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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aktueller Stand der Auszahlung des 200-Euro-Zuschusses an Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

16.06.2023

Aktualisiert

26.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/709302.06.2023

Aktueller Stand der Auszahlung des 200-Euro-Zuschusses an Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 4. September 2022 bekannt gegeben, dass im Rahmen des dritten Entlastungspaketes alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler in Deutschland einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 200 Euro erhalten sollen. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger kommentierte die Entscheidung wie folgt: „Mir war es besonders wichtig, dass #Studierende und Fachschüler zusätzlich entlastet werden. Sie erhalten nun eine Einmalzahlung von 200 Euro“ (twitter.com/starkwatzinger/status/1566358128446283777).

Im November 2022 hat die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger die Länder zu deren Überraschung darüber informiert, dass die Auszahlung des Zuschusses über die Länder erfolgen solle und dies in einem Leistungsgesetz, das einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses für Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler ab dem 1. Januar 2023 schaffen würde, verankert werde (www.jmwiarda.de/2022/12/12/wann-kommt-das-geld/). Die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger kommentierte den damaligen aktuellen Stand der Arbeiten am 18. November 2022 wie folgt: „Ich freue mich, dass wir der Auszahlung von 200 Euro einen entscheidenden Schritt nähergekommen sind. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung. Dazu sind wir in intensiven Beratungen mit den Ländern. Wir lassen die jungen Menschen nicht alleine.“ (www.stark-watzinger.de/200-euro-einmalzahlung-fur-studierende-und-fachschuler).

Am 1. Dezember 2022 hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger den Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler in einem Fernsehinterview zwei Versprechen gegeben. Erstens: „Wenn Entlastungen passieren, dann werden die jungen Menschen immer dabei sein.“ Zweitens: „Das Tool ist schon in Arbeit, in der Konzeption, damit eben Anfang nächsten Jahres die Gelder auch bei den jungen Menschen ankommen – noch in diesem Winter.“ (www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/mittagsmagazin/videos/die-sendung-vom-1-dezember-2022-100.html).

Nach Verabschiedung des sogenannten Studenten-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) im Dezember 2022 wurde erhebliche Kritik seitens der Länder am Agieren der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger laut (www.tagesschau.de/inland/energiepauschale-studierende-101.html). Seit dem 1. Januar 2023 haben 3,5 Millionen junge Menschen in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung des einmaligen Zuschusses in Höhe von 200 Euro. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurde der Auszahlungszeitpunkt wie folgt terminiert: „Die Auszahlung soll zu Beginn dieses Jahres beginnen, also noch in diesem Winter.“ (www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html; Stand: 6. Februar2023). In diesem Sinne ließ Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger am 1. Februar 2023, fast fünf Monate nach der Ankündigung der Einmalzahlung, in der Bundespressekonferenz über einen Sprecher ausrichten: „Wenn Sie rausschauen, sehen Sie, dass es noch kalt ist. Der Winter endet im März, April. Das ist so. Und dann wird das auch stehen. Sie werden es erleben. Dann machen Sie eine Berichterstattung dazu, dass das auch in den Ländern schnell und zügig umgesetzt wird und dass die rechtlichen Hürden genommen werden. Auch das ist ja notwendig. Aber die Einmalzahlung wird kommen, und zwar in einer guten Zusammenarbeit“ (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/regierungspressekonferenz-vom-1-februar-2023-2162234).

Am 15. Februar 2023 hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger eine sogenannte Infokampagne zur Auszahlung der Einmalzahlung vorgestellt und dies wie folgt kommentiert: „Wir kommen der Auszahlung immer näher. Und das ist auch wichtig, denn die jungen Menschen warten darauf. Deshalb startet heute unsere Infokampagne, mit der wir auf der Webseite und in den sozialen Medien erklären, wie der Zugang zu den 200 Euro erfolgt“ (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/einmalzahlung-studierende-2143736). Der vorgestellte Antragsmechanismus stieß umgehend auf Kritik (www.rnd.de/politik/einmalzahlung-fuer-studierende-beantragen-wann-bekomme-ich-endlich-diese-200-euro-BB4GMEUAWJGKNDNZJBDWWNDL6I.html).

