt- sowie durchschnittlichen Kosten, die aufgrund der GEG-Novelle von den Vermietern auf die Mieter in den nächsten Jahren umgelegt werden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?  28. Auf Basis welcher wissenschaftlichen Grundlagen und Vermögens- bzw. Alterserwartungsberechnungen kommt das BMWK bei der Ausnahme für über 80-Jährige auf genau diese Altersgrenze, warum nicht beispielsweise 75-Jährige?  29. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass eine starre Altersgrenze (80 Jahre) gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen wird?  30. Wer soll die Altersgrenze überprüfen, falls – wie vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks kundgetan – nicht die Schornsteinfeger die Altersgrenze (80 Jahre) überprüfen werden?  31. Inwieweit können Schornsteinfeger zuständig und befugt sein, Verwaltungsrecht durchzusetzen?  32. Wie rechtfertigt sich juristisch und wissenschaftlich die Höhe der vorgesehenen Geldstrafen von bis zu 50 000 Euro?  33. Wie kann sichergestellt werden, dass für die angedachten 500 000 neuen Wärmepumpen pro Jahr ab 2024 genügend Material, Produktionskapazitäten, Handwerker bzw. Personal sowie Schulungen für Handwerker und Installateure etc. verfügbar sein werden? Welche Angebotskapazitäten sind aktuell für diese Systeme verfügbar (Stand: 2023)?  34. Sind für die benötigten Produktionskapazitäten und Handwerker Förder- und Schulungsprogramme vorgesehen, und falls ja, wie viel wird dies kosten (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?  35. Mit welchen durchschnittlichen Kalt- bzw. Warmmietenerhöhungen rechnet die Bundesregierung durch die GEG-Novelle (bitte sowohl pro Mieter als auch nach Wohnung aufschlüsseln)?  36. Wie hoch wird der Anteil an Gebäuden in urbanen bzw. ruralen Gebieten sein, die ab 2024 von der GEG-Novelle betroffen sein werden (bitte nach Wohngebäuden, gewerblichen Gebäuden sowie behördlichen Gebäuden [Bund, Länder, Kommunen] unterscheiden)?  37. Wie viele Gebäude in strukturschwachen Regionen nach Definition der Bundesregierung werden von der GEG-Novelle betroffen sein? a) Welches durchschnittliche Jahreseinkommen pro Kopf liegt in diesen Regionen vor? b) Welches durchschnittliche Vermögen pro Kopf liegt in diesen Regionen vor? c) Mit welchen durchschnittlichen Kosten müssen Gebäudeeigentümer in diesen Regionen durch die GEG-Novelle rechnen (bitte nach Jahresscheiben sowie Wohn- und Gewerbegebäuden aufschlüsseln)?  38. Wie wird sich der deutsche Strommix (Brutto- sowie Nettostromerzeugung) nach Ansicht des BMWK in den nächsten Jahren entwickeln (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?  39. Wie wird sich entsprechend der CO2-Ausstoß im Stromsektor in den nächsten Jahren entwickeln (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?  40. Inwiefern ist es wirtschaftlicher bzw. kosteneffizienter, die Regelungen des Regierungsentwurfs umzusetzen, statt den „Gebäudesektor“ bereits vor 2027 in einen Emissionszertifikatehandel (ohne Festpreise etc.) zu überführen (bitte Annahmen und Berechnungen detailliert darlegen)?  41. Wie viele Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum werden von der GEG-Novelle betroffen sein, und wie viele Vermieter (bitte bei Vermietern hier nach Privatpersonen und gewerblichen Vermietern [juristische Personen] aufschlüsseln)?  42. Mit welchen Laufzeiten einer durchschnittlichen Wärmepumpe wird bei Einbau ebendieser gerechnet?  43. Welche Empirie besteht darüber, wie lange typische Gas- oder Ölheizungen sowie Wärmepumpen bisher im Durchschnitt liefen und laufen?  44. Welche Maßnahmen plant das BMWK, um dem sog. Havanna-Effekt durch die GEG-Novelle vorzubeugen, also die Bemühungen der Bevölkerung, alles dafür zu tun, um keine neue Heizungsanlage einbauen zu müssen?  45. Mit wie vielen Kilometern an neuen Wasserstoffnetzen durch Um- und Neubau rechnet das BMWK ab dem Jahr 2024 (bitte nach Jahresscheiben sowie nach großen, mittleren und kleinen Städten bzw. ländlichen Regionen aufschlüsseln)?  