BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Möglicherweise gefälschte Zertifikate für fortschrittliche Biokraftstoffe

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Datum

19.06.2023

Aktualisiert

26.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/710302.06.2023

Möglicherweise gefälschte Zertifikate für fortschrittliche Biokraftstoffe

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Seit einigen Monaten mehren sich die Hinweise darauf, dass große Mengen von fälschlicherweise als „fortschrittlicher Biokraftstoff“ im Sinne des Anhangs IX Teil A der Erneuerbare-Energie-Richtlinie II (RED II) deklarierter Biodiesel aus China importiert und in Deutschland in Umlauf gekommen sind. So waren Medienberichten zufolge die Importe von Biodiesel aus China im Januar und Februar 2023 doppelt so hoch wie im Vergleich zum Vorjahreszeitrum. So seien in den ersten beiden Monaten des Jahres 2023 455 000 Tonnen des Kraftstoffs nach Europa eingeführt worden, wovon der Großteil in die Niederlande (395 000 Tonnen), nach Belgien (33 000 Tonnen) und Spanien (16 000 Tonnen) gingen (www.stern.de/auto/verdacht--biodiesel-mit-gefälscht em-zertifikat-aus-china-in-deutschland-im-umlauf--33439990.html). Nach Angaben des britischen Informationsdienstes Argus Media haben die Importe von Biodiesel aus China vor allem seit dem vierten Quartal 2022 drastisch zugenommen. Laut dem Zertifizierungssystem ISCC (International Sustainability & Carbon Certification) enthielten die bis Februar 2023 stark gestiegenen Einfuhren „Anzeichen, die auf einen möglicherweise zweifelhaften oder betrügerischen Ursprung dieser Handelsströme hinweisen“. Zu den Hauptabnehmern des mutmaßlich falsch deklarierten Biodiesels aus China gehören große europäische Mineralölkonzerne. Experten vermuten, dass der Biodiesel aus Palmöl oder Altspeisefett (Used Cooking Oil – UCO) hergestellt und dann rechtswidrig zu fortschrittlichem Biokraftstoff umdeklariert wird, der einen höheren Preis erzielt. Dem Vernehmen nach beziehen die Käufer in der Europäischen Union (EU) den Biokraftstoff zu Dumpingpreisen. In Deutschland bietet die Regelung gemäß der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), der zufolge fortschrittliche Biokraftstoffe nach Erfüllung der verbindlichen Unterquote doppelt auf die Treibhausgasminderungsquote angerechnet werden können, einen besonderen Anreiz, diese Kraftstoffe einzusetzen.

Die Dokumentation erfolgt auf Basis sogenannter Zertifizierungssysteme, die von der Europäischen Kommission zugelassen werden und die die Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbare-Energie-Richtlinie II umsetzen. Für die Überwachung und Kontrolle der kompletten Anbau-, Liefer- und Herstellungskette sind unabhängige Zertifizierungsstellen zuständig, die in Deutschland von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuvor anerkannt und dann überwacht werden. Dabei hat die BLE u. a. risiko- und zufallsorientierte Begutachtungen der Prüftätigkeit der Zertifizierungsstellen (Witness Audits) durchzuführen. In China und weiteren exportierenden Ländern sind diese Audits der zuständigen nationalen Stellen nicht möglich bzw. werden nicht erlaubt.

Vor dem Hintergrund, dass nach Ansicht der Fragesteller im Zuge der Importe von mutmaßlich falsch deklariertem Biodiesel aus China sowohl seriöse europäische Produzenten von tatsächlich fortschrittlichen Biokraftstoffen als auch Hersteller von Biokraftstoffen auf Basis von Anbaubiomasse sowie Abfällen bzw. Reststoffen gemäß Anhang IX Teil B der Richtlinie massiv geschädigt werden und klimapolitische Ziele und Instrumente durch diese mutmaßlich betrügerischen Praktiken unterlaufen werden, ergeben sich daher weiterführende Fragen an die Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wann hat die in Deutschland zuständige Behörde, die die Datenbank für Nachhaltigkeitsnachweise führt und die in Deutschland ansässigen Zertifizierungsstellen zulässt und kontrolliert, von den möglichen Betrugsfällen Kenntnis erlangt?

2

Welche Strafverfolgungsbehörde ist derzeit mit der Aufarbeitung der Verdachtsfälle betraut?

3

Wie viele Witness Audits hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nach Kenntnis der Bundesregierung in China durchgeführt, und welche Erkenntnisse ergaben sich daraus?

4

Hat die BLE Kenntnisse von zusätzlichen Audits, die das Zertifizierungssystem zu Kontrollzwecken selbst in China durchgeführt hat?