Der offizielle Start der Antragsplattform wurde nach Kenntnis der Fragesteller durch Zusammenbrüche der Antragsplattform sowie der BundID-Homepage geprägt (www.tagesspiegel.de/politik/holpriger-start-der-energiepreispauschale-fur-studierende-wir-haben-auf-eine-losung-gewartet-die-nicht-funktioniert-9506363.html). Seitdem wurden mit Stand vom 16. Mai 2023 insgesamt 2,456 Millionen Anträge bewilligt, das entspricht nach Kenntnis der Fragesteller etwa 70 Prozent der Anspruchsberichtigten. Etwa 1 Million Anspruchsberechtigte haben hingegen bis heute keinen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung gestellt. Die Bundesregierung hat nach Kenntnis der Fragesteller über die Hintergründe der noch nicht erreichten Gruppe an Anspruchsberichtigten, etwa die Zusammensetzung von Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschülern, bisher keinerlei Auskunft gegeben. Auf mehrfache Nachfrage der Fraktion der CDU/CSU hat die Bundesregierung wiederholt die Antwort gegeben, dass eine „Aufschlüsselung der angefragten Zahlen nach Fachschülerinnen und Fachschülern sowie Studierenden zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen [kann], da dies im System nicht in ad hoc abrufbarer Weise erfasst wird“ (siehe u. a. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/6130). Die gesetzlich verankerte Frist zur Antragstellung läuft entsprechend § 2 EPPSG am 30. September 2023 ab.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele personenbezogene Daten wurden ggf. bereits in die Antragsplattform eingetragen bzw. in der Antragsplattform hinterlegt (bitte gesondert tabellarisch im Excel-Format darstellen für a) Studentinnen und Studenten sowie b) Fachschülerinnen und Fachschüler)?

2

Wann wird die Bundesregierung ggf. in der Lage sein, über die Aufschlüsselung der erfragten Zahlen nach Fachschülerinnen und Fachschülern sowie Studierenden den Deutschen Bundestag zu informieren?

Warum hat die Bundesregierung bisher ggf. auf eine etwaige statistische Auswertung verzichtet?

3

Wie viele Studentinnen und Studenten haben die Auszahlung des 200-Euro-Zuschusses nach aktuellem Stand beantragt (bitte prozentual in Relation zur Gesamtheit aller Studierenden in Deutschland setzen)?

4

Wie viele Studentinnen und Studenten haben den 200-Euro-Zuschuss nach aktuellem Stand ausgezahlt bekommen (bitte prozentual in Relation zur Gesamtheit aller Studierenden in Deutschland setzen)?

5

Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler haben die Auszahlung des 200-Euro-Zuschusses nach aktuellem Stand beantragt (bitte prozentual in Relation zur Gesamtheit aller Fachschülerinnen und Fachschüler in Deutschland setzen)?

6

Wie viele Fachschülerinnen und Fachschüler haben den 200-Euro-Zuschuss nach aktuellem Stand ausgezahlt bekommen (bitte prozentual in Relation zur Gesamtheit aller Fachschülerinnen und Fachschüler in Deutschland setzen)?

7

Wie viele Anträge wurden im Zeitraum zwischen dem 15. März 2023 und dem 15. April 2023 insgesamt gestellt?

8

Wie viele Anträge wurden im Zeitraum zwischen dem 15. April 2023 und dem 15. Mai 2023 gestellt?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung der etwa 1 Million Anspruchsberechtigten, die noch keinen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung gestellt haben?

10

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hintergründe für ausbleibende Antragstellungen?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben i. S. d. § 49 ff. des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) nicht als Fachschüler gelten und somit als Rehabilitandinnen und Rehabilitanden keinen Rechtsanspruch auf die einmalige Energiepreispauschale im Rahmen des Studenten-Energiepreispauschalengesetzes haben, und falls ja, wie begründet die Bundesregierung diese Ausnahme?

Wird die Bundesregierung zeitnah eine Regelung treffen, wonach auch dieser Gruppe ein Anspruch auf die Energiepreispauschale gewährt wird?

Berlin, den 1. Juni 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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