46. Mit welchen Gas- und Strompreisen rechnet das BMWK in den nächsten 20 Jahren (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?  47. Wie hoch schätzt das BMWK die durchschnittliche Stromrechnung durch den Betrieb einer Wärmepumpe (bitte nach selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs Wohneinheiten sowie Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten aufschlüsseln)?  48. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert § 71o Absatz 1: „Wird eine Heizungsanlage nach den §§ 71 bis 71n zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude eingebaut oder aufgestellt, die vollständig oder anteilig mit einem biogenen Brennstoff oder mit grünem oder blauem Wasserstoff oder den daraus hergestellten Derivaten zur Erzeugung von Raumwärme oder von Raumwärme und Warmwasser betrieben wird, trägt der Mieter die Kosten des verbrauchten Brennstoffes nur bis zu der Höhe der Kosten, die für einen entsprechenden Energieverbrauch bei Anwendung des Stromdurchschnittspreises, geteilt durch den Wert 2,5, anfielen“? a) Worauf basiert der Wert 2,5, durch den der Stromdurchschnittspreis geteilt werden soll? b) Weshalb soll bei biogenen Brennstoffen und Wasserstoff der Mieter das Kostenrisiko tragen, nicht aber bei einem Anschluss an ein Wärmenetz (bitte detailliert begründen)? c) Wie definiert das BMWK den Begriff „biogener Brennstoff“ (bitte detailliert ausführen und Beispiele nennen)? d) Sind Holz, Holzpellets sowie Strohpellets biogene Brennstoffe nach dem GEG-Entwurf?  49. Wie stark und durch welche Regelungen ist die Umlagefähigkeit von Brennstoffkosten auf einen Mieter begrenzt?  50. Befürwortet das BMWK die Einführung von Teilwarmmieten durch die begrenzte Umlagefähigkeit der Brennstoffkosten?  51. Mit welcher Zeitspanne bzw. welchem Zeitpunkt rechnet das BMWK, bis alle Betreiber von Gas- bzw. Wärmenetzen einen Transformationsplan vorgelegt haben?  52. Angenommen, die GEG-Novelle tritt wie vom Antragsteller vorgelegt in Kraft, wie lange wird ein Gebäudeeigentümer, dessen Heizung beispielsweise am 1. Januar 2024 einen irreparablen Defekt aufweist, nach Meinung des BMWK auf die Vorlage einer Bestätigung seines Netzbetreibers, dass das jeweilige Gas- bzw. Wärmenetz innerhalb der Fristen umgestellt bzw. neu errichtet wird, warten müssen?  53. Wie definiert das BMWK Biomasse (bitte detailliert ausführen und Beispiele nennen)?  54. Dürfen Biomasse bzw. Derivate daraus als Brennstoff für Heizungen und Warmwasseranlagen in Neubauten genutzt werden? Falls nein, worin genau besteht der Unterschied bei Neubauten, Umbauten sowie Ersatz von havarierten Heizungen im Hinblick auf Klimaschutz, CO2-Ausstoß und entsprechender Nutzung von Biomasse als Brennstoff?  55. Wie hoch schätzt das BMWK den Planungsaufwand und die Zusatzkosten durch die Pflicht, einen Energieberater bei einem Heizungsaustausch hinzuzuziehen (bitte nach selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs Wohneinheiten sowie Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten aufschlüsseln)?  56. Womit begründet das BMWK, dass bei getrennten Heizungen nach § 71 Absatz 4 Nummer 2 und 3 im Havariefall keine Übergangszeit, beispielsweise von zehn Jahren, vorgesehen ist, wie dies beispielsweise bei Hallenheizungen der Fall ist? Worin besteht der Unterschied zwischen getrennten Heizungen und Hallenheizungen mit Hinblick auf Klimaschutz und CO2-Ausstoß?  57. Wie definiert das BMWK unvermeidbare Abwärme? a) Von wie viel Energie wird diesbezüglich pro Jahr gesprochen? b) Wie lautet die Prognose für unvermeidbare Abwärme für die Jahre 2024 bis 2045 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?  58. Wird Abwärme bei Lüftungsanlagen als eine Möglichkeit, das 65- Prozent-EE-Ziel zu erreichen, angesehen?  59. Weichen die Anforderungen an die Messausstattung von Heizungsanlagen von den Vorgaben der Heizkostenverordnung ab, und falls ja, inwiefern weichen die Anforderungen ab, und weshalb?  