5

Was gedenkt die Bundesregierung konkret zu tun, um gegen die Importe von falsch zertifiziertem Biodiesel aus China vorzugehen?

6

Plant die Bundesregierung Maßnahmen der Schadenskompensation bzw. Schadenssanktionierung zur Belangung der Akteure, die von der Falschzertifizierung profitieren, und wenn ja, welche?

7

Wenn ja, ist in diesem Zusammenhang die Aussetzung des Vertrauensschutzes gemäß der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung – Biokraft-NachV) angedacht, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, ab wann?

8

Ergingen seitens der Bundesregierung Weisungen an die zuständige Behörde hinsichtlich des Umgangs mit den Verdachtsfällen, und wenn ja, welche?

9

Wie erfolgt der Austausch zwischen den deutschen Behörden und der europäischen Ebene, und welche Institution geht dort den möglichen Betrugsfällen nach?

10

Wird sich die Bundesregierung auf europäischer und nationaler Ebene für strengere Kontrollen von importierten Biokraftstoffen einsetzen, und wenn nein, warum nicht?

11

Hat sich die Bundesregierung eine eigene Position dazu gebildet, ob die von der Europäischen Kommission im Jahr 2022 erlassenen Vorgaben zur Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien der RED II („Implementing Act“) noch ausreichend sind, um den geänderten regulatorischen Rahmenbedingungen zu genügen (bitte näher ausführen)?

12

Hat die Bundesregierung gemäß Artikel 30 Absatz 10 RED II eine Prüfung der aus China stammenden Nachhaltigkeitsnachweise für als fortschrittlich deklarierte Biokraftstoffe durch die Europäische Kommission beantragt, bzw. plant die Bundesregierung, dies zu tun?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche Ausgangsrohstoffe verwendet wurden, um die in Rede stehenden nicht „fortschrittlichen“ Biokraftstoffe herzustellen?

14

Um wie viele Tonnen Kraftstoff handelt es sich bei den Verdachtsfällen?

15

Traten die Verdachtsfälle nur bei Biodiesel auf oder auch bei anderen alternativen Kraftstoffen?

16

Aus welchen Ländern stammen die mit falschen Zertifikaten ausgestatteten importierten Biokraftstoffe (bitte die jeweils in Verkehr gebrachte Kraftstoffmenge angeben)?

17

Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung die nach Europa eingeführte Menge an Biokraftstoffen in den Jahren 2021, 2022 und im ersten Quartal 2023 (bitte nach konventionellen, abfall- bzw. reststoffbasierten und fortschrittlichen Biokraftstoffen sowie nach Exportländern aufschlüsseln)?

18

Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung die nach Deutschland eingeführte Menge an Biokraftstoffen in den Jahren 2021, 2022 und im ersten Quartal 2023 (bitte nach konventionellen, abfall- bzw. reststoffbasierten und fortschrittlichen Biokraftstoffen sowie nach Exportländern aufschlüsseln)?

19

Wie haben sich die Preise für Biokraftstoffe in Europa und Deutschland seit dem Jahr 2021 entwickelt (bitte nach Biokraftstoffart unterscheiden und auflisten)?

20

Wie hat sich der Preis der THG-Quote (THG = Treibhausgas) in Deutschland seit dem Jahr 2021 entwickelt?

21

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der für das laufende Jahr 2023 erwarteten Datenbank der Europäischen Kommission für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe (Unionsdatenbank – UDB)?

22

Was unternimmt die Bundesregierung, um die Herstellungskapazitäten von fortschrittlichen Biokraftstoffen in Deutschland zügig zu erhöhen, um die Importabhängigkeit zu reduzieren?

23

Wird sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission die Wahrnehmung ihrer Überwachungspflicht gegenüber den freiwilligen Zertifizierungssystemen thematisieren, die der Europäische Rechnungshof bereits 2016 in seinem Sonderbericht dringend angemahnt hatte („Das EU-System zur Zertifizierung nachhaltiger Biokraftstoffe“, www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR16_18/SR_BIOFUELS_DE.pdf)?

24

In welcher Art und Weise wird aus Sicht der Bundesregierung mit der Schaffung der europäischen Unionsdatenbank ein Beitrag dazu geleistet, Betrugsfälle grundsätzlich zu verhindern, und wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Inbetriebnahme der UDB zu rechnen?

25

Wird sich die Bundesregierung im Europäischen Rat und gegenüber der EU-Kommission dafür einsetzen, die Bestimmungen für den Marktzugang von Biokraftstoffen in die EU zu verschärfen, indem die Erlaubnis zur Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen durch die zuständigen nationalen Stellen (sogenannte Witness Audits) als Bedingung für den Marktzugang vorausgesetzt wird, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 26. Mai 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen