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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Vereinbarkeit von InfoMigrants mit dem Programmauftrag der Deutschen Welle
(insgesamt 47 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
20.06.2023
Aktualisiert
26.06.2023
BT20/710605.06.2023
Vereinbarkeit von InfoMigrants mit dem Programmauftrag der Deutschen Welle
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming,
Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD
Vereinbarkeit von InfoMigrants mit dem Programmauftrag der Deutschen Welle
InfoMigrants ist eine Internetseite, die nach eigenem Bekunden „Neuigkeiten
und Informationen für Migranten“ veröffentlicht, die nach Europa einwandern
wollen. Zweck der Internetpräsenz sei es, den Falschangaben von
Menschenschleppern „an jedem Punkt der Reise“ „verifizierte und ausgewogene
Informationen“ entgegenzusetzen (www.infomigrants.net/en/about, abgerufen am
20. September 2022). InfoMigrants ist eine Kooperation der Deutschen Welle
mit dem französischen Auslandsrundfunk France Médias Monde und der
italienischen Presseagentur ANSA. Die Internetseite veröffentlicht Beiträge in
Englisch und Französisch sowie vier weiteren, außereuropäischen Sprachen
(Arabisch, Bengalisch, Dari und Paschtunisch).
Die einzige Zielgruppe von InfoMigrants sind nach eigener Beschreibung
„Migranten“ (www.infomigrants.net/en/about). Dabei trifft die Plattform keinen
Unterschied zwischen (nach hier gewählter Terminologie) illegalen und legalen
Migranten, beide Gruppen werden unterschiedslos vermengt (ebd.). Die
Sprachwahl ist nach Ansicht der Fragesteller unkritisch vage bis blumig
gehalten: „Migranten“ seien auf der Suche nach „Plätzen“ (gemeint sind die
europäischen Kulturnationen und Nationalstaaten), wo sie „hoffen, ein neues Leben zu
beginnen“. Sie würden „auf der Suche nach einer besseren Zukunft reisen“ und
„riskierten [dafür] ihr Leben“ (ebd.).
Entsprechend der selbst gewählt einseitigen redaktionellen Ausrichtung auf
„Migranten“ – illegale wie legale – erfolgt auch die Auswahl der Themen
einseitig. Im Mittelpunkt der Berichterstattung stehen ausschließlich die Belange
und die Lebenssituation der „Migranten“ – illegaler wie legaler. In der Rubrik
„Personal Stories“ berichten diese von ihrem Leidensweg, ihren Hoffnungen
und vor allem den scheinbar zahllosen Diskriminierungen, die sie in Europa
angeblich erleiden mussten (www.infomigrants.net/en/stories/, abgerufen am
20. September 2022). Sorgen und Nöte der einheimischen Deutschen und
Europäer, die in den letzten Jahren das Ziel beispielloser illegaler
Masseneinwanderung gewesen sind, werden dagegen nicht thematisiert. Von diesen Menschen
bietet InfoMigrants keine persönliche Erfahrungsgeschichte an, ihre Sicht der
Dinge bleibt ausgeklammert. Der Zuschnitt der Meldungen wie der
Meinungsbeiträge ist strikt auf die Perspektive der „Migranten“ – illegalen wie legalen –
begrenzt. Deutschland (und Europa) erscheint in der Metaerzählung von Info-
Migrants nach Wahrnehmung der Fragesteller als ein seltsam unkörperliches
Aufnahmeland, das keine eigenen Menschen und Interessen, aber dafür ein
umso bürokratischeres Staatswesen besitzt, das den reisefreudigen „Migranten“
auf ihrem Weg in die Zukunft ständig Steine in den Weg legen will.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7106
20. Wahlperiode 05.06.2023
Nicht nur „Migranten“, auch deren Lobbygruppen räumt InfoMigrants einen
breiten inhaltlichen Raum ein. So werden Vertreter der pro-migrantischen
Organisation Pro Asyl häufig zitiert (www.infomigrants.net/en/search?q=Pro
Asyl, abgerufen am 20. September 2022), wobei InfoMigrants bisweilen direkt
auf deren Internetpräsenz verweist (beispielsweise unter www.InfoMigrants/en/
post/25622/the-dublin-regulation--your-questions-answered, abgerufen am
20. September 2022).
Redaktionelle Beiträge weisen nach Ansicht der Fragesteller offenkundige
Mängel hinsichtlich ihrer journalistischen Objektivität und Sachkenntnis auf.