60. Welche Fristen und Vorgaben sind von einem Gebäudeeigentümer gemäß der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, der Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung sowie der Heizkostenverordnung ab dem Zeitpunkt des Einbaus einer neuen Heizungsanlage ab Januar 2024 einzuhalten – beispielsweise für die nächsten 20 Jahre (bitte nach gewerblichen Immobilien, selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs Wohneinheiten sowie Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten aufschlüsseln)?  61. Wem bzw. welcher Behörde bzw. welchen Behörden müssen die Transformationspläne der Wärme- und Gasnetzbetreiber vorgelegt werden? Welche Fristen bestehen hierbei für die Netzbetreiber sowie den betroffenen Immobilieneigentümer?  62. Mit welchen Kosten dafür, sämtliche Wärme- und Gasnetze umzubauen bzw. zu transformieren, rechnet das BMWK (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?  63. Für welche Kosten(-Positionen) muss ein Wärme- bzw. Gasnetzbetreiber haften, sollte er die Fristen des jeweiligen Transformationsplanes – unabhängig von unverschuldeten Faktoren – nicht einhalten (bitte detailliert für das Beispiel eines Einfamilienhauses darlegen, in das nach dem 1. Januar 2024 eine H2-Ready-Heizung sowie eine zugehörige Fußbodenheizung, neue Fenster sowie eine Außenfassadedämmung installiert bzw. angebracht wurde)?  64. Wie hoch sind die durchschnittlichen Schallemissionen von Wärmepumpen? a) Inwiefern ist dies von der Größe der Anlage bzw. der zu wärmenden Fläche abhängig? b) Wie viele regionale Bau- und Lärmschutzvorschriften machen den Einbau einer Wärmepumpe aktuell schwierig oder gar unmöglich (bitte nach Ländern bzw. Kommunen sowie Vorschrift aufschlüsseln)?  65. Wie viele durchschnittliche Erdwärmepumpen können nach aktuellem Wissen und Stand der Technik in Deutschland betrieben werden (bitte die Leistung bzw. Wärmeenergie angeben)?  66. Wie viel Platz benötigt eine durchschnittliche Wärmepumpe innerhalb sowie außerhalb eines Gebäudes (bitte nach gewerblichen Immobilien, selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs Wohneinheiten sowie Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten aufschlüsseln)?  67. Wie hoch sind die aktuellen Durchschnittspreise für typische Gas- und Ölbrennwertgeräte, Luft-, Wasser- und Erdwärmepumpen, 20-Prozent- und 100-Prozent-H2-Ready-Heizungen sowie Luft-, Wasser- und Erdhybridwärmepumpsysteme (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?  68. Wie viel CO2(-Äquivalente) wurden bisher durch die Maßnahmen des § 45 GEG eingespart (bitte für die Jahre seit Inkrafttreten des GEG darstellen sowie eine Prognose für die Jahre ab 2024 zur Verfügung stellen)  69. Ist die Verwendung von Flüssiggas (LPG; auch in biogener Form sowie als regeneratives Dimethylether [rDME]) zur Erreichung des 65-Prozent- EE-Zieles anrechenbar (falls nein, bitte eine ausführliche Begründung mit entsprechender CO2-Kalkulation angeben und darlegen, wie viele Ölheizungen in Deutschland mit LPG betrieben werden könnten und ob bzw. welche Mengen an CO2[-Äquivalenten] dadurch eingespart werden könnten oder eben nicht)?  70. Wie viele Mehrfamilienhäuser nutzen die oberste Etage bzw. den Dachstuhl als Mieterkeller, Heizungsraum oder Wäschetrocknungsraum?  71. Mit wie vielen zu leistenden Arbeitsstunden durch entsprechende Fachkräfte rechnet das BMWK pro Jahr von 2024 bis 2045 aufgrund § 60b der GEG-Novelle?  72. Wieso decken sich die Vorschriften des § 60b der GEG-Novelle mit vielen Vorschriften der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV)? a) Wie soll mit dieser Doppelstruktur umgegangen werden? b) Falls eine Änderung oder gar eine frühzeitige Beendigung der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung geplant ist, bitte den Zeitplan hierfür darlegen. c) Müssen Heizungsanlagen, die innerhalb der letzten 15 Jahre einer Heizungsprüfung unterzogen wurden und die insbesondere nach § 2 Absatz 1 der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung bereits überprüft wurden, gemäß § 60b Absatz 7 der GEG- Novelle abermals überprüft werden?  73. Wie hoch schätzt das BMWK die Kosten für den Ausbau bzw. die Verschrottung sämtlicher Brennwertheizungen, die heute im Betrieb sind und spätestens zum 31. Dezember 2044 ausgebaut bzw. ersetzt werden müssen? Wie viele Anlagen werden nach Prognose des BMWK wohl ins Ausland exportiert werden, wo der Betrieb dieser Anlagen auch dann noch erlaubt sein wird?  74. Wie hoch schätzt das BMWK den Ausstoß an CO2(-Äquivalenten) durch den Ausbau der alten Heizungsanlagen bis spätestens 2045 und den Einbau der neuen Anlagen (bitte Herstellung, Transport sowie Verschrottung mit einbeziehen)?  75. Wie viele Anbieter von „Mietheizungsanlagen“ gibt es, mit denen die Dreijahresfrist des § 71i Absatz 1 überbrückt werden soll? a) Wie viele Mietheizungsanlagen haben diese Anbieter im Portfolio, und wie stark muss diese Branche wachsen, um den kommenden Bedarf durch die GEG-Novelle zu decken? b) Was kostet eine solche Mietheizungsanlage für einen Immobilienbesitzer heute (bitte nach gewerblichen Immobilien, selbstgenutzten Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs Wohneinheiten sowie Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten aufschlüsseln)? c) Wo sind die Anbieter der Mietheizungsanlagen aktuell aktiv (bitte die Städte bzw. Regionen angeben, in denen es solche Angebote gibt)?  76. Wie hoch schätzt das BMWK die Chancen bzw. die dann fälligen Zinsen ein, wenn ein 55-, 60-, 65-, 70- sowie 75-Jähriger mit einem durchschnittlichen Vermögen und einem durchschnittlichen Einkommen einen 70 000-Euro-Kredit für eine neue Wärmepumpe seines Eigenheims (aktueller Wert 350 000 Euro) inklusive Energieeffizienz- und Gebäudedämmungsmaßnahmen aufnehmen muss (bitte nach den angegebenen Altersstufen aufschlüsseln und die aktuell gegebenen Finanzmarktkonditionen mit einbeziehen)?  77. Ab wann werden nach Abschätzung des BMWK flächendeckend und zu einem akzeptablen Marktpreis dezentrale Wärmepumpen als Ersatz für Gasetagen- und Einzelheizungen verfügbar sein?  78. Wie hoch sind die aktuellen Kosten pro Quadratmeter (m²), um ein dezentral geheiztes Mehrfamilienhaus auf eine zentrale Wärmepumpenheizungs- und Wärmepumpenwarmwasseranlage umzubauen (bitte nach Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs Wohneinheiten bzw. mit mehr als sechs Wohneinheiten unterscheiden)?  79. Welche zusätzlich zur vorliegenden GEG-Novelle angedachten, flankierenden Maßnahmen und Regelungen sollen sicherstellen, dass Eigentümer von Mehrfamilienhäusern an der großflächigen Wärmetransformation teilnehmen können, auch wenn der Wohnungsmarkt vor Ort keine ausreichend hohen Mietniveaus und auch keine Mieterhöhungspotenziale zur Finanzierung der neuen 65-Prozent-EE-Anlagen bereithält (bitte eine Beispielrechnung zur Verfügung stellen für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen [jeweils 60 m²] in einer Region mit durchschnittlich 5 Euro Nettokaltmiete/m², in das nach dem Komplettausfall der Ölheizung eine zentrale Wärmepumpe eingebaut werden soll, weil weder ein Wärme- noch ein Gasnetz verfügbar ist)?  80. Welche Härtefallregelung gilt für Gebäude mit einer Zentralheizung, die nur zum Teil unter den Denkmalschutz fallen?  81. Welche konkrete Regelung gilt für Eigentümer, die nach einer Heizungshavarie aufgrund von Fachkräftemangel und/oder Lieferengpässen nach dem 1. Januar 2024 innerhalb eines Jahres keine H2-Ready-Gasheizung oder Wärmepumpe einbauen können (bitte detailliert darlegen, mit welchen Optionen, Fristen und Kosten diese Eigentümer rechnen müssen)?  82. Wie viele Jahre wird ein Immobilienbesitzer eine fossil betriebene Heizungsanlage, die beispielsweise im Dezember 2023 eingebaut wird, reparieren (Ersatzteile wie elektronische Ersatzteile etc.) und in Betrieb halten dürfen?  83. Wie soll mit den aus Sicht der Anfragesteller zu erwartenden saisonal schwankenden Energiebedarfen umgegangen werden (es erscheint aus Sicht der Anfragesteller notwendig, im Gebäudesektor breitenwirksam Energiespeichermöglichkeiten mit saisonaler Kapazität zu implementieren), und wie könnten aus Sicht der Anfragesteller somit die Leistungsspitzen bei der Erzeugung im Sommer und beim Verbrauch im Winter sinnvoll miteinander in Verbindung gebracht und die damit einhergehenden Belastungen des deutschen Stromnetzes reduziert werden? a) Inwiefern wird der GEG-Entwurf Anreize setzen, um in diesem Zusammenhang die Integration von Wasserstoffsystemen in Gebäuden zu beschleunigen? b) Warum gibt es im GEG-Entwurf bisher keine speziellen Förderprogramme oder Zuschüsse für Gebäude, die innovative, systemdienliche Wasserstofftechnologien einsetzen, um den Übergang zu Nullemissionsgebäuden zu unterstützen, und wie wird das BMWK dies in Zukunft berücksichtigen? c) Wie berücksichtigt der GEG-Entwurf die Rolle von grünem Wasserstoff als saisonale Speicherlösung für überschüssigen PV-Strom [PV = Photovoltaik) in Gebäuden?  84. Wie schätzt das BMWK das Potenzial von gasbetriebenen Wärmepumpen ein, die auf Basis von grünem Wasserstoff – oder davon abgeleiteten Wasserstoffderivaten – arbeiten, im Vergleich zu herkömmlichen elektrisch betriebenen Wärmepumpen, insbesondere in Bezug auf Effizienz, Umweltverträglichkeit und die systemdienliche Integration in das Energiesystem?  85. Wie wird das BMWK die ressortübergreifende Zusammenarbeit dahin gehend verbessern, um einen schnellen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft auch im Gebäudesektor zu ermöglichen – hier konkret, um Synergien im Hinblick auf eine systemdienliche Wasserstoffstrategie für den Gebäudesektor zu ermöglichen?  86. Warum hat der GEG-Entwurf bisher keine konkreten Regelungen zur Anpassung der Verteilnetzinfrastruktur vorgesehen, um den perspektivisch stark wachsenden Wasserstoffbedarf von Letztverbrauchern im Gebäudesektor zu decken; wie plant das BMWK, diese Herausforderung anzugehen?  87. Wurde angesichts der bedeutenden Rolle des EU-weiten Zertifikatehandels bei der Senkung des CO2-Ausstoßes, es ist aus Sicht der Anfragesteller von großer Bedeutung, die Wechselwirkungen zwischen nationalen und europäischen Regelungen sorgfältig abgewogen? a) In welchem Maße berücksichtigt der Entwurf des GEG die aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene mit Blick auf die Reform des EU-Emissionshandels, insbesondere im Hinblick auf die geplante Ausweitung auf den Gebäudesektor? b) Warum setzt das BMWK trotz der laufenden Reformbemühungen auf eine Positivliste von Energieträgern – die im Gebäudebereich eingesetzt werden dürfen –, anstatt eine eindeutige Negativdefinition für klar – nicht erwünschte – fossile Energieträger zu implementieren? c) Weshalb soll ex ante der marktwirtschaftliche Preismechanismus für einzelne Bereiche im Gebäudesektor ausgesetzt werden?  88. Welche zusätzlichen Energiebedarfe in Terrawattstunden für grüne Gase erwartet das BMWK bis 2030 bzw. 2035, und wie plant das BMWK, diese zusätzlichen Bedarfe zu decken?  89. Inwiefern will das BMWK die tatsächliche Resilienz im Gebäudesektor mit Blick auf die Diversifizierung der Produktion bzw. auf den Import von grünen Gasen stärken?  90. Auf welchen Annahmen beruhen der laut Referentenentwurf (S. 5) bei den Bürgerinnen und Bürgern entstehende jährliche Erfüllungsaufwand von 9,157 Mrd. Euro (bis 2028) bzw. 5,039 Mrd. Euro (ab 2029) durch die EE-Vorgabe beim Einbau von neuen Heizungsanlagen, wobei den Einsparungen von 11,014 Mrd. Euro (bis 2028) bzw. 11,124 Mrd. Euro über 18 Jahre gegenüberstünden, und der laut Referentenentwurf (S. 6) bei der Wirtschaft entstehende jährliche Erfüllungsaufwand von 2,693 Mrd. Euro (bis 2028) bzw. 2,534 Mrd. Euro (ab 2029) durch die EE-Vorgabe bei der Nutzung von neuen Heizungsanlagen, wobei den Einsparungen von 8,267 Mrd. Euro (bis 2028) bzw. 8,222 Mrd. Euro über 18 Jahre gegenüberstünden? a) Bei wem wurde das Gutachten in Auftrag gegeben, und wird es noch rechtzeitig für das Gesetzgebungsverfahren vorliegen? b) Wie lautet der konkrete Gutachtenauftrag? c) Beantwortet das Gutachten die folgenden Fragen, wie sind die durchschnittlichen Investitionskosten für den Gebäudebestand, wie hoch sind die durchschnittlichen Einsparungen für den Gebäudebestand, und gibt es Zwischenergebnisse?  91. Worauf stützt sich die Annahme, durch die Änderung in § 47 Absatz 4 GEG (Artikel 1 Nummer 14, S. 15, Referentenentwurf) trifft die Pflicht zur Nachrüstung bestehender Gebäude Eigentümer, auch wenn die erforderlichen Aufwendungen unwirtschaftlich sind und es sich um ein Wohngebäude mit mehr als sechs Wohneinheiten handelt, in der Begründung, die Maßnahmen des § 47 GEG wären „ohnehin in den allermeisten Fällen wirtschaftlich“ (bitte konkrete Daten zu Gebäudebestand, erwarteten Investitionskosten und erwarteten Einsparungen für Häuser mit mehr als sechs Wohneinheiten zur Verfügung stellen)? Welche Auswirkungen auf die Kaltmietpreisentwicklung sind durch die Auflage zu erwarten, bestehende Gebäude auch dann nachzurüsten, wenn es unwirtschaftlich ist? Welche Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt werden durch die Auflage erwartet (bitte diesbezüglich nicht auf die Miet- bzw. Preiswirkungen eingehen, sondern auf die mengenmäßigen Angebots- und Nachfrageeffekte)?  92. Welche Auswirkungen auf die Kaltmietpreisentwicklung sind durch die a) Betriebsprüfungen von Wärmepumpen nach § 60a, b) Heizungsprüfungen und Heizungsoptimierung nach § 60b, c) Verpflichtung zum hydraulischen Abgleich und weiterer Maßnahmen nach § 60c jeweils zu erwarten, sofern sie nicht auf die Mieter umlegbar sind, bzw. wie hoch wird der Mieter durch die Prüfungen und Optimierungen durchschnittlich jeweils belastet? d) Welche Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt werden durch die Auflagen erwartet?  93. Ist das 65-Prozent-EE-Ziel hinsichtlich des Primärenergieverbrauchs (damit 1 kWh Strom beim Verbraucher ankommt, muss ein Vielfaches an Primärenergie aufgewendet werden [Faktor ca. 2,4]; für die Betrachtung der 65-Prozent-Klausel ist daher der Primärenergieaufwand – also was ggf. an Braunkohle, Gas oder Kohle im Kraftwerk aufgewendet wird – maßgeblich) mit einer Wärmepumpe derzeit durchgängig zu erreichen (also auch insbesondere nachts und bei Windflaute)?  94. Wie rechtfertigen sich die Vorgaben für den baulichen Wärmeschutz bei Stromdirektheizungen nach § 71d selbst dann, wenn der genutzte Strom zu mehr als 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt?  95. Welche Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt werden durch das Teilverbot der Umlagefähigkeit von Heizkosten nach § 71o erwartet?  96. Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf das im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgelegte Ziel, 400 000 neue Wohnungen pro Jahr zu schaffen?  97. Wie soll grundsätzlich der Tatsache begegnet werden, dass das Gesetz besonders Immobilien im ländlichen Raum trifft und dort besonders die, welche nicht an lokale Wärmenetze angeschlossen werden können (Stichwort gleichwertige Lebensverhältnisse Stadt und Land)?  98. Wie ist ein Fernwärmenetz definiert, und welche Entfernung zu einem entstehenden bzw. vorhandenen Netz wird als Voraussetzung angesehen, damit eine Immobilie als nicht anschließbar gilt?  99. Werden analog zum Ausbau der Breitband- und Glasfasernetze auch kommunale Bestrebungen gefördert, die z. B. den Einbau von Leerrohren vorsehen? 100. Ist der Wirkungsgrad beim Fernwärmenetz berücksichtigt, d. h. der Verlust durch die Netze, und damit der CO2-Anteil eingepreist, und falls ja, welche Systematik wurde als Datengrundlage gewählt? 101. Wird nochmals zwischen Außenbereich und Siedlungsbereich im ländlichen Raum unterschieden? Berlin, den 25. Mai 2023 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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