Beispielsweise fehlt in einem undifferenzierten Beitrag einer „preisgekrönten
investigativen Journalistin“, einer Collage aus Beschwerden über die
vermeintlich mangelnde Aufnahmebereitschaft für afrikanische Studenten aus der
Ukraine, der entscheidende Sachhinweis, dass diese Personengruppe weder
rechtlich noch ethisch mit Flüchtlingen ukrainischer Nationalität gleichzusetzen
ist, da sie jederzeit in ihre afrikanischen Heimatländer zurückkehren könnte
(www.infomigrants.net/en/post/40699/africans-fleeing-ukraine-accuse-german
y-of-double-standards, abgerufen am 20. September 2022).
In einem anderen Beitrag über die angespannte Situation an der
polnischbelarussischen Grenze behauptet ein Redaktionsmitglied wahrheitswidrig, weil
einschränkungslos, dass „Pushbacks nach internationalem Recht illegal sind“
(www.infomigrants.net/en/post/41120/poland-to-end-state-of-emergency-
uponcompletion-of-border-wall, abgerufen am 20. September 2022). Tatsächlich hat
der Europäische Gerichtshof aber bereits 2020 geurteilt, dass „Pushbacks“ dann
legal sind, wenn Migranten unter Anwendung von Gewalt und unter
Umgehung der offiziellen Grenzübergänge ihren Grenzübertritt erzwingen wollen (hu
doc.echr.coe.int/eng?i=001-201353, abgerufen am 20. September 2022). Und
genau diese Situation, dass Migranten abseits der offiziellen Kontrollpunkte
versuchen, die Grenze gewaltsam zu überqueren, lag nach Ansicht von
Experten in Polen vor (www.zdf.de/nachrichten/politik/belarus-migranten-hybride-kr
iegsfuehrung-lukaschenko-100.html, abgerufen am 20. September 2022).
Ein dritter Beitrag – von der Deutschen Welle direkt übernommen – ist nicht
willens oder in der Lage, die eigentliche Hauptmeldung in den Mittelpunkt zu
stellen (www.infomigrants.net/en/post/38071/eu-interior-ministers-balance-mig
rant-rights-and-strong-borders, abgerufen am 20. September 2022). Auf einer
EU-Konferenz in Litauen im Februar 2022 wiederholte eine Mehrheit der EU-
Mitgliedstaaten (16 von 27 Ländern) ihre Forderung nach einer Finanzierung
von Grenzbarrieren durch die EU-Kommission (www.spiegel.de/ausland/migra
tion-eu-staaten-fordern-finanzierung-von-grenzzaeunen-a-2ce9065e-0465-416
2-b390-d88a1357b908; www.eu-info.de/dpa-europaticker/314554.html,
abgerufen am 20. September 2022). Davon jedoch kein Wort im Artikel auf Info
Migrants, das damit seinem Eigenanspruch nicht nachkommt, den Migranten
„zuverlässige“ Informationen auf ihrem Marsch nach Europa mitzugeben (www.in
fomigrants.net/en/about).
Insgesamt vermittelt InfoMigrants den Eindruck, dass Inhalte über die Auswahl
der Zielgruppe, der Themen und der Stimmen, die zu Wort kommen, gesteuert
werden. Von einer „ausgewogenen“ Berichterstattung kann deshalb nach
Auffassung der Fragesteller keine Rede sein. So oder so bleibt die Frage, wieso
überhaupt deutsche Steuergelder für die Informationsbedürfnisse von
„Migranten“ – legalen wie illegalen – ausgegeben werden. Welchem gesetzlich
geregelten Programmauftrag glaubt die Deutsche Welle mit InfoMigrants
nachzukommen? Und ist es womöglich nicht so, dass das Informationsangebot dieser
Internetseite insbesondere mit seiner pro-migrantischen Grundtendenz erst
Migrationsanreize setzt? Das sind die Fragen, die das Erkenntnisinteresse der
Fragesteller leiten.
Die Bundesregierung führt nach § 62 des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) die
Rechtsaufsicht über die Deutsche Welle. Im Rahmen dieser Aufsicht kann sie
den Rundfunksender auf Verstöße gegen seine gesetzliche Grundlage hinweisen
und Abhilfe einfordern. Parallel dazu sind ihre drei Vertreter im Rundfunkrat
der Deutschen Welle (§ 31 Absatz 2 DWG) – Staatsministerin im Auswärtigen
Amt, Katja Keul, die Parlamentarische Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Bärbel Kofler,
und die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth (corporate.d
w.com/de/die-mitglieder-des-rundfunkrats/a-305442), – für die Überwachung
der Einhaltung der Programmgrundsätze durch die Deutsche Welle
mitverantwortlich (§ 32 Absatz 2 DWG). Sie achten gemeinsam mit den übrigen
Ratsmitgliedern darauf, dass die Rundfunkanstalt ihren Programmauftrag erfüllt
(§ 32 Absatz 1 DWG). Da sich diese Kleine Anfrage auf die Vereinbarkeit von
InfoMigrants mit dem Programmauftrag der Deutschen Welle bezieht, sehen
die Fragesteller einen Verantwortungsbereich der Bundesregierung eröffnet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass InfoMigrants Deutschland
hinreichend klar als „europäisch gewachsene Kulturnation“ darstellt (§ 4
Deutsche-Welle-Gesetz [DWG]) angesichts der selbst gewählt einseitigen
redaktionellen Ausrichtung der Internetseite (www.infomigrants.net/en/a
bout), die sich ausschließlich an „Migranten“ aus Drittstaaten richtet,
einzig deren Belange und Lebenssituation thematisiert und deutschen und
EU-Bürgern und deren Interessen keine Stimme verleiht?
2. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants Deutschland
hinreichend klar als „europäisch gewachsene Kulturnation“ darstellt (§ 4
DWG) angesichts der selbst gewählt einseitigen redaktionellen
Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomigrants.net/en/about), die sich
ausschließlich an „Migranten“ aus Drittstaaten richtet, einzig deren Belange
und Lebenssituation thematisiert und damit deutschen und EU-Bürgern
und deren Interessen keine Stimme verleiht?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
3. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants
Deutschland hinreichend klar als „europäisch gewachsene Kulturnation“ darstellt
(§ 4 DWG) angesichts der selbst gewählt einseitigen redaktionellen
Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomigrants.net/en/about), die sich
ausschließlich an „Migranten“ aus Drittstaaten richtet, einzig deren
Belange und Lebenssituation thematisiert und damit deutschen und EU-Bürgern
und deren Interessen keine Stimme verleiht?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
4. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass InfoMigrants Deutschland
hinreichend klar als „Rechtsstaat“ darstellt (§ 4 DWG) angesichts der weiten
redaktionellen Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomigrants.net/en/
about), die auch Migranten anspricht, die gegen deutsche Einreise- und
Aufenthaltsgesetze verstoßen?
5. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants Deutschland
hinreichend klar als „Rechtsstaat“ darstellt (§ 4 DWG) angesichts der
weiten redaktionellen Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomigrants.net/
en/about), die auch Migranten anspricht, die gegen deutsche Einreise- und
Aufenthaltsgesetze verstoßen?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
6. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants
Deutschland hinreichend klar als „Rechtsstaat“ darstellt (§ 4 DWG) angesichts der
weiten redaktionellen Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomigrant
s.net/en/about), die auch Migranten anspricht, die gegen deutsche Einreise-
und Aufenthaltsgesetze verstoßen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
7. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass InfoMigrants eine „unabhängige
Meinungsbildung“ ermöglicht und „nicht einseitig“ Partei für Migranten
ergreift (§ 5 DWG Absatz 2) angesichts der selbst gewählt einseitigen
redaktionellen Ausrichtung der Internetseite (www.infomigrants.net/en/a
bout), die sich ausschließlich an ausländische „Migranten“ richtet, einzig
deren Belange und Lebenssituation thematisiert und deutschen Bürgern
und deren Interessen keine Stimme verleiht?
8. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants eine
„unabhängige Meinungsbildung“ ermöglicht und „nicht einseitig“ Partei für
Migranten ergreift (§ 5 Absatz 2 DWG) angesichts der selbst gewählt
einseitigen redaktionellen Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomigrant
s.net/en/about), die sich ausschließlich an ausländische „Migranten“
richtet, einzig deren Belange und Lebenssituation thematisiert und damit
deutschen Bürgern und deren Interessen keine Stimme verleiht?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
9. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants eine
„unabhängige Meinungsbildung“ ermöglicht und „nicht einseitig“ Partei für
Migranten ergreift (§ 5 Absatz 2 DWG) angesichts der selbst gewählt
einseitigen redaktionellen Ausrichtung dieser Internetseite (www.infomigrant
s.net/en/about), die sich ausschließlich an ausländische „Migranten“
richtet, einzig deren Belange und Lebenssituation thematisiert und damit
deutschen Bürgern und deren Interessen keine Stimme verleiht?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
10. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass InfoMigrants angesichts der
selbst gewählt einseitigen redaktionellen Ausrichtung der Internetseite auf
ausländische „Migranten“ (www.infomigrants.net/en/about) die sittlichen
und weltanschaulichen Überzeugungen der grundgesetztreuen deutschen
Rundfunkteilnehmer achtet (§ 5 DWG Absatz 2), die eine illegale
Masseneinwanderung nach Artikel 16a Absatz 2 unseres Grundgesetzes ablehnen?
11. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants angesichts
der selbst gewählt einseitigen redaktionellen Ausrichtung dieser
Internetseite auf ausländische „Migranten“ (www.infomigrants.net/en/about) die
sittlichen und weltanschaulichen Überzeugungen der grundgesetztreuen
deutschen Rundfunkteilnehmer achtet (§ 5 Absatz 2 DWG), die eine
illegale Masseneinwanderung nach Artikel 16a Absatz 2 unseres
Grundgesetzes ablehnen?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
12. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants angesichts
der selbst gewählt einseitigen redaktionellen Ausrichtung dieser
Internetseite auf ausländische „Migranten“ (www.infomigrants.net/en/about) die
sittlichen und weltanschaulichen Überzeugungen der grundgesetztreuen
deutschen Rundfunkteilnehmer achtet (§ 5 Absatz 2 DWG), die eine
illegale Masseneinwanderung nach Artikel 16a Absatz 2 unseres
Grundgesetzes ablehnen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
13. Wie stellt die Deutsche Welle ferner sicher, dass InfoMigrants
„umfassend“ berichtet (§ 5 Absatz 3 DWG), also etwa auch die Sorgen und
Interessen der Deutschen thematisiert, deren Land ein Hauptziel dieser
Einwanderung ist?
14. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants „umfassend“
berichtet (§ 5 Absatz 3 DWG), also etwa auch die Sorgen und Interessen
der Deutschen thematisiert, deren Land ein Hauptziel dieser Einwanderung
ist?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
15. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants
„umfassend“ berichtet (§ 5 Absatz 3 DWG), also etwa auch die Sorgen und
Interessen der Deutschen thematisiert, deren Land ein Hauptziel dieser
Einwanderung ist?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
16. Hat die Deutsche Welle eine fortlaufende Bewertung von InfoMigrants
unternommen (§ 4c Absatz 1 DWG)?
a) Wenn ja, wie lautet diese seit Inbetriebnahme der Internetseite?
b) Wenn nein, wieso wurde keine Bewertung unternommen?
17. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Deutsche Welle eine
fortlaufende Bewertung von InfoMigrants unternimmt (§ 4c Absatz 1
DWG)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
18. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass die Deutsche Welle eine
fortlaufende Bewertung von InfoMigrants unternimmt (§ 4c Absatz 1
DWG)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
19. Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse der
Projektevaluation von InfoMigrants durch die dafür verantwortliche Open
University (www.open.ac.uk/researchprojects/diasporas/cvp/infomigrants,
abgerufen am 20. September 2022), und wie viel haben diese Evaluation
und die Partnerschaft mit dieser Universität bislang insgesamt gekostet?
20. Liegen der Bundesregierung wissenschaftlichen Ansprüchen genügende
Studien vor, die belegen, dass InfoMigrants für die Zielgruppe der
Migranten einen Mehrwert an Information bietet im Vergleich zu den sonstigen,
frei verfügbaren Informationsangeboten im Internet?
a) Wenn ja, um welche Studien handelt es sich, und zu welchen
Schlussfolgerungen kommen sie?
b) Wenn ja, welchen Wert misst die Bundesregierung dem
Informationsmehrwert bei, den InfoMigrants für illegale Einwanderer bietet?
21. Wie stellt die Deutsche Welle sicher, dass sie bei ihrer Kollaboration mit
France Médias Monde und der italienischen ANSA ihre redaktionelle
Unabhängigkeit bewahrt und dass in diesem internationalen Verbund auch die
deutsche Sichtweise zur Geltung kommt (§ 4 DWG)?
22. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Deutsche Welle bei
ihrer Kollaboration mit France Médias Monde und der italienischen ANSA
ihre redaktionelle Unabhängigkeit bewahrt, und dass in diesem
internationalen Verbund auch die deutsche Sichtweise zur Geltung kommt (§ 4
DWG)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
23. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass die Deutsche Welle bei
ihrer Kollaboration mit France Médias Monde und der italienischen ANSA
ihre redaktionelle Unabhängigkeit bewahrt und dass in diesem
internationalen Verbund auch die deutsche Sichtweise zur Geltung kommt (§ 4
DWG)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
24. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants die
Migranten unter seinen Lesern hinreichend klar über den rechtlichen und
moralischen Kardinalunterschied zwischen legaler und illegaler Einwanderung
aufklärt?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
25. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants die
Migranten unter seinen Lesern hinreichend klar über den rechtlichen und
moralischen Kardinalunterschied zwischen legaler und illegaler
Einwanderung aufklärt?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
26. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass diese Leser über diesen
rechtlichen und moralischen Unterschied besser informiert sind und sich
deswegen eher an deutsche Einreise- und Aufenthaltsgesetze halten?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
27. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass diese Leser über diesen
rechtlichen und moralischen Unterschied besser informiert sind und sich
deswegen eher an deutsche Einreise- und Aufenthaltsgesetze halten?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
28. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass InfoMigrants den
Migranten unter seinen Lesern hinreichend klar kommuniziert, dass ökonomische
Gründe, wie sie beim überwiegenden Anteil der Migranten vorliegen, nach
der geltenden Rechtslage nicht zum Verbleib in der EU berechtigen (vgl.
www.firstpost.com/world/more-than-60-percent-refugees-coming-to-europ
e-are-actually-economic-migrants-claims-eu-official-2600868.html,
abgerufen am 20. September 2022)?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
29. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass InfoMigrants den
Migranten unter seinen Lesern hinreichend klar kommuniziert, dass
ökonomische Gründe, wie sie beim überwiegenden Anteil der Migranten vorliegen,
nach der geltenden Rechtslage nicht zum Verbleib in der EU berechtigen
(vgl. www.firstpost.com/world/more-than-60-percent-refugees-coming-
toeurope-are-actually-economic-migrants-claims-eu-official-2600868.html,
abgerufen am 20. September 2022)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
30. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob InfoMigrants mit seinem
unterschiedslosen Informationsangebot an legale und illegale
(„undokumentierte“) Migranten die Einwanderung Letzterer fördern und befeuern
könnte?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung jemals in diese Richtung
Denkanstrengungen unternommen?
31. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob illegale Migranten oder
ihre Schlepper Informationen, die auf InfoMigrants veröffentlicht wurden,
zur illegalen Einreise nach Deutschland oder in ein anderes EU-
Mitgliedstaat genutzt haben?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, besitzt die Bundesregierung kein Erkenntnisinteresse?
32. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob illegale Migranten oder
ihre Schlepper Informationen, die auf InfoMigrants veröffentlicht wurden,
zum Sturm auf oder zur Überwindung von Grenzanlagen an der EU-
Außengrenze genutzt haben, insbesondere an der griechisch-türkischen,
der ungarisch-serbischen oder der polnisch-belarussischen Grenze?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, besitzt die Bundesregierung kein Erkenntnisinteresse?
33. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob Bootsmigranten oder
ihre Schlepper Informationen, die auf InfoMigrants veröffentlicht wurden,
zur illegalen Einreise in die Europäische Union auf dem Seeweg über die
Mittelmeerroute genutzt haben?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, besitzt die Bundesregierung kein Erkenntnisinteresse?
34. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob Informationen über die
stockende Rückführung abgelehnter Asylbewerber und nicht anerkannter
Flüchtlinge durch die Bundesrepublik Deutschland, die auf InfoMigrants
veröffentlicht wurden, Migranten oder ihren Schleppern Anreize zur
illegalen Einwanderung oder zum illegalen Aufenthalt gegeben haben?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, besitzt die Bundesregierung kein Erkenntnisinteresse?
35. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob Informationen über die
staatliche Alimentierung abgelehnter Asylbewerber oder nicht anerkannter
Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland, die auf InfoMigrants
veröffentlicht wurden, Migranten oder ihren Schleppern Anreize zur illegalen
Einwanderung oder zum illegalen Aufenthalt gegeben haben?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, besitzt die Bundesregierung kein Erkenntnisinteresse?
36. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob legale oder illegale
Migranten aufgrund der Informationen, die sie auf InfoMigrants bezogen
haben, auf ihrem Marsch nach Deutschland körperlich zu Schaden
gekommen sind oder Einheimischen auf strafrechtlich relevante Weise geschadet
haben?
a) Wenn ja, welche sind dies?
b) Wenn nein, besitzt die Bundesregierung kein Erkenntnisinteresse?
37. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche
Gesamtbudget von InfoMigrants, wie hoch der deutsche Finanzierungsanteil und die
Teilfinanzierung durch die Europäische Union (bitte nach Jahr,
Personalkosten und Betriebskosten aufschlüsseln)?
38. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Redaktion von Info-
Migrants, wie viele Journalisten bilden das Kontingent der Deutschen
Welle, und wie viele sind davon hauptberuflich, wie viele nebenberuflich für
diese Internetseite tätig (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
39. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass Journalisten von Info
Migrants, die haupt- oder nebenberuflich einer Arbeit bei migrantischen oder
pro-migrantischen Interessenorganisationen nachgehen, keinen
Interessenkonflikten unterliegen und dass ihre Tätigkeit mit dem
Programmgrundsatz der journalistischen Neutralität vereinbar bleibt?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
40. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass Journalisten von Info
Migrants, die haupt- oder nebenberuflich einer Arbeit bei migrantischen oder
pro-migrantischen Interessenorganisationen nachgehen, keinen
Interessenkonflikten unterliegen und dass ihre Tätigkeit mit dem
Programmgrundsatz der journalistischen Neutralität vereinbar bleibt?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert, und
welche davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
41. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Abrufzahlen für die
Domain InfoMigrants (bitte nach Jahr sowie Zugriffen aus Deutschland,
der Europäischen Union, Europa, Afrika und Asien aufschlüsseln)?
42. Sind Programmbeschwerden nach § 19 Absatz 2 DWG gegen Info
Migrants als Ableger der Deutschen Welle zulässig?
a) Wenn ja, wie viele Programmbeschwerden wurden seit Anbeginn der
Internetseite eingereicht und beantwortet (bitte nach Jahr und
Beschwerdegrund aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, wieso sind sie nicht zulässig?
43. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung juristische Klagen gegen die
deutsche Redaktion von InfoMigrants oder einzelne Mitglieder im
Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit seit Anbeginn der Internetseite anhängig
gewesen, und wenn ja, um welche handelt es sich (bitte nach Jahr und
Klagegrund auflisten)?
44. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Programmbeschwerden (oder
vergleichbare Rechtsbehelfe) oder juristische Klagen gegen die
Redaktionen der Mitbetreiber France Médias Monde oder ANSA in ihren
jeweiligen Mutterländern seit Anbeginn der Internetseite eingereicht, und wenn
ja, um welche handelt es sich (bitte nach Sender, Jahr und Grund der
Beschwerde bzw. Klage auflisten)?
45. Ist die Deutsche Welle nach Kenntnis der Bundesregierung neben Info
Migrants an weiteren Internetseiten, Publikationen oder Kooperationen
redaktionell oder finanziell beteiligt, die sich monothematisch an eine
einzige Zielgruppe wenden?
a) Wenn ja, um welche handelt es sich?
b) Wenn nein, wieso nimmt InfoMigrants eine Sonderstellung im
Informationsangebot der Deutschen Welle ein?
46. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht nach § 62 DWG
Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Deutsche Welle sich
nicht an weiteren Internetseiten, Publikationen oder Kooperationen
redaktionell oder finanziell beteiligt, die nach Auffassung der Fragesteller dem
Programmauftrag der Deutschen Welle diametral widersprechen?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung es unterlassen,
Maßnahmen zu ergreifen?
47. Haben die Vertreter der Bundesregierung im Rundfunkrat Maßnahmen
nach § 32 DWG gefordert, die sicherstellen, dass die Deutsche Welle sich
nicht an weiteren Internetseiten, Publikationen oder Kooperationen
redaktionell oder finanziell beteiligt, die nach Auffassung der Fragesteller dem
Programmauftrag der Deutschen Welle diametral widersprechen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben die Vertreter gefordert und welche
davon hat der Rundfunkrat umgesetzt?
b) Wenn nein, warum haben die Vertreter keine Maßnahmen gefordert?
Berlin, den 31. Mai 2023